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erlaubte Reifengrößen für den Turnier

Themenstarteram 21. November 2008 um 18:43

Hallo zusammen,

wir haben einen Focus Turnier Bj. 2001. Haben im Fahrzeugbrief nur eine Reifengröße stehen und zwar die 185/65 R14. Nun haben wir von unsrem Werkstattmenschen, wo wir das Auto auch gekauft haben, Reifen bekommen, allerdings 175/70 R14. Haben auf einer Internetseite, wo man Reifen bestellen kann, gefunden, dass wohl die 175er auch gefahren werden dürften.

Wo bekommt man denn raus, was man fahren darf? In den neuen Fahrzeugbriefen steht ja nur noch eine Reifengröße drin. Und ein Bekannter meinte, die Polizei hätte irgendwelche Listen, anhand derer sie wohl sieht, welche Reifen der jeweilige Autotyp fahren darf. Würde also heißen, man müsse andere Reifengrößen nicht mehr eintragen lassen.

Hat jemand davon eine Ahnung??

LG Sandra

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25 Antworten

Die 175er darf man auch fahren (auf den Original Felgen).

Original Räder die zu deinem Modell gehören muss man nicht eintragen lassen, eine kleine Übersicht findest du im Handbuch (Reifenluftdruck).

Zitat:

Original geschrieben von FocusGT

Die 175er darf man auch fahren (auf den Original Felgen).

Allerdings nicht bei jedem Modell. Die Angabe des Motors wäre vom TE schon ganz hilfreich ;-)

Themenstarteram 21. November 2008 um 20:23

haben einen 1.6 mit 74 kw, im Handbuch stehen die 175er leider nicht drin :confused:

Fahr einfach zu Deinem Ford-Händler.Der kann Dir dann einen Ausdruck von der Unbedenklichkeitsbescheinigung machen.

Dort sind dann alle Felgen-Reifenkombinationen aufgelistet,die Du ohne Eintragung

fahren darfst.

Gruß

Stefan

Themenstarteram 21. November 2008 um 20:46

Tja das hätte ich schon lang getan, wenn mein Ford-Händler auch etwas Ahnung davon hätte was er tut. Aber haben mit dem schon so einige Probleme gehabt und er meint einmal, dass die Reifen gefahren werden können und ein andermal auf einmal nicht mehr. Also dem gegenüber hab ich nicht wirklich viel Vertrauen :-( Deswegen dachte ich, hier könnte mir jemand helfen.

Hast Du keinen anderen Händler in der Nähe?

Wenn nicht,versuch doch mal einen anderen anzurufen und Dir

die Bescheinigung faxen zu lassen. Allerdings weiss ich nicht ob das

klappt,aber einen Versuch ist es wert.

Zitat:

Original geschrieben von maus269

haben einen 1.6 mit 74 kw, im Handbuch stehen die 175er leider nicht drin :confused:

Am 1.6i ist die Montage der 175er gar kein Problem, sofern die Felgengröße und Einpresstiefe stimmt. Imho waren das 5,5Jx14 mit ET47,5.

Ein normaler Händler wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung allerdings ganz schnell finden, zwingend nötig ist das mitführen nicht, da im Falle einer Kontrolle dir nachgewiesen werden müsste, das die Reifen nicht zulässig sind.

Da muss ich nur den Kopf schütteln. Im Fahrzeugbrief und -schein ist doch alles eingetragen. Wie wär es denn, wenn man mal dort reinschauen würde?

Aber ich schreibs gern mal ab:

20: 185/65R14 80H

21: 185/65R14 80H

22: 175/70R14 80Q M+S

23: 175/70R14 80Q M+S

33: ...*ZIFF.20 BIS 23 A.FELGE 5.5X14,ET 47,5 OD. 43,5MM*...

Unter 33 stehen manchmal echt interessante Dinge!!!

Warum schüttelst Du da den Kopf?

Es soll auch Leute mit NEUEN Fahrzeugscheinen ( Heisst jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 )geben,bei denen

nur EINE Reifengröße drin steht und es eine NR 23+33 GAR NICHT gibt.

Und in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemaliger Fahrzeugbrief)

steht von Reifengrößen GAR NICHTS drin.

Nicht alle alten Autos haben auch alte Papiere!!!!!!!!!!

Und auch ältere Focus haben zum Teil keine 175/70-14 im altem Schein stehen.

Bei Meinem ist 185/65-14 nun mal die kleinste Grösse, und da nur für WR.

Allerdings ist oder dürfen diese Focus nach EU-Recht auch die kleinere 175/70-14 fahren, da Focus in anderen Ländern mit dieser Reifengrösse ab Werk ausgeliefert wurden. Somit ist beim MK 1 die Liste:

175/70-14 auf 5,5" x 14J

185/65-14 auf 5,5" x 14J

195/60-15 auf 6" x 15J oder bei bestimmten Motoren / Typen auch 195/55-15

und unter 33. stehen dann andere eingetragene Größen,

Alle Größen, die nicht Focus - Ford - Original sind, müssen bei einer Kontrolle nachweisbar sein.

Die Polizei muss mir nicht nachweisen, dass ich 225/40-17 fahren kann oder darf, das muss ich bei einer Kontrolle nachweisen können.

Ach ja, auch wenn die 175/70-14 auf den Focus erlaubt sind, bitte nicht auf den schweren Dieseln, da wird das Kurvenverhalten schnell gefährlich, wenn der Focus über die Vorderachse weg schiebt.............

Themenstarteram 23. November 2008 um 8:49

hallo nochmal, sorry für kleinschreibung aber hab baby auf dem arm.

muss mal doof fragen,wo steht denn das, was der reifen für eine einpresstiefe hat und das es beispielsweise 5,5j ist?? sorry aber bin eine frau :cool::D

also dürften wir nun doch die 175er fahren und bräuchten keinen extra nachweis dazu??

oh man ich bin total verwirrt, hier liegen 20 cm schnee und ich hab keine ahnung ob ich mich im auto sicher fühlen kann :confused::(

Die Daten kannst Du nur auf der Felge selber sehen.

Dort steht auch eine KBA Nr.

Schreib Dir diese Daten auf und ruf einfach mal einen anderen Händler an

und lass Dir eine Bescheinigung zufaxen.

Einprestiefe und die Bezeichnung 5,5 x 14j beziehen sich mehr auf die Felge.

Wenn du deine Reifen vom Händler hast ( mit Rechnung ), kannst du evtl. Ärger mit der Rennleitung wg falscher Reifen einfach an ihn weiterleiten. Weiß nicht wie es bei deinem Fordhändler zugeht, aber bei meinem springen immer mindestens zwei rum. Wenn da einer keine Ahnung hat, dann kucken sie beide im Rechner nach, bevor sie was falsches erzählen.

Sag einfach du möchtest eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabebescheinigung für diese Reifen, weil sie nicht in deinem Fahrzeugschein stehen.

Die Stahlfelge für den Focus mit 175/70-14 und 185/65-14 hat die Bezeichnung:

5,5J x 14 H2 ET 47,5

Du kannst die 175/70-14 bedenkenlos fahren, man sollte jedoch auf die minimale Traglastzahl achten. Die steht im Fahrzeugschein hinter der Reifengröße und auf der Reifenflanke.

Also 175/70-14 78 U ( Meist ist statt U ein S,T oder H, das ist der Geschwindigkeitsindex )

Bei einem 1.4er ist das 78, bei einem Diesel 83. Das ist der Minimalwert, höher kann es bedenkenlos sein, nur nicht niedriger.

Winterreifen dürfen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, dann muss aber ein Aufkleber ins Sichtfeld des Fahrers.

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