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ESP ausgeschaltet und Versicherung
Hallo!
Wenn an einem Auto das ESP ein und ausgeschaltet werden kann. Spielt es bei einer Vollkaskoversicherung im Falle eines Unfalls eine Rolle ob es an oder aus war?
gruß
kuki
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20 Antworten
Grundsätzlich keine Rolle.
Es sei denn:
- ESP ist vereinbart (zur Zeit nirgends der Fall)
- Ausnahme: Das Ausschalten des ESP ist in der Situation grob fahrlässig und die Verrsicherung bezahlt bei grober Fahrlässigkeit nicht
- Der Unfall wurde vorsätzlich herbeigeführt.
kaeptenkuk=CaptainHuK?
lol
Zitat:
Original geschrieben von Marcxxx
kaeptenkuk=CaptainHuK?
lol
Nein
@mad
weisst du was in diesem Zusammenhang "grob fahrlässig" ist?
Problem wird sein das nachzuweisen. Gab den Fall bei uns in der Ecke mal (stand in der Zeitung), da hatte die Versicherung nach Gerichtsverfahren nicht zahlen müssen weil über ein Gutachten nachgewiesen werden konnte dass der Unfall auf einen Fahrfehler zurückzuführen war und mit ESP mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht oder erheblich schwächer passiert wäre.
Muss mal gucken ob ich den Zeitungsausschnitt oder das Urteil noch finde.
Gruß Meik
Zitat:
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders großem Maße verletzt und das unbeachtet gelassen hat, was jedem unter den gegebenen Umständen ohne weiteres einleuchten mußte.
In dem Sinne:
z.B. auf Schnee ohne ESP fahren und das Gaspedal durchdrücken (=doppelt dumm).
Zunächst mal kommt es doch auf die Kausalität an!
Auf die Rechtsprechung wäre ich gespannt, wenn ohne Grund ein vorhandenes serienmäßiges verbautes ESP abgeschaltet wird und ein Schaden nachweislich damit im Zusammenhang steht. Ob dann behauptet werden kann, dass man alles Zumutbare getan habe und der Schadeneintritt somit unvermeidbar gewesen wäre.
Womit wir bei Beweislastproblemen sind.
Bei der Gelegenheit.
Ich habe im letzten Schneesturm mein ASP ausgeschaltet.
Der Grund:
Die Kiste hat beim Anfahren in der Kurve eingebremst und der Wagen fuhr gerade aus.
Aber ich musste um die Kurve ...
Also wenn ich in einer Kurve ins schleudern komme (mit leicht erhöhter Geschwindigkeit) und das Auto dadurch einen Totalschaden erleidet, mit ausgeschaltenem ESP, haftet die Vollkasko dennoch für den Schaden?
Auch wenn ich möglicherweise mit ESP noch mal ohne Unfall davongekommen wäre?
Und hier müßte der Versicherer sich als Erster positionieren und sich auf die Beweisführung vorbereiten. Da gibt es sicherlich leichtere Jobs.
Kenn das nicht anders im Winter, wenn es Probleme gibt aus mit den Ding. Vor allem wenn man wo hängen bleibt. Aber gibt es überhaupt ne möglichkeit das nachzuweisen das es nicht ein war so einen Art Fahrtenschreiber wie bei Flugzeugen. Würde mich jetzt auch brennend intressieren.
In Betracht kann auch kommen bei fadenscheinigen Ausreden wie z.B. das ESP sei plötzlich ausgefallen:Leistungsfreiheit des Versicherers da bedingungsmäßiger Ausschluss von Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden?
Also ich stell hier mal die Aufgabe rein, vlt. hat ja einer schon solch einen Fall vor sich gehabt:
"A hat bei Versicherung B sein Auto Vollkaskoversichert.
A kann in seinem Auto ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) ein und ausschalten.
A stellt das ESP aus.
A fährt mit leicht erhöhter Geschwindikeit in eine Kurve und das Heck bricht aus. Der Wagen erleidet einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Der Unfall wäre nachweislich mit ESP nicht passiert.
Fraglich ist, ob die Versicherung für den Schaden haftet."
gruß
Kuki
Bereits der erste Beitrag hat die Frage umfassend beantwortet.
Später kam noch der in der Praxis wichtige Hinweis auf die Beweislast der Versicherung.
Alles andere ist Klönschnack.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
In dem Sinne:
z.B. auf Schnee ohne ESP fahren und das Gaspedal durchdrücken (=doppelt dumm).
doppelt dumm = richtig, aber Dummheit ist inzwischen fast überall mitversichert. Die meisten Vers. verzichten inzwischen auf den Einwand grobe Fahrlässigkeit, außer Alk.