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Erwischt durch Polizei-Drängler
Hallo,
ich habe leider vor einigen Wochen eine unangenehme Erfahrung gemacht. Ich bin
auf der Autobahn nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu schnell gefahren und
durch ein ziviles Polizeifahrzeug gemessen worden.
Ich denke allerdings, das ich nicht mit mehr als 30 zu schnell erwischt worden wäre,
wenn der Polizeiwagen nicht so gedrängelt hätte. Also sprich der hat bei einer
Geschwindigkeit von 130 maximal einen Abstand von 3 Autolängen ... 12 - 15 m
gehabt. Ich habe mal gelernt halber Tacho ist vorgeschrieben.
Meine Frage ist:
Weiß jemand, ob die Polizei bei einer solchen Messung (Provida aus dem hinterherfahrenden
Fahrzeug) den Mindestabstand zum zu messenden Fahrzeug derart mißachten darf ?
Oder gibt es dann die Möglichkeit gegen das ganze EInspruch zu erheben ?
Viele Grüße
André
Beste Antwort im Thema
saß der polizist am gaspedal deines fahrzeuges oder du?!
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117 Antworten
saß der polizist am gaspedal deines fahrzeuges oder du?!
genau diese Ausrede werden sie bringen
ich hab noch nie gehört wieso jemand schneller fährt nur wenn jemand hinten auffährt
das lustige is aber
wenn du auffährst halten sie dir etwa sowas vor wie
der vor ihnen kriegt möglicherweise Panik und reagiert mit gefährlichen Manövern etc.
alles nur Geldmacherei fertig.
die Ausrede vor Gericht wäre in etwa
wir wollten vermeiden das jemand zwischen uns reinzieht und die Aufnahme unbrauchbar wird
naja 30 Km/h ist natürlich auch ne Marke war das ne einspurige Straße?
weil wenn du die Spur wechseln hättest können ist alles andre natürlich egal
@MagirusDeutzUlm
Leider ist dein Beitrag nicht sehr produktiv. Mir ist schon klar das ich hätte bremsen können.
Aber manchmal veranlassen mich eben Drängler, die wissen wollen was ich im Kofferraum habe
auch dazu (bei höhren Geschwindigkeiten) etwas mehr Abstand zwischen mein Fahrzeug und das
des mir folgenden zu bringen.
Der Polizist ist sicherlich kein Drängler im verkehrtechnisch rechtswidrigem Sinne, aber ich denke
er hat mich beeinflußt. Ich erwäge sowieso den Typen wegen NIchteinhaltung des Mindestabstandes
anzuzeigen, mir ist nur nicht klar ob ich diese Nötigung gegen des Bußgeldbescheid verwenden
kann. Es wäre nett wenn jemand etwas zu der Frage weiß.
Wer drängeln will, soll das tun. Ich fahr deshalb nicht schneller. Wenn er hinten drauf hockt bei der nächsten Bremsung - zahlt er/sie.
So einfach ist das!
Du bist am Steuer, du bedienst das Fahrzeug - du bist verantwortlich - steh dazu!
Die Providafahrzeuge haben einen Angabe im Video wie weit sie weg sind, weil dieses für die genaue Berechnung im Nachhinein da ist um deine Real gefahrende Geschwindigkeit auszurechnen.
Da kannste einen drauf lassen das die den einhalten, weil leider sind die nicht so hirnlos wie manche denken, zumal die wahrscheinlich jeden zweiten Tag eine Unfall wegen zu wenig Abstand sehen.
Also am Sack packen und einfach dafür einstehen, oder geh zu einem Anwalt und lass dich beraten.
Höre ich da ein leises Mutti?
Zitat:
Original geschrieben von Brummi73
@MagirusDeutzUlm
Leider ist dein Beitrag nicht sehr produktiv. Mir ist schon klar das ich hätte bremsen können.
Aber manchmal veranlassen mich eben Drängler, die wissen wollen was ich im Kofferraum habe
auch dazu (bei höhren Geschwindigkeiten) etwas mehr Abstand zwischen mein Fahrzeug und das
des mir folgenden zu bringen.
Der Polizist ist sicherlich kein Drängler im verkehrtechnisch rechtswidrigem Sinne, aber ich denke
er hat mich beeinflußt. Ich erwäge sowieso den Typen wegen NIchteinhaltung des Mindestabstandes
anzuzeigen, mir ist nur nicht klar ob ich diese Nötigung gegen des Bußgeldbescheid verwenden
kann. Es wäre nett wenn jemand etwas zu der Frage weiß.
Man lernt bereits in der Fahrschule das man sich durch sowas nicht drängeln lassen soll.
ja natürlich
wenn der provida wagen an dir anscheinend nicht vorbei konnte ,um sich vor dich setzen zu können geht es ja nur so!
sonnst hättest du bestimmt nicht den Schriftzug "stop Polizei bitte folgen" in der Sonnenblende des provida Fahrzeuges im Rückspiegel sehen können
und das ist sehr nahe liegend meinst du nicht auch?
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Wer drängeln will, soll das tun. Ich fahr deshalb nicht schneller. Wenn er hinten drauf hockt bei der nächsten Bremsung - zahlt er/sie.
So einfach ist das!
Du bist am Steuer, du bedienst das Fahrzeug - du bist verantwortlich - steh dazu!
wie hoch ist der Preis für dein Leben angesetzt?
meinste echt im Leben nach dem Tot zahlt man noch mit Geld?
Ich glaub nicht das das sowas mit dem Tod endet.
Und wenn doch- na dann wirds für den Fahrer noch teurer.
hallo brummi !
ich denke mal, Einspruch erheben ist Dein gutes Recht,ob du eine Chance hast ,steht auf einem anderen Blatt Papier !!!???
Die Vidio-Aufnahmen sind auch dafür gedacht, falls die Sache vor Gericht landet ,als Beweis zu fungieren.
Dein Freund und Helfer würde sich bei der Beweisaufnahme ja selbst die Hacken weghauen,wohl tatsächlich evtl. eine "Interne" reingewürgt bekommen,wegen Nötigung o.ä. ?
Kann mir kaum vorstellen,das Zivi-Streifen sich das antun !
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von Brummi73
Ich erwäge sowieso den Typen wegen NIchteinhaltung des Mindestabstandes anzuzeigen,
das bringt dir exakt 2 dinge:
1. unnütze lauferei, die im endeffekt nichts ergibt...
2. solltest du nochmal vor/hinter dem fahren, kannst du davon ausgehen, das du die nächste ausfahrt zu einer "allgemeinen verkehrskontrolle" verlassen wirst...
Zitat:
mir ist nur nicht klar ob ich diese Nötigung gegen des Bußgeldbescheid verwenden kann.
nö....
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
wie hoch ist der Preis für dein Leben angesetzt?
was bringt es ihm, die zhg zu übertreten nur um wenige meter mehr abstand zu haben um dann kurzzeitig drauf den "drängler" wieder im rücken zu haben?! diesmal aber dann mit noch höherer geschwindigkeit.....
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich glaub nicht das das sowas mit dem Tod endet.
Und wenn doch- na dann wirds für den Fahrer noch teurer.
also bei einem Auffahrunfall mit 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geh ich mal davon aus das es mit dem Exitus oder mindestens mit einem Schwerbehindertenausweis endet.
auf der Autobahn ist das schon ein klein wenig anders das Auto Notfalls noch zu fangen wie bei 20 in der Stadt
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Und wenn doch- na dann wirds für den Fahrer noch teurer.
WoW, hast du dann ganz viel von... kannst dir dann aufn Grabstein schreiben! "Wenigstens zahlt er für!"
Hmm vielleicht habt ihr alle Recht, wegen 145 Euro Strafe hab ich auch keine Lust nen
Rechtstreit anzufangen der 100te Euro verschlingen könnte. Außerdem waren die
Jungs aus dem schönen neuen Polizeiwagen auch nett und haben sich viel Zeit
für mich genommen. Na immerhin bin ich ein guter Kunde ... 145 Euro für ne halbe
Stunde Arbeit kriegt nicht nicht jeder
Leider ist es nicht so, aber es hätte ja sein können das es hier jemanden gibt, der von
solch einem Fall schon einmal gehört hat, bei dem das (das "Drängeln") einen Einfluß
auf die Vollstreckung des Bußgeldbescheids gehabt hat.
@MagirusDeutzUlm
Das ich die Strafe wohl hinnehmen muß/werde (... wie auch immer) hat mit der Anzeige
nichts zu tun. Ich glaube in der Tat, das Nötigung bei 130 kmh ganz schön gefährlich ist.
Und das ein Polizeifahrer bei dem Tempo auf 15 m heranfährt, um eine schöne taugliche
Messung zu bekommen, ist überhaupt eine Frechheit. Es ist halt sein Problem mich mit
regulären Mitteln dingfest zu machen. Er darf dabei doch keine Verkehrsregeln mißachten.
Das ist zumindest meine Überzeugung.
Der einzige Grund, warum ich mir das mit der Anzeige überlege ist die Tatsache, das ich
Verkehrs- und Geschwindigkeitsüberwachung für sinnvoll halte. Die machen halt auch
nur ihren Job.
Und was die Sache mit der "allgemeinen Verkehrskontrolle" angeht. Ist mir vollkommen
egal. Das war ein Dienstfahrzeug und die sind top gepflegt und in Ordnung. Ich selbst
fahre nie unter Drogen oder Alkohol, also was sollen die mir anlasten xD ?
Was es bringen würde ist eine andere Sache. Zumindest machen die Jungs das nicht
mehrfach hintereinander. Dann schlägt sich wirklich mal die Interne mit denen herum.
Aber vielleicht hat ein anderer in einer ähnlichen Situation nicht das gleiche Pech wie
ich.