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Erneuter Schaden nach wirtschaftlichem Totalschaden
Hallo,
mal eine Frage an die Versicherungsexperten. Mein Auto hat 2017 bei einem Unwetter auf einem gefluteten Parkplatz einige Zeit ca. 30 cm tief im Wasser gestanden.
Nach Trocknung fing einige Zeit später die Dämmmatte auf dem Bodenblech zu müffeln an. Meine Anfrage bei der Versicherung ergab, dass in meinem Fall nicht einfach die Dämmmatte ersetzt werden kann, sondern ein Gutachter auf weitere Schäden prüfen muss. Der Gutachter kam einige Tage später und erklärte das Auto zum wirtschaftlichen Totalschaden. Er ging davon aus, dass einige Steuergeräte, der Hauptkabelbaum, der Klimakompressor und einiges andere ersetzt werden müssen, weil zeitverzögerte Störungen oder Ausfälle nicht auszuschliessen waren. In Summe rd. 15.000,- Reparaturkosten.
Ich fahre das Auto bis heute, es ist bislang keinerlei Schaden eingetreten.
Meine Frage ist, was passiert, wenn ein neuer Kaskoschaden durch Unfall o.ä. eintritt? Leistet die Versicherung dann überhaupt, und wenn ja, auf welcher Grundlage? Meine Anfrage bei der Versicherung ergab leider nichts Konkretes.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich die Kaskoversicherung jetzt kündigen würde, wenn keine nennenswerte Leistung mehr zu erwarten wäre.
Schöne Grüße
Bodo
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58 Antworten
Der "Restwert" ist der sogenannte "Händlereinkaufswert"
Im Schadensfall hast du Anspruch auf den "Händlerverkaufswert" man nennt diesen auch "Wiederbeschaffungswert.
Die Spanne zwischen Händler EK und Händler VK beläuft sich in der Regel auf 20%
Nimm deinen Restwert im Gutachten plus diese Spanne, dann bist du beim WBW.
Ob du diesen tatsächlich dann auch bekommt hängt von vielen Faktoren hab.
Wäre der neu eingetretende Schaden im alten Schadensbereich gibt es sicherlich 0 Euro.
Dies begründet sich in dem Umstand, dass du nur schwerlich nachweisen kannst, das dir ein "neuer" Schaden enstanden ist.
Ist der Schaden in einem anderen Bereich müssen zunächst die Reparaturkosten der WBW und der neuerliche Restwert ermittelt werden.
Natürlich ist dein Auto nach dem ersten Schaden nicht "wertlos" das ist Unfug.
Es wird aber sicherlich schwer werden, erneute Ansprüche durchzusetzen, da dein Auto ja im HIS steht.
Aber wenn du eine Reparatur durchgeführt hast und diese nachweisen kannst stehen die Chancen nicht ganz so schlecht.
Tippe ganz stark darauf, dass die Versicherung nichts mehr zahlen wird; es sei denn, du weist ihnen nach, dass der damalige Totalschaden von dir fach- und sachgerecht repariert wurde.
Meine Anfrage bei der Versicherung ergab leider nichts Konkretes.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich die Kaskoversicherung jetzt kündigen würde, wenn keine nennenswerte Leistung mehr zu erwarten wäre.
Ja aber die Frage hättest du doch in 2017 stellen müssen, wo du die Vollkasko auch bezahlt hast.
Da hast du ja 5 Jahre bezahlt, ohne zu wissen, ob du Anspruch hast?
Wenn das Auto als Totalschaden gemeldet ist, muß die Versicherung doch klar sagen können, ob Sie eintreten.
Richtig.
Aber Wunder gibt es immer wieder. Ich hatte ein Auto, das zweimal von der gleichen gegnerischen Versicherung als Totalschaden reguliert wurde und nach dem zweiten Schaden noch 15 Jahre gefahren ist. Aber bei Kasko sehe ich da auch keine Chance.
Ich frage mich auch, warum die Kaskoversicherung nicht direkt nach dem Totalschaden 2017 gekündigt wurde.
Mein erster Weg wäre eine Anfrage im HIS zu stellen, abwarten, was die antworten und dann entscheiden, wie weitermachen.
Hast Du Dir damals den im Gutachten kalkulierten Restwert auszahlen lassen? Wenn ja, sieht es schlecht aus.
Es wurde damals der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert ausgezahlt und der Schaden im HIS gemeldet.
Warum habe ich damals die Kasko nicht gekündigt? Weil mir auch damals niemand eine eindeutige Auskunft geben konnte, wie ein weiterer Kaskoschaden abgerechnet wird. Da ich nur ca. 75,-€ jährlich für die Kasko bezahle, habe ich einfach weiter gezahlt.
Zitat:
@bodo48 schrieb am 24. November 2022 um 08:49:55 Uhr:
Es wurde damals der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert ausgezahlt und der Schaden im HIS gemeldet.
Dann wurde der Schaden ja bereits ausgezahlt und du fährst (aus sicht der Versicherung) mit wertlosem Schrott herum.
Das betrifft nicht nur deine Kasko, sondern auch eine gegnerische Versicherung beim unverschuldeten Unfall.
Teileträger wäre wohl die wirtschaftlichste Option in dem Fall (geht ja alles).
Gruß Metalhead
Rein Theoretisch bekommst du kein Schaden bezahlt.
Praktisch wird es wahrscheinlich so sein, das Glasschäden einfach bearbeitet und abgerechnet werden.
Die Angabe ist aber ohne Gewähr ;-)
Zitat:
Dann wurde der Schaden ja bereits ausgezahlt und du fährst (aus sicht der Versicherung) mit wertlosem Schrott herum.
Sicher nicht. Der Restwert wurde ja nicht ausgezahlt, muss also noch vorhanden sein. Wahrscheinlich müßte der bei einem neuerlichen Schaden gutachterlich neu festgesetzt werden. Zumindest nach meiner Logik.
Der "Restwert" ist der sogenannte "Händlereinkaufswert"
Im Schadensfall hast du Anspruch auf den "Händlerverkaufswert" man nennt diesen auch "Wiederbeschaffungswert.
Die Spanne zwischen Händler EK und Händler VK beläuft sich in der Regel auf 20%
Nimm deinen Restwert im Gutachten plus diese Spanne, dann bist du beim WBW.
Ob du diesen tatsächlich dann auch bekommt hängt von vielen Faktoren hab.
Wäre der neu eingetretende Schaden im alten Schadensbereich gibt es sicherlich 0 Euro.
Dies begründet sich in dem Umstand, dass du nur schwerlich nachweisen kannst, das dir ein "neuer" Schaden enstanden ist.
Ist der Schaden in einem anderen Bereich müssen zunächst die Reparaturkosten der WBW und der neuerliche Restwert ermittelt werden.
Natürlich ist dein Auto nach dem ersten Schaden nicht "wertlos" das ist Unfug.
Es wird aber sicherlich schwer werden, erneute Ansprüche durchzusetzen, da dein Auto ja im HIS steht.
Aber wenn du eine Reparatur durchgeführt hast und diese nachweisen kannst stehen die Chancen nicht ganz so schlecht.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 24. November 2022 um 09:43:21 Uhr:
Dann wurde der Schaden ja bereits ausgezahlt und du fährst (aus sicht der Versicherung) mit wertlosem Schrott herum.
Das betrifft nicht nur deine Kasko, sondern auch eine gegnerische Versicherung beim unverschuldeten Unfall.
Zitat:
@27239 schrieb am 24. November 2022 um 10:14:16 Uhr:
Rein Theoretisch bekommst du kein Schaden bezahlt.
Hier wird wieder ein Blödsinn zusammenphantasiert...
Bei einem Schaden, egal ob Kasko oder Haftpflicht, wird das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt bewertet.
Der dann festgestellte Wiederbeschaffungswert bildet die Obergrenze der Entschädigungsleistung.
Dann habe ich ja doch noch Hoffnung, dass die Kasko im Schadensfall vielleicht irgendwas bezahlt.
Habe gerade gesehen, dass mich die Kasko im nächsten Jahr nur noch 50,-€ kostet. Die werde ich wohl investieren.
Danke euch für eure Beiträge.