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Ersatzbirne Abblendlicht / Zusatzscheinwerfer Kymco Movie XL 125

Kymco Movie XL
Themenstarteram 28. Juni 2020 um 8:32

Moinsen wiederum,

nachdem ich hier ordentliche Hilfe bei meinem Rücklichtproblem bekommen habe, dachte ich, ich frage mal bei diesem Ansinnen auch nach euren Erfahrungen;

Die im Hauptscheinwerfer verbaute Birne für Abblend- und Fernlicht ist in der Lichtausbeute gelinde gesagt ziemlich erbärmlich. Die verbaute habe ich trotzdem mal gegen eine Standard-Birne von Hella getauscht ( BA20D Sockel 35/35W ). Verbesserung = null.

Bei der InternetRecherche bin ich auf die Philips S2 und die Osram X-RACER S2 Halogen gestoßen. Kann mir einer sagen, ob die was taugen und tatsächlich und merklich mehr bringen als die Standrad-Birne?

Oder habt ihr Erfahrungen mit noch besseren Lichtquellen der gleichen Bauart?

Alternativ könnte ich mir vorstellen Zusatzscheinwerfer zu verbauen. Nur welche? Ist dafür grundsätzlich ne Einzelabnahme beim TÜV inkl.Eintragung notwendig? Oder gibts welche ohne Bauartveränderung und gleichzeitiger Angst vor dem Erlöschen der Betriebserlaubnis?

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24 Antworten
am 28. Juni 2020 um 8:53

Das alles würde ich beim Tüv fragen. Halogen ist vermutlich nicht zulässig.

Hier die Reihenfolge ... falls du an der Beleuchtung "basteln" willst: :D

Ergebnis
Themenstarteram 28. Juni 2020 um 9:11

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 28. Juni 2020 um 10:53:03 Uhr:

Halogen ist vermutlich nicht zulässig.

Und warum kein Halogen? Die Osram besitzt doch eine ECE-Zertifizierung...also ein E-Prüfzeichen!?

https://www.osram.de/.../

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 9:39

Zitat:

@Pahul schrieb am 28. Juni 2020 um 11:01:31 Uhr:

Hier die Reihenfolge ... falls du an der Beleuchtung "basteln" willst: :D

Mit solchen Aussagen sollte man vorsichtig sein. Einschlägig sind hier der §19 Abs.2 und Abs.3 der StVZO. Sobald du nämlich mit nicht zugelassener Beleuchtung (Einzelabnahme, ECE,EWG,EG-Typengenehmigung, etc.) ein Fahrzeug im ÖVR in Betrieb nimmst und dadurch andere VT gefährdest ( z.B.durch Blenden ) erlischt die Betriebserlaubnis. Neben der OWi in Höhe von 90€ plus Bearbeitungsgebühr können dann nämlich noch weitere Kosten auf dich zukommen; Sicherstellung des Fahrzeuges inkl. Abschleppkosten, Gutachten durch Sachverständigen.

Zitat:

@Dr.Angelika schrieb am 28. Juni 2020 um 11:39:06 Uhr:

Zitat:

@Pahul schrieb am 28. Juni 2020 um 11:01:31 Uhr:

Hier die Reihenfolge ... falls du an der Beleuchtung "basteln" willst: :D

Mit solchen Aussagen sollte man vorsichtig sein. Einschlägig sind hier der §19 Abs.2 und Abs.3 der StVZO. Sobald du nämlich mit nicht zugelassener Beleuchtung (Einzelabnahme, ECE,EWG,EG-Typengenehmigung, etc.) ein Fahrzeug im ÖVR in Betrieb nimmst und dadurch andere VT gefährdest ( z.B.durch Blenden ) erlischt die Betriebserlaubnis. Neben der OWi in Höhe von 90€ plus Bearbeitungsgebühr können dann nämlich noch weitere Kosten auf dich zukommen; Sicherstellung des Fahrzeuges inkl. Abschleppkosten, Gutachten durch Sachverständigen.

Stellst hier die Frage nach Halogen ob erlaubt und hältst dann anschließend selber den Finger hoch,warum dann die Frage?

Technisch bringt Halogen natürlich etwas und richtet keinen Schaden an wenn man nicht stärkere einbaut als angegeben.Richtig eingestellt blendet oder gefährdet es auch keinen anderen Verkehrsteilnehmer,ein Polizist weiß auch nicht ob da Glühobst oder Halogen reingehört,nur wenn farblich Änderungen sind wird er aufmerksam.

Und du glaubst doch bestimmt nicht das diese ganzen Maßnahmen gemacht werden die du da aufgeführt hast wegen einer verkehrten Birne.:p

Themenstarteram 28. Juni 2020 um 14:43

Wir reden ja hier nicht nur über Birnen, sondern auch über Zusatzleuchten!

Das ist eine ganz andere Geschichte,wir sind hier nicht in Amerika und da geht es nicht ohne den Segen von oben.

Wenn du eine HS1 drin hast, darf natürlich auch nur eine solche rein. Ob halogen oder nicht.

Kommen wir zu deinem Problem.

Deine Lima wird zu 95% nicht in der Lage sein, auch nur eine H4 Anstatt der 35w zu versorgen. Damit bleibt dir nur eine Batterielösung übrig.

Nächste Hürde, du darfst du 1x Abblendlicht haben. Zusatzscheinwerfer nur Nebel oder Fernlichtscheinwerfer.

Um es richtig einzuschätzen, suchst du die Leistung deiner Lichtmaschine raus. Die Watt Zahl ist letztendlich entscheidend.

Das Leuchtmittel mit einer ABE muss zum Reflektor passen, damit der

Lichtkegelnicht verändert wird !

Der Sockel des S2 (Halogen) Leuchtmittels ist passend zur Aufnahme am

Reflektor, somit ist sichergestellt, dass die Geometrie des Lichtkegels auch stimmt ;)

Sehr viel besser ist die Lichtausbeute der 35/35 W H2-Leuchte im Vergleich zur

einfachenBILUX-Glühlampe leider nicht :(

Sehr viel besser wäre eine H4-Lampe, die jedoch nicht in den vorh. Reflektor passt

und durch die wesentlich höhere Stromaufnahme auch der LIMA Probleme bereiten

würde :(

Rechtlich bestehen keine Bedenken, den originalen Scheinwerfer durch einen

universalen Scheinwerfer (Einsatz) zu ersetzen, wenn er die erforderliche

E-Kennzeichnung besitzt ;)

(LED-Scheinwerfereinsatz statt BILUX-Scheinwerfer vor Kurzem an meinem

Oldtimer durchgeführt)

Kannst Dir ja mal diese 4 Seiten durchlesen:

https://www.motor-talk.de/.../...rgreifend-zulaessig-t6779930.html?...

 

Zitat:

Die im Hauptscheinwerfer verbaute Birne für Abblend- und Fernlicht ist in der Lichtausbeute gelinde gesagt ziemlich erbärmlich. Die verbaute habe ich trotzdem mal gegen eine Standard-Birne von Hella getauscht ( BA20D Sockel 35/35W ). Verbesserung = null.

 

Bei der InternetRecherche bin ich auf die Philips S2 und die Osram X-RACER S2 Halogen gestoßen. Kann mir einer sagen, ob die was taugen und tatsächlich und merklich mehr bringen als die Standrad-Birne?

Oder habt ihr Erfahrungen mit noch besseren Lichtquellen der gleichen Bauart?

Wenn die Halogen Birnchen ein E-Prüfzeichen haben, dürfen diese verbaut werden, bringen einen bißchen mehr im Gegensatz zu den Teelichtern.

Empfehlen kann ich diese Birne

Die Birne bringt nochmal deutlich mehr Leistung als die herkömlichen Halogenbirnchen, ich fahre diese Birnen schon seit Jahren problemlos. Haltbarkeit ist quasi gleich den üblichen, die teilweise schlechten Rezessionen kann ich nicht nachvollziehen. Haben zwar kein Prüfzeichen aber bei der Hauptuntersuchung hat sich nie jemand dran gestört, leuchten auch ganz normal gelblich.

Warum empfiehlst du dann den Chinaschrott? Wenn ohne Prüfzeichen, geht auch gleich echtes Xenon. Illegal kann nicht gesteigert werden.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. Juni 2020 um 09:43:33 Uhr:

Warum empfiehlst du dann den Chinaschrott? Wenn ohne Prüfzeichen, geht auch gleich echtes Xenon. Illegal kann nicht gesteigert werden.

Zwingt doch keiner sich das zu holen und alleine vom Preis hebt sich das gewaltig von deiner Aussage ab.

Es ist vieles möglich, nur sollte man bedenken welchen Nutzen für wieviel Geld ich ausgeben möchte.

Was hebt sich vom Preis ab?

Xenonkit 2x kostet keine 20€. Dafür hält das auch deutlich länger als 120Std. wie einer in seiner Bewertung schrieb.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. Juni 2020 um 09:43:33 Uhr:

Warum empfiehlst du dann den Chinaschrott? Wenn ohne Prüfzeichen, geht auch gleich echtes Xenon. Illegal kann nicht gesteigert werden.

Habe ich doch geschrieben weshalb, kannst Du nicht richtig lesen? Das die Birne kein Prüfzeichen hat, habe ich angemerkt. Wenn ich mit dieser verbauten Birne mehrmals durch die HU komme, kann ich eigentlich davon ausgehen, daß von der Birne keine Gefahr für andere ausgeht. In meinem Speedfight ist die Birne jedenfalls schon einige Jahre verbaut u. leuchtet immer noch! Ein fehlerhaftes Produkt zu erwerben, kann überall passieren.

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