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Erlöschen der BE, Verstoß A oder B?
hey,
ich fahre momentan mit einem offenen luffi rum (und einen sport esd). da ich keine papiere für das fahrzeug habe, und den aufgrund meines esd´s eh nicht eingetrageb bekommen würde, fahren ich halt ohne BE rum. Ist das aber nun ein A oder B verstoß? Ich bin noch in der probezeit und dürfte mir ein A verstoß nicht erlauben, wegen Aufbauseminar, probezeitverlängerung und so.... stimmt es das man bei einem B verstoß sowas nicht machen muss obwohl man punkte bekommt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
naja wenn du meinst, meine frage ist ernst gemeint, mir wurscht was du dir alles durchliest..... beitrag wurde gemeldet
Na nun zittern mir ja die Knie.
Ich glaube, nein ich weiß, die Mods sind nicht doof.
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29 Antworten
was soll das? denkst du ich erfinde hier geschichten? gerne kann ich auch fotos schiessen, aber hör bitte einfach auf.....
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
was soll das? denkst du ich erfinde hier geschichten? gerne kann ich auch fotos schiessen, aber hör bitte einfach auf.....
Ich habe mir mal kurz Deine Beiträge durchgelesen. Das war die Erkenntniss die ich gewonnen habe.
Wikipedia hilft: http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit
(nach unten scrollen)
naja wenn du meinst, meine frage ist ernst gemeint, mir wurscht was du dir alles durchliest..... beitrag wurde gemeldet
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wikipedia hilft: http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit
(nach unten scrollen)
da steht jetzt nichts zum erlöschen der BE?
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
naja wenn du meinst, meine frage ist ernst gemeint, mir wurscht was du dir alles durchliest..... beitrag wurde gemeldet
Na nun zittern mir ja die Knie.
Ich glaube, nein ich weiß, die Mods sind nicht doof.
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
da steht jetzt nichts zum erlöschen der BE?
Nein, aber zu baulichen Veränderungen am Fahrzeug, die nicht eingetragen sind.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von msd1994
da steht jetzt nichts zum erlöschen der BE?
Nein, aber zu baulichen Veränderungen am Fahrzeug, die nicht eingetragen sind.
sry, aber ich find grad nicht die zeile, viell sagsts du mir es einfach
Abschnitt A: Schwerwiegende Zuwiderhandlungen
Straftaten:
.
.
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Ordnungswidrigkeiten:
.
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.
Unerlaubte Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug.
Ich habe es mal herauskopiert und fett markiert. Hier handelt es sich aber nur um ein Beispiel von vielen.
ich glaube damit sind z.b. beleuchtungen gemeint, die einem blaulicht ähnlich sind. hier stehts defenitiv anders: http://www.aufbauseminar.org/info/was-sind-a-und-b-verstoesse.php
Damit sind nicht nur Beleuchtungen gemeint...
schau dir meinen link an!
Habe ich gemacht.