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Ersatzfahrzeug bei Totalschaden - wie lange wird bezahlt?

Themenstarteram 4. April 2011 um 14:44

Hallo,

leider hatte ich Ende Januar einen Verkehrsunfall mit meinem zu dem Zeitpunkt 8 Monate alten VW Touran. Ergebnis: Totalschaden (wurde vom Gutachter der Versicherung bestätigt) da das Auto noch "neu" war bekommen wir den Neupreis von der Versicherung erstatten, dass heißt wir bekommen ein ganz neues Auto welches aber erst gebaut werden muss...

Um Zeit zu sparen wurde bereits Anfang Februar das Neufahrzeug bestellt, damit es zügig da ist.

Da ich auf ein Auto angewiesen bin, habe ich ein Eratzfahrzeug vom Autohaus bekommen (ein kleiner Polo).

Nun erzählte mir das Autohaus heute, dass die Versicherung die Kosten dieses Autos nur für 14 Tage übernimmt. Stimmt das?

Denn in meinen Versicherungsunterlagen steht folgendes:

"Erleidet ihr Fahrzeug einen Totalschaden und schaffen Sie sich stattdessen ein Ersatzfahrzeug an, übernehmen wir die Kosten des vermittelten Mietwagens für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Schadenereignisses und der Ersatzbeschaffung, soweit diese zügig durchgeführt worden ist, nicht nutzen können."

Freue mich auf Eure Hilfe und Antworten

Liebe Grüße

Ramona

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15 Antworten

Direkt an Versicherung wenden! Vielleicht ist der Leihwagen vom Autohaus einfach zu teuer. Bei dir ist die Vermittlung durch Versicherung gegeben!

GRuß

Über die Haftpflicht gibt es bei einem 8 Monate alten Fahrzeug nur den Wiederbeschaffungswert und keinen Neupreis.

Die Haftpflichtversicherung braucht sich daher auch nur mit der Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren gebrauchten Ersatzfahrzeugs beschäftigen. Der ist idR +/- 14 Tage.

Wenn die TE hier auf Basis des Neupreises abrechnet, wird sie wohl ihre Kasko in Anspruch nehmen.

Dazu passt auch, dass sie hier seine eigenen AKBs zitiert.

In manchen Premium / Top / Exklusiv etc. Tarif wird auch in der Kasko ein Mietwagen gezahlt. Hier gibt es aber meist eine Höchstgrenze in Euro oder Tagen. Von daher hilft nur das vollständige "Durchsuchen" der eigenen AKBs.

Hier müsste erstmal geklärt werden:

Handelt es sich A um einen reinen Kaskoschaden oder handelt es sich B um einen Haftpflichtschaden und die TE hat nur aufgrund der Neupreisentschädigung des Kasko diese in Anspruch genommen.

Das nächste Problem ist der zitierte Text:

Zitat:

...übernehmen wir die Kosten des vermittelten Mietwagens....

Die TE schreibt aber:

Zitat:

...habe ich ein Eratzfahrzeug vom Autohaus bekommen...

Aber dazu müsste erstmal gekärt werden, ob die Aussage mit den 14 Tage von der Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners oder von der eigenen Kaskoversicherung kam.

Themenstarteram 4. April 2011 um 15:49

Hallo!

Erstmal Danke für die bereits angekommenen Antworten..,

Bei unserer Vollkasko gibt es bei einem Totalschaden in den ersten 18 Monaten den Neupreis.

Daher also für uns ein neuer Touran mit der Ausstattung und dieser muß also noch gebaut werden. Das ist auch schon alles geklärt,

es geht hier nur noch um den Mietwagen, welcher laut Autohaus nur für 14 Tage übernommen werden würde. Was aber laut meinem Text aus den versicherungsunterlagen so nicht richtig wäre, denn da steht nirgend wo etwas von 14 Tagen...auch nicht bei einem reparierbaren Fahrzeug.

Das Mietfahrzeug welches ich fahre ist ein kleiner Polo von Euromobil und die Versicherung sagte es müsse ein Euromobilfahrzeug sein, sonst wäre der Kostensatz ein anderer. Die Dame von der Versicherung sagte auch das mir bis zu einer Klasse unter MEINEM eigentlichen Auto zustehen würde. Toran Diesel ist Gruppe "F" ich fahre nun seit Anfang Februar Gruppe "B" zustehen würde mir aber sogar Gruppe "E"... da spare ich doch schon einiges an Kosten ein da ich eine kleine Gruppe fahre...

Liebe Grüße Ramona

Sehe ich das richtig, dein Autohaus, welches die 14 Tage auskunft gibt, hat mit dem Leihwagen nichts zu tun?

Ruf mal bei Euromobil und deiner Versicherung an, die wissen sicherlich genau bescheid!

Noch besser, lass es dir schriftlich geben!

GRuß

Die Geschichte ist sehr gruselig... 

 

Wie von Mindscape schon hervorgehoben wurde, ist die Voraussetzung, dass der Mietwagen vom Versicherer vermittelt wurde.

Wenn das gemacht wurde, wird Dir normalerweise auch gesagt, wie lange Du den Wagen haben kannst.

Ob es reicht, dass der Wagen von Euromobil ist und Du "freihändig" anmieten kannst, ohne dass aktiv vermittelt wurde, weiß ich nicht. Es wäre aber zumindest sehr ungewöhnlich. Euromobil ist normalerweise alles andere als günstig.

 

Seit Anfang Februar können auch bei einem Polo problemlos 4-stellige Kosten entstehen. Hast Du denn gar keine Info erbeten, was der Wagen kostet und was die Versicherung bezahlt?

 

Ich würde morgen als allererstes die Versicherung anrufen und die Sache klären, damit das kein böses Erwachen gibt...

Und dann wäre eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung in so einem Sonderfall sicher auch kein Fehler...

 

Hafi

 

Themenstarteram 4. April 2011 um 18:45

Nunja, das Euromobil-Auto ist ja von unserem Autohaus...das hat es ja sozusagen vermittelt.

Wie ist das denn mit den Euromobil-Fahrzeugen? Gehören die etwa nicht dem Autohaus?

Soweit ich weiß gehören die Euromobil-Autos zu den VW, Skoda und Seat-Autohäusern an und die vermitteln die??? Ich habe da gerade keine Ahnung...

Wir fühlen uns bei unserem Autohaus eh nicht mehr wohl...hätten wir uns nicht über alles selber Informiert, wären wir wohl mit vielem über den Tisch gezogen worden...

nunja, war so wie es aussieht das letzte Auto das wir dort gekauft haben, und die haben letztes Jahr schon an einem neuen Touran an uns verdient und "dank" meinem Unfall (den ich libéber rückgängig machen würde) verkaufen sie dieses Jahr wieder einen neuen... und das mit viel Ärger und Problemen... LEIDER

Liebe Grüße

Ramona

Themenstarteram 4. April 2011 um 18:55

Das Autohaus hat das mit der Versicherung abgeklärt... und als ich im Autohaus mit den Prozenten vom Neuwagen verhandeln wollte meinte der Autoverkäufer nur..."ich solle froh sein, dass ich ein Auto für die überbrückungszeit von ihm bekommen würde" also war für uns alles geklärt und wir sagten noch, dass das Auto doch von der Versicherung bezahlt werden würde, so steht es in den Unterlagen und diese haben wir auch dem Autohaus vorgelegt... mal gespannt. Dann wird wohl das Autohaus die Kosten übernehmen...werde aber morgen auf jeden Fall direkt bei der Versicherung anrufen und nachfragen, nicht das nachher noch eine Rechnung an uns kommt, denn laut Autohaus (mündlich) kostet uns das Auto nichts...

Werde da mal nachhören, denn ich war heut Mittag so erschrocken mit der Aussage das die Versicherung nur 14 Tage bezahlt... denn unser neuer Touran wäre laut AB erst Anfang Juli abholbereit...

Aber wie versteht Ihr den Text der Versicherung...verstehen den mein Mann und ich falsch?

Da steht doch nichts von 14 Tage...und wir beschleunigen ja schon alles, ich habe sogar bei der Autobestellung eine "Dringlichkeit" eintragen gelassen und dadurch sind wir schonmal 3 Wochen in der Produktion vorgerückt...denn wir warten ja nicht aus Spaß auf unser Neufahrzeug...das hatten wir letztes Jahr gemacht, da war uns die Lieferwoche egal...

LG

Die Frage ist, ob in den ganzen AKBs nur der Text zu finden ist oder ob woanders noch was steht?

Welche Versicherung ist es denn?

Themenstarteram 4. April 2011 um 19:16

Habe eigentlich alles durchgelesen und nichts weiteres gelesen. Versichert sind wir bei der Volkswagenversicherung (V V D-Versicherung).

LG Ramona

Ok, VVD erklärt zumindest schonmal die Bindung an Euromobil, da das ja zumindest alles eine "Familie" ist.

 

Ich habe keine verlässlichen Informationen darüber, ob der VVD wirklich für die gesamte Dauer der Wiederbeschaffung eines Neuwagens die Kosten übernimmt, da es eben -wie oben schon gesagt wurde- bei den Kasko-Bedingungen noch immer ziemlich unüblich ist, dass Mietwagen bezahlt werden.

 

Das Problem ist, dass bei einer Ersatzbeschaffung immer auf das beschädigte Fahrzeug abzustellen ist. Also würde sich die Dauer der Widerbeschaffung in einem Haftpflichtfall danach richten, wie lange man brauchgt, um einen vergleichbaren, acht Monate alten Wagen zu bekommen und nicht danach, wie lange die Produktion eines neuen Wagens dauert.

 

Das kann aber im Vertrag ganz anders geregelt sein.

 

Die zweite Sache ist, dass unter Umständen hier der Verkäufer Euch tatsächlich ein Ersatzfahrzeug für die Übergangszeit stellt und das nicht als "normaler" Mietwagen abgerechnet wird.

 

Es ist halt komisch, dass ihr den Wagen schon 8 Wochen fahrt und so wenig Informationen habt.

Da hilft wirklich nur die Klärung mit den Beteiligten selbst weiter.

Viel Erfolg.

Hafi

Themenstarteram 5. April 2011 um 7:36

Guten Morgen...

habe gerade mit der Versicherung telefoniert und es ist tatsächlich so, dass die Versicherung nur 14 Tage bezahlt... aber in den Unterlagen steht nichts von 14 Tagen drin... der Herr von der Versicherung meinte nur..."das ist aber trotzdem so und das wäre auch mit dem Aurohaus so abgeklärt".

Dann scheint es wohl so zu sein, dass uns das Autohaus ein Ersatzfahrzeug stellt! Das wären natürlich ganz viele Pluspunkte nachdem was wir in den letzten Wochen dort so erlebt haben!!!

Mal abwarten, warte nun auf Rückruf von dem Autohaus um das alles abzuklären, nicht dass wir zum Schluß noch eine dicke Rechnung bekommen von der uns das Autohaus noch nichts gesagt hat.

Bis bald Ramona :-)

Ich halte Euch auf dem laufenden und sage nochmals DANKE für Eure Antworten!!!

Realistisch wäre, dass ihr am Ende den Ersatzwagen mit vielen Euros zahlen müsst. Kein Autohaus würde einem Kunden für 4 Monate oder sogar mehr ein Auto zur Verfügung stellen, weil er ein Touran bestellt hat. Soviel verdienen sie auch nicht am Verkauf eines Tourans.

am 5. April 2011 um 8:24

eben, die lieferzeit koennte das problem sein.

bei damaliger lieferzeit von ca 8 wochen), wurde mir nach diebstahl fuer die gesamte wartezeit ein wagen zur verfuegung gestellt.

ich musste (durfte :> ) zwar zwischenzeitlich wechseln, war aber nie ohne fahrzeug.

Themenstarteram 5. April 2011 um 10:32

Juhu...der Anruf kam...

Das Auto bekomme ich vom Autohaus gestellt! *freu* da hat das Autohaus mal wieder ein paar Pluspunkte gemacht!!!

Aber trotzdem ist es nicht richtig von der Versicherung, eigentlich müsste man hier wirklich mal einen Anwalt einschalten, denn es heißt ja

"für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können" !!!und nichts von 14 Tage!!!

Dann müssten sie die Versicherungsunterlagen auch demnach ausstellen und nicht anders, dann müsste der Satz rein

"bis zu einer Höchstdauer von 14 Tagen"

LG Ramona

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