1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Eu Richtlinie Weiterbildung LKW Fahrer

Eu Richtlinie Weiterbildung LKW Fahrer

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 7:17

Hallo Leute

in unserer Firma nutzen wir einen Crafter 5 mit Pritsche und Kran zum Transport unserer Materialien zu den Baustellen und von den Baustellen.

Nun werde ich hier gerade durch die Information der EU Richtlinie zur Weiterbildung von LKW Fahrern aufgeschreckt.

Wenn ich es richtig gelesen habe, geht es doch um den Güterverkehr, also ein LKW einer Spedition der Produkte transportiert zum Kunden. Nicht um um den Transport von Materialien für den eigenen Betrieb. Oder habe ich das falsch verstanden ?

Wir sind nur im 50 km Kreis um unseren Firmensitz in Hamburg tätig, haben also schon bei der Fahrtenschreiber Nutzung die s.g. Handwerkerlösung.

 

Danke für Eure Infos.

Stephan

P.S. Der Fahrer hat noch einen alten Klasse III Führerschein mit dem er diesen Crafter fahren darf.

Beste Antwort im Thema

Hi Steve,

zur Beurteilung wären die Lenkzeiten interessant. Grundsätzlich kann er täglich zu ein oder zwei Baustellen fahren und dort arbeiten, wenn er mit seinen Lenkzeiten DEUTLICH unterhalb der Hälfte eines Arbeitstages bleibt. Achtung, BAG und alle anderen gehen hier von den in Arbeitszeit- und anderen Gesetzen / Vorschriften genannten täglichen Arbeitszeiten aus

(Das ist die aktuelle Meinung des BAG, aus einem Vortrag vom 30.06.2014). Leider legen sie sich nicht auf einen bestimmten Anteil fest.

Ein Anfangsverdacht für eine genauere Prüfung kann im Übrigen auch vorliegen, wenn man auf Handwerkerregelung fährt, und auf dem Auto irgendwas von "International ...." steht (Aus meiner beruflichen Praxis, hier wurde die Handwerkerregelung bei einem Messebauunternehmen in Frage gestellt).

Und wie schon richtig gesagt wurde, sobald er "fremdes" Material transportiert, wird es eh kritisch, egal ob entgeltlich oder nicht, insbesondere wenn das offensichtlich ist (Maurer hat Schalter, Dosen und Installationsleitung auf dem Auto).

Ein wenig Rechtssicherheit brächte hier eine, am besten schriftliche Anfrage beim BAG, die müssen's letztlich kontrollieren (können). Auch Deine zustä#ndige HWK solltest Du vor dem BAG befragen.

Optional kannst Du Deinen Mann natürlich auch so auf die Fortbildung schicken, erstens kostet es nicht die Welt, zweitens (Ihr seid da mit Sicherheit nicht betroffen) sollten sich viele Handwerker gerade das Thema Ladungssicherung erst / noch mal erklären lassen (Stichwort "Das ist so schwer, das bewegt sich nicht"), drittens hat der Fortgebildete im Fehlerfall entgegen vielfacher Aussagen NICHT mit einer härteren Bestrafung zu rechnen als der Ahnungslose. Die Rechtssprechung geht davon aus, daß man weiß was man da tut, oder sich ansonsten jemanden dazuholt der Ahnung hat.

Viel Text, aber auf hoher See und der Straße bist Du in Gottes Hand ...

Halte uns auf dem Laufenden wie Ihr Euch entschieden habt.

Grüßle,

Der Johannes

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten
am 4. Juli 2014 um 7:38

es stellt sich erstmal die Frage bezüglich dem Fahrer, was seine Hauptaufgabe ist.

Nutzt der Fahrer den Crafter dafür, um das Material zu tranportieren welches er selber nutzt, oder fährt er verschiedene Baustellen an und liefert dort Material an?

Die Handwerkerregelung gilt nur dann, wenn der Fahrer das transportierte Material zur Ausübung seiner Tätigkeit braucht. Bei reiner Lieferung, ist es nichts mit der Handwerkerregelung.

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 8:41

Also es ist unser Maurer der Materialien zu unseren Baustellen fährt damit wir arbeiten können.

Denke doch das ist die Handwerkerregelung.

am 4. Juli 2014 um 10:46

als Empfehlung dafür würde ich einen Anruf beim Amt für Arbeitsschutz in Hamburg machen. Da ihr aus Hamburg seit, sind die für euch zuständig.

Das Problem ist.... was man selber darüber denkt, ist nicht unbedingt maßgebend.

Bevor ich vieleicht bis zu 5000€ zahlen müsste, würde ich dort einen Anruf machen und die Situation, so wie sie auch wirklich ist, schildern und um eine Klärung bitten.

Von wem geht denn die Weiterbildungsunwilligkeit aus? Vom Chef oder vom Mitarbeiter? :eek:

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Von wem geht denn die Weiterbildungsunwilligkeit aus? Vom Chef oder vom Mitarbeiter? :eek:

meist von dem der zahlen soll

std+ gebühr läppern sich

 

wenn der maurer sein fahrz läd+zu seiner baustelle fährt+dort mit der ladung arbeitet geht das

weil seine haupttätigkeit ist maurer nicht fahrer

beliefert er aber auch noch kollegen auf anderen baustellen,dann muß er sich 5tage hinsetzen+zuhören

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 7:06

Also ich bin der Chef. Und ich will mich erkundigen ob diese Weiterbildung sein muss, für einen Maurer der unsere Maschinen und unser Material für den Eigenverbrauch fährt.

Klar sind da auch Kosten im Spiel, jedoch muss man auch den Sinn hinterfragen dürfen.

@Transe79 : Wenn ich das so auslege wie Du, dann kommt das nie hin, Weil wenn der LKW Zur Baustelle fährt, dann hat er ja nicht nur Material drauf für den Maurer der fährt, sondern auch für Kollegen. Was ist wenn er Material, Schutt etc. von einer Baustelle wegholt ? Ist es dann auch nicht in der Handwerkrregelung einbezogen, schliesslich arbeitet er ja danach nicht damit :-) sondern wirft es weg.

Ich denke auch mal das ist wie die Fahrtenschreibergeschichte. kein Amt in Hamburg konnte mir da wirklich Auskunft geben und wenn auch nur den Gesetztestext. Die große Ahnung haben die alle nicht.

Zitat:

Original geschrieben von SteveHH1965

Also ich bin der Chef. Und ich will mich erkundigen ob diese Weiterbildung sein muss, für einen Maurer der unsere Maschinen und unser Material für den Eigenverbrauch fährt.

Klar sind da auch Kosten im Spiel, jedoch muss man auch den Sinn hinterfragen dürfen.

@Transe79 : Wenn ich das so auslege wie Du, dann kommt das nie hin, Weil wenn der LKW Zur Baustelle fährt, dann hat er ja nicht nur Material drauf für den Maurer der fährt, sondern auch für Kollegen. Was ist wenn er Material, Schutt etc. von einer Baustelle wegholt ? Ist es dann auch nicht in der Handwerkrregelung einbezogen, schliesslich arbeitet er ja danach nicht damit :-) sondern wirft es weg.

Ich denke auch mal das ist wie die Fahrtenschreibergeschichte. kein Amt in Hamburg konnte mir da wirklich Auskunft geben und wenn auch nur den Gesetztestext. Die große Ahnung haben die alle nicht.

schwer zu sagen

wenn der maurer

material+werkzeug auf seine baustelle fährt ist das ok,auch wenn andere maurer auch damit arbeiten

wichtig an der geschichte ist

das die haupttätigkeit nicht das fahren ist

wenn er jeden tag material zur baustelle befördert dann ist die fahrertätigkeit vorrangig

springt er für jemanden gelegendlich ein,dann passt das

ich möchte jetzt nicht zu genau werden,aber ich hab das gerade erfolgreich hinter mir

auch als rentner auf 450basis

und bei verstößen

bist du und dein maurer in der pflicht

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 13:23

Naja wenn die den Mann abhalten, der ist als Maurer eingestellt und fährt so ein Fahrzeug.

Was wollen die machen ?

Bei der Handwerkerregelung mit dem Fahrtenschreiber, sagt es ja auch aus das der Mann nicht immer fahren darf und er nicht mehr as 50 km im Umkreis vom Firmensitz sein darf.

Wir sind noch nie kontrolliert worden.

Denke mal ehr das ist bei großen LKWs und nicht bei einem Fahrzeug einer Baufirma.

Aber ich kann mich auch irren.

Hi Steve,

zur Beurteilung wären die Lenkzeiten interessant. Grundsätzlich kann er täglich zu ein oder zwei Baustellen fahren und dort arbeiten, wenn er mit seinen Lenkzeiten DEUTLICH unterhalb der Hälfte eines Arbeitstages bleibt. Achtung, BAG und alle anderen gehen hier von den in Arbeitszeit- und anderen Gesetzen / Vorschriften genannten täglichen Arbeitszeiten aus

(Das ist die aktuelle Meinung des BAG, aus einem Vortrag vom 30.06.2014). Leider legen sie sich nicht auf einen bestimmten Anteil fest.

Ein Anfangsverdacht für eine genauere Prüfung kann im Übrigen auch vorliegen, wenn man auf Handwerkerregelung fährt, und auf dem Auto irgendwas von "International ...." steht (Aus meiner beruflichen Praxis, hier wurde die Handwerkerregelung bei einem Messebauunternehmen in Frage gestellt).

Und wie schon richtig gesagt wurde, sobald er "fremdes" Material transportiert, wird es eh kritisch, egal ob entgeltlich oder nicht, insbesondere wenn das offensichtlich ist (Maurer hat Schalter, Dosen und Installationsleitung auf dem Auto).

Ein wenig Rechtssicherheit brächte hier eine, am besten schriftliche Anfrage beim BAG, die müssen's letztlich kontrollieren (können). Auch Deine zustä#ndige HWK solltest Du vor dem BAG befragen.

Optional kannst Du Deinen Mann natürlich auch so auf die Fortbildung schicken, erstens kostet es nicht die Welt, zweitens (Ihr seid da mit Sicherheit nicht betroffen) sollten sich viele Handwerker gerade das Thema Ladungssicherung erst / noch mal erklären lassen (Stichwort "Das ist so schwer, das bewegt sich nicht"), drittens hat der Fortgebildete im Fehlerfall entgegen vielfacher Aussagen NICHT mit einer härteren Bestrafung zu rechnen als der Ahnungslose. Die Rechtssprechung geht davon aus, daß man weiß was man da tut, oder sich ansonsten jemanden dazuholt der Ahnung hat.

Viel Text, aber auf hoher See und der Straße bist Du in Gottes Hand ...

Halte uns auf dem Laufenden wie Ihr Euch entschieden habt.

Grüßle,

Der Johannes

Themenstarteram 5. Juli 2014 um 15:44

Eine Frage noch :

Was genau lernen die Mitarbeiter denn bei den Lehrgängen ?

Und wie sind die Kosten ? Bin im Netzt immer nur auf Randinfos gestoßen aber nicht auf genaue Details.

Danke Euch

Stephan

Guckst du hier:

http://www.tuev-sued.de/.../...narwoche-fuer-5-module-nach-bkrfqg-2014

oder hier

http://www.dekra-akademie.de/.../...igation_id,132,content_id,500.html

Kosten variieren, ich würde auch mal bei den Fahrschulen in der Umgebung fragen. Die sind meistens günstiger und machen auch individuelle Termine, wenn Du Dich mit einigen Leuten zusammentust.

Vom Sinn dieser Vorschrift abgesehen, Sie ist nun mal vorhanden und die Schulungen müssen absolviert werden.

Es kann sich durchaus lohnen wenn man versucht Gruppenpreise auszuhandeln, geht natürlich leichter wenn man alle Fahrer gleichzeitig zur Schulung schicken kann.

Bei einem Bekannten hat der AG gleich nach Einführung einen Gruppenkurs für die eigenen Angestellten organisiert und dabei Alle berücksichtigt die auch nur mit geringer Wahrscheinlichkeit auf den Bock müssen, sicher ist sicher.

Und Das obwohl Sie rein Rechtlich die Weiterbildung noch nicht brauchen da für Sie die Heimwerkerregelung auf 150km Radius ausgedehnt wurde und Sie eh nie kontrolliert werden.

:D Der Bekannte fährt dort seit fast 20 Jahren und wurde nie kontrolliert, wird immer durchgewunken wenn Sie die Firmenaufschrift an der Tür lesen. :D

Und trotzdem hat der Chef viel Geld in die Hand genommen um die Schulung zu machen. ;) War aber wegen dem Gruppenkurs innerhalb der Firma erheblich Billiger als regulär, aber immer noch eine mittlere vierstellige Summe. Aber halt nicht pro Nase sondern Komplettpreis.

Themenstarteram 6. Juli 2014 um 7:44

Also meine Firma besteht aus 6 Maurern, 1 Meister und meine Wenigkeit :)

Davon habe ich einen Maurer der mal fährt.

Also Gruppenkurse wären wohl etwas übetrieben.

Wie oft kommt es denn vor dass der eine Maurer welcher fährt die anderen Baustellen beliefert? Kommt das wirklich nur ein mal im Monat vor dann würde ich mir die Schulung auch sparen. Kommt das jeden 2. Tag vor würde ich es die Schulung bezahlen und einen Vorteil darin sehen dass dieser Maurer dann mal die richtige Ladungssicherung lernt.

Grüße

Steini

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger