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EU Gesetzt "Recht auf Reparatur" auch für PKWs?

Themenstarteram 23. August 2024 um 18:01

Hallo,

ich wollte fragen ob das EU Gesetzt "Recht auf Reparatur" auch für Fahrzeuge gibt?

Mit anderen Worten, die Hersteller sollen u.a ja verpflichtet werden Reparaturinformationen (Anleitungen und Software) zu veröffentlichen.

Bzw. wäre mal interessant zu wissen wie sich die Autohersteller und Vertragswerkstätern sich in diesem Fall winden werden und versuchen werden das Gesetzt auszuhebeln, damit denen der Reibach mit den überteuerten Reparaturen nicht durch die Lappen geht.

Meiner Meinung nach wäre eine solche Verordnung längst überfällig, aber kommt diese auch?

 

Wie ist eure Meinung zu dem Thema?

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66 Antworten

Ist bereits umgesetzt. Freie Werkstätten bekommen nach Registrierung gegen ein erträgliches Stundenentgelt einen life-online-Zugang in die zum Fahrzeug gehörige Software und Dokumentation.

Themenstarteram 23. August 2024 um 18:20

Nun wie komme ich dann an die Software um die Steuergeräte meiner Autos auszulesen, mit dem freien OBD, kriegt man z.B. keine Fehler vom ESP Steuergerät zurück gesetzt oder Injektoren angelernt.

So Sachen können nur die Vertragswerkstädten.

Nö, nur kostet solche Software Geld. Mit deinen freien Sachen kommst du nur an die reinen OBD-Sachen ran.

Also alles was mit Abgas zu tun hat.

Ich glaube die gängigste Werkstattsoftware ist alldata und die Lizensmodelle machen für den Hobbyschrauber keinen tieferen Sinn.

edit

fahrzeugspezifische Auslesegeräte / -software gibts auch noch. In der Bucht und im Amazonas findet man da beazhlbare Sachen von 20,- bis 500,- €.

Sein Recht auf Reparatur kann ja jeder in der Vertragswerkstatt des Herstellers wahrnehmen. Die sollten auch an alle Daten rankommen. Ich glaube nicht, dass im Gesetzt steht, einen kostenlosen Zugang für jedermann bereit zu stellen.

Kann mich natürlich auch irren.

Themenstarteram 23. August 2024 um 18:53

Zitat:

@Ferruwerkstatt schrieb am 23. August 2024 um 20:48:53 Uhr:

Sein Recht auf Reparatur kann ja jeder in der Vertragswerkstatt des Herstellers wahrnehmen. Die sollten auch an alle Daten rankommen. Ich glaube nicht, dass im Gesetzt steht, einen kostenlosen Zugang für jedermann bereit zu stellen.

Kann mich natürlich auch irren.

Das würde das "Recht auf Reperatur" dann wiederum aushebeln!

Reparatur um jeden Preis gab es auch schon vorher.

Warum werden die Hersteller nicht einfach dazu verpflichtet die Software Zugänge offen zu legen, oder als Reintext im Boardcomputer offenzulegen?

Klar, ich als Hersteller stelle aufgrund eines Urteils mein geistiges Eigentum der Öffentlichkeit ohne Umwege frei zur Verfügung. Nur womit soll ich als Hersteller jetzt Geld verdienen? Mit Blech und Motor?

Vergiss es.

Themenstarteram 23. August 2024 um 19:03

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 23. August 2024 um 21:01:06 Uhr:

Klar, ich als Hersteller stelle aufgrund eines Urteils mein geistiges Eigentum der Öffentlichkeit ohne Umwege frei zur Verfügung. Nur womit soll ich als Hersteller jetzt Geld verdienen? Mit Blech und Motor?

Vergiss es.

Wie wäre es mal mit ehrlicher Arbeit.

Und Geistiges Eigentum muss der Hersteller nicht zur Verfügung stellen nur, nur die Erlaubnis auf die Diagnosedaten der Steuergeräte zuzugreifen.

Und genau die sind eben geistiges Eigentum, da jeder Hersteller dort anders agiert, außer bei den OBD- bzw TÜV Relevanten Daten.

Themenstarteram 23. August 2024 um 19:09

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 23. August 2024 um 21:05:40 Uhr:

Und genau die sind eben geistiges Eigentum, da jeder Hersteller dort anders agiert, außer bei den OBD- bzw TÜV Relevanten Daten.

Also wenn bei meinem Auto der ABS Sensor vorne rechts kaputt geht und der Fehler im ESP Steuergerät abgelegt wird, ist es geistiges Eigentum des Herstellers mir als Kunden diese Information vorzuenthalten?!

Auch eine interessante Einstellung zum Urheberrecht.....

.... Nehmen wir mal als Beispiel BMW bzw Mercedes.

Bei BMW heißt die Software ISTA und bei Mercedes Star bzw Xentry, beide geben nichts an Privatpersonen weiter, weil diese Software gleichzeitig zum Codieren der Fahrzeuge genutzt werden kann(Achtung Stark Vereinfacht!! Grade bei BMW noch bisschen anders)

Dort kostet die Software im Normalfall alleine 30-50k Nutzungsgebühr im Jahr, je nach Anzahl der Zugänge usw

VAG z.b hat VCDS und kann frei gekauft werden, dort kann man drüber codieren usw, bei neusten Baujahren benötigt man aber ein Zugang und dieser kostet Geld.

 

So die Software wird für jeden Hersteller bzw Gruppe entwickelt und ist entsprechend mächtig.

Das diese nicht in Privathand kommen soll, weil man eben etwas verändern kann, wofür man im Normalfall bezahlen soll, ist klar.

Jetzt gibt es aber Aftermarket-Hersteller, z.B Hella/Gutmann, Bosch,AutoData,AutoAid usw, welche dann nicht codieren können, aber dafür alle Marken bedienen können, diese sind für den Professionellen Bereich gedacht.

Willst du 08/15 Heimwerker jetzt z.B dein ABS-Sensor diagnostizieren, musst du dir eine passende Software bzw Interface im WorldwideWeb suchen und es kaufen, kosten irgendwas zwischen 10€ und 1000€.

Da ABS im OBD-Verbund ist, reicht sogar ne Handyapp und das passende Interface.

Machst ein Problem aus keinem Problem.

Außerdem besteht bei bestimmten arbeiten Werkstattpflicht, zumindest in Deutschland

Also in der Opel / GM-Welt kommt man auslesend und FC-löschend mit scan my Opel als Android-App für ca. 10,- € + einem OBDII-Blauzahn-Dongel schon mal erstaunlich weit. Mit OP-com kann man mit etwas Geschick dann auch "codieren" und mit etwas teurerer software kommt man ganz gut durch nahezu jede elektronische Aufgabe durch, die einem das Altmetall so aufgibt.

Themenstarteram 23. August 2024 um 19:31

Zitat:

@Dominick1992 schrieb am 23. August 2024 um 21:21:38 Uhr:

 

Willst du 08/15 Heimwerker jetzt z.B dein ABS-Sensor diagnostizieren, musst du dir eine passende Software bzw Interface im WorldwideWeb suchen und es kaufen, kosten irgendwas zwischen 10€ und 1000€.

Da ABS im OBD-Verbund ist, reicht sogar ne Handyapp und das passende Interface.

Machst ein Problem aus meinem Problem.

Außerdem besteht bei bestimmten arbeiten Werkstattpflicht, zumindest in Deutschland

Nun OBD mäßig sieht man so gut wie nichts, selbst einfache ESP Fehler werden nicht angezeigt !

Was heißt hier Werkstatt Pflicht, dass hätten die Werkstätten wohl gerne!

Nur mal so am Rande, du bist als Betreiber (auch als Privatperson) deiner Elektroanlage genaugenommen auch dazu verpflichtet diese alle drei Jahre von einer Elektrofirma überprüfen zu lassen und Du willst wahrscheinlich auch nicht das die Elektriker wie die Schornsteinfeger auf der Matte stehen und Geld von dir verlangen!

An Airbags darf definitiv nur von Fachkräften gearbeitet werden. Egal was du meinst!!

Wenn die Schrottsoftware das nicht anzeigt, ist es die falsche oder das Modell wird nicht voll unterstützt, da kann der Hersteller des Fahrzeugs nichts dafür. Die Werksinterne wirst du als 08/15 Fuzzi definitiv NIE legal in die Hand bekommen! Eben geistiges Eigentum!

Wie geschrieben, du machst aus keinem Problem ein Problem!

Desweiteren, als Vermieter muss ich es prüfen lassen, als Eigentümer eines EFH nicht.

Aber mach mal....

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