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EU-Wagen Wandeln

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 23. März 2007 um 20:34

hallo leute, habe zwei werkstatt besuche hinter mir.

jaulende geräusch der benzinpumpe. es wurde als 1. der filter dann als 2. nach einem monat die pumpe getauscht, kein besseres ergebniss.

aussage des freundlichen, mache dein radio lauter o. stand der technik bzw. WANDELN .

habe dann ein wenig gemault, jetzt kommt ein qualitätsprüfer aus vw-burg.

gibt es da probleme wenn ich das fahrzeug von einem EU-HÄNDLER gekauft habe.

würde mich über ne info freuen.

ist dieses problem mit der benzinpumpe bekannt, vw hat anscheinend keine lösung....?????

vw passat variant 2,0 fsi 150ps comfortline

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17 Antworten

Re: EU-Wagen Wandeln

 

Zitat:

Original geschrieben von P-VW 210

hallo leute, habe zwei werkstatt besuche hinter mir.

jaulende geräusch der benzinpumpe. es wurde als 1. der filter dann als 2. nach einem monat die pumpe getauscht, kein besseres ergebniss.

aussage des freundlichen, mache dein radio lauter o. stand der technik bzw. WANDELN .

habe dann ein wenig gemault, jetzt kommt ein qualitätsprüfer aus vw-burg.

gibt es da probleme wenn ich das fahrzeug von einem EU-HÄNDLER gekauft habe.

würde mich über ne info freuen.

ist dieses problem mit der benzinpumpe bekannt, vw hat anscheinend keine lösung....?????

vw passat variant 2,0 fsi 150ps comfortline

zum einen würde ich es ein wenig überzogen finden ein Auto wegen einer Benzinpumpe zu wandeln (wenn es die denn ist). Zum anderen kannst du damit rechnen dass die sich so quer stellen wie es nur geht. Wichtig ist auch noch wo der Gerichtsstand deines Kaufvertrages ist. Zur Wandlung gilt das Recht des Landes in dem dein Verkäufer sitzt, bei einem Vermittlungsauftrag das des Vertragshändlers der das Auto verkauft hat. Wenn der Importeur dir das Auto direkt verkauft hat (kein Vermittlungsauftrag) dann must du dich mit Ihm ausseinandersetzen.

liebe Grüße

Peter

Themenstarteram 24. März 2007 um 8:16

halo peter,

vielen dank.

habe das auto in deutschland gekauft.

mit der benzinpumpe verhält es sich so das an der kreuzung im stang und im 1.gang die pumpe lauter ist wie der motor.

soll das ok sein ???????

mfg olaf

Nachdem die Benzinpumpe bereits erneuert wurde, sollte das Thema Benzinpumpe abgeklärt sein.

Ich würde mal einen anderen VW-Experten einschalten, d.h., Werkstatt wechseln.

Warum die Eile mit Wandlung?

am 24. März 2007 um 19:40

Zitat:

Original geschrieben von bwuschel

 

Warum die Eile mit Wandlung?

Wandeln ist halt gerade in Mode.

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz

 

Wandeln ist halt gerade in Mode.

Wie wahr, wie wahr!!!

 

Gruss

RD

Zitat:

Original geschrieben von Wildschuetz

Wandeln ist halt gerade in Mode.

vielleicht ist ja die pumpe bei deiner langsamen fahrweise eingerostet :D

scherz beiseite: gewandelt wird der wagen erst nach dreimaliger erfolgloser mängelbeseitigung. und auch nur dann wenn er gravierend ist. in deinem fall (lauter als motor) ist es ein erheblicher mangel! lass dich nicht unterkriegen...

Themenstarteram 27. März 2007 um 16:54

vielen dank für eure antworten.

wenn es nach mir gehen sollte würde ich nicht WANDELN.

VW hat leider keine ahnung was da los ist und mir diese altanative vorgeschlagen............

bin begeistert, erst hat der freundliche an meinem passi rum gedocktert und nun möchte sich mein händler versuchen.

ole

am 27. März 2007 um 20:32

Wandeln geht definitiv nur bei dem Händler, wo du das Auto gekauft hast.

EU-Wagen / Wandlung

 

Zitat:

Original geschrieben von Daniel1967

Wandeln geht definitiv nur bei dem Händler, wo du das Auto gekauft hast.

Wie verhält sich die Wandlungs-Situation, wenn der (inländische) Verkäufer nur als Zwischenhändler – ohne Werkstatt und ohne Markenbindung – aufgetreten ist?

Muss ich die Wandlung mit dem inländischen Zwischenhändler oder mit dem ausländischen Vertragshändler von VW vereinbaren?

Für mich ist das Ganze etwas im Nebel, da die „Nachbesserungen“ am Fahrzeug von einem VW-Händler im Inland durchgeführt werden, der nicht der Fahrzeugverkäufer ist!

Man muss im Regelfall bei Reimport-Fahrzeugen unterstellen, dass der inländische Verkäufer keine Berechtigung besitzt, für VW Garantiearbeiten durchzuführen.

Außerdem gibt es Fälle, bei denen die Inländer nur als Vermittler eines Reimportfahrzeuges auftreten, was die Sache zwar eindeutiger aber noch komplizierter im Hinblick auf eine Wandlung macht.

Ich könnte mir vorstellen, dass der ausländische Vertragshändler Wandlungsbegehren weit von sich weisen wird. Der Klageweg könnte lange und eventuell erfolglos sein, da deutsches Recht auf Wandlung z.B. in Dänemark nicht anwendbar ist.

Wer kennt sich mit den juristischen Gegebenheiten aus?

Tja,

scheint ein schwieriger Fall zu sein.

Aber das ist vielleicht auch mal ein Beispiel dafuer, dass ein Re-Import in gewisser Hinsicht auch ein Schuss nach hinten sein kann.

Normalerweise muss der Verkaeufer die Wandlung akzeptieren und mit dem Werk in WOB abstimmen, denn ein Teil wird zwischen WOB und Vertragspartner verrechnet.

Wie das ganze aber im Detail aussieht ? ?????

Klingt auf jeden Fall hoch kompliziert.

 

Euer SunShine

am 28. März 2007 um 21:13

Hmmm,

ich würde mal Nachbesserung und Wandlung hier trennen.

Nachbessern darf jeder VW Vertragshändler.

Hat er das erfolglos (3x oder wie auch immer je nach Fall) versucht, kannst du Wandlung beantragen. Und wie gesagt, das nur bei dem Händler, dem du das viele Geld gegeben hast. Weil dieser dann mit dem Werk sich einigen muss.

Sag mal, hast du keinen Kaufvertrag, wo dies drin steht? Aus Meinem habe ich diese Infos.

Zitat:

Original geschrieben von Daniel1967

.........

 

Sag mal, hast du keinen Kaufvertrag, wo dies drin steht? Aus Meinem habe ich diese Infos.

Ich nehme an, du besitzt einen im Inland gekauften Neuwagen mit einem inländischen Vertrag mit entsprechendem Hinweis auf eine Wandlungsmöglichkeit.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem Vermittlungs-/Kaufvertrag für ein EU-Fahrzeug von einem „Markenungebundenen“ Vermittler/Verkäufer das Thema „Wandlung“ im Kleingedruckten behandelt wird.

Wer hat so einen EU-Wagen und kann mal in seinem Vertrag nachsehen?

am 28. März 2007 um 21:52

Ja, aber es gibt ja eine Herstellergarantie. Für Motor, Rost und das Zeugs. Ebenso das Kapitel Wandlung.

Der Händler ist in diesen Dingen doch nur (nach 6 Monaten) ein Mittler. Letztlich muss der Hersteller für diese Dinge geradestehen, egal, wo und wie ich das Auto bekommen habe. Und wenn es dann losgeht, kommt der Händler als "Abwickler" wieder ins Spiel...

Er könnte ja auch Spanier sein, das Auto in Spanien gekauft haben und dann irgendwann hier nach Deutschlang gezogen sein. Deshalb verliert er ja die Ansprüche gegen VW als Hersteller nicht.

Er sollte direkt VW kontakten und das klären.

am 28. März 2007 um 22:19

Es besteht ein Vertrag zwischen dem Verkäufer des Fahrzeugs und dem Käufer. Eine Wandlung kann logischerweise nur vom Verkäufer verlangt werden. NAchbesserungen und Garantieleistungen Dritter (anderer VW-Werkstätten) sind abei völlig irrelevant. Der Verkäufer selbst hat das Recht den Mangel zu beseitigen. Erst wenn ihm das nicht gelingt hat ein Wandlungsbegehren Aussicht auf Erfolg.

Die Volkswagen AG, der ausländische VW-Händler und alle Werkstätten die sich um das Fahrzeug bemüht haben sind Dritte und vertragsrechtlich ohne Bedeutung. Die Herstellerhaftung nach EU-Recht greift im konkreten Fall wohl nicht.

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