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Erstattung der Versicherung
Guten Tag,
habe folgende Frage und hoffe, man kann mir helfen:
Unverschuldeter Unfall.
Wiederbeschaffungswert: 12000 Euro
Restwert: 6000 Euro
Reparaturkosten netto: 6500 Euro
Wertminderung: 800 Euro
Fiktive Abrechnung
Wie hoch wäre die Erstattung im bestmöglichen Fall? Danke
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16 Antworten
Was verstehst du jett unter "Erstattung"?
Der für die Versicherung teuerste Fall ist der, dass du das Auto in der Werkstatt (mit Rechnung) reparieren lässt, dir für die Zeit einen Leihwagen nimmst und dazu einen Gutachter und einen Anwalt beauftragt hast.
Dann zahlt die Versicherung die Repkosten plus Steuern, die Wertminderung, den Leihwagen, den Anwalt und den Gutachter.
Du selbst bekommst davon aber nur die 800 Wertminderung (und ggf. eine kleine Unkostenpauschale) ausgezahlt.
Zitat:
@hk_do schrieb am 29. August 2020 um 17:06:17 Uhr:
Was verstehst du jett unter "Erstattung"?
Der für die Versicherung teuerste Fall ist der, dass du das Auto in der Werkstatt (mit Rechnung) reparieren lässt, dir für die Zeit einen Leihwagen nimmst und dazu einen Gutachter und einen Anwalt beauftragt hast.
Dann zahlt die Versicherung die Repkosten plus Steuern, die Wertminderung, den Leihwagen, den Anwalt und den Gutachter.
Du selbst bekommst davon aber nur die 800 Wertminderung (und ggf. eine kleine Unkostenpauschale) ausgezahlt.
abzüglich der Mwst.
abzügl. Mehrerlös von Bietern der Restwertbörse
Zitat:
@VectraB116PS schrieb am 29. August 2020 um 17:12:38 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 29. August 2020 um 17:06:17 Uhr:
Was verstehst du jett unter "Erstattung"?
Der für die Versicherung teuerste Fall ist der, dass du das Auto in der Werkstatt (mit Rechnung) reparieren lässt, dir für die Zeit einen Leihwagen nimmst und dazu einen Gutachter und einen Anwalt beauftragt hast.
Dann zahlt die Versicherung die Repkosten plus Steuern, die Wertminderung, den Leihwagen, den Anwalt und den Gutachter.
Du selbst bekommst davon aber nur die 800 Wertminderung (und ggf. eine kleine Unkostenpauschale) ausgezahlt.
Meinte natürlich bei fiktiver Abrechnung.
Hatte mal gelesen, dass irgendwie der Wiederbeschaffungswert minus Restwert als maximale Größe angesetzt wird.
Wenn Du das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate weiter nutzt, kannst Du bei Repkosten kleiner WBW auch die kompletten Repkosten netto geltend machen.
Ist diese 6 monatsregel überhaupt noch aktuell oder war sie es jemals ?
Habe noch nie mitbekommen, das nach Zahlung eine Versicherung 6 Monate lang regelmäßig anfragt ob der Wagen noch im Besitz ist ...?
Zitat:
@tartra schrieb am 29. August 2020 um 18:57:59 Uhr:
Ist diese 6 monatsregel überhaupt noch aktuell oder war sie es jemals ?
Habe noch nie mitbekommen, das nach Zahlung eine Versicherung 6 Monate lang regelmäßig anfragt ob der Wagen noch im Besitz ist ...?
So es der Teufel will, fragt der neue Besitzer prompt bei der regulierenden Versicherung des Vorbesitzers nach eine Police.
Zitat:
@tartra schrieb am 29. August 2020 um 18:57:59 Uhr:
Ist diese 6 monatsregel überhaupt noch aktuell oder war sie es jemals ?
Habe noch nie mitbekommen, das nach Zahlung eine Versicherung 6 Monate lang regelmäßig anfragt ob der Wagen noch im Besitz ist ...?
Bei den Zahlen gibt es die Reparaturkosten/Wertminderung erste nach 6 Monaten.
Bei einer Abrechnung im Rahmen der 130% Grenze gibt es die Information auch über die Zulassungsstelle.
Zulassungsstelle? bei einem Kaskoschaden evtl. da bekommt die eigene Versicherung es ja gemeldet, aber die informieren doch nicht irgendeine fremde HaftpflichtVersicherung die mich mal entschädigt hat?
Und wenn ich nur abmelde? und trotzdem das Auto meins bleibt? Oder in den Export geht, denke die Wahrscheinlichkeit das sich Nana Akufo-Abbo in Ghana bei der gleichen Versicherung anmeldet für sehr gering ...
Mich überzeugt das nicht wirklich...
Gemeldet bekommen die das nicht. Aber mit einer Halteranfrage haben die ein paar Tage später die Info.
Ich möchte nicht weiter drauf rumreiten, aber mal andersrum ... Gibt es denn schon ein bestätigten Fall, wo eine Versicherung erfolgreich was zurückgefordert hat, weil der Wagen <6 Monate veräußert wurde?
Prinzipiell kann man natürlich immer darauf hoffen, nicht erwischt zu werden, wenn man irgendwelche Regeln nicht einhält.
Entscheidend bei einer Schadensabwicklung in dem Fall, wo die 6 Monate Regelung zum Tragen kommt, ist, dass man der Versicherung mitteilt, das Auto noch länger nutzen zu wollen und entsprechend bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten netto geltend macht. Von sich aus wird die Versicherung nämlich von WBW minus Restwert ausgehen. Ob man dann so ehrlich ist und sich hinterher an die 6 Monate hält oder das Risiko eingeht, gegen die Regelung zu verstossen, sei jedem selber überlassen. Wer das tut soll sich aber bitte nicht darüber aufregen, dass Versicherungen bei der Schadensabwicklung auch gerne zu Ihren Gunsten agieren.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 1. September 2020 um 10:49:18 Uhr:
... Wer das tut soll sich aber bitte nicht darüber aufregen, dass Versicherungen bei der Schadensabwicklung auch gerne zu Ihren Gunsten agieren.
Das machen die immer, ist im Prinzip ihr Geschäft ...egal was man für eine ehrliche Haut ist ...
Zitat:
@tartra schrieb am 1. September 2020 um 10:24:36 Uhr:
Ich möchte nicht weiter drauf rumreiten, aber mal andersrum ... Gibt es denn schon ein bestätigten Fall, wo eine Versicherung erfolgreich was zurückgefordert hat, weil der Wagen <6 Monate veräußert wurde?
Wieso sollten die Regresse nicht erfolgreich sein?
Natürlich können die erfolgreich sein ...
Mir ging es nur darum mal einen beweisbaren Fall, (Link, Artikel was auch immer) zu sehen, wo eine Versicherung mal was zurückgefordert hat, weil einer <6 Monate verkauft hat ... das mit den 6 monaten lese ich hier oft, bin mir jedoch nicht sicher ob das so stimmt, bzw. jemals überprüft wird .... und bis jetzt ist auch kein "Beweis" erfolgt ... bis auf das typische "ist einfach so, weil es so ist" ...
Ich kürze es mal ab, ich hab es auch schon mal gemacht .... weder hab ich irgendwo was von 6 monate Sperrfrist gelesen, noch wollte irgendjemand danach das Geld zurück / Neuberechnung ...