1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Erlöschen der Betriebserlaubnis

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Hi,
was passiert eigentlich wenn die Betriebserlaubnis meines KFZs erlöschen würde (gleichzeitig 3 Punkte in Flensburg undundund). Als Bespiel möchte ich die Unterbodenbeleuchtung anführen:
Man wird von der Polizei erwischt, Betriebserlaubnis erlischt. Wie erlischt sie abe genau? Sofort an Ort und Stelle? Falls ja darf man dann noch nach Hause/zum TÜV fahren?
Was muss ich machen damit ich eine neue Betriebserlaubnis bekomme? Wie viel kostet es? Würde es in meinem Fall reichen, wenn ich den Unterbodenlightkit entfernen lasse und neu Tüv beantrage?
Wäre cool wenn mir einer meine "wenigen" Fragen beantworten könnte ;)
Danke im voraus.
MfG Sonny

Ähnliche Themen
32 Antworten

Versicherungsforum! Da ist nix passiert ist, der Versicherer muss keinen Schaden ersetzen und Deine Beitragspflicht besteht weiterhin :)

Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


was passiert eigentlich wenn die Betriebserlaubnis meines KFZs erlöschen würde

du hast weder teil- vollkaskoschutz, und die haftpflicht kann dich mit bis zu 5000€ (unter best. umständen sogar noch mehr!) für den schaden des gegners in regress ziehen......

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


Sofort an Ort und Stelle?

die ist indem moment erloschen, indem du das auto mit dem umbau in den geltungsbereich der stvo gestellt hast......

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


Falls ja darf man dann noch nach Hause/zum TÜV fahren?

jein...hängt vom beamten vor ort ab.....
bei ner ubb wird zu 99% sofort die karre auffn abschlepper gezogen...

Zitat:

Original geschrieben von Sonny87


Was muss ich machen damit ich eine neue Betriebserlaubnis bekomme?

die ubb abbauen, und erneut der polizei/tüv vorzeigen...

Danke für die netten und schnellen Antworten, ich glaub ich bleib dann bei der Einstiegshilfe ;)

Moin,
Bei der UBB hat sich der Gesetzgeber einen schönen Trick einfallen lassen, damit er die Fahrzeuge sofort umgehend stilllegen kann.
Eine UBB gilt, sobald sie montiert ist, als SCHWERER MANGEL und führt zur Verweigerung der HU. Aufgrund dieser Tatsache (Fahrzeuge mit schweren Mängeln ohne HU) dürfen die Fahrzeuge dann nicht mehr im Bereich der STVZO/STVO/FZV (boah ... wann ich mich daran wohl gewöhnt habe) bewegt werden.
Und das nicht montieren solchen Kasperltunings werden dir auch die anderen Verkehrsteilnehmer DANKEN. Das ist die aus Fahrsicherheitsgründen dümmste Sache die sich die Tuner jemals ausgedacht haben.
MFG Kester

Nicht dass ich eine Unterbodenbeleuchtung an meinem Auto haben möchte, aber warum ist das so schlimm für die Verkehrssicherheit?
Gruß, Robert

Zitat:

Original geschrieben von UncleRobb


Nicht dass ich eine Unterbodenbeleuchtung an meinem Auto haben möchte, aber warum ist das so schlimm für die Verkehrssicherheit?
Gruß, Robert

Mußt mal bei Regen hinter so einem Straßenbeleuchtungskasper fahren. Dann "siehst" du, warum sowas verboten ist.

Naja, also ich finde eine tiefstehende Sonne blendet viel mehr und das ist ja auch kein Mangel um gleich anhalten zu müssen.
Ich finde solche Tuningteile eigentlich albern, aber sowas zu reglementieren noch alberner.
Aber wie die Erfahrung zeigt, hat es auch immer mit dem eigenen Auftreten gegenüber der Polizei zu tun, wie solche Geschichten enden.
Am besten nur dann reden, wenn auch Fragen gestellt werden und dabei immer recht freundlich.
Zeige Respekt und sei einsichtig und man glaubt gar nicht wie nett die Freund und Helfer sein können.

Zitat:

Original geschrieben von Lottermoser


Naja, also ich finde eine tiefstehende Sonne blendet viel mehr und das ist ja auch kein Mangel um gleich anhalten zu müssen.

Aber sicher doch !!!

Wenn du dir an deinem Auto eine tiefstehende Sonne ( oder ersatzweise eine in alle richtungen gerichtete nicht bauartgeprüfte Scheinwerferbatterie) montierst, bekommst du von der Rennleitung auch gleich die rote Karte.

Die echte Sonne können die nicht belangen das sie ja offiziell nicht am Strassenverkehr teilnimmt.

Exzellentes Argument!
Ganz im Ernst!

Hallo,
Sonny könnte sich doch zusätzlich noch beleuchtete Felgen montieren. Sind ja schon für ein paar tausend Euro zu bekommen. Dann würde bei einer Verkehrskontrolle die Unterbodenbeleuchtung nicht mehr so auffallen. Und weil dann schon genug Licht am Fahrzeug ist, könnte man das normale Fahrlicht abschalten, um Strom zu sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwatzmaul

Moin,
Zum einen ist es die GEWACHSENE Wahrnehmung ...
Ein beleuchtetes Fahrzeug wird von Verkehrsteilnehmern im allgemeinen als stehend wahrgenommen (nur dann sind Autos anders als durch die Fahrlichter beleuchtet). Das kann zu sehr haarigen Situationen führen.
Weiterhin redet alles von der sogenannten Reizüberflutung. Des Nachts gibt es in deutschen Städten unmengen an Lichtquellen, deren Bedeutung z.T. in Sekundenbruchteilen erfasst werden muss. Eine große flächige Lichtemission könnte dazu führen, das andere Lichtsignale nicht mehr so schnell oder stark wie notwendig wahrgenommen werden. Denn das menschliche Auge tendiert dazu immer zu STÄRKSTEN Lichtquelle zu schauen. Das könnte dazu führen das z.B. das Bremslicht eines Mofas oder das Licht eines Fahrrades neben einem solchermaßen beleuchteten Auto nicht mehr wahrgenommen wird, und so ein Risiko entsteht.
Erst der dritte Effekt wäre nach meiner persönlichen Einschätzung ein Blendrisiko, da dieses ja meistens nur bei schlechter Witterung und bei total bekloppter Montage auftreten wird.
MFG Kester

Erlöschen der Betriebserlaubnis? Mag sein, dass einige Kollegen soetwas versuchen, allerdings ist der Bestand einer solchen Maßnahme bei Überprüfung durch ein Gericht höchst Zweifelhaft.
Eine Betriebserlaubnis im Sinne des §19 StVZO erlischt nur wenn eine Qualifizierung nach §19 II 1-3 StVZO erfüllt ist. Hier interessant und der Interpretation bedürftig ist wohl der Passus "Gefährdung ausgehen".
Nach einhelliger Meinung der Rechtssprechung ist hierfür jedoch eine konkrete Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer nötig, die bloße Möglichkeit einer Gefährdung reicht nicht aus, um den §19II StVZO zu erfüllen (Vergleich OLG Düsseldorf NZV 95 329).
Sachlage am Beispiel Beleuchtungseinrichtung, speziell UBB.
Sie ist nach §49a StVZO unzulässig. Das ist unstrittig. Anders als bei der Veränderung der zwingend vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtung (bspw. lasierte Rückleuchten, Standlichtfunktion der Blinker, blaues Standlicht vorne usw.) liegt bei der UBB zwar ein schwerer Mangel vor, jedoch kein Grund zum Erlöschen der BE. Es wurde ja eine zusätzliche nicht vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung montiert, von der zwar eine abstrakte Gefahr (Ablenkung / Blendung) ausgeht, jedoch keine konkrete. Es greift der §49a I 1 i.V.m. §69a III 18 StVZO.
Folge nach aktuellem BKAT kann z.B. der 221.2 sein (20€). Je nachdem, wo man im BKAT schaut, kann es aber auch bis zu 50€ und 3 Punkte werden...und zwar für Fahrer und Halter.

Hi,
ich finde, dass das wieder übertriebene Vorsicht ist, typisch deutsch halt ;). Man geht wieder von allem mögliche aus, man könnte dadurch abgelenkt werden. Aber ist es nicht so, dass wenn es legal wäre sowas anzubringen, und es genug Leute an ihrem Fahrzeug anbringen werden, was ja offensichtlich ist, dass dann so eine UBB nicht mehr DER Blickefänger schelchthin wäre und somit niemand abgelenkt würde? Ich mein im Amiland baut auch Keiner einen Unfall, wenn er mal ein Auto mit UBB oder sonstigem Schnickschnack sieht.
Zum Thema nachts, auf verregneter Straße, dass es zu einem Lichterspiel kommen würde und Leute geblendet würden, kann ich nichts sagen, ich habe noch nie ein Fahrzeug mit UBB auf der Straße gesehen. Es ist gut möglich, dass man dadurch geblendet /gestört/irritiert wird durch das Licht, aber ich denke mal eher weniger.
Wär ich Verkehrsminister, würde mich so ziemlich jeder Autoliebhaber/Tuner wählen :>
Nein jetzt mal im Ernst, vieles ist in DE echt übertrieben. Wenn man ein Kind anfährt/überfährt, egal wie unausweichlich die Situation ist/war, ist der Fahrer Schuld (ok das ist vielleicht ein vorbeugendes Gesetz, aber dennoch ungerecht).
Auto muss Tüv haben, wenn irgendwas net stimmt darf man nicht fahren. Wenn man zu viel Abgas hat bzw die vorgesschriebenen Werte nicht einhält, darf man nicht fahren (bei Galileo haben sie bewiesen, dass von Autos ein wirklich unbeträchtlicher Einfluss auf die Umwelt ausgeht). Man darf keine Lichter anbringen (unser Thema), man darf net während der Fahrt telefonieren, nein man könnte ja im Ernstfall net gut genug Lenken (bald ist es bestimmt auch verboten einhändig zu fahren), ist dein Auspuff zu laut? nicht eingetragen? ahaha, hast du eine Lachgaseinspritzung? und täglich grüßt der Bewährungshelfer.
Meiner Meinung nach unnötige Gesetze, wenigstens in Punkto "Auto" hätten die Politiker mal nen Auge zudrücken können. Naja so is ja alles "besser und sicherer", für die Geldbeutel der Politiker, für die Forschung im Bereich Umwelttechnik etc.", und für die KFZ-Werkstätte / Services. Die gearschten sind wir... ;)
MfG Sonny

Wenn die Kids mit dem Einschalten der UBB sparsam sind, d.h. sie z.B. nur zur Vorfahrt bei der Disco (oder so) einschalten, und außerhalb von geschlossenen Ortschaften auf jeden Fall ausgeschaltet haben, dann finde ich es OK.
Man darf unsere Verkehrsverhältnisse aber nicht ohne weiteres mit denen in den USA vergleichen. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird bei uns i.A. erheblich schneller gefahren und daher, finde ich, müssen auch die "Spielregeln" schärfer sein.
Also, wenn einer/eine mit seiner/ihrer UBB und sonstigen Lichteffekten sparsam ist, dann würde ich nicht erwarten, dass er/sie sich viel Ärger einfängt.
Meine 0.02€...
Gruß, Robert

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit