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Erlischt Garantie wenn ich die Inspektion in freier Werkstatt machen lasse? Brauche Euren Rat!!!

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 8. Juni 2013 um 10:13

Hallo Leute,

ich habe im Februar 2013 einen VW Passat in einem VW-Autohaus in Nähe Würzburg gekauft.

Datz habe ich noch eine Gebrauchtwagengarantie von VW- vom VVD, bei uns in Braunschweig erworben, für 368 €.

Nun stand die Inspektion an und ich habe diese mit Luftfilter, Ölwechsel mit Filter, den Kraftstofffilter machen lassen.

Allerdings in einer freien Werkstatt, weil Du die Preise von VW-Werkstätten nicht mehr bezahlen kannst.

Ansonsten die gleichen Teile und das gleiche ÖL 507er.

Jetzt meine Frage:

Kann die Garantieversicherung bei einem potenziellen Schaden die Übernahme ablehnen, weil ich zur Inspektion nicht bei VW und Audi war?

In den Versicherungsbedingungen finde ich überhaupt nicht.

 

Ich danke Euch!!!!!

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2013 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Zitat:

Original geschrieben von SchwedenThomas

Ganz ehrlich Juanemo.

Du hast die Frage nicht verstanden.

Die Frage lautet ob die Garantie erlischt und nicht ob man sich ein Auto im Unterhalt leisten kann!!

Wenn man sich die Reparatur in der Markenwerkstatt nicht leisten kann, dann kann man sich das Auto eben generell nicht leisten.

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

Bei mir steht er ja auch drin.

Bei mir auch und das ist auch gut so.

@ Juanemo: Alle deine Aussagen sind in keiner Art und Weise informativ, geschweige denn hilfreich, du müllst nur das Forum zu.

Was ist los mit Dir, hast du zu viel Zeit ?

Betreibst du selbst einen VW Service oder bist du VW-Aktionär ?

Wenn man gleiche Leistungen etwas günstiger bekommen kann, dann nutzt man diese Möglichkeiten in allen Bereichen der Marktwirtschaft (Versicherungen, Service, Handwerker usw.)

Deine Aussagen finde ich nur dämmlich.

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34 Antworten
am 8. Juni 2013 um 10:32

wieso kauft man einen Passat, wenn man den Unterhalt nicht bezahlen kann. Leider müssen die Hersteller den Service oftmals akzeptieren, was ich nicht verstehen kann. Für die kostenlosen Dinge ist der Hersteller dann wieder gut genug.

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

 

Für die kostenlosen Dinge ist der Hersteller dann wieder gut genug.

Das ist eben ein ganz großer Irrtum, die Garantieleistungen sind doch nicht kostenlos. Das wurde alles beim völlig überzogenen Neuwagenpreis bereits vom Verbraucher bezahlt.

Ganz ehrlich Juanemo.

Du hast die Frage nicht verstanden.

Die Frage lautet ob die Garantie erlischt und nicht ob man sich ein Auto im Unterhalt leisten kann!!

Meeeep ... der nächste bitte.

Die Gebrauchtwagengarantie ist keine Garantie im eigentlich Sinn. Es ist eine Reparaturkostenversicherung.

Die VVD Gebrauchtwagengarantieversicherung schreibt eindeutig den Service in VW Partnerwerkstätten vor. Sollte jetzt irgendein Schaden auftreten, der auch nur ansatzweise im Zusammenhang mit der Inspektion stehen könnte, oder aber bei einer Inspektion frühzeitig erkannt hätte werden können, braucht die Versicherung nicht mehr zu zahlen!

Steht alles im kleinen Heftchen der "Gebrauchtwagengarantie". Ich glaube sogar gleich vorn auf der ersten Seite.

Der TE schrieb, dass in den Garantiebedingungen nichts diesbezüglich vermerkt war. Ansonsten dürfte das zumindest zweifelhaft sein, gemäss Gfv

Zumindest die Herstellergarantie sollte erhalten bleiben, wenn die Inspektionen im Umfang und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers durchgeführt wurden...

