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Erster Autounfall! Was sollte ich beachten?

Themenstarteram 24. Oktober 2019 um 20:01

Hallo liebe Community. Ich hatte gestern nach 15 Unfallfreien Jahren meinen ersten Autounfall.

Jemand ist mir hinten rein gefahren. Habe mit ihm die Kontaktdaten ausgetauscht.

Was sollte ich im weiteren Prozedere bei der Abwicklung beachten, damit das bestmöglich und schnell abgewickelt ist ? :confused:

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 25. Oktober 2019 um 19:28:32 Uhr:

Aber warum sollte man, wenn das auch der Anwalt kostenfrei und umfassend erledigen kann?

Warum wohl?

Damit die Versicherungen deutlich weniger Ausgaben haben, weil die a) alles kürzen und b) keine Anwaltskosten haben.

Die Egoisten, die einen 100%igen Laien ohne jegliche Ahnung dazu motivieren versuchen, auch ohne Anwalt auszukommen, erhoffen sich damit geringere Versicherungsbeiträge zu zahlen, da ja dann die Versicherungen weniger belastet werden.

... dass dabei den TE mehrere hundert Euros oder gar ein paar tausender flöten gehen, interessiert selbstverständlich niemandem.

@TE, vorgehensweise:

1. über google einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in deiner Stadt finden und alles dort einreichen.

2. einen eigenen Gutachter beauftragen. Dein Anwalt wird zu 100% jemanden empfehlen können, falls du keinen kennst.

3. Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung vollständig deinen Anwalt überlassen. Die dürfen dich rein rechtlich ohnehin nicht mehr anschreiben, wenn du anwaltlich beraten wirst.

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Suche dir den nächsten vertrauenswürdigen Anwalt für Verkehrsrecht raus und besprich alles weitere mit ihm. Wenn du den Unfall nicht verschuldet hast, kostet dich das nichts und spart in der Regel einiges an Arbeit.

Falls du keinen kennst, findest du unter brak.de die für dich zuständige Rechtsanwaltskammer. Dort kann man anrufen und die sagen dir, wer in deiner Nähe sowas kann.

Zumal Versicherungen gerne kürzen. Das du da alles repariert und bezahlt bekommst, ist für den Laien gar nicht mal so einfach.

 

Daher auch mein Tip, ab zum Anwalt.

Erstmal wichtig - keinerlei Papierkram unterschreiben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst zum Anwalt gehn. Deine Versicherung empfiehlt Dir einen, bzw wenn Du ADAC Mitglied bist, dann ist die Erstberatung ohnehin kostenfrei.

Ansonsten Anspruch bei der gegnerischen Versicherung anmelden und auch der eigenen Versicherung das Ganze melden. Ich persönlich bin 40 Jahre ohne Anwalt ausgekommen.

Falls Du Fotos hast - gleich mit Einreichen. Eine exakte Beschreibung des Vorgangs ist wichtig (inkl. Strassennamen, Uhrzeit, etc etc). Kein Gejammer vom Unfallgegner anhören, ist meistens ohnehin gelogen.

Wenn der Schaden eher gering ist, muss ein Anwalt vielleicht nicht zwingend sein. Der Schaden kann aber höher sein als es rein optisch der Fall ist.

Unbedingt Anwalt, und zwar Fachanwalt für Verkehrsrecht. Alles andere führt zu Verlusten beim Schadenersatz.

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 13:19

Vielen Dank. Habe jetzt die gegnerische Versicherung angerufen. Die wollen einen Kfz-Gutachter schicken habe aber erstmal gesagt, dass ich die Tage keine Zeit habe und mich melde. Ich habe gehört, dass man auch selbst einen Kfz-Gutachter engagieren kann, kostenlos, stimmt das?

Warum fragst du erst hier nach Tipps und machst es dann doch anders?

Wenn du unschuldig bist, dann musst du den Anwalt nicht selbst zahlen.

Deswegen raten dir hier alle zum Anwalt, weil du dich offensichtlich nicht auskennst und in viel zu viele Fettnäpfchen tappen könntest.

Du rufst dann trotzdem die gegnerische Versicherung an und lässt dir Zeug aufschwatzen?

Es geht manchmal auch ohne Anwalt, daber dann sollte man wissen, was genau man tut und wenn man merkt, dass die Versicherung Spielchen treibt, trotzdem noch einen Anwalt einschalten. Alleine um Druck aufzubauen, dass sie gar nicht erst versuchen Ansprüche zu "vergessen" oder gering zu halten.

War denn die Polizei da und hat alles aufgenommen?

was möchtest Du denn tun? Geht es Dir in erster Linie darum, Dein Auto fachgerecht wieder instandsetzen zu lassen, so wende Dich an Deinen Vertragshändler. Die kennen einen Gutachter, den Du beauftragen kannst, lassen sich von Dir eine Abtretungserklärung unterschreiben und rechnen die Reparatur mit der gegnerischen Versicherung ab. Du bekommst die Wertminderung ersetzt, eine Verwaltungskostenpauschale und Deinen Nutzungsausfall (wenn Du keinen Mietwagen brauchst).

Möchtest Du auf Gutachtenbasis abrechnen und das Reparaturgeld selber einstreichen, dann geh zum Gutachter Deiner Wahl und reiche das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein. Dann werden sie aber die MWSt. nicht bezahlen.

Manche Versicherungen bieten auch einen Schadenservice an. Da holen sie das Auto ab und bringen es repariert zurück. Wenn es kein Neuwagen ist, kann man das machen.

Wenn Dir das noch zu viel Aufwand ist, geh zum Anwalt. Wenn die gegnerische Versicherung rumzickt, geh auch zum Anwalt. Bei Totalschaden oder bei Verletzung: ab zum Anwalt.

Die gegnerische Versicherung ist nicht Dein Partner, sondern die Gegenpartei. Sie haben kein Recht, einen eigenen Gutachter zu schicken (wes Brot ich ess, des Lied ich sing). Du musst wissen, was Deine Ansprüche sind, die Du dann bei der Versicherung einforderst. Wenn Du dazu das Wissen nicht hast und keine Lust, Dich einzulesen: geh zum Anwalt.

Na ja, hatte auch mal das ganze ohne Anwalt mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung abgewickelt. Lief alles korrekt und nach der Reparatur war alles wieder OK. Man braucht nicht für jeden Pfurz nen Anwalt. Wenns so geht, spart man viel Lauferei usw. Karre kam in die Werkstatt hier im Ort und wurde fachgerecht repariert. Kostete mich 2 mal 10 Minuten.

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 25. Oktober 2019 um 17:47:04 Uhr:

Na ja, hatte auch mal das ganze ohne Anwalt mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung abgewickelt. Lief alles korrekt und nach der Reparatur war alles wieder OK.

Hab ich auch schon so gemacht.

Aber wie viel Kohle hast du für den Wertverlust bekommen?

Wie viel Nutzungsersatz? Aufwandspauschale? ggf. Schmerzensgeld?

Zumindest den Wertverlust und die Aufwandspauschale hat mir die Versicherung nicht von sich aus überwiesen.

Allein die Anwesendheit eines Anwalts lässt die Versicherung "großzügiger" werden, weil sie von Vornerein wissen, dass sie mit Tricks keine Chance haben.

Zitat:

@partner777 schrieb am 25. Oktober 2019 um 15:19:38 Uhr:

Vielen Dank. Habe jetzt die gegnerische Versicherung angerufen. Die wollen einen Kfz-Gutachter schicken habe aber erstmal gesagt, dass ich die Tage keine Zeit habe und mich melde. Ich habe gehört, dass man auch selbst einen Kfz-Gutachter engagieren kann, kostenlos, stimmt das?

Ich hatte sowas auch schonmal.

Ich habe dazu keinen anwalt gebraucht.

Ich habe das Auto zu meiner werkstatt des Vertrauens gebracht, die haben sich den schaden angesehen. Drer Meister rit dabei auch zum Gutachetr. ich habe eine abtretungserklärung an meine werkstatt erteilt und die ahben dann alels weitere erledigt. Ein paar tage später 8nachdem das Gutachten vorlag) bekam ich Post von der gegnerversicherung. da wurde mir dann ein Angebot gemacht, da es ein wirtschaftlicher Totalschaden war.

In deinem fall wird es bestimmt ähnlich laufen. der schaden wird dann, für dich Kpstenfrei, repariert und Du kannst ihn dann wieder bei der werkstatt abholen. Bezahlen tut es die versicherung des gegners, auch den Gutachter. Du hast ja die Kontaktdaten des Verursachers.

Es gibt genau vier Positionen, die beim Anspruch zu beachten sind: Reparaturkosten, Wertverlust, Nutzungsausfall, Kostenpauschale. Man kann das selber hinbekommen.

Aber warum sollte man, wenn das auch der Anwalt kostenfrei und umfassend erledigen kann?

Könnte es auch nur ein kleiner Schaden sein, dann würde ich erst die Reparaturkosten schätzen lassen. Handelt es sich tatsächlich nur um ein paar hundert Euro Schaden, dann ist die Abwicklung direkt mit Versicherung eine Überlegung wert. Es braucht dann auch kein Gutachten, sondern es reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.

Ist es kein Bagatellschaden, ist ein zu einem Anwalt zu raten und zwar dann sofort und nicht erst später, wenn sich rausstellt, dass die Versicherung da irgendetwas rumkürzen will. Dann ist nämlich der Streitwert geringer und somit auch die Motivation des Anwalts. Hinzu kommt, dass man eventuell schon etwas verbockt hat, was dann auch der Anwalt nicht mehr geradeziehen kann.

 

Gruß

Uwe

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