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Erstattung nach Fahrerflucht zieht sich hin
Hallo, ich bin ein wenig verzweifelt, vor rund 2 Monaten fuhr mir nachts jemand ins geparkte Auto und ist geflüchtet. Der Aufprall war so stark das sein Kennzeichen abfiel. Ich bin zum Anwalt gegangen und dieser setzte der gegnerischen Versicherung eine Frist bis zum 07.01.2019. Diese hat das nicht eingehalten, dann ein Brief vom Anwalt, mit der Frage woran es hakt. Dann kam nichts. Dann wieder ein Brief vom Anwalt, dass dieser eine Antwort innerhalb einer Woche erwartet. Dies war am 17.01
Seit dem hab ich nichts mehr gehört, ich weiß nur das der Anwalt, meine Rechtschutz nach Versicherungdeckung gefragt hat.
Meint ihr das geht jetzt vor Gericht ? Was mich besonders ärgert: das Unfallauto muss angemeldet bleiben, da es auf öffentlicher Straße steht.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:
Absolut NEIN, ich will Dir als Versicherungsmitarbeiter lediglich sagen, dass die von Dir beschriebene Klarheit (wie auch in unzähligen anderen Fällen) eben oft überhaupt nicht so klar ist.
Zitat:
@Piep93 schrieb am 31. Januar 2019 um 20:44:56 Uhr:
Ahso durch das verlorene Kennzeichen hat die Polizei den Täter gefunden
Zitat:
@Relaxolator schrieb am 11. Februar 2019 um 18:27:01 Uhr:
Die Geschwindigkeit bei der Regulierung eines Schadens hängt insbesondere und nicht zuletzt mit der Aufrichtigkeit ALLER Beteiligten ab - und da ist es in unserer Gesellschaft leider nicht mehr sonderlich gut drum bestellt.
Noch etwas für Dich zum Nachdenken in Bezug auf Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit:
"Ein Rechtsanwaltsbüro hat im 1. Quartal 2010 die häufige Einwendung von Haftpflichtversicherern, die Schadensregulierung sei noch nicht möglich, weil der eigene Versicherungsnehmer den Schaden noch nicht gemeldet habe, einer zeitlich auf einen Monat befristeten Überprüfung ihres Wahrheitsgehalts unterzogen.
Auf die jeweilige Nachricht der Haftpflichtversicherungsgesellschaft hin erfolgte durch eine eigens dafür abgestellte Rechtsanwaltsfachangestellte eine telefonische, schriftliche oder per Email getätigte Nachfrage beim jeweiligen Versicherungsnehmer. Zur Überprüfung kamen 48 Fälle.
Während die Kontaktaufnahmeversuche zu 3 Personen scheiterten und während weitere 2 kontaktierte Personen erklärten, keine Auskunft geben zu wollen, konnten die restlichen 43 Personen jeweils glaubhaft berichten, den stattgehabten Verkehrsunfall jeweils pflichtgemäß ihrer Versicherungsgesellschaft bzw. ihrer Versicherungsagentur sofort gemeldet zu haben.
Dieses Ergebnis war überraschend, so dass sich grundsätzliche Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit des vorgebrachten Regulierungshindernisses ergaben."
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48 Antworten
Ahso durch das verlorene Kennzeichen hat die Polizei den Täter gefunden
Mein Verständnis ist, dass das Risiko der Abmeldung und Einlagerung in einer Garage klein ist und die Kosten erstattet werden müssen. Die Unfallschuld ist klar. Das Fahrzeug nicht mehr tauglich. Entweder Reparatur oder Schrott, beides sollte ein Gutacher schätzen können.
Wieso sich die Gegnerversicherung taubt stellt ist unklar aber deutet auf Probleme mit dem Versicherten hin welchem sie vorstehen. Nun sind 2Monate auch nicht allzu lange und Weihnachten war auch dazwischen.
Ein Gutachten wurde gemacht, total schaden, Höhe 10.000 ca.
Wo kann man denn sein Auto abstellen? Ich bin adac Mitglied ggf. Kann ich es abschleppen lassen.
Ein knöllchej wegen falschparken hab ich schon ??
Garage / Werkstatt / Privatparkplätze
ein am unfallort liegendes kennzeichen des vermeintlichen unfallverursachers mag ein indiz sein, reicht für eine regulierung aber nicht aus. das kennzeichen könnte ja z.b. auch gestohlen sein...
du musst beweisen, dass der schaden in diesem umfang durch das fahrzeug mit diesem kennzeichen verursacht wurde. die polizei wird von amtswegen sicher auch eigene ermittlungen dazu anstellen und auf den zug kannst du dann später aufspringen bei der durchsetzung eigener ansprüche.
dein auto solltest du von der straße entfernen lassen. ich rate aber bis zur anerkennung einer haftung dazu, das auto nicht zu verkaufen. stell es irgendwo sicher und preiswert unter.
ferner würde ich dir empfehlen, bei der versicherung eine gegenüberstellung anzustreben. so kann man ggf. langwierige ermittlungen der polizei oder staatsanwaltschaft abkürzen. du solltest dann mit deinem anwalt zugegen sein.
viel erfolg!
Danke für die Antworten, die Polizei hat den Täter bereits, der Halter des Wagens hatte es zugegeben. Deswegen versteh ich die Verzögerung nicht
Sag deinem Anwalt, dass Du die Ersatzbeschaffung nicht aus liquiden Mitteln schaffst und dass die gegnerische Versicherung Vorschuss darlehensweise gewähren soll. Bis dahin fährst Du dann bei Bedarf Taxi.
Frage deinen Anwalt, wann er gedenkt Klage einzureichen bzw. was ihn davon abhält.
Besprich auch mit ihm, was inzwischen sinnvollerweise mit dem Fahrzeug geschehen soll, v.a. im Hinblick auf die Kosten.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2019 um 21:33:59 Uhr:
Sag deinem Anwalt, dass Du die Ersatzbeschaffung nicht aus liquiden Mitteln schaffst und dass die gegnerische Versicherung Vorschuss darlehensweise gewähren soll. Bis dahin fährst Du dann bei Bedarf Taxi.
Auf die Taxikosten sollte der Anwalt auf alle Fälle hinweisen, bevor diese anfallen.
ADAC kannst du nicht nutzen,wenn Auto abgemeldet ist.
Zitat:
@beachi schrieb am 31. Januar 2019 um 21:24:04 Uhr:
ein am unfallort liegendes kennzeichen des vermeintlichen unfallverursachers mag ein indiz sein, reicht für eine regulierung aber nicht aus. das kennzeichen könnte ja z.b. auch gestohlen sein...
das gute bei einen 10.000€ schaden an einen normalen pkw ist, das das andere auto auch unweigerlich voll einen wegbekommen haben muss. die polizei hat mit den kennzeichen einen verdächtigen, lassen sich das fahrzeug zeigen und die sache ist im prinzip klar.
da du bereits nen anwalt hast, wäre er doch der ansprechpartner für all deine probleme ?!
Ist doch vollkommen egal ob man am anderen Auto etwas sieht.
Man braucht hier auch keine Gegenüberstellung, da der Verursacher bereits alles zugegeben hat.
Steht doch alles oben im Text.
Einen Anwalt hat der TE bereits, somit sind solche sicher gut gemeinten "Tipps" nicht so ganz zielführend.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Januar 2019 um 21:33:59 Uhr:
Sag deinem Anwalt, dass Du die Ersatzbeschaffung nicht aus liquiden Mitteln schaffst und dass die gegnerische Versicherung Vorschuss darlehensweise gewähren soll. Bis dahin fährst Du dann bei Bedarf Taxi.
Es ist schon erschreckend das der TE völlig schuldlos in einer derartigen Situation von der gegnerischen Versicherung so hingehalten wird..
@Piep93 Was sagt denn dein Anwalt?
ER soll ja die Interessen des TE vertreten...dazu gehört auch Beratung und optimale Schadensabwicklung!
Wie blöd muss man sein, nach einem Unfall sein Kennzeichen vor Ort zu lassen und dann dennoch zu flüchten?