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erweiterte Herstellergarantie bei LPG Nachrüstung?

Saab
Themenstarteram 3. Februar 2007 um 11:27

Hallo Saab-Freunde,

bin vom 9-3 TiD auf 9-5 2,0 Benziner umgestiegen. Da mein Fahrzeug (EZ 8/02 , KM 65000, komplett Scheckheft) zu den Wagen mit der Ölschlamm-Problematik gehört, möchte ich eure Meinung zu zwei Fragen:

1. Bisher war ich mit der freien Saab-Werkstatt Schütz, Köln-Porz, sehr zufrieden. Wie sieht es im Garantiefall (Ölschlamm) mit der Kostenübernahme durch Saab aus, wenn ich zukünftig die Inspektionen durch die freie Werkstatt gemäß Herstellervorgaben erledigen lasse (10000er Ölwechsel mach` ich sowieso!)?

2. Ich überlege durch FrankScan eine LGP - Anlage nachrüsten zu lassen. Gefährde ich damit etwaige Garantieansprüche?

Grüße reiner9-3

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18 Antworten
am 3. Februar 2007 um 12:10

Das kannst Du Dir doch wohl selber beantworten: Die erweiterte Motorgarantie gilt natürlich nur bei "Wartung durch offizielle Saab Vertretung und qualifizierte Techniker ausgeführt." Das Gleiche gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für den Umbau.

Themenstarteram 3. Februar 2007 um 17:35

Hallo stelo

wenn ich mich nicht komplett täusche, sieht die Rechtsprechung dies seit geraumer Zeit durchaus anders. Wird die Inspektion nachweislich gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt, so erlischt ein - wie auch immer gearteter - Garantieanspruch nicht. Meines Wissens hat damit irgendeine von den Werkstattketten (ATU / Auto-Crew etc.) "geworben".

Gibt es jemanden im Forum der meine These bestätigen kann?? Und was hätte die Gasumrüstung mit der generellen Fehlkonstruktion des Motors zu tun, die zur Verschlammung führt zu tun??

Grüße reiner9-3

am 3. Februar 2007 um 18:17

Wir müssen hier unterscheiden zwischen gesetzlicher Gewährleistung (Es gibt keine gesetzliche Garantie mehr) und freiwilligen Kulanzleistungen.

Man hat zwei Jahre Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (nicht dem Hersteller) und in den ersten 6 Monaten gilt die Beweisumkehr, das heisst es wird davon ausgegangen das der Defekt schon zum Zeitpunkt der Aushändigung vorhanden war.

Um die Händler vor den ganzen Problemen hiermit zu schützen, geben Hersteller eben min. zwei Jahre "Garantie". Um die Garantieansprüche aufrechtzuerhalten, reicht es das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt nach Saab-Wartungsplan und -vorgaben zu warten.

Die erweiterte "Motorgarantie" ist kein Gewährleistungsanspruch, sondern eine Kulanzleistung des Herstellers. Darauf besteht kein Rechtsanspruch und der Hersteller kann hier seine eigenen Regeln aufstellen. Somit kann er jederzeit die Kulanz mit Hinweis auf die nicht freigegebene LPG-Anlage verweigern.

Generell kann der Hersteller innerhalb der ersten 24 Monate beim Verbau von nicht freigegeben Teilen (auch die LPG-Anlage) die Gewährleistung verweigern, wenn dies ursächlich für den Schaden ist. Während den ersten 6 Monaten muss in so einem Fall der Hersteller dieses nachweisen, das es so war und danach in den nächsten 18 Monaten muss der Käufer es nachweisen, das es nicht so war.

am 3. Februar 2007 um 19:21

...genau. Da ist kein Garantieanspruch. Und die Anforderungen siehst Du an dem Originalzitat oben.

Themenstarteram 3. Februar 2007 um 20:43

Alles klar,

ich hab´s kapiert!

D.h., wenn ich billiger unterwegs sein will (bin nun mal"dieselverbrauchverwöhnt"), bereits jetzt und nicht erst in drei Jahren, wenn die 8 Jahre "voll" sind, trage ich das Risiko, bei einem Schagen ggfs. die "A...karte" gezogen zu haben. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich beim 10000er Ölwechsel eh kein Problem mit der Verschlammung haben werde!?

Gruß reiner9-3

am 5. Februar 2007 um 8:30

Hallo,

wenn ich hier im Forum bisher alles richtig gelesen und verstanden habe sollte sich die Ölschlammproblematik doch mit model year 2002 auch verringert haben (war es eine leicht veränderte Katalysator-Position ?).

Gruß,

Frank

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Das kannst Du Dir doch wohl selber beantworten: Die erweiterte Motorgarantie gilt natürlich nur bei "Wartung durch offizielle Saab Vertretung und qualifizierte Techniker ausgeführt." Das Gleiche gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch für den Umbau.

Wo steht das?

das "natürlich" verwundert mich doch ein wenig - ich weiß davon nämlich nichts ....

am 5. Februar 2007 um 12:53

...dann lies die Garantie doch mal durch. Das ist ein Original - copy/paste - Zitat.

Stimmt!

Ich halte diese Einschränkung bezüglich der Werkstätten für fraglich, schließlich ist es eine "erweiterte Garantie" und Fahrzeughersteller dürfen ihre Gewährleistungs- und Garantiebedingungen nicht mit der Auflage verknüpfen, dass das Fahrzeug ausschliesslich in einer Vertragswerkstatt oder stets unter Verwendung von Ersatzteilen ihrer eigenen Marke gewartet oder repariert werden muss.

http://www.gva.de/upload/FIGIEFA_Warranty_Brochure_de_221.pdf

Wäre interessant zu erfahren ob die GVO auch dort zum tragen kommt ...

am 5. Februar 2007 um 13:57

Wenn es um eine offizielle Verlängerung der Gewährleistung handelt, dann wäre dem so. Nicht alles, was der Volksmund als "erweiterte Garantie" bezeichnet, ist auch eine. Mein Verständniss von der "erweiterten Garantie" bei Saab ist, das es sich um eine generelle Kulanzregelung handelt, um die administrativen Dinge hier zu vereinfachen. Sollte Saab hieraus eine offizielle Garantie gemacht haben, gelten hier die enstprechenden Regelungen.

Aber auch dann gilt, bei Verbau von Saab nicht freigegebenen Teilen (LPG) kann man seinen Anspruch verlieren.

Zu beachten ist, das die Gewährleistungs- und Garantiebedinungen und gesetzlichen Regelungen Gültigkeit haben, die Bestandteil des Kaufvertrages waren, bzw. welche zum Zeitpunkt der Aushändigung der Sache gültig waren, wenn nichts anderes im Vetrag vereinbart wurde.

@ hansenwernersen

Saab nennt es "erweiterte Garantieleistung" und das lässt schon darauf schließen, daß es nicht unbedingt eine Kulanzleistung ist.

http://www.saabfreunde.de/Motorgarantie.pdf

am 5. Februar 2007 um 14:46

Sorry, aber das ist ein Schreiben aus der Schweiz. Damit kann man sich in Deutschland/EU aber auch rein gar nichts dafür kaufen. Es ist einfach ohne jegliche Rechtsgültigkeit ausserhalb der Schweiz. Mein Kenntnisstand ist, das Saab Deutschland dies über die Kulanz abwickelt.

am 5. Februar 2007 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von hansenwernersen

Sorry, aber das ist ein Schreiben aus der Schweiz. Damit kann man sich in Deutschland/EU aber auch rein gar nichts dafür kaufen. Es ist einfach ohne jegliche Rechtsgültigkeit ausserhalb der Schweiz. Mein Kenntnisstand ist, das Saab Deutschland dies über die Kulanz abwickelt.

hmm, das ist ein Argument. :D

am 5. Februar 2007 um 15:30

By the way. Ich möchte hier keinen "wer hat hier nun Recht" flame vom Stapel lassen. Ich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Wir haben doch ein paar Jungs hier, die auch beruflich für Saab in D arbeiten. Vielleicht können diese ja sich mal schlau machen. Ich möchte nur verhindern, das hier falsche Informationen vermittelt werden, die nachher sehr teuer werden könnten.

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