Erstattung Ladestrom Zuhause für Dienstwagen bei PV-Anlage
Hallo zusammen,
mir ist bewusst, dass hier ein sehr spezifisches sowie Luxusproblem kommt. Da das Forum aber super breit gestreut ist und immer gute Ratschläge parat hat, trotzdem:
Mein Arbeitgeber (großer Konzern) hat Probleme damit, den zuhause geladenen Strom für den Dienstwagen zu erstatten. Die Strommengen können per Rifid und Mengenzähler zwar erfasst werden. Da wir aber privat eine PV-Anlage betreiben, scheint es steuerlich ein Thema zu sein, wenn der Arbeitgeber dann beispielsweise 100kW auf Basis des heimische Stromtarifs erstattet, der Arbeitnehmer aber 70kW PV-Strom zum Laden verwendet hat (im Detail sind die verwendeten PV-Mengen nicht messbar).
Wenn der Arbeitnehmer keine eigene PV-Anlage hat, kann der zum Laden genutzte Strom einfach abgerechnet werden.
Gibt es hier den ein oder anderen, der seinen Ladestrom trotz eigener PV Anlage gegenüber dem Arbeitgeber abrechnet? Besten Dank!
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11 Antworten
Woher weiß dein Arbeitgeber, dass du eine PV Anlage hast? Im Zweifel hast du eben keine….
Mein Tipp: nimm die Pauschale mit (35€). Das ist wesentlich einfach und spart Kopfschmerzen, sollte aber dennoch ganz gut auskommen, wenn man ca 100kW daheim lädt (und wenn die dann aus PV Überschuss kommen noch besser )
Wahrscheinlich hast du recht…
@TheVaan
Wie kommst du auf 35 EUR Pauschale?
@SpenCe 1
Welches konkrete steuerliche Problem sieht deine Firma?
Überzahlung an dich?
@Xentres hab mich vertan, sorry. Korrekt hätte ich 30€ schrieben müssen. Gehe davon aus, dass ein großer Konzern kostenlose Lademöglichkeit für Mitarbeiter anbietet. Falls nicht, dann sinds 70€
Laut unserem Steuerberater ist das überhaupt kein Thema. Der geladene Strom, egal woher, wird vergütet inkl. Anteil der Grundgebühr (umgerechnet auf den Anteil Wallbox/gesamt verbrauchter Strom im Monat). Ich kann gar nicht 100% genau erfassen, wann welches Ampere vom Dach oder aus der Leitung kommt - also wenn nicht genau, dann gar nicht.
Wobei mich eine genaue steuerrechtliche Beurteilung auch mal interessieren würde...
Ja, angeblich sei eine mögliche Überzahlung ein Thema, wodurch sich ein steuerbarer geldwerter Vorteil oder steuerbare Vergütungsbestandteil ergeben könnte.
Danke für eure Rückmeldungen!
Solange Du mehr Netzstrom im Jahr beziehst, als Du über das Laden abrechnest, sollte es doch kein Problem sein. Oder will das Finanzamt den 15min Stromlastgang auswerten?
Bei uns kam mal kurz die Frage wegen PV auf. Ich habe dann nach einem Investitionszuschuss für meine Anlage gefragt und da war die Diskussion schon vorbei.
Unsere Firma zahlt jede geladene kWh. Dabei misst die Wallbox was ins Auto geht und schickt es direkt per Mobilfunk an einen zentralen Dienstleister, der die Abrechnung und Auszahlung übernimmt.
Die Frage nach einer eigenen PV wurde damals explizit beantwortet mit - das ist dann Glück für den Arbeitnehmer und zusätzlich auch für die Umwelt.
Zitat:
@SpenCe 1 schrieb am 4. November 2024 um 16:29:05 Uhr:
Ja, angeblich sei eine mögliche Überzahlung ein Thema, wodurch sich ein steuerbarer geldwerter Vorteil oder steuerbare Vergütungsbestandteil ergeben könnte.
Danke für eure Rückmeldungen!
Meine Wissens nach sind solche "Gewinne" aus PV-Anlagen steuerfrei.
Siehe § 3 Nr. 72 EStG
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
https://heinrich-partner.de/.../...aus-der-pv-anlage-des-arbeitnehmers
Zitat:
@SpenCe 1 schrieb am 4. November 2024 um 12:33:07 Uhr:
Hallo zusammen,
mir ist bewusst, dass hier ein sehr spezifisches sowie Luxusproblem kommt. Da das Forum aber super breit gestreut ist und immer gute Ratschläge parat hat, trotzdem:
Mein Arbeitgeber (großer Konzern) hat Probleme damit, den zuhause geladenen Strom für den Dienstwagen zu erstatten. Die Strommengen können per Rifid und Mengenzähler zwar erfasst werden. Da wir aber privat eine PV-Anlage betreiben, scheint es steuerlich ein Thema zu sein, wenn der Arbeitgeber dann beispielsweise 100kW auf Basis des heimische Stromtarifs erstattet, der Arbeitnehmer aber 70kW PV-Strom zum Laden verwendet hat (im Detail sind die verwendeten PV-Mengen nicht messbar).
Wenn der Arbeitnehmer keine eigene PV-Anlage hat, kann der zum Laden genutzte Strom einfach abgerechnet werden.
Gibt es hier den ein oder anderen, der seinen Ladestrom trotz eigener PV Anlage gegenüber dem Arbeitgeber abrechnet? Besten Dank!
Hi, ich hoffe die Zentrale deines AG sitzt nicht zufällig in Montabaur…
Also grundsätzlich musst du den gleichen Strompreis angeben den du von deinem Netzbetreiber beziehst.
Solltest du davon abweichen wäre das ein geldwertender Vorteil und muss entsprechend versteuert werden.
Ob du dabei den Strom zum Teil von einer PV beziehst ist egal und wird nicht von Seiten der Wirtschaftsprüfer als geldwertender Vorteil angesehen.