Zitat:

Original geschrieben von __NEO__

Der TE schrieb, dass in den Garantiebedingungen nichts diesbezüglich vermerkt war. Ansonsten dürfte das zumindest zweifelhaft sein, gemäss Gfv

Zumindest die Herstellergarantie sollte erhalten bleiben, wenn die Inspektionen im Umfang und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers durchgeführt wurden...

Der TE schrieb, dass er nichts gefunden hat! Das bedeutet aber nicht, dass dieser eine kleine Satz nicht im Heft steht. Bei mir steht er ja auch drin.

am 8. Juni 2013 um 14:51

Zitat:

Original geschrieben von SchwedenThomas

Ganz ehrlich Juanemo.

Du hast die Frage nicht verstanden.

Die Frage lautet ob die Garantie erlischt und nicht ob man sich ein Auto im Unterhalt leisten kann!!

Wenn man sich die Reparatur in der Markenwerkstatt nicht leisten kann, dann kann man sich das Auto eben generell nicht leisten.

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

Bei mir steht er ja auch drin.

Bei mir auch und das ist auch gut so.

am 8. Juni 2013 um 17:53

Hier ein Link mit einem Artikel zu diesem Thema:

http://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Vertragswerkstatt-article5959591.html

Bei einer Durchführung des Services in einer freien Werkstatt verlierst du jegliche Chance auf eine eventuelle Kulanzregelung.

am 8. Juni 2013 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Zitat:

Original geschrieben von SchwedenThomas

Ganz ehrlich Juanemo.

Du hast die Frage nicht verstanden.

Die Frage lautet ob die Garantie erlischt und nicht ob man sich ein Auto im Unterhalt leisten kann!!

Wenn man sich die Reparatur in der Markenwerkstatt nicht leisten kann, dann kann man sich das Auto eben generell nicht leisten.

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

Bei mir steht er ja auch drin.

Bei mir auch und das ist auch gut so.

@ Juanemo: Alle deine Aussagen sind in keiner Art und Weise informativ, geschweige denn hilfreich, du müllst nur das Forum zu.

Was ist los mit Dir, hast du zu viel Zeit ?

Betreibst du selbst einen VW Service oder bist du VW-Aktionär ?

Wenn man gleiche Leistungen etwas günstiger bekommen kann, dann nutzt man diese Möglichkeiten in allen Bereichen der Marktwirtschaft (Versicherungen, Service, Handwerker usw.)

Deine Aussagen finde ich nur dämmlich.

am 9. Juni 2013 um 0:01

Yepp taiga, die Antworten passen zum Avatar! :D

am 9. Juni 2013 um 5:38

Zitat:

Original geschrieben von taiga20

Hier ein Link mit einem Artikel zu diesem Thema:

http://www.n-tv.de/auto/Freie-oder-Vertragswerkstatt-article5959591.html

Bei einer Durchführung des Services in einer freien Werkstatt verlierst du jegliche Chance auf eine eventuelle Kulanzregelung.

Ist ja auch richtig so, nur leider bleibt die Garantie erhalten, wenn es nicht ausführlich in den Bedingungen steht.

Zitat:

Original geschrieben von taiga20

 

Betreibst du selbst einen VW Service oder bist du VW-Aktionär ?

Garantiert nicht, schon doof, wenn die Leute zufrieden sind. Heulbeiträge sind ja interessanter als zufriedene Beiträge :o

Könnten wir vielleicht mal wieder auf die sachliche Ebene zurück kehren und uns provozierende Beiträge einfach mal sparen?

Wenn ich die selbe (oder bessere) Leistung wo anders (ohne Einschränkungen, z.B. Garantie) billiger bekomme, so ist das legitim die Leistung dort in Anspruch zu nehmen, ohne dass dies was damit zu tun hat, dass man sich mehr nicht leisten kann. Vielleicht WILL man sich das auch einfach nicht leisten.

Ausserdem reden wir hier von einem Passat und nicht von einem Ferrari oder Lamborghini...

am 9. Juni 2013 um 11:23

Klar aber dann im Schadenfall nicht zu VW rennen.

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Klar aber dann im Schadenfall nicht zu VW rennen.

Solange die Garantie nicht erlischt schon. Nur bei Kulanzfragen braucht man auf diese Leistungen nicht pochen, da es dafür keinerlei Rechtsanspruch gibt und es eine rein freiwillige Leistung ist.

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