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EU hin und her - wie ist das in der Schweiz?

Hier wird ja viel hin und her diskutiert über Fahrverbote, Tempolimit und CO2, Steuern und sonstwas....

 

Jetzt würde mich mal interessieren wie das in der Schweiz ist?

Wieviel KFZ-Steuer bezahlt man und nach was wird diese berechnet? Gewicht? Abgaswerte? PS?

Wie ist das mit diesen Wechselkennzeichen?

Gibt es auch CO2-Diskussionen?

Wär schon einmal interessant über den Tellerand hinaus zu schaun...

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15 Antworten

Re: EU hin und her - wie ist das in der Schweiz?

 

Zitat:

Original geschrieben von DonC

Wieviel KFZ-Steuer bezahlt man und nach was wird diese berechnet? Gewicht? Abgaswerte? PS?

Weder noch. Rein nach Hubraum. Siehe z.B. hier.

Für Hybride und Elektroautos gibt's Sondertarife.

Zitat:

Wie ist das mit diesen Wechselkennzeichen?

Sehr nett. Habe ich selber auch. Einfach die Kennzeichen auf das Auto drauf, welches man gerade fahren will...:)

Das Auto mit dem grösseren Hubraum bestimmt die Steuer, das andere kostet nix. OK, fast nichts, denn man zahlt noch eine Wechselschildpauschale von 60 Fr. pro Jahr... :D

Und da man ja auch nur ein Auto auf einmal fahren kann / darf, ändert sich auch die Versicherungsprämie praktisch nicht bzw. hier ist auch wieder das "teurere" Auto massgebend.

Zitat:

Gibt es auch CO2-Diskussionen?

Ja, gibt es auch. Stichwort CO2-Abgabe auf Heizöl. Auch hier kann man es bald nicht mehr hören bzw. man hat den Eindruck, dass CO2 erst in den letzten Paar Monaten entdeckt worden ist...

am 24. März 2007 um 3:05

Ganz einfach!

Steuern:

KFZ-steuer wird in den meisten Kantonen nach dem Gesamtgewicht (Leergewicht & zuladung) eines Auto's berechnet. Vereinzelt noch nach Hubraum..

Immatrikulieren: Ab/ummelden:

Ein Auto hat bloss einen Ausweis, nähmlich den Fahrzeugausweis. Wird das Vehikel verkauft, geht man damit zur MfK (Motorfahrzeugkontrolle, ist wieder Kantonal) und lässt es abstempeln. (Weil sonst der neue Besitzer auf meine Kosten rumfahren darf - oder ich seine Busse bezahlen muss...). Der neue Besitzer kann mit einem neuen Prüfbericht derselben UND dem alten Ausweis das Auto wieder einlösen (Immatrikulieren). Die Autonummer gehört dem Staat, diese kann beim wechsel auf ein neues Auto mitgenommen werden - im gegensatz zu Deutschland, wo die Schilder zum Auto gehören. Man kann diese aber auch gegen andere "auswechseln", der nette Beamte am Schalter lässt immer mal mit sich reden... Aber normal wird ab 1 aufsteigend herausgegeben.

Abgaswerte:

Die Abgaswerte ergeben sich aus den Resultaten der Typenprüfung, als das jeweilige Auto neu war. Diese wurde vom Importeur durchgeführt. Dafür wird ein Abgaswartungsdokument ausgestellt, wo die entsprechenden Werte drin stehen. Die Prüfintervalle wechseln immer mal, so dass als grober Anhaltspunkt; dass erste mal nach 5 Jahren, nachher alle 2 Jahre, Auto's ohne Kat. jährlich zu Prüfung müssen. Aber auch da gibt's eine "grauzone", je nach Kanton, wartung machender Autowerkstatt und Prüfexperten sind gewisse Toleranzen üblich....

Wechselkennzeichen:

Diese werden für 2 Auto's zusammen gegeben. Fahren kann man aber jeweils bloss mit 1 Auto mit den Nummern dran. Alles andere ist illegal. Berechnet wird dabei die Steuer/Versicherung des grösseren Fahrzeuges. Das 2. kostet dann 60Fr. zusätzlich pro Jahr. Und alles vorhergeschriebene bleibt gleich. (Meistens nutzen das Leute mit Oldtimern)

Co2 diskusssionen:

Interessiert hier niemanden, wenigstens in meinem "Beziehungsnetz" nicht... Alte stinker oder Spritfresser werden ins Ausland verkauft, bei hochpreisigeren Modellen lässt man es halt in der Garage stehen und wartet erst mal ab.... das meiste "alte zeug" geht sowieso in den Export richtung Balkan, Osten oder Afrika.

Tempolimit:

Gibt's schon lange, ist auch kein Thema... dafür gibt's ja Deutschland (zum schnell-er fahren) :)

Das klingt ja alles viel zu gut. Das Autoparadies!

Zitat:

Original geschrieben von pioneer_master

Das klingt ja alles viel zu gut. Das Autoparadies!

Nana, übertreib mal nicht, dafür steht bei uns mittlerweile an jeder Ecke ein Blitzkasten.

Allfällige Tempo-, Park- oder Rotlichtsünder werden beinahe härter bestraft als ein Gewaltverbrecher....

Vielen Dank für die Antworten.

 

hm...da wander ich doch gleich mal in die Schweiz aus, da ihr uns Deutschen ja so lieb habt...:) (ich bin übrigens Fussballhasser!)

Wie wird denn die Steuer im Kanton St. Gallen berechnet? Nach Hubraum oder Gewicht?

Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht mein Problem, ich liebe amerikanisches Cruisen...:)

am 24. März 2007 um 17:22

@DonC

Im Kanton St.Gallen wird die Steuer nach dem Gesamtgewicht berechnet.

Siehe hier :

http://www.stva.sg.ch/home/strassenverkehr/steuern_und_gebuehren.html

Mfg

WOW, ich glaube ich muss in den Kt. StGallen auswandern, da würde ich ja nur die Hälfte Steuern bezahlen!!!

am 25. März 2007 um 8:57

Liechtenstein ist noch "billiger"... : http://www.llv.li/amtsstellen/llv-mfk-strassensteuer.htm

Da würd ich sogar ein 2Tonnen-auto fahren!

am 26. März 2007 um 8:32

hhhmmm....also, wie gesagt...momentan ist in Deutschland nur Panikmache...bei uns ebenfalls...nur tendiert die Geduld der mobilen Gesellschaft langsam gegen null. Die Autobenutzer wurden und werden nur noch gemolken...keine Autolobby in Aussicht die hilft, da die trägen Vereine wie TCS und Co. nur noch die eigene Gelderwirtschaftung sehen.

Letztes Jahr im Herbst hatten wir 80km/h auf der AB, nur weil unsere grünen Propaganda-Politiker meinten, wir hätten zuviel Feinstaub...Dieses Jahr zum Glück nicht durch wechselhaftes Wetter wurde die bereits angemeldete Feinstaub-Fahrverbot und Partikelfilter-Idiotie dem Boden gleichgemacht. (Ich bin nicht gegen Partikelfilter, bin selber aus der Baumaschinenbranche, jedoch gegen Verhältnisblödsinn)

So gut wie man vielleicht im Ausland meint mit Autoparadies undso weiter ist es in der CH nicht! Teilweise eher albtraummässig!

Beispiel:

bin im Kt. ZH, Wagen 1 = 92er Audi 2.8l; 2. Wagen 72er Plymouth Barracuda 5.4l mit Wechselschild

Versicherung: 1'700.--/Jahr für beide (variert von Kt. zu Kt. und nach Unfällen, etc.; Bonus/Malus-System)

Strassenabgaben: 950.--/Jahr für den barracuda + 60.-- Wechselschildgebühr

Total von 2'710Sfr oder 1'660€ bis ich überhaupt auf die Strasse darf. Nicht zu vergessen die AB-Vignette für JEDES Fzg.(auch Anhänger) à 40Sfr. für die Autobahnbenutzung.

Zudem, was für EU-Personen wichtig ist: Es dürfen nur sehr minime Änderungen an einem Wagen durchgeführt werden, alles andere muss mit teuren Einzelabnahmen geprüft werden bei der jährlichen MFK /TÜV -Kontrolle (bei Fzg. ab 10 J. jährliche bei neueren zwischen 6-2 Jahren; geprüfte Veteranen generell 6 Jahre, jedoch MUSS ALLES original sein, sowie max. 3'000km in 6 Jahren!)

und die Bussen sind dann weit nicht so human wie in D, insofern das sie Einkommenabhängig sind nach einer bestimmten Überschreitungshöhe....

Gruess

Thomas

Wat, max. 3000km in 6 Jahren?? im Schnitt 500km pro Jahr? Ist das echt so?! Kann ich mir garnich vorstellen..die hat man ja bereits nach 2-4 Besuchen an Treffen runtergespult..und was wird einem gesagt, wenn der Tacho nach den sechs Jahren eine Zunahme von mehr als 3000km aufweist?

 

Gruß Dejan

Paradies für Autofahrer gibts wohl nur noch Dubai und einige andere Emirate....und da kannst nur auf Sand fahren...:)

 

Wieviele Autos kann man dann auf das Wechselkennzeichen zulassen? Nur 2 oder gehen auch 3 oder 4?

am 26. März 2007 um 10:56

zulassen pro Schild kannst du nur 2. Bei reinen Veteranen sind meines Wissens mehr möglich und ist ebenfalls kantonsabhängig. Da kann ich dir aber keine genäueren Angaben machen, weiss es selber nicht.

@dejan

keine Ahnung wie das gereglet ist bei Mehrkilometer. Habe meinen nicht als Veteran eingelöst. Unteranderem ist das ein Grund, jedoch sind auch Teile verbaut, mit der ich keinen Veteranenstatus eintragen kann. Da reicht schon ein neuer Radio!! Kein Witz, Kollege entfiel so der Eintrag...

Gruess

Th.

Themenstarteram 9. April 2007 um 7:54

Sorry, dass ich hier hab so schleifen lassen...aber vielen Dank für eure Antworten:)

Wie ist es dann mit Versicherung? Zahlt man auch nur den teuersten oder muss man beide versichern?

am 9. April 2007 um 12:01

Hallo, Haftpflichtversicherung zahlst du nur für den gösseren Hubraum, Kaskoversicherung zahlst du für beide wobei das Zweitfahrzeug nur einen bruchteil der Kasko kostet.

(Kasko wird vom Neupreis berechnet, ist aber nicht Obligatorisch)

ich habe einen Chevy Van 6.2 Diesel und einen Dodge Caliber also würde ich normalerweise Versicherung und Kasko für den Chevy bezahlen und der Dodge kostet nur die halbe Kasko.

jetzt kommt aber der Trick. Ich habe den Chevy Van als Camper eingelöst, das bedeute das der Chevy damit in die tiefste Hubraumklasse fällt und somit der Dodge Caliber 2.0 Liter das Hauptfahrzeug ist. Da kannst du richtig Geld sparen.

Steuern bleiben aber gleich.

Übrigens, wer seine Kontrollschlider beim Amt hinterleg bekommt Steuern und Versicherung zurückerstattet.

WECHSELSCHILDER:

Hier in Bern ist es so das du mit Autos die den Veteraneneintrag haben 12 Fahrzeuge auf ein Schild einlösen kannst.

Veteraneneintrag heisst, mindestens 30Jahre alt, im Originalzustand und nicht mehr als 3000Km pro Jahr.

Der Originalzustand wird mittels Typenschein ermittelt.

Einen Typenschein bekommt jedes Fahrzeug wenn es offiziel von einem Fahrzeughersteller importiert wurde.

Fahrzeuge die über den Graumarkt in die Schweiz gekommen sind erhalten oft den Typenschein X , (so wie ich)Das ist absolut Geil da kanst du dann Rumschrauben soviel du willst.(mit ein paar ausnahmen)

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