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erst Kostenvoranschlag dann gutachten Auto Unfall

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 1:23

Hallo Liebe Lieber Forum,

ich habe vor Paartage unverschuldet ein Unfall an mein Auto. Jemanden an Ampel hat mein Auto von hinten angefahren. Ich bin 100% unschuldig auch Polizei waren vor Ort und bestätigten mir das.

Es handle sich hier um ein Mercedes E-Klasse E220d W213 BJ 11.2016 92000 Km

 

Ich möchte mir die Schaden erstmal von Gegner Versicherung auszahlen lassen. Da ich so Einfall noch nie erlebt habe, wüsste ich nicht dass ich zu erst ein Gutachten beauftragen muss. Ich bin direkt ein Tag nach Unfall zur Mercedes gefahren und mir die Kostenvoranschlag geholt. Die kosten Voranschlag mercedes hat bereits bei Gegner Versicherung gemeldet, Weill die Gegner Versicherung ist ein Partnervertrag zur Mercedes. paar Tage danach, habe ich doch auch noch ein Gutachter beauftragt. Ich habe aber von vorne weg der Gutachter darauf hingewiesen. das ich bereits bei mercedes war und mir die Kostenvoranschlag geholt haben, bitte wenn Sie Ihre Gutachter kosten von mein Gegner Versicherung nicht abrechnen können, verzichte ich auf Gutachter Besuch. Er meinte, die Gegner Versicherung bezahlt Gutachter kosten Jedenfalls.

Nach dem Gutachter die schaden aufgenommen hat. Differenz zur Kostenvoranschlag waren ca 1900 Euro.

Laut Kostenvoranschlag Netto 3502 Euro hier mercedes komischerweise hat auch rabat mit gerechnet ca 150 euro netto auf material kosten also nur noch 3352 Euro

Laut Gutachter Netto 5189 Euro

Übrigens die Gutachter hat paar Fehler in Kostenvoranschlag gefunden, also Kostenvoranschlag ist Fehlerhaft

Ich hab heute mit einem Rechtsanwalt telefonisch gesprochen. meinte er gilt das was zu erst eingereicht ist und sehr wahrscheinlich muss ich auch die Gutachter kosten selber tragen, weil ein Gutachter nach Kostenvorschlag nicht erlaubt. Ich weiss nicht, ob er mich nur angst gemacht hat, damit ich Ihn beauftrage oder das ist tatsächlich so?

Hier sind mein Fragen

Soll die schaden nach Gutachter Schätzungen ausgezahlt oder nach Kostenvoranschlag von Mercedes?

Kann ich ein Rechtsanwalt in diesem fall auf Gegner Versicherungs kosten beauftragen?

Wie gross sind die Chancen vor Gericht zu gehen, wenn die Versicherung nur die Netto Kostenvoranschlag (im schlimmste fall noch mit Kurzungen) auszahlt, die Gutachter kosten nicht akzeptiert und die Gutachter Honorar nicht bezahlt?

Ich entschuldige mich, falls mein Deutsch nicht so verständlich ist :-)

Vielen Dank für die Mühe

LG

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54 Antworten
am 15. Oktober 2022 um 6:40

wenn Du zweifelsfrei schuldfrei bist, muss die gegenerische Versicherung für Gutachter und Rechtsamwalt aufkommen;

bei einer Schadenhöhe von 5000,- ist Einschalten eines Gutachters nicht unüblich, im Streitfall sowieso;

warst Du wirklich bei einem Fachanwalt ?!

Wenn Du gar keinen Ärger haben willst, lässt Du das Auto lieber doch (in einer anderen Werkstatt Deiner Wahl) nach Gutachten fachgerecht instand setzen und nimmst Nutzungsausfall, Kostenpauschale und ggf. Wertminderung mit....

Themenstarteram 15. Oktober 2022 um 8:04

Hallo Remix

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich bin zweifellos unschuldig, dass hat die Gegner auch vor Polizei nach gegeben.

Ich war nicht bei Rechtsanwalt, ich habe aber ein Verkehrsrechtsanwalt in Internet gesucht und Ihn angerufen. Ich wollte schon Ihn beauftragen, aber nach dem ich mein Fall geklärt habe, hat er gesagt, das gilt was zuerst eingereicht ist und muss ich die Gutachter Honorar auch selber zahlen. Der Rechtsanwalt hat mir auch noch gesagt, ich soll Ihn erst alle Dokumente per E-Mail zu senden und schaut er nach. Ich habe aber Angst bekommen, dass ich im schlimmste Fall sein Honorar auch noch selber zahlen müssen. Deshalb habe ich Ihn erst garnicht gesendet. Ich glaube ich warte erst was die Versicherung sagt.

Bist du aber sicher das Gegner Versicherung auch die Gutacher Kosten übernehmen muss, obwohl vorher die Kostenvoranschlag lagen Versicherung vor? Bezahlt Versicherung sicherlich die Rechtsanwalt Kosten?

Was ist rechtskräftig Erst eingereichte Kostenvoranschlag oder zuletzt eingereichte Gutachter?

Vielen Dank für die Mühe

LG

am 15. Oktober 2022 um 11:48

Hallo D.Alm,

Deine Posts sind leider ein wenig strukturierter Wildwuchs an Fragestellungen und Thesen.

Ehrlichweise ist es schwierig da strukturiert darauf zu antworten. Ich versuche es mal trotzdem:

  • Schuld Spricht in Deutschland nur ein Gericht und nicht die Polizei.
  • In Deutschland wird auch das Strafrecht bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht vom Zivilrecht getrennt. Was die Polizei sagt, hat allenfalls Indizwirkung für die Frage nach Deinen zivilrechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Unfallgegner.
  • Es gilt nicht der zunächst eingereichte Beleg, sondern der, der richtig ist. Wenn die Mercedes Werkstatt Partnerwerkstatt ist, kann es gut sein, dass andere Stundenlöhne und Ersatzteilaufschläge genommen wurden. Das ist nicht falsch, da der Kostenvoranschlag, das verrät der Name schon, eine Vorausschau auf die Reparaturkosten darstellt, die Mercedes (bei Reparatur) abrechnen würde.
  • Wenn der Reparaturweg im Kostenvoranschlag tatsächlich falsch ist, muss er korrgiert werden.
  • Der Rechtsanwalt mit dem Du telefoniert hast, hat keine Ahnung, wenn die Frage wirklich in der Form gestellt wurde und die Antwort tatsächlich uneingeschränkt in der Form viel. Wechsele ihn, wenn Du Dich für eine Aufbeauftragung entscheidest.
  • Im Falle einer fiktive Abrechnung hast Du nur Anspruch auf die Reparaturkosten gemäß eines Markenbetriebes wenn das Fahrzeug lückenlos in einem solchen scheckheftgepflegt war.
  • Es gibt keinen "rechtskräftig eingereichten Kostenvoranschlag" Das ist juristischer Unsinn. Rechtskraft erwächst zu einem Urteil eines Gerichts (oder Beschlüssen) zu einem bestimmten Tenor unter bestimmten Bedingungen. Vergiss diese Aussage.

Grundsätzlich hast Du bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf

  • die Kostenübernahme eines von Dir beauftragten Sachverständigen
  • die Kostenübernahme eines von Dir beauftragten Rechtsanwalt
  • die Kostenübernahme der Reparaturkosten
  • eine Unkostenpauschale von 25-30€
  • (bei Nutzungsausfall): einen Mietwagen oder Nutzausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur.

vG

Ich würde ebenfalls dazu raten, das Auto bei einer anderen Werkstatt als eine Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen.

Nach einem eingereicht Kostenvoranschlag mit einem deutlich höheren Gutachten zu Zweck der fiktiven Abrechnung zu kommen wird sicher schwierig.

Suche dir einen sachkundigen Anwalt vor Ort und nicht irgendwo im Internet.

Hallo Kfz_Guru,

Herzlichen Dank für die Antwort. Ich entschuldige mich für unstrukturierte Frage.

Das Auto war nur bei Mercedes und keine freien Werkstätte.

Ich möchte mir das Geld auf jedenfalls auszahlen lassen, wenn die Versicherung nach Gutachter Schätzungen auszahlt und nicht nach Kostenvoranschlag. Ich fürchte, dass Versicherung sagt, wir bezahlen nur das was in Kosten Voranschlag steht und nicht nach Gutachter. Wenn die Versicherung verweigert nach Gutachter Schätzungen zu zahlen, werde ich dann zur Rechtsanwalt gehen. Aber nicht zur der, die ich angerufen habe Sonden einander Verkehrsrechtsanwalt ;-).

Oder soll ich doch schon jetzt ein Rechtsanwalt beauftragen?

LG

 

Lieber direkt einen Anwalt einschalten, da ein Anwalt wenig Interessse hat, nur für den Differenzbetrag zu arbeiten.

am 15. Oktober 2022 um 15:10

Hallo D.Alm,

ob Du jetzt schon ein Anwalt beauftragst, musst Du für Dich entscheiden. Das kann ich Dir nicht beantworten. Ich kann Dir aber mögliche Nachteile aufzeigen:

- Anwälte mögen ungern Fälle übernehmen, in denen ihr Mandat oder ein anderer Rechtsanwalt bereits aktiv war. Denn dann kann das Kind schon in Brunnen gefallen sein. Hier würde ich mich an Deiner Stelle von Anfang an entscheiden und mich nicht erst nach einem Anwalt erkundigen, wenn es Probleme gibt.

- Ein Anwalt wird nach Streitwert bezahlt. Zahlt die Versicherung nun nach KVA aus und weigert sich Weiteres zu bezahlen sinkt der Streitwert und damit ist das Anwaltshonorar deutlich geringer. Das gleiche Thema hatten wir gerade hier:

https://www.motor-talk.de/.../...den-vom-vorbesitzer-t7356482.html?...

vG

Und wieviel Prozent ist die Rechtsanwalt Honorar?

Wenn Du unschuldig an dem Unfall bist, zahlt die gegnerische KFZ-Haftpflicht den Anwalt und den Gutachter.

am 15. Oktober 2022 um 16:24

Hallo D.Alm,

das Honorar ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG (Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten).

Das Honorar kannst Du mit dem DAV-Prozess­kos­ten­rechner ermitteln:

https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner

Du musst nur den Streitwert eintragen und die den Haken bei gerichtlicher Vertretung herausnehmen: der Streitwert beinhaltet alle geltend gemacht Schadensersatzpositionen (in Deinem Fall Reparaturkosten + Sachverständigenkosten) ohne die eigentlichen Rechtsanwaltsgebühren.

vG

Vielen Dank für Antwort

Soll ich in den genannten link Netto Betrag oder Brutto betrag eintragen? Danke

am 15. Oktober 2022 um 17:18

Hallo D.Alm,

- die Sachverständigenkosten brutto

- die Reparaturkosten netto, da Du Dir das Geld auszahlen lassen möchtest.

vG

Die Gutachterkosten zählen nicht dazu.

Liebe/er Forum,

Noch kurze Frage.

Falls Versicherung doch nur nach KVA auszahlen möchte. Im KVA sind kein Wertminderung mit eingerechnet im Gutachter Bericht aber schon. Muss die Versicherung trotzdem die Wertminderung im Gutachten Bericht + netto Betrag in KVA auszahlen müssen?

Außerdem nach dem Versicherung die fiktive Abrechnung Auszahlt, kann ich das Auto in einem Freien Werkstatt reparieren lassen und noch Mehrwertsteuer + Nutzungsausfall + Unkostenpauschale von Versicherung auszahlen lassen?

Danke

Deine Antwort
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