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Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit Schweizer Autobahnen von 80 auf 100 km/h ab 01.01.2021
Ich habe die Nachricht eher zufällig gesehen, ist aber sicher für viele von uns interessant.
Ab 2021 darf in der Schweiz auf Autostrassen/Autobahnen mit Anhängern (max. 3.5 t ZGG) mit bis zu 100 km/h gefahren werden.
Voraussetzung ist, dass der Anhänger für die Geschwindigkeit zugelassen ist. Weitere Details siehe Quelle.
Quelle:
https://www.tcs.ch/.../...-auf-schweizer-autobahnen-fuer-anhaenger.php
Gruss
Alex
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40 Antworten
Feine Sache
wenn mal wieder Urlaub möglich ist,
braucht man nicht gefühlt eine Ewigkeit durch die Schweiz.
aber nicht zu unvorsichtig werden, die Strafe für zu schnelles Fahren
bleibt die gleiche.
das ist dann ja eine der lockersten 100km/h-Regelungen für Anhänger, die es in Europa gibt....
Wäre schön, wenn es überall so wäre, aber Schweiz ist ja nichtmal EU, also werden es Andere nicht unbedingt nachmachen.
Obwohl jeder Mist EU Regelungen hat, kocht da noch immer jedes Land sein eigenes Süppchen, genau wie mit der „Holland Öse”, die man übrigens in der Schweiz auch braucht.
Zitat:
@navec schrieb am 15. Dezember 2020 um 18:53:04 Uhr:
das ist dann ja eine der lockersten 100km/h-Regelungen für Anhänger, die es in Europa gibt....
Ich vermutete zuerst es seien 3,5 t Zugewicht, aber tatsächlich , nur das Anhängergewicht. Sehr schön, wollte ohnehin mal wieder in die Schweiz. Und dann weiter ... wenn's Geld zu Neige geht.
Zitat:
@renesomi schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:47:22 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 15. Dezember 2020 um 18:53:04 Uhr:
das ist dann ja eine der lockersten 100km/h-Regelungen für Anhänger, die es in Europa gibt....
Ich vermutete zuerst es seien 3,5 t Zugewicht, aber tatsächlich , nur das Anhängergewicht. Sehr schön, wollte ohnehin mal wieder in die Schweiz. Und dann weiter ... wenn's Geld zu Neige geht.
bei der Regelung darf nahezu jedes Pkw-Gespann mit 100km/h auf der AB fahren, solange, wie immer, die zu.Anhängelast des ZugFz nicht überschritten wird.
Weder muss das ZugFz ABS haben, noch ist eine ASK notwendig und alte Reifen und nicht existierende Stoßdämpfer sind offenbar auch kein Problem....
Meine Meinung:
Ich finde die Regelung in D (und DK) durchaus noch verbesserungswürdig, aber prinzipiell halte ich die für deutlich besser und sicherer, wenn es um das Gespannfahren mit 100km/h geht.
Einerseits wird in der Schweiz beim Thema Abreißseil ein größerer Aufstand gemacht, andererseits kommt dann so eine lasche 100km/h-Regelung.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 15. Dezember 2020 um 19:13:33 Uhr:
..............schnibbel..................
genau wie mit der „Holland Öse”, die man übrigens in der Schweiz auch braucht.
Moin,
man benötigt nicht unbedingt ein zusätzliches Bauteil a la "Hollandöse"
Es geht natürlich auch ohne ( Zitat vom TCS )
„In der Schweiz gilt: die Abreissleine, bzw. das Sicherungsseil, muss am Fahrzeug selbst oder an speziellen Ösen / Laschen eingehängt werden können. Wenn keine Öse vorhanden ist, muss nachgerüstet werden. In der Schweiz ist diese Regelung seit 1998 unverändert gültig. Die Kontrolle ist Sache der Kantone“.
Zitat:
@navec schrieb am 16. Dezember 2020 um 09:36:41 Uhr:
-----
bei der Regelung darf nahezu jedes Pkw-Gespann mit 100km/h auf der AB fahren, solange, wie immer, die zu.Anhängelast des ZugFz nicht überschritten wird.
Weder muss das ZugFz ABS haben, noch ist eine ASK notwendig und alte Reifen und nicht existierende Stoßdämpfer sind offenbar auch kein Problem....
----
Da würde ich als Fahrer mich nicht drauf ausruhen. Wenn ne Streife dich anhält und das Gespann kontrolliert und denen passt was nicht in den Kram, kommt das teure Erwachen.
"Leichte Motorwagen" gehören dazu in der Schweiz auch Transporter/Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bis 3,5t
Gelten in der Schweiz für N1 Fahrzeuge mit Anhänger nach der Neuregelung 80 km/h oder 100 km/h, vorausgesetzt der Anhänger darf 100 km/h? Oder ist das abhängig vom Zuggesamtgewicht </> 3,5t
Hallo Miteinander,
die neue Regelung ist sicher für eilige und eifrige Schweizfahrer/innen ein Bonbon.
Wenn ich mir allerdings die Verkehsnachrichten in Urlaubszeiten aus der Schweiz in Vor-Corona-Zeiten in Erinnerung rufe sind die Streckenkilometer, die hier einen Vorteil bringen, eher überschaubar.
(Dauerstau am Gotthard und den Ausweichstrecken)
Im übrigen bin ich der Überzeugung, dass diese Regelung eher für den Güterverkehr gedacht ist.
Nach den gängigen, EU-weit geltenden, Zulassungsbestimmungen fallen unter die 3,5 to PKW-Regel ja auch die Mehrzahl der sog. Leichttransporter (Sprinter, Dukato etc. pp.), die sich dann auch mit Anhänger, vermehrt auf der Überholspur einfinden werden. Denn Zeit ist im Güterverkehr bekanntlich viel Geld.
Das wird sicher spannend...
Zur vermeintlichen Vereinfachung muss vielleicht in Erinnerung gerufen werden, dass für Fzg. mit deutscher Zulassung auch die deutsche STVZO gilt. D.h. wer hierzulande keine 100 KM/h Erlaubnis hat, dem nützt sich in CH auch nichts.
Im Schadensfall ist ggf. die Versicherung der Feind.
(Ähnliches gilt für den weitverbreiteten Irrtum mit deutscher WoWa-Zulassung in Frankreich 130 km/h fahren zu dürfen).
Das es die Schweizer Bürokratie manchmal zu genau nimmt, zeigt die Möglichkeit für Schweizer, die deutsche 100er Zulassung zu erlangen. Ich würde mir diesen Aufwand als Schweizer/in nicht antun.
Ich habe bei der Durchquerung der meisten europäischen Staaten mit WoWa die Erfahrung gemacht, dass es genügt, sich mit Fingerspitzengefühl der landestypischen Fahrweise anzunähern. Dann spielt es keine Rolle, welchem "Bäbber" mit welcher Zulassung man am Auto hat.
In diesem Sinne, frohe Weihachtstage und schöne Gedanken an die Urlaubziele nach Corona.
Gruss
Jazzer2004
Zitat:
@jazzer2004 schrieb am 16. Dezember 2020 um 17:05:03 Uhr:
...
Dann spielt es keine Rolle, welchem "Bäbber" mit welcher Zulassung man am Auto hat.
ist doch immer lustig zu sehen, wenn am Heck von Fahrzeugen 5 Aufkleber mit verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten kleben, meist in 10km/h Schritten
@bug 99
das mit den 10er Schritten stimmt.
Betrifft jedoch nur Reisebusse und LKW. Freizeitfahrzeuge bis 3,5 to und PKW glücklicherweise (noch) nicht.
Gruss
Jazzer2004
"das ist dann ja eine der lockersten 100km/h-Regelungen für Anhänger, die es in Europa gibt...."
naja in deutschland kannst ja halbwegs ungestraft auch 95km/h mit dem 80er anhänger fahren. so groß ist der unterschied also gar nicht. ( https://www.bussgeldkatalog.de/pkw-mit-anhaenger/ )
selbst mit 30km/h drüber - was 110km/h entspricht - zahlst du hierzulande gerade mal 95€ strafe und bekommst einen punkt. das fahrverbot was die bußgeldnovelle mitbringen sollte scheint ja aktuell ausgesetzt.
iin der schweiz bei 10km/h drüber auf der autobahn 60€.....also 110 fahren dort etwas günstiger (als hierzulande) wobei ich natürlich nicht weiß ob für anhängerverstöße ggf erhöhte bußgeldsätze gelten?
warum ich das schreib: weil hier die wenigsten pkw mit ihrem anhänger 80 fahren. klar manch einer darf ja 100km/h aber ein großteil eher nicht weil irgend eine vorrausetzung nicht erfüllt ist - es aber trotzdem gemacht wird.
würde man bei den hiesigen bußgeldern eine fast generelle 100km/h zulassen, braucht man sich nicht wundern, wenn jeder zweite anhänger plötzlich 120 fährt und ein gewisser prozentsatz auch 130km/h...(also jene 30km/h die drüber die du heute schon oft bei 80er anhängern siehst und von der strafe her sehr überschaubar ist).
Zitat:
@Badland schrieb am 16. Dezember 2020 um 10:58:33 Uhr:
Zitat:
@navec schrieb am 16. Dezember 2020 um 09:36:41 Uhr:
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bei der Regelung darf nahezu jedes Pkw-Gespann mit 100km/h auf der AB fahren, solange, wie immer, die zu.Anhängelast des ZugFz nicht überschritten wird.
Weder muss das ZugFz ABS haben, noch ist eine ASK notwendig und alte Reifen und nicht existierende Stoßdämpfer sind offenbar auch kein Problem....
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Da würde ich als Fahrer mich nicht drauf ausruhen. Wenn ne Streife dich anhält und das Gespann kontrolliert und denen passt was nicht in den Kram, kommt das teure Erwachen.
Wenn in der Schweiz willkürlich gehandelt wird, kann natürlich alles passieren....
Wieso ausruhen....dich wird in der Schweiz aufgrund der 100km/h-Regelung und sonstiger Vorschriften vermutlich niemand belangen, wenn du mit einem alten, intakten, ABS-losen Polo und einem ungebremsten 750kg-Anhänger, der zudem keine Stoßdämpfer besitzt (was ja ok ist...) und 7 Jahre alte, noch gut aussehende Reifen hat, auf der AB 100km/h gefahren bist.
In Deutschland ein absolutes NoGo.
das wichtigste in der Schweiz wäre vermutlich eine zusätzliche Sicherungsbefestigung am Auto...ausgerechnet da verstehen die keinen Spaß....
Zitat:
@jazzer2004 schrieb am 16. Dezember 2020 um 17:05:03 Uhr:
Hallo Miteinander,
die neue Regelung ist sicher für eilige und eifrige Schweizfahrer/innen ein Bonbon.
Wenn ich mir allerdings die Verkehsnachrichten in Urlaubszeiten aus der Schweiz in Vor-Corona-Zeiten in Erinnerung rufe sind die Streckenkilometer, die hier einen Vorteil bringen, eher überschaubar.
(Dauerstau am Gotthard und den Ausweichstrecken)
Im übrigen bin ich der Überzeugung, dass diese Regelung eher für den Güterverkehr gedacht ist.
Nach den gängigen, EU-weit geltenden, Zulassungsbestimmungen fallen unter die 3,5 to PKW-Regel ja auch die Mehrzahl der sog. Leichttransporter (Sprinter, Dukato etc. pp.), die sich dann auch mit Anhänger, vermehrt auf der Überholspur einfinden werden. Denn Zeit ist im Güterverkehr bekanntlich viel Geld.
Das wird sicher spannend...
Zur vermeintlichen Vereinfachung muss vielleicht in Erinnerung gerufen werden, dass für Fzg. mit deutscher Zulassung auch die deutsche STVZO gilt. D.h. wer hierzulande keine 100 KM/h Erlaubnis hat, dem nützt sich in CH auch nichts.
Unsinn....in der Schweiz, wie in allen anderen Ländern, zählt die deutsche STVO (die deutsche 100km/h-Regelung ist STVO und nicht STVZO...) absolut gar nicht.
Es kann nur die grundsätzliche Eignung des Anhängers (das ist STVZO...) für mindestens 100km/h zählen, ohne die man übrigens in D keinen Anhänger für die deutsche 100km/h-Regelung (STVO) zugelassen bekommt und ohne eine grundsätzliche Eignung des Anhängers, darf man in keinem Land schneller als 80km/h fahren.