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Erneut Opfer von Behördenwillkür, was tun (Falschparken)?
Guten Tag,
ich habe vorgestern einen Strafzettel erhalten. Der Bescheid ist noch nicht da, aber vermutlich wird mir vorgeworfen, ohne gültigen Parkschein geparkt zu haben.
Als gesetzestreuer Bürger hatte ich auf einen Parkplatz geparkt. Dieser Parkplatz (Allende-Platz, Hamburg) ist räumlich von der Straße komplett abgetrennt, es ist ähnlich wie ein Supermarktparkplatz nur eben öffentlich.
An der Einfahrt stand ein P-Schid mit dem Zusatz "mit Parkschein". Da ich in der Fahrschule aufgepasst habe wusste ich sofort, dass dieses Schild nur für die Fahrbahn gelten kann. Hätte es nämlich für den Parkplatz gelten sollen, hätte da der Zusatz "auf dem Seitenstreifen" oder "auf den gekennzeichneten Parkplätzen" stehen müssen. Tat es aber nicht.
Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft. Was tun? Ich liege doch richtig, dass diese Beschilderung schlicht unwirksam ist, oder?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:
...
Ich liege doch richtig, dass diese Beschilderung schlicht unwirksam ist, oder?
...
Da Du ein gesetzestreuer Bürger bist, in der Fahrschule aufgepasst hast und es sofort richtig wusstest, brauchst Du hier nicht zu fragen sondern kannst der Sache ja ganz entspannt entgegensehen.
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44 Antworten
So sehe ich die Situation:
Da das Schild unmittelbar an der Einfahrt zum Parkplatz steht und nicht am Fahrbahnrand, gilt es nur für den Parkplatz.
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:
...
Ich liege doch richtig, dass diese Beschilderung schlicht unwirksam ist, oder?
...
Da Du ein gesetzestreuer Bürger bist, in der Fahrschule aufgepasst hast und es sofort richtig wusstest, brauchst Du hier nicht zu fragen sondern kannst der Sache ja ganz entspannt entgegensehen.
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Feb. 2019 um 21:20:39 Uhr:
ich habe vorgestern einen Strafzettel erhalten. Der Bescheid ist noch nicht da, aber vermutlich wird mir vorgeworfen, ohne gültigen Parkschein geparkt zu haben.
Nachdem du keinen Parkschein gezogen hast, stimmt die Aussage doch? Ob ein Strafzettel berechtigt war, weiß ich aber auch nicht. Und überhaupt, wolltest du nicht längst nach Frankfurt auswandern, um diese Machenschaften der Hamburger StVO einen Strich durch die Rechnung zu machen?
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 10. Februar 2019 um 21:46:09 Uhr:
diese Machenschaften der Hamburger StVO
Inwiefern ist der Parkplatz denn räumlich getrennt?
Das Schild kann ja nur für den folgenden Parkplatz gelten, da eine rückwirkende Beschilderung gar nicht möglich ist. Im übrigen kann dort natürlich eine Fahrbahn sein.
Deine Interpretation ist reichlich unlogisch.
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:
Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft.
Das liest sich für mich so, als ob die Aktion von dir als Test konzipiert wurde.
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Feb. 2019 um 21:20:39 Uhr:
An der Einfahrt stand ein P-Schid mit dem Zusatz "mit Parkschein". Da ich in der Fahrschule aufgepasst habe wusste ich sofort, dass dieses Schild nur für die Fahrbahn gelten kann. Hätte es nämlich für den Parkplatz gelten sollen, hätte da der Zusatz "auf dem Seitenstreifen" oder "auf den gekennzeichneten Parkplätzen" stehen müssen. Tat es aber nicht.
Aufgrund welcher Vorschrift gelangst du zu der Erkenntnis, dass deine Behauptung stimmt? Unabhängig von der Antwort werden wir dir hier wieder einmal nicht helfen können, weil uns noch immer keine legislativen und/oder judikativen Kompetenzen zugesprochen worden sind.
Grüße vom Ostelch
Oh! Das lesen die Mods gar nicht gern.
So wie es mir bekannt ist, gilt ein Schild dort wo es aufgestellt ist.
Und nun die Frage... wo steht das Schild ?
Für mich steht das Schild an der Einfahrt zum Parkplatz und somit gilt der Parkschein zu diesem, ansonsten würde das Schild doch am Straßenrand stehen. Ich würde sagen du hast da in der Fahrschule nicht ganz genau aufgepasst hast.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. Februar 2019 um 21:55:17 Uhr:
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:
Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft.
Das liest sich für mich so, als ob die Aktion von dir als Test konzipiert wurde.
Wäre nicht die erste.
Ticket gab's zu Recht.
Gruß m
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. Februar 2019 um 21:55:17 Uhr:
Zitat:
@schwukele schrieb am 10. Februar 2019 um 21:20:39 Uhr:
Also habe ich bewusst den Parkscheinautomaten ignoriert und ich wurde dennoch bestraft.
Das liest sich für mich so, als ob die Aktion von dir als Test konzipiert wurde.
Das liest sich nicht nur so, das ist so. schwukele ist offenbar ständig auf der Suche nach solchen Situationen und provoziert dann die "Behördenwillkür", um sie anschließend hier anzuprangern. Seine bisherigen Beiträge belegen das.
Grüße vom Ostelch