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Erstes Auto, Fahrzeug Ummelden lassen ohne Schilder ???

Themenstarteram 24. August 2015 um 23:42

Hi,

ich habe mir heute mein Erstes Auto gekauft.

Als ich es gekauft habe gab es sehr viel Stress mit dem Verkäufer weil es nicht mit rechten

Dingen zuging und ich mir das nicht hab gefallen lassen. Es musste sogar die Polizei kommen, zum Glück hatte ich Recht und die Polizei konnte mir das Auto aushändigen. Da es ein riesen großen Streit gab hatte der Verkäufer dann die Schilder abgemacht und ist weg, damit ich auch bloß nicht damit Fahren kann (lächerlich)...

Dann musste ich das Auto abschleppen lassen und nun steht es ohne Schilder auf dem Privat Parkplatz von einem Freund.

Was nun ?

Ich will natürlich das Auto jetzt auf meinen Namen Ummelden lassen aber wie ??

Soweit ich hier in den Foren gelesen habe kann ich das nur mit den Kennzeichen und da ich mir nicht vorstellen kann das der Verkäufer sie entwerten lässt habe ich ein Problem....

Ich habe eigentlich alle Dokumente die ich brauch..

Ausweis, Zulassungsbescheinigung I&II, eVB-Nummer und den Tüv-Bericht.

(Falls was fehlt, bitte ergänzen wie gesagt mein erstes Auto und ich hab sowas noch nie gemacht...)

Falls das auch noch jmd. weiß, wie lange dauert der ganze Spaß...

Danke im vor hinaus..

Gruß Carlos

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22 Antworten
am 24. August 2015 um 23:58

Ich würd einfach mal bei der zuständigen Zulassungsstelle anrufen und sagen dass die Kennzeichen gestohlen wurden und was denn nun zu tun ist.

Evtl. werden sie von dir verlangen, dass du eine Anzeige deswegen aufgibst, das kannst du ja auch problemlos machen, vielleicht waren die Polizisten ja sogar Zeugen der Tat. Vom Verkäufer hast du ja ohnehin die Adresse (im Fahrzeugschein), wenn er nicht ganz dämlich ist, rückt er die Schilder raus, wenn die Herren in Grün bei im klingeln...

Mit der Zulassungsbescheinigung I+II zur Zulassungstelle gehen, Auto auf Dich ummelden, SEPA-Lastschriftermächtigung für die Kfz-Steuer ausfüllen, an der Kasse die Abgaben entrichten, Kennzeichen zuteilen lassen, mit dem Zuteilungsformular zum Schildermacher, zwischendurch einen Imbiss und Getränk zu sich nehmen, Schilder machen lassen und zurück in die Zulassungsstelle, Plaketten drauf, raus aus der Zulassungsstelle, Kennzeichen ran an die Hütte. Fettiig! Dabei gibt es kein Problem. Probleme gibts nur für Trolle wie den kleinen Pelican.

Grüße

Themenstarteram 25. August 2015 um 0:24

Noch zur Info ich lasse das alles über einen "Agenten" machen der für mich zur Zulassungsstelle geht (sonst dauert das ewig) macht das auch nochmal Probleme weil keine Schilder vorhanden sind ?

So wie ich berlin-paul verstanden habe brauch ich auf deutsch gesagt die Kennzeichen des Vorbesitzer nicht oder ?

Gruß

macht keinen Unterschied, ist nur teurer

so ein Quatsch. Natürlich brauchst Du die alten Schilder und musst diese zum entstempeln vorlegen, sonst ist eine Ummeldung nicht möglich. Auch der andere Tipp, die Schilder fälschlich als gestohlen zu melden ist bedenklich. Einige Dich mit dem Verkäufer, der hat auch kein Interesse dass sein Auto angemeldet bleibt. Oder versuche eine Zwangsstillegung mit der Zulassungsstelle zu vereinbaren, das kann aber dauern.

dass er die Schilder wahrheitsgemäß als abhanden gekommen anzeigen soll, das steht schon im ersten Antwort-post. Genau genommen sind sie auch wirklich geklaut worden, denn sie wurden anscheinend mitverkauft und dann vom Verkäufer nach dem Eigentumsübergang ohne seine Zustimmung abgemacht. Weshalb soll das kein Diebstahl gewesen sein?:confused::confused::confused:

Zumindest ist es eine Unterschlagung

Aber vielleicht könnte man die Polizisten die schon mal Schützenhilfe leisteten bitten sich den guten Mann noch mal zur Brust zu nehmen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. August 2015 um 14:16:59 Uhr:

Weshalb soll das kein Diebstahl gewesen sein?:confused::confused::confused:

weil zum Zeitpunkt des Abmontierens das Fahrzeug noch im Eigentum des Verkäufers war???? Eigentumsübergang setzt Einigung und Übergabe voraus. Letzteres kann wohl kaum schon vollzogen gewesen sein, sonst wäre der Verkäufer ja nicht mehr an die Schilder drangekommen.

Man sollte als Laie nicht einfach irgendwelche Begriffe in den Raum werfen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. August 2015 um 16:07:41 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. August 2015 um 14:16:59 Uhr:

Weshalb soll das kein Diebstahl gewesen sein?:confused::confused::confused:

....Man sollte als Laie nicht einfach irgendwelche Begriffe in den Raum werfen.

Warum hältst Du Dich dann nicht an Deine eigene Maxime?

Da die Polizei sicherlich keine Zwangsvollstreckung betrieben hat, darf man unterstellen, dass neben dem schuldrechtlichen Geschäft auch die davon zu trennende dingliche Einigung vorlag. Die Übergabe des Pkw fand möglicherweise unter dem Eindruck der Anwesenheit der Staatsmacht statt. Aber sie fand statt. Also hat der Eigentumswechsel stattgefunden. Die Kennzeichen wurden laut TE danach vom Verkäufer entfernt, der dann stiften ging.

Habe ich das nun auch für Dich als Laien verständlich genug formuliert? Falls nicht, bitte eine PN in höflicher Form.

Grüße

Ich habe Deine Annahmen zur Kenntnis genommen, teile sie aber nicht. Für einen Diebstahl (unter den Augen der Polizei) gibt es außerhalb Deiner Interpretation kaum Argumente.

Deine andere Aussage, dass man die Schilder für die Ummeldung nicht benötigen würde, ist sowieso falsch.

Es sind die Angaben des TE.

Dein zweiter Satz steht im OFF, d.h. das wurde nicht behauptet ... siehe weiter oben.

Grüße

Schon sehr mysteriös das ganze.

Hallo,

ich stimme da, @ Kai R., nicht ganz zu, die ersten beiden Antworten sind keinesfalls korrekt. Ein vorgetäuschter Diebstahl zieht sicherlich aus noch rechtliche Folgen nach sich.

Die Schilder werden nun mal bei der Ummeldung benötigt, es sei denn, man belässt sie am Fahrzeug und macht nur ein Umschreibung unter Beibehaltung der Kennzeichen. Geht jedoch nur, wenn es sich um den selben Zulassungsbezierk handelt.

Eine zwansgweise Stilllegung ist nicht möglich, wenn es um eine privatrechtliche Angelegenheit geht. Hier müssen schon öffentlich-rechtliche Belange berührt werden. Wie z.B. Ablauf des Versicherungsschutzes oder Nichtzahlung der Kfz-Steuer.

Mein Rat. Vernünftig miteinander unterhalten und die Angelegenheit sachlich regeln. Spart Zeit, Geld und Nerven.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 25. August 2015 um 15:40:05 Uhr:

Zumindest ist es eine Unterschlagung

Aber vielleicht könnte man die Polizisten die schon mal Schützenhilfe leisteten bitten sich den guten Mann noch mal zur Brust zu nehmen.

Warum sollte das eine Unterschlagung sein ? Die Kennzeichenschilder gehören nicht zum PKW sondern in erster Linie dem Halter.

Es handelt sich nicht um einen Diebstahl und auch nicht um eine Unterschlagung, sondere um eine privatrechliche Auseinandersetzung. Wenn sich die beiden an die Gurgel gehen, kommt die Polizei ins Spiel.

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