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Erst lange Lieferzeit, jetzt Preiserhöhung
Aus dem Gute-Fahrt-Forum: Zitat aus einer Pressemitteilung von VW:
Wolfsburg, 25. Mai 2009 – Volkswagen Pkw hebt in Deutschland zum
28. Mai 2009 die unverbindlichen Preisempfehlungen für seine Fahrzeuge um durchschnittlich 0,95 Prozent an. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind die neuen Modelle Polo, Golf Plus, Golf GTI und GTD
sowie der bereits bestellbare und ab Herbst erhältliche neue Golf Variant.
Gleichzeitig erhöht das Unternehmen auch die Preise für Sonderausstattungen modellabhängig um durchschnittlich 1,9 Prozent.
Ganz schön happig, und das Ganze mit einem Vorlauf von wenigen Tagen ... also ich bin bedient, denn wegen der langen Lieferzeit falle ich aus der 4-Monats-Preisgarantie des Verkäufers raus und muss blechen
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von eisschrank
also habe gerad auch nochmal mit meinem händler telefoniert....
die preissicherheit wird allen bestellern bis 28.05 garantiert, sofern!!!! (DER GROßE HAKEN) das auto dann binnen 4 monaten ausgeliefert wird ... soo das ist schonmal scheisse -.-
er meinte zwar, dass momentan die liefertermine eher nach vorn gezogen werden als nach hinten, jedoch weiss man ja nie - schon gar nicht bei vw .. und der gute herr am tel wäre ja auch net betroffen wenns schief geht -.-
dann kann man erst ab 5% preiserhöhung vom vertrag zurücktreten ...
echt .. mir ist schlecht!
Das trifft aber nur zu, wenn es eine Preisanpassungs-Klausel in deinem Vertrag gibt oder sie unter "Besondere Vereinbarungen" extra hinzugenommen wird / wurde ..... In der verbindlichen Standart-VW-Bestellung ist sie jedenfalls NICHT drin
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38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kaktus1981
Aus dem Gute-Fahrt-Forum: Zitat aus einer Pressemitteilung von VW:
Wolfsburg, 25. Mai 2009 – Volkswagen Pkw hebt in Deutschland zum
28. Mai 2009 die unverbindlichen Preisempfehlungen für seine Fahrzeuge um durchschnittlich 0,95 Prozent an. Ausgenommen von dieser Maßnahme sind die neuen Modelle Polo, Golf Plus, Golf GTI und GTD
sowie der bereits bestellbare und ab Herbst erhältliche neue Golf Variant.
Gleichzeitig erhöht das Unternehmen auch die Preise für Sonderausstattungen modellabhängig um durchschnittlich 1,9 Prozent.
Ganz schön happig, und das Ganze mit einem Vorlauf von wenigen Tagen ... also ich bin bedient, denn wegen der langen Lieferzeit falle ich aus der 4-Monats-Preisgarantie des Verkäufers raus und muss blechen
*EDIT*
Btw .... hast du mal deinen Vertrag genau angeschaut .... steht da was in Bezug auf die 4-Monats-Preisgarantie?? Wenn nicht .... gilt der vereinbarte Preis .... also erstmal genau nachschauen ...
Also ich habe den Golf am 07.02. bestellt, Auftragsbestätigung war dann am 13.02.
Unverbindlicher Liefertermin in der Auftragsbestätigung war dann "Mai 2009", also weniger als 4 Monate. Jetzt bekomme ich den Golf voraussichtlich Mitte Juni, also mehr als 4 Monate Lieferzeit.
Irgendjemand hatte mal geschrieben, dass eine Preiserhöhung ausgeschlossen ist, wenn der unverbindliche Liefertermin weniger als 4 Monate war, und die Lieferung dann trotzdem über 4 Monate dauert. Wo kann man das nachlesen?
@Cianluca
Editier mal deinen Post und schau mal auf das Datum Deines auto motor sport - Links. Ist von 2008! Nicht dass hier noch Verwirrung entsteht!
Zitat:
Original geschrieben von georgi74
@Cianluca
Editier mal deinen Post und schau mal auf das Datum Deines auto motor sport - Links. Ist von 2008! Nicht dass hier noch Verwirrung entsteht!
THX .... hatte das aus einem gestrigen Post übernommen .... und offensichtlich nicht genau genug hingesehen
Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
..... da scheint es unterschiedliche Varianten zu geben:
Nein, leider nicht. Die von zitierte Pressemeldung stammt vom letzten Jahr: "13. Mai 2008, 10:28 Uhr" steht über der Meldung auf der HP von Auto-Motor-Sport
Zitat:
Btw .... hast du mal deinen Vertrag genau angeschaut .... steht da was in Bezug auf die 4-Monats-Preisgarantie?? Wenn nicht .... gilt der vereinbarte Preis .... also erstmal genau nachschauen ...
Ja, leider steht es bei mir drin, sonst hätte ich das ja nicht behauptet. Bei mir ist der Passus explizit aufgenommen.
Ich habe mal in die Aufpreisliste vom Golf Plus geschaut, die ja noch ganz frisch ist. Ich tippe mal, dass diese Preise auch für den Golf gelten werden: meistens handelt es sich um 2,3 Euro, aber die Winterreifen kosten dort 510,- € (!!!), beim Golf im Moment aber nur 450,- €, also ich hoffe wirklich mal, dass die den Preis für Winterreifen nich um 60,- € anheben.
Aber umso nochmal klar zu sagen: Bis jetzt gibt es keine neue Preisliste für den Golf, also ist alles noch Spekulation, wie sich die Durchschnittsangaben zur Preiserhöhung konkret auswirken.
So jetzt habe ich die Stelle gefunden, war im Thread:
http://www.motor-talk.de/forum/preiserhoehung-1-5-t2180404.html?page=1
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Zitat:
Original geschrieben von Alexander0510
Mal eine bescheidene Frage dazu:
Golf bestellt am 21.02.09
AB am 03.03.09 erhalten
Zusatz:
"Ändert der Hersteller nach Vertragsabschluss die UVP für das bestellte Fahrzeug, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der UVP entsprechend anzupassen".
Frage:
Soll ich diesem Pasus widersprechen und einen "Preisschutz von 4 Monaten" (wie ich es oben gelesen habe) fordern? Welche Möglichkeiten bestehen noch, den vereinbarten Preis zu "sichern"?
Danke für Eure Antworten - besser nachfragen, als später der DUMME zu sein.
Widersprechen!! Wenn der genannte Liefertermin (egal ob verbindlicher oder unverbindlicher) weniger als vier Monate nach dem Datum des Kaufvertrages liegt, ist Preiserhöhung ausgeschlossen (Bürgerlichew Gesetzbuch). Wenn Liefertermin mehr als vier Monate, Klausel ist o.k.
Wenn Händler aber schon zum Zeitpunkt des Kaufvertrages Kenntnis von einer Preiserhöhung hat, darf er überhaupt nicht den Preis erhöhen.
o.
Interessant wäre die Stelle im Bürgerlichen Gesetzbuch. Falls mein Händler mit einer höheren Rechnung daherkommmt, wäre ich gleich vorbereitet...
Übrigens geht die Suche momentan nicht, findet einfach nichts... War nicht ganz einfach das zu finden.
Ich habe mir eben auch nochmal den kleingedruckten Anhang in unserer Bestellung durchgelesen, da am 11.02.09 bestellt > Abholung 17.06.09
(4 Monate 6 Tage). Es handelt sich dabei um die Neuwagen-Verkaufsbedingungen unv. Empfehlung der Volkswagen AG-Stand April 2008.
Dort ist nichts von einer 4 Monatsfrist aufgeführt.
Zitat:
Original geschrieben von apple
Ich habe mir eben auch nochmal den kleingedruckten Anhang in unserer Bestellung durchgelesen, da am 11.02.09 bestellt > Abholung 17.06.09
(4 Monate 6 Tage). Es handelt sich dabei um die Neuwagen-Verkaufsbedingungen unv. Empfehlung der Volkswagen AG-Stand April 2008.
Dort ist nichts von einer 4 Monatsfrist aufgeführt.
Jepp ..... so ist das bei mir auch .... glücklicherweise
Aber der TE hat einen solchen Passus explizit in seiner Bestellung stehen ....
Schaut mal nach, ob bei euch unter "besondere Vereinbarungen" folgendes drin steht: "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers." Genau das bedeutet ja, dass die Preiserhöhung möglich ist.
In der von VW Wolfsburg empfohlenen Variante der Verkaufsbedingungen ist eine Weitergabe von Preiserhöhungen nicht vorgesehen. Wer also einen solchen Kaufvertrag hat, kann der Sache locker entgegensehen (ausser natürlich, es steht ein Zusatzpassus in den "besonderen Vereinbarungen").
Was ich mich allerdings frage: Sollte man noch mit der einen oder anderen Sonderausstattung schwanken, dann wäre es doch nun in jedem Fall angebracht, sich ganz schnell Gedanken darüber zu machen und eventuelle Änderungswünsche noch vor Ende Mai an den weiterzugeben.
Denn sonst kriegt man sicherlich in jedem Fall den neuen, höheren Ausstattungspreis für die gesamte gewählte Sonderausstattung (da ja neu durchkalkuliert wird), richtig?
Zitat:
Original geschrieben von apple
Ich habe mir eben auch nochmal den kleingedruckten Anhang in unserer Bestellung durchgelesen, da am 11.02.09 bestellt > Abholung 17.06.09
(4 Monate 6 Tage). Es handelt sich dabei um die Neuwagen-Verkaufsbedingungen unv. Empfehlung der Volkswagen AG-Stand April 2008.
Dort ist nichts von einer 4 Monatsfrist aufgeführt.
So gehts mir auch. Ich hoffe es die können einem das nicht trotzdem irgendwie reinwürgen.
Zitat:
Original geschrieben von georgi74
Schaut mal nach, ob bei euch unter "besondere Vereinbarungen" folgendes drin steht: "Es gilt der am Tag der Auslieferung gültige Listenpreis des Herstellers." Genau das bedeutet ja, dass die Preiserhöhung möglich ist.
In meinen besonderen Vereinbarungen ist nur die Übernahme der Abwrackprämie durch den Händler bei leerem BAFA Topf vereinbart, nichts vom Listenpreis.
wenn nichts in eurem kaufvertrag steht, dann schaut mal in eure ab.
da müsste sie mit aufgeführt sein.
so machen wir das immer.
hach ja. dieses leidige thema mit der preiserhöhung.
ist jedesmal ätzend. ich verstehe volkswagen nicht, warum bei den fahrzeugen, die bestellt wurden und aufgrund der langen lieferzeit (worauf der kunde ja keinen einfluss hat) nicht von einer erhöhung abgesehen wird.
mfg
christian
Also bei mir heißt in der AB unter den besonderen Bedingungen wörtlich:
"Vier Monate Preisgarantie ab dem Datum der AB, danach wird die am Tage der Auslieferung gültige UPE des Herstellers zugrunde gelegt."
Jetzt frage ich mich allerdings Folgendes:
Ich habe eine Änderung ca. 4 Wochen nach Bestellung vorgenommen und natürlich eine neue AB mit einem entsprechend späteren Austellungsdatum bekommen, auf der ja auch der neue vereinbarte Preis steht. Dann müsste doch eigentlich diese die Grundlage der 4-Monats-Frist sein, oder was meint Ihr?