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Erwerbsdatum vom Fahrzeug...

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 16:11

Hi,

nach langem hab ich auch mal wieder was, womit ich nicht ganz klar komme.

Also folgendes: Ich fuhr meinen Golf durchgehend vom 05.05.2010 (Kauftag und Zulassung auf meinen Namen) bis zum 15.07.2014 - dort wurde der Golf abgemeldet. Um genau zu sein am 15.07.2014 und am 22.07.2014 wieder angemeldet.

In der Woche war auf meinen Namen ein anderes Fahrzeug angemeldet, der Golf blieb aber abgemeldet.

 

Nun steht bei der Kfz Versicherung (DA-Direkt) Erwerbsdatum 22.07.2014 und laut Beitragsrechner komm ich um einiges teurer weg, als mit "Erstzulassung auf Ihren Namen" bzw. "Erwerbsdatum".

Laut Hotline der DA-Direkt wäre der Beitragsrechner aber nur für Neukunden richtig, da der Neukundenbonus beim Beitragsrechner abgezogen wird, was meiner Meinung nach ehrlich gesagt absoluter schwachsinn ist.

 

Bin am 05.10.2014 auch umgezogen und hab mich noch am 04.10.14 beim Beitragsrechner schlau gemacht, dort wurde Angezeigt dass das hier wesentlich günstiger wird (vierteljährlich knapp 18,- EUR) und nun soll ich laut Hotline (die schon eine Rechnung rausgingen lies, wurde mir gesagt) statt den erhofften 18 EUR weniger, sogar 25 EUR mehr zahlen, als vom Beitragsrechner angezeigt wurde...

 

Und laut der Hotline wäre es unrelevant, welches Erwerbsdatum drin stehen würde, gäbe ja keine vor oder nachteile - aber die gibt es... Mit Datum 05.05.2010 würde ich gegenüber der alten Anschrift 18 EUR sparen, mit dem Datum 22.07.2014 soll ich gegenüber der alten Wohnung mehr zahlen.

 

Nun ist die Frage, welches ist nun das Erwerbsdatum? Das Auto war von anfang an bei der DA-Direkt Versichert, das übergangs Auto auch und die Anmeldung vom Golf auch wieder bei der DA-Direkt...

 

Ich hab auch schon gelesen, dass viele der Meinung sind, das die DA nicht wirklich gut ist, bisher hatte ich aber ehrlich gesagt nie Probleme mit denen, bis Samstag...

 

Hoffe mir kann einer weiterhelfen, weil knapp über der ALG II Grenze zu arbeiten, macht für sowas keinen spaß mehr... :(

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19 Antworten
am 14. Oktober 2014 um 16:15

Erwerbsdatum ist das Datum im Kaufvertrag.

Wenn dir ein Mitarbeiter an der Hotline erzählt dass es nichts ausmacht, so kennt sich der Typ mal wieder nicht aus.

Es ist vollkommen normal am deutschen Kfz Markt, dass je größer die Differenz zwischen Erstzulassung Fahrzeug und Erstzulassung auf den VN ist, desto teuerer wird das Fahrzeug.

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 16:19

Das dachte ich mir ehrlich gesagt auch. Bei SF 6 und Teilkasko zzgl. Tierschäden (kostet extra, aber lebe auf dem Land) macht das schon etwas aus. Zahlte in der letzten Wohnung bei SF 6 und dem Komfort Tarif 133,57 EUR vierteljährlich, hab aber auch zur Arbeit jeh hin und rückfahrt 16 km weniger gehabt.

Laut Beitragsrechner am 04.10. sollte ich hier dann 115.06 oder 116.09 vierteljährlich zahlen, jetzt heißt es per Rechnung 138,87 EUR und an der Hotline hieß es gestern, da wäre ein fehler unterlaufen, weil die alte PLZ noch drin steht und mit der neuen wären es 140,32 EUR...

 

Also kann ich denen druck machen mit dem Erwerbsdatum, da das dann ja der 05.05.2010 wäre?

Kann Lilly nur zustimmen.

Der Experte spricht vom versicherungstechnischen Fahrzeugalter.

Statistische Grundlage ist die Tatsache, dass das Sorgfaltsniveau des Eigentümers mit Höhe des Kaufpreises des Fahrzeuges zunimmt. Der Kaufpreist steigt wiederum an je jünger das Farhzeug zum Zeitpunkt des Erwerbes gewesen ist. Also auf Deutsch: man geht davon aus je mehr pappe man mal für das Fahrzeug auf den Tisch gelegt hat, desto besser geht man mit dem Fahrzeug um.

Auch bei meinem Arbeitgeber gibt es in den Verkaufssystemen teilweise eine technischen Umsetzung die das fachliche Defizit mit sich bringt, dass das Zulassungsdatum (Anmeldung, Wiederanmeldung, Wohnortwechsel) mit der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges auf den VN/Halter gleichsetzt. Dies ist zwar meinstens so, aber halt nicht immer.

Das gleiche Problem hat wohl die DA. Ich würde es einfach schriftlich Verfassen und um Stellungnahme bitten.

Gruß

Phaeti

Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 16:48

Zitat:

Das gleiche Problem hat wohl die DA. Ich würde es einfach schriftlich Verfassen und um Stellungnahme bitten.

Dies wollte ich tun, wenn die "ergänzte" Rechnung zugestellt wird.

Danke für die Informationen und erklärung.

Nun bin ich gespannt, ob die DA wieder fast eine Woche brauch oder ob es diesmal schneller geht mit der Post.

Umzug gemeldet (alles sehr kurzfristig leider) wurde am 05.10. und per Post die Bestätigung am 11.10. mit falscher PLZ und seitdem hab ich nun schon 4x angerufen bei denen zwecks der PLZ. Der eine hat keinen Zugriff auf den Briefverkehr, der andere sagt da stehen kürzel die er nicht kennen würde und die anderen beiden erzählen mir, es wäre was falsch gelaufen und es würde aber teuerer werden, weil im Beitragsrechner der Neukundenrabatt/Neukundenbonus mit abgezogen wäre.

Nur finde ich nichts über den angeblichen Rabatt/Bonus - weder per Suchmaschine noch bei denen auf der Homepage :confused:

naja, nun siehst du mal wozu ein Direktversicherer gut ist und ab wann man zum Serviceversicherer gehen (und ein paar Markt mehr zahlen) sollte.

Alles was absoluter Standart ist für den Direktversicherer bzw. die Bits und Bytes der Rechner der Gesellschaft kein Problem.

Sobald es mal bissl schwieriger wird wie in Deinem Fall (Wiederanmeldung + Wohnortwechsel) gibt die Maschine den Geist auf.

Jetzt muss Du nur offen, dass nach dem x-ten Telefonat und der x-ten Rechnung sich irgendwann mal ein richtiger Sachbearbeiter (kein(e) Call-Agent(in)) erbarmt, sich Deinen Fall anschaut und glattzieht.

Nur so nebenbei fachlich einer der einfachsten Vorgänge.

gruß phaeti

Themenstarteram 12. November 2014 um 20:57

So nachdem der nette Herr das Erwerbsdatum in der Police geändert hat, ging der Beitrag runter.

 

Was nun aber ist, ich sollte diesen Monat eine Gutschrift haben und der nächste Beitrag wäre am 22.11. fällig - heute wurde aber abgebucht...

 

Langsam aber sicher bin ich am zweifeln ob das a.) noch sinn macht b.) ob ich langsam einen Anwalt einschalte oder c.) ob ich bis zum ende des Vertragsjahres warte und ab 22.07.2015 die Versicherung wechsel oder ob ich d.) das Auto einfach abmelde für einen Tag und am nächsten woanders Versicheren lasse...

Zitat:

@Chris-KS schrieb am 12. November 2014 um 21:57:37 Uhr:

.... d.) das Auto einfach abmelde für einen Tag und am nächsten woanders Versicheren lasse...

Wenn Du das ohne Halterwechsel machst, geht dieser Schuss nach hinten los.

Zitat:

@Chris-KS schrieb am 12. November 2014 um 21:57:37 Uhr:

So nachdem der nette Herr das Erwerbsdatum in der Police geändert hat, ging der Beitrag runter.

 

Was nun aber ist, ich sollte diesen Monat eine Gutschrift haben und der nächste Beitrag wäre am 22.11. fällig - heute wurde aber abgebucht...

 

Langsam aber sicher bin ich am zweifeln ob das a.) noch sinn macht b.) ob ich langsam einen Anwalt einschalte oder c.) ob ich bis zum ende des Vertragsjahres warte und ab 22.07.2015 die Versicherung wechsel oder ob ich d.) das Auto einfach abmelde für einen Tag und am nächsten woanders Versicheren lasse...

Naja, das ist so bei Firmen. Das maschinelle Gutschriftsverfahren dauert gerne mal etwas länger als das maschinelle Lastschriftverfahren.

Aber: Die buchen 10 Tage vorher die Fälligkeit ab??????? Das würde ich gnadenlos zurückgehen lassen. Das ist an der Grenze zu unseriösen Verhalten - nur meine Meinung.

b) einen Anwalt würde ich nicht einschalten.

c) ich würde zum Ablauf kündigen.

d) ein "kalter Wechsel" würde nichts bringen. Der neue Versicherer würden Vertrag wegen Doppelversicherung wiederaufheben. Dein jetztiger Versicherer hat ältere Vertragsrechte.

Zitat:

@Chris-KS schrieb am 14. Oktober 2014 um 18:11:33 Uhr:

[...]

Also folgendes: Ich fuhr meinen Golf durchgehend vom 05.05.2010 (Kauftag und Zulassung auf meinen Namen) bis zum 15.07.2014 - dort wurde der Golf abgemeldet. Um genau zu sein am 15.07.2014 und am 22.07.2014 wieder angemeldet.

In der Woche war auf meinen Namen ein anderes Fahrzeug angemeldet, der Golf blieb aber abgemeldet.

[...]

Wieso meldest Du Dein Auto für eine Woche ab und dann wieder an und machst das umgekehrte Spiel mit einem anderen Auto?

Eine Woche für zwei Autos zu zahlen ist doch allemal billiger als Ab- und Wiederanmelden...

...von der vergeudeten Zeit auf der Zulassungsstelle mal ganz zu schweigen.

Themenstarteram 21. November 2014 um 11:59

Inzwischen erfolgte die Gutschrift und es wurde auch alles geklärt, nachdem mir mal die nette Dame von der Hotline wirklich alles bis ins Detail erklärt hat, was wie wo und warum...

Auf die Frage warum ich für eine Woche das Fahrzeug gewechselt hab, ist ganz einfach;

Wir erwarten ein zweites Kind und deshalb sollte ein Günstiger Kombi her, den ich dann auch gekauft + angemeldet hatte und der Golf war fast verkauft, an einen der Ihn haben wollte zum Umbau auf VR6, Folieren, andere Felgen usw. usw. (hatte er jedenfalls groß erzählt), der kam dann nur plötzlich an und wollte auf Raten kaufen mit 50 Euro Monatlich und als ich dem erklärte, das ich keine Raten mache, wollte er den Golf nicht mehr.

Jedenfalls stand dann der Golf glücklicherweise noch bei mir vor der Tür, als in der Werkstatt beim geplanten Ölwechsel auffiel, dass das Auto total verölt ist und beim genaueren hinsehen, sah man das der Zylinderkopf kaputt war. Dazu wäre noch der Kat gekommen, der nicht mehr vorhanden war - ergo wirtschaftlicher Totalschaden.

Hab dann mit dem Verkäufer gesprochen und der hat einen Rückabwicklung zugesagt, also ging der "Totalschaden" - der scheinbar vor verkauf noch schön gesäubert wurde bzw. von Öl befreit wurde, wieder zurück.

Und nein, beim Anschauen hat man nichts gesehen, auch nicht als ich mich drunter gequetscht hab.

Da ich beim Golf aber weiß was dran ist (Himmel löst sich und Wärmetauscher war defekt) und auch genug gemacht hab dran, sind wir heil froh darüber gewesen, den Golf noch vor der Tür stehen gehabt zu haben.

 

Also Golf wieder angemeldet, der nun auch weiterhin gefahren wird, wird zwar mit zwei Kindern etwas enger, aber die Autos die Bezahlbar wären, haben entweder Mängel die zu kostspielig sind oder erst gar keinen TÜV etc.

Themenstarteram 18. April 2015 um 15:04

Leider nun doch das Ende meines kleinen Schätzchen... Nach 293.300 Kilometern ist die Kopfdichtung platt und mir wurde geraten diese nicht zu erneuern, weil danach zuviel Druck vorhanden wäre und es mir den Motor kaputt machen würde...

Weiß zwar nicht was dran ist, aber wenns so sein soll... Falls es jemand wissen möchte: 2E Motor

Der 2E ist ne Diva, mit der man umgehen können muss!

am 18. April 2015 um 18:19

293.000 km ist doch für einen benziner eine annehmbare lauleistung zumal die Technik schon mindestens 15 Jahre alt ist.

Außerdem fährt man ja auch nicht einen VR6 um mit dem im 5.Gang 50km/h zu fahren :-)

Mein Fazit:

Für (vermutlichen) Fahrstil und Alter der Technik i.O.

Themenstarteram 19. April 2015 um 13:43

Ich denke ich kann mit der Diva umgehen... Fahre das Auto nun fast 5 Jahre...

EZ ist 12.05.1993

Fahrstil... naja kalt nie über 3.000 umdrehungen und geschaltet wurde immer allerspätestens bei 5.000 umdrehungen - wobei das wirklich nur bei Bergen war, wo sonst der Tacho ohne ende abgefallen wäre...

Sonst ist der Rest in Ordnung - ausser Kupplung, die geht langsam auch zum ende zu.

Hab viele Teile erneuert und das waren merkwürdigerweise zu 80% alles noch Original Teile (wie Wärmetauscher und Ölkühler z.B.) und sonst die üblichen Verbraucher wie Radlager usw.

Am Motor selbst wurde nie etwas gemacht, weil nie etwas dran war, ausser nun die Kopfdichtung :-(

 

Zustand könnt Ihr über Bilder begutachten: eBay Kleinanzeigen Anzeigenummer: 310534762

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