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Erstzulassung Gewerbe-Leasing BMW Bank
Hallo zusammen,
eine Frage an erfahrene Leasing-Nehmer bei BMW.
Ich habe ein Einzelunternehmen nebenberuflich und darüber mein Auto geleast.
Im Leasingvertrag steht bei Name der Firmenname „VName NName Internetagentur“.
Der offizielle Name meiner Einzelfirma ist jedoch nur mein voller Name (geht ja auch nicht anders).
Ich habe jetzt über die HUK24 die Versicherung für das Auto auf mich als Privatperson abgeschlossen, da ich auch als Einzelunternehmer immer als natürliche Person unter meinem Namen handle und hafte.
Wird es bei der Zulassung ein Problem geben, dass der Name der der EVB-Nummer zugeordnet ist nicht dem Namen entspricht der im Leasingvertrag steht? (Ich weiß gar nicht ob die das bei der Zulassungsstelle prüfen können)
Bzw. wird es BMW-seitig ein Problem geben, wenn der Name der dann im Brief steht nicht haargenau dem entspricht der im Leasingvertrag steht? Es fehlt natürlich der Zusatz „Internetagentur“ dann im Brief.
Danke und
LG
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15 Antworten
ist bei mir auch so, nirgends ein Problem gewesen. als Halter steht nur mein privater name ohne Firmenzusatz, im Leasingvertrag ist der Firmenzusatz augeführt. Versicherung auch auf private Namen
Super! Danke dir für die Rückmeldung
logo gerne, übrigens auch bei der huk24 versichert
Ich kann aus eigener Erfahrung nur dazu raten bei der Versicherung anzugeben, das ihr den Wagen beruflich nutzt.
Bei einem Unfall bei Geweblicher Nutzung, wird die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.
bei der huk24 wird nur gefragt ob das auto mehrheitlich privat genutzt wird, danach errechnen sich die raten. das sollte natürlich wahrheitsgemäß angegeben werden.
eine verweigerung der zahlung wird aber nicht passieren, lediglich eine nachzahlung der ratendifferenz bei evtl teurerem gewebevertrag.
Ich nutze das Fahrzeug nur privat LG
Dann viel Freude beim fahren auf all euren Wegen
Also ich nutze meinen Gewerbeschein im Thema Auto nur um eine günstige Rate zu bekommen.
Steuerlich wird das KFZ gar nicht betrieblich behandelt.
LG
Zitat:
Ich kann aus eigener Erfahrung nur dazu raten bei der Versicherung anzugeben, das ihr den Wagen beruflich nutzt.
Bei einem Unfall bei Geweblicher Nutzung, wird die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.
Das ist nicht zutreffend. Diese Aussage ist nicht korrekt. Wir haben das bei der HUK prüfen lassen. Alle unsere PKW (Geschäftsfahrzeuge, Dienstwagen) haben keine gewerbliche Nutzung. Gewerbliche Nutzung bedeutet i.S.d. HUK wird das Fahrzeug selbst gewerblich eingesetzt, zB. Kurier/Transport/Chauffeur.
Sollte eine andere - fundierte - Info bekannt sein, bitte melden. Wir haben damals extra mehrere Ansprechpartner bei der HUK bemüht.
Soweit ich weiß hast du recht lieber @caddyffm2012
Außerdem ist ein Fahrzeug nie nicht versichert.
Zitat:
@caddyffm2012 schrieb am 7. Juni 2020 um 18:34:35 Uhr:
Zitat:
Ich kann aus eigener Erfahrung nur dazu raten bei der Versicherung anzugeben, das ihr den Wagen beruflich nutzt.
Bei einem Unfall bei Geweblicher Nutzung, wird die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.
Das ist nicht zutreffend. Diese Aussage ist nicht korrekt. Wir haben das bei der HUK prüfen lassen. Alle unsere PKW (Geschäftsfahrzeuge, Dienstwagen) haben keine gewerbliche Nutzung. Gewerbliche Nutzung bedeutet i.S.d. HUK wird das Fahrzeug selbst gewerblich eingesetzt, zB. Kurier/Transport/Chauffeur.
Sollte eine andere - fundierte - Info bekannt sein, bitte melden. Wir haben damals extra mehrere Ansprechpartner bei der HUK bemüht.
Ich kann nur sagen wie es in meinem Fall die Versicherung geregelt hat.
Ich bin Selbstständig und mein BMW wird überwiegend für diese Tätigkeit genutzt, mein privat Anteil liegt bei ca. 25%.
Ich durfte deshalb den Wagen nicht als Privatwagen versichern, sondern Er wurde als Firmenwagen eingestuft.
Wenn es die HUK anders regelt, dann habt ihr alles richtig gemacht.
Mir ist es das Risiko nicht Wert.
@caddyffm2012 auch das ist nicht ganz richtig. es gibt einen unterschied ob das Kfz mehrheitlich gewerblich (fahrten zum kunden) genutzt wird (macht bei mir ca. 50€ Jahresbeitrag aus bei 10tkm) oder ob es sich um ein Gewerbefahrzeug (also taxi...)handelt aus welchem direkt einkünfte erziehlt werden, dass bei der HUK grundsätzlich nicht versichert werden kann.
sofern man euch geraten hat, ihr sollt angeben dass eine mehrheitliche private Nutzung stattfindet (und dem nicht so ist), wurdet ihr falsch beraten.
sollte das beim Unfall rauskommen wird die HUK den Mehrbeitrag von euch verlangen (in meinem Beispiel die 50€ x Jahre Versicherungsdauer des KFZs)
Ist ja normal, dass man bei Versicherungen keine falschen Angaben macht. Ansonsten macht man sich auch des Versicherungsbetruges strafbar.
Ich habe tatsächlich nur gefragt, danke @mightyducky für die Beantwortung, weil ich das Fahrzeug komplett privat (außer ab und zu Fahrten zur festen Arbeitsstelle nutze), und nur bei BMW das Fahrzeug überhaupt unter gewerblichen Konditionen läuft, was aber ja gar nichts zur Nutzung impliziert oder vorgibt.
LG
Zitat:
@mightyducky schrieb am 7. Juni 2020 um 19:00:28 Uhr:
@caddyffm2012 auch das ist nicht ganz richtig. es gibt einen unterschied ob das Kfz mehrheitlich gewerblich (fahrten zum kunden) genutzt wird (macht bei mir ca. 50€ Jahresbeitrag aus bei 10tkm) oder ob es sich um ein Gewerbefahrzeug (also taxi...)handelt aus welchem direkt einkünfte erziehlt werden, dass bei der HUK grundsätzlich nicht versichert werden kann.
sofern man euch geraten hat, ihr sollt angeben dass eine mehrheitliche private Nutzung stattfindet (und dem nicht so ist), wurdet ihr falsch beraten.
sollte das beim Unfall rauskommen wird die HUK den Mehrbeitrag von euch verlangen (in meinem Beispiel die 50€ x Jahre Versicherungsdauer des KFZs)
Das handhabt die HUK tatsächlich nochmals anders als die HUK24; Bewertung anhand deiner Screenshots.