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Ersatzwagen während Service und Mängelbehebung GRATIS?!?

Themenstarteram 9. Juni 2008 um 11:16

Hallo miteinander

Nun ist es soweit, der 3er geht ende Monat zum ersten Service. Gleichzeitig lasse ich mir die Beule reparien die mir jemand hinten links GRATIS geschenkt hat :mad:, Versicherung zahlt aber.

Jetzt habe ich folgende Frage. Bekommt ihr einen Ersatzwagen GRATIS während dem Service oder müsst ihr den selber bezahlen? Während dieser Zeit werden auch die Mängel behoben.

Es verwundert mich, dass der Service ca. 200.- bis 300.-- CHF kosten wird, obwohl ich bis 100'000km oder während 10 Jahren Gratis-Service habe, ausser Flüssigkeiten.

Ja lassen sich die Bayern den das Öl vergolden?!? Oder mit Diamanten-Partikeln versehen???

Na ja, mal abwarten, aber trotzdem finde ich es eine Frechheit, beim Verkauf solche Verkaufsargumente zu bringen welche dan Schlussendlich sich wieder aufheben.

OK, Premium-Marke hin oder her, ist ein Massenprodukt der Dreier wie der Passat oder A4 oder die C-Klasse.

Mich nimmt Wunder was für Erfahrungen ihr gemacht habt.

Danke und Gruss

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21 Antworten

für einen Ölwechsel bei einem Vertragshändler ist das normal (der kleine service ist nichtsa anderes) in D kostet der bei meiner NL 180€ was so in etwa 250 Franken entspricht..... ich habe allerdings auch keinen Service Flat Vertrag....

lg

Peter

am 9. Juni 2008 um 12:21

Wie gesagt es kommt darauf an was bei deine inklusiven Service mit drinne ist. Das müsste ja irgendwo schriftlich festgehalten sein.

Bei mir hat es sogar mehr gekostet, aber ich muss für den Service eh selber zahlen.

Zum Thema Ersatzwagen kann ich Dir sagen, dass man bei Leasing in DE 2 Ersatzwagengutscheine bekommt.

Wenn man kein Serviceleasing hat, musst Du natürlich für den Service bezahlen, der sich beim Ölwechsel je nach Modell, wie oben schon genannt, auf 200.- Euro beläuft.

selbst als Nicht- BMW- Leasingkunde ist sowie war es bis dato immer eine Selbstverständlichkeit, dass ein Erwatzwagen bereitgestellt wird / wurde.

Bei BMW- Leasingkunden werden die Kosten des Ersatzwagens über BMW FInancial (über die genannten 2 Gutscheine) abgerechnet, bei größeren Massnahmen zahlt während der Gewährleistungszeit die AG - bei kleineren Massnahmen übernimmt mein Händler diese Kosten.

am 9. Juni 2008 um 12:42

Das wundert mich bei dir nun gar nicht :cool:

Ganz ehrlich sollte aber klar sein, das es kein Recht auf den Ersatzwagen gibt sondern dies von der Werkstatt bzw. dem Händler abhängt und natürlich auch von dem Kunden und der verfügbarkeit an dem Tag...

am 9. Juni 2008 um 12:51

Meine Verkäuferin hat mir das so erklärt:

Liegt ein Garantiefall vor bekomme ich selbstverständlich einen Leihwagen, wenn ich zum Service komme soll ich sie vorab anruffen und sie besorgt mir einen Vorführwagen zu einer Probefahrt ;)

Bei meinem VAG Händler habe ich bis jetzt bei beidem einen kostenlosen Leihwagen bekommen.

 

Gruß SantaFu

Bei meinem :)  bekomme ich immer einen kostenlosen Ersatzwagen. Ich zahle dann nur den verbrauchten Sprit, d.h. ich bekomme den Wagen vollgetankt und bringe ihn vollgetankt wieder zurück. Ist aber ein Service meiner Werkstatt und hat mit BMW nichts zu tun.

Bei uns ist es üblich für einen BMW 3er als Leihwagen zirka 40 Euro + Sprit am Tag zu berappen. Der Mini liegt bei 35 Euro. Außerdem erforderlich ist eine Vorankündigung um die Verfügbarkeit sicher zu stellen.

Die hohen Preise schieb ich nicht BMW (allein) in die Schuhe, vielmehr sind es die exorbitanten Versicherungskosten für Fahrzeuge in Italien, welche als Leihwagen benutzt werden.

Ciao

Also wenn ich mir überlege, dass bei einer großen NL wie hier in Frankfurt, jeder eine Ersatzwagen bekommen würde, der seine Kiste gerade zum Service da hat! :eek: Da wäre die NL aber schnell pleite.

Der TE hatte ja von Mängebehebung gesprochen. Wärend Gewährleistungsarbeiten Stehen laut Garantiebrief dem Nutzer ein ersatzfahrzeug zu, wenn die Rep. Zeit größer 2 Stunden ist.

 

 

Ich hatte immer welche bekommen. Wieso auch net? Hätte BMW keinen "schrott" gebaut, dann müste ich erst garnicht hin!

 

gretz

Zitat:

Original geschrieben von kevinmuc

Der TE hatte ja von Mängebehebung gesprochen. Wärend Gewährleistungsarbeiten Stehen laut Garantiebrief dem Nutzer ein ersatzfahrzeug zu, wenn die Rep. Zeit größer 2 Stunden ist.

 

Ich hatte immer welche bekommen. Wieso auch net? Hätte BMW keinen "schrott" gebaut, dann müste ich erst garnicht hin!

gretz

Schon, aber es ist ja nicht BMW's Schuld, wenn ihm irgendjemand eine Beule im Auto hinterlässt.

 

Grüße, south

Ich musste bisher immer für den Ersatzwagen zahlen - egal ob Service oder Garantiefall (inkl. PUMA)...

 

Themenstarteram 10. Juni 2008 um 6:00

Also, noch einmal.

Ist folgendes zu erledigen am Fzg.:

- Beule in Tür hinten links (zahlt Vers. gegn. Partei)

- Stossstange hinten links Parkschaden (zahlt meine Parkschadenvers.)

- erster Service (muss nur die Flüssigkeiten zahlen)

- Mängelbehebung (Sitz vorne links Oberschenkelauflage / Seitenteil-Flügel hat Spiel und knackst beim einsteigen,

Fahrwerk vorne Lenkung beim herunterfahren von Randstein ertönt ein Schlag-Geräusch, Automat schaltet ab und

zu ruckartig)

Also, mir ist klar, dass ich beim Service und bei der Reparatur der Stossstange kein Ersatzfahrzeug erhalten werde, jedoch bei der Mängelbehebung denke ich wäre eins schon angebracht Seitens BMW. Einen Tag hätte ich dan noch für die Beule zugut, also EFzg. Oder etwa nicht?

Zitat:

Original geschrieben von BL|zZard

Ich musste bisher immer für den Ersatzwagen zahlen - egal ob Service oder Garantiefall (inkl. PUMA)...

Ich würde die Werkstatt wechseln, sofern du den wagen länger als 2 stunden abgeben musstest. Diese Kosten zahlt ja BMW und nicht die Werkstatt. Ggf. streicht diese jetzt die Werkstatt einfach ein

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