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Eudoras auf S80

Volvo S80 1 (TS)
Themenstarteram 11. Mai 2017 um 7:17

Hallo liebes MotorTalk-Forum,

mein erster eigener 'Verzweiflungsbeitrag' :)

 

Also ich möchte gerne einen Satz Eudora-Felgen:

Volvo nummer: 31202238

Form: 8J x 18 x ET 49

LK: 5x108

Auf meinen Volvo S80 von 2003 (2.4T) montieren. Allerdings raucht mir seit gestern der Kopf vor lauter Zahlen und Hinweisen Richtung TÜV.

 

Daher meine Fragen:

1) Sind die Felