- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Erhöhung Kfz-Haftpflicht + Vollkasko, rückwirkend bis Versicherungsbeginn, ohne erkennbaren Grund
Erhöhung Kfz-Haftpflicht + Vollkasko, rückwirkend bis Versicherungsbeginn, ohne erkennbaren Grund
Hallo zusammen,
hatte von euch schon einmal jemand den folgenden Fall: Kfz-Haftpflicht seit 2020 (dazu noch Vollkasko zeitgleich abgeschlossen). Beiträge regelmäßig vom Konto abbuchen lassen, jetzt die erste Beitragserhöhung, sogar rückwirkend, bis zum Vertragsbeginn erhalten und eine Aufforderung mehrere hundert Euro nachzuzahlen. Bei uns rotiert eine ganze Horde an Fragezeichen um den Kopf. Unfälle oder andere Unannehmlichkeiten gab es nicht. Das die Beiträge mit dem neuen Versicherungsjahr steigen, ist ja noch nachvollziehbar, dazu hat der Versicherer ja das Recht und man kündigt dann eben, wenn es persönlich so nicht mehr passt.
Allerdings sind wir ratlos, weshalb es eine rückwirkende Erhöhung geben soll und die Versicherung nun plötzlich eine ordentliche Nachzahlung unsererseits erwartet. Wir haben schriftlich um Überprüfung gebeten, zur Folge hatte das, dass die Versicherung nicht ganz so teuer sein wird, wie zunächst angekündigt, aber dennoch mehrere hundert Euro nachgezahlt werden sollen, nebst des neuen Versicherungsbeitrages (Differenzspanne zum bisherigen Beitrag, ist eine Steigung beider Versicherungen um 100%). Wir haben jetzt die Kündigung auf den Weg gebracht, denn im Vergleich, egal welche andere Versicherung wir uns ansehen, kommen wir einfach nicht auf derart hohe Beiträge.
Hat jemand eine Idee, was wir uns dazu einmal näher ansehen sollten?
Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkel.
PS: Ich vergaß: Telefoniert hatte ich ganz zu Beginn des Debakels mit dem Kundenservice, bevor die neue Nachkorrektur mit den "etwas" günstigeren Preisen kam. Die Auskunft des Mitarbeiters am Telefon war, dass er sich die hohen Kosten nicht erklären kann und sie grundlos keine rückwirkenden Preiserhöhungen vornehmen, schon gar nicht im ersten Jahr. Erhöhungen werden, wenn notwendig, immer rechtzeitig für das Folgejahr angekündigt. Er kann im System aber nichts erkennen, weshalb bei uns Änderungen, die ordentlich zu Buche schlagen sollen, vorgenommen wurden. Das ist leider nur eine mündliche Aussage, die sich im weiteren Schriftverkehr schlecht verwenden lässt.
Ähnliche Themen
42 Antworten
Rückwirkende Erhöhungen sind nur möglich, wenn der Versicherer Kenntnis von unzutreffenden Angaben ( km/Jahr, Beruf, andere Versicherung, Wohnungseigentum, Wohnort, FIN, Tuning, SFR etc.) hat, die billigere Prämien begründen würden.
All diese Angaben stehen aber im Vertrag (zumindest bei meinem Versicherer).
Vertreter: Sollte das benennen können.
Online: Kann man selbst einsehen.
Vermutlich wurde irgendwelche SF nicht übertragen?
Das kann alles mögliche sein.
Wenn es euch die zuständige Versicherung nicht sagen kann, dann auch keiner hier im Forum.
Glaskugel hat keiner.
Solange telefonieren bis man jemand kompetenten am Telefon hat.
Wenn das alles nichts bringt, sich einen Rechtsbeistand holen.
Stand keine Begründung im Anschreiben? Kann ich mir schwer vorstellen.
Ansonsten, wie von @situ geschrieben: sind irgendwelche Rabattierungsmerkmale weggefallen oder falsch angegeben worden? Hatte der Makler / Versicherungsvertreter im Angebot solche Merkmale stehen, die Du dann im Antrag nicht eingetragen hast?
Zitat:
@situ schrieb am 26. Oktober 2022 um 18:16:30 Uhr:
Rückwirkende Erhöhungen sind nur möglich, wenn der Versicherer Kenntnis von unzutreffenden Angaben ( km/Jahr, Beruf, andere Versicherung, Wohnungseigentum, Wohnort, FIN, Tuning, SFR etc.) hat, die billigere Prämien begründen würden.
All diese Angaben stehen aber im Vertrag (zumindest bei meinem Versicherer).
Vertreter: Sollte das benennen können.
Online: Kann man selbst einsehen.
Ob uns irgendwo ein Fehler unterlaufen sein könnte, zwecks unzutreffender Angaben, haben wir schon geprüft, da ist nichts, worauf sich unser Versicherer berufen könnte (zumindest nichts, was wir nachvollziehen können). Im Vertrag steht auch alles drin, ganz so, wie es sein muss und geändert hat sich, wie schon erwähnt, nichts.
Mit der von uns verfassten Vertragskündigung, haben wir um eine Begründung gebeten, aus der klar hervorgeht, weshalb eine rückwirkende Erhöhung geltend gemacht werden soll, eben weil dies nach der Mitteilung des Versicherers nicht begründet wird. Der hat statt der zuvor 12.000 Kilometer im Jahr, lediglich eingetragen, dass wir jetzt pro Jahr 6.000 Kilometer mit dem Auto fahren (nach Mitteilung des aktuellen Kilometerstandes).
Wenn ohne Begründung erhöht wurde, was ich mir wie Hannes schon sagte, schwer vorstellen kann, dann würde ich die Begründung einfordern und erstmal nichts nachzahlen.
Evtl.Lastschriften von der Bank zurückbuchen lassen .
Zitat:
@MichaelaRegenauer schrieb am 26. Oktober 2022 um 18:18:28 Uhr:
Vermutlich wurde irgendwelche SF nicht übertragen?
Das kann alles mögliche sein.
Wenn es euch die zuständige Versicherung nicht sagen kann, dann auch keiner hier im Forum.
Glaskugel hat keiner.
Solange telefonieren bis man jemand kompetenten am Telefon hat.
Wenn das alles nichts bringt, sich einen Rechtsbeistand holen.
Laut Vertrag ist alles korrekt erfasst und seitdem hat sich nichts geändert. In der Beitragserhöhung nennt der Versicherer nur, dass wir statt der zuvor 12.000 km im Jahr, jetzt 6.000 km fahren (nachdem wir unseren aktuellen Kilometerstand mitgeteilt haben).
Wir haben in unserer Kündigung um eine Begründung gebeten, aus der klar hervorgeht, weshalb unsere Beiträge rückwirkend erhört wurden. Die Antwort steht noch aus. Das hier keiner eine Glaskugel hat, ist natürlich klar, aber vielleicht hat schon einmal jemand etwas Ähnliches erlebt, mit einer rückwirkenden Beitragserhöhung, der Rätsel aufgibt.
Edith: Wurden die schadenfreien Jahre von einem Vorversicherer übertragen, welche fehlerhaft oder anders sind, als im Versicherungsantrag angegeben?
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 26. Oktober 2022 um 18:33:12 Uhr:
Wenn ohne Begründung erhöht wurde, was ich mir wie Hannes schon sagte, schwer vorstellen kann, dann würde ich die Begründung einfordern und erstmal nichts nachzahlen.
Evtl.Lastschriften von der Bank zurückbuchen lassen .
Ist schon gemacht worden, also mit der von uns eingereichten Kündigung, die Aufforderung, dass der Versicherer bitte begründen möge, warum er rückwirkend erhöht. In dem Schreiben des Versicherers, mit der Beitragserhöhung, wurde nur benannt, dass wir statt der sonst 12.000km im Jahr, jetzt 6.000km fahren (nach unserer Mitteilung des Kilometerstandes). Aber einen Hinweis, worum es sich handelt, haben wir nicht. Wir haben die Abbuchung wieder zurückbuchen lassen, der Versicherer hat es kurz darauf noch einmal versucht und uns die Rücklastschriftgebühr bereits in Rechnung gestellt.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Oktober 2022 um 18:37:48 Uhr:
Wurde der Rabatt von einem Vorversicherer übertragen, welcher fehlerhaft oder anders ist, als im Versicherungsantrag angegeben?
Nein, da ist alles korrekt.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Oktober 2022 um 18:19:08 Uhr:
Stand keine Begründung im Anschreiben? Kann ich mir schwer vorstellen.
Ansonsten, wie von @situ geschrieben: sind irgendwelche Rabattierungsmerkmale weggefallen oder falsch angegeben worden? Hatte der Makler / Versicherungsvertreter im Angebot solche Merkmale stehen, die Du dann im Antrag nicht eingetragen hast?
Sorry, hab fast Deine Antwort übersehen. Eine Begründung für die Erhöhung stand nicht drin, sondern lediglich, nachdem wir unseren aktuellen Kilometerstand mitgeteilt haben, die Einstufung, dass wir statt zuvor 12.000km pro, nur noch 6.000km pro Jahr fahren. Mehr ist da nicht seitens des Versicherers angemerkt.
Mit unserer Kündigung haben wir um Stellungsnahme gebeten, aus der klar hervorgeht, weshalb der Versicherer rückwirkend erhöht. Die Antwort steht noch aus.
Eine geringere Fahrleistung müsste eine Erstattung ergeben. Was ist denn das für eine Versicherung?
Moin!
Ich gehe mal von einem Ablauf des Versicherungsjahres zum 31.12.2022 aus, korrekt?
Falls ja, halte ich das Aussprechen der Kündigung seitens des VNs für taktisch unklug (zu diesem Zeitpunkt)...; aber egal...
Ihr habt nachwievor die "richtige" SF in den jeweiligen Jahren auf den jeweiligen höheren Rechnungen stehen?
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 26. Oktober 2022 um 18:49:09 Uhr:
Eine geringere Fahrleistung müsste eine Erstattung ergeben. Was ist denn das für eine Versicherung?
Ja, müsste es. Ich will die Versicherung jetzt aber nicht namentlich an den Pranger stellen, aber es ist eine der wohl bekanntesten und wir waren bisher auch immer sehr zufrieden, nur jetzt scheint irgendetwas durcheinander geraten zu sein, was sich aktuell noch nicht für uns erschließt.
Zitat:
@KaKatze schrieb am 26. Oktober 2022 um 18:41:50 Uhr:
Sorry, hab fast Deine Antwort übersehen. Eine Begründung für die Erhöhung stand nicht drin, sondern lediglich, nachdem wir unseren aktuellen Kilometerstand mitgeteilt haben, die Einstufung, dass wir statt zuvor 12.000km pro, nur noch 6.000km pro Jahr fahren. Mehr ist da nicht seitens des Versicherers angemerkt.
Vielleicht auch noch einen anderen Fahrerkreis mitgeteilt?