Erste SCR-Kat-Nachrüstung für Volvo. Daimler in der Pipeline
Nach diesem Bericht ist der erste Nachrüst SCR-Kat genehmigt. Betrifft jetzt Volvo und die geben nichts dazu.
Daimler hat 3000 € zur Nachrüstung zugesagt und die Anlagen sind lt. o.g. Bericht vor der Zulassung.
Beste Antwort im Thema
P.S. Habe mal wg. OM642 nachgefragt und melde mich, wenn ich eine Antwort bekommen habe.
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75 Antworten
Aber leider nicht für OM 642...
Abwarten?
Die Hoffnung stirbt zuletzt und Nachhaltigkeit wird Zeitgeist!
Ich nehme an, die Kosten für die Entwicklung und Freigabe werden sich zunächst auf die häufigst verbauten Motoren konzentrieren. Der OM 642 wird da mal eher nicht kommen, bevor nicht die Vierzylinder "versorgt" sind, auch bei anderen Herstellern. VW-Konzern war bei Dr. Pley auch in der Entwicklung, findet sich aber nicht mehr auf der Homepage. Außerdem stellt sich noch die Frage, ob überhaupt Umrüstungen in nennenswerter Stückzahl erfolgen und sich das Geschäft für Dr. Pley lohnt. Ich drücke jedenfalls die Daumen und wäre an einer Umrüstung meines OM 642 auch interessiert.
Homepage Dr. Pley SCR Tech GmbH
P.S. Habe mal wg. OM642 nachgefragt und melde mich, wenn ich eine Antwort bekommen habe.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 26. Juli 2019 um 18:50:37 Uhr:
Daimler hat 3000 € zur Nachrüstung zugesagt und die Anlagen sind lt. o.g. Bericht vor der Zulassung.
Mercedes hat "bis zu" 3.000 € zugesagt, zudem muss das Fahrzeug vor dem 02. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen worden sein. Zudem muss die Ausnahme vom Fahrverbot gesichert sein, da bin ich mal gespannt ob das alle Städte so umsetzen.
Freiwilige vor, es gab doch damals ein paar User die das machen wollten wenn es die Möglichkeit gibt.
Gruß
Hagelschaden
Gab es den Zuschuss des Herstellers nicht nur in den fest definierten hochbelasteten Städten?
In Hannover wird zwar über ein Fahrverbot schwadroniert, zu den hochbelasteten Städten gehört Hannover aber nicht.
Diese Seite https://www.daimler.com/innovation/diesel/diesel-nachruestungen wurde ja schon öfter erwähnt, da gibt es auch infos zum Thema Nachrüstung.
Immer wieder wird auf der Seite erwähnt, dass die genauen Modalitäten bekannt gegeben werden wenn es eine vom KBA genehmigte Nachrüstung eines Drittanbieters gebe.
Nur in den Schwerpunktregionen steht dort auch geschrieben. Insgesamt sind das doch einige Bedingungen die erfüllt sein müssen um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Bin mal gespannt wie das Interesse an Nachrüstungen im real life dann letztlich sein wird.
Gruß
Hagelschaden
Wenn es hier einen Zuschuss und ein System für den OM642 gäbe, würde ich es machen. (Auch zwei Konjunktive, ich weiss...).
Die Hauptfrage für mich ist doch, wird durch die Nachrüstung aus einem Euro 5-Fahrzeug ein Euro 6d-Temp oder zumindest ein Euro6? Wenn das nicht so ist, treffen doch alle Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge nach wie vor zu.
Oder liege ich hier ganz falsch?
Gruß an alle
Navidoc
Zitat:
@navidoc schrieb am 28. Juli 2019 um 21:14:04 Uhr:
Die Hauptfrage für mich ist doch, wird durch die Nachrüstung aus einem Euro 5-Fahrzeug ein Euro 6d-Temp oder zumindest ein Euro6? Wenn das nicht so ist, treffen doch alle Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge nach wie vor zu.
Oder liege ich hier ganz falsch?
Wenn es so wäre, dann wäre die Nachrüstung nichts weiter als eine reine Arbeitsbeschaffungsmassnahme. Insofern liegst du wohl falsch.
Zitat:
@navidoc schrieb am 28. Juli 2019 um 21:14:04 Uhr:
Oder liege ich hier ganz falsch?
Vermutlich Ja.
Es wird aus einem Euro5 kein Euro6 Fahrzeug. Nach der Umrüstung soll aber der Schadstoffausstoss so sein, dass die Fahrverbote Euro 5 für umgerüstete Fahrzeuge nicht mehr gelten. So ist der Plan.
Ob das dann so hinhaut, ob nicht irgendwann anlässlich einer Nachmessung durch einen der üblichen Verdächtigen andere (höhere) Werte rauskommen weiß natürlich vorher keiner. Wenn einzelne Städte diese Umrüstung nicht anerkennen oder irgendein Richter in der Provinz das anders sieht....dann liegst Du evt. doch nicht so falsch.
Aber erstmal muss das ja überhaupt auf den Markt kommen, dann müssen Preise dazu genannt werden. Mal abwarten....
Gruß
Hagelschaden
Ich habe mal auf der Webseite von Dr. Pley nachgefragt, welche Vorteile denn die Nachrüstung verbindlich hat. Konkret, ob die Einstufung von Euro5 auf Euro6 erfolgt (glaube ich nicht) bzw. ob denn gewährleistet ist, dass die Nachrüstung in allen Fahrverbotszonen bzw. -städten anerkannt wird und man ohne Einschränkung fahren kann.
Nicht, dass in jeder Stadt dann einzeln entschieden wird, für Hamburg ist diese Regelung veröffentlicht:
Zitat:
Gibt es Ausnahmegenehmigungen für Dieselfahrzeuge mit einer Abgasnorm Euro 5, die mit einem SCR-System ausgerüstet werden?
Die Auswahl der Dieselfahrzeuge, welche die von Durchfahrtsbeschränkungen betroffenen Straßenabschnitte befahren dürfen, basiert auf der Abgasnorm des jeweiligen Fahrzeuges. Der reine Einbau eines SCR-Systems reicht daher allein nicht aus, um die betroffenen Straßenabschnitte durchfahren zu dürfen.
Dort (mindestens dort) würde also die Nachrüstung überhaupt nichts bringen.
Wer dennoch neugierig ist und die Berechtigung für den Erhalt des Zuschusses zur Nachrüstung vorab prüfen will: Die Seite dazu lautet: https://hw-zuschuss.daimler.com/#/start
Auch wer nicht für sich selber nachrüsten will sollte m.E. die Bedingungen mal lesen. Die Nachrüstmöglichkeit erhöht ja möglicherweise die Verkaufschancen / den Preis, durchführen müsste man das aufgrund der genannten Stichtagsregelungen für Haltedauer und auch Dauer des Wohnsitzes allerdings noch vor dem Verkauf. Ein Käufer wäre aufgrund der Stichtagsregelungen ja nicht berechtigt den Zuschuss zu erhalten.
Irgendwie auch widersinnig bzw. entlarvend. Wenn Mercedes die Umrüstung zum Wohle der Umwelt fördern wollte, dann wäre es doch eigentlich egal wer den Karren umrüstet. Die ganzen Regelungen mit den zahlreichen Bedingungen schränken die Zahl der Berechtigten stark ein, es geht als (wie immer) um Marketing und Geld sparen...
Gruß
Hagelschaden
Hallo @Hagelschaden ,
hab Dank für Deine Aktivitäten. Ich befürchte, ich hatte doch recht mit meinen Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Einordnung des nachgerüsteten SCR-Kat´s. Wer wird sich denn bei dieser Rechtslage noch einen SCR-Kat einbauen lassen, wobei die Garantiefrage für das Gesamtfahrzeug auch noch offen ist.
Das sollte auch mal allen Politikern klargemacht werden, die diesen SCR-Kat. als das Allheilmittel angepriesen haben! Eine Wertsteigerung des Fahrzeugs wegen des SCR-Kat´s halte ich für unwahrscheinlich.
Hier kann nur die "Blaue Plakette" helfen, die klar abgrenzt, welches Fahrzeug in Diesel-Fahrverbotszonen einfahren darf und welches nicht. Dabei muss diese Regelung natürlich bundeseinheitlich gelten!!!! Die "Blaue Plakette" scheint aber von den Verantwortlichen nicht gewollt.
Gruß Navidoc
Zitat:
@navidoc schrieb am 4. August 2019 um 20:42:27 Uhr:
... wobei die Garantiefrage für das Gesamtfahrzeug auch noch offen ist.
Die Hersteller verweigern die Garantie für umgerüstete Fahrzeuge. Umrüstung ist für sie Teufelszeug und reduziert Stückzahlen von Neufahrzeugen.
Zitat:
Eine Wertsteigerung des Fahrzeugs wegen des SCR-Kat´s halte ich für unwahrscheinlich.
Richtig, und die Wertminderung der Dieselfahrzeuge seit Bekanntwerden der Dieselaffäre lässt sich durch die Nachrüstung nicht rückgängig machen.
Zitat:
Die "Blaue Plakette" scheint aber von den Verantwortlichen nicht gewollt.
Von den Herstellern sowieso nicht, die wollen nur eins, und das ist Umsatz von Neufahrzeugen. Und die Politik tanzt nach der Pfeife der Hersteller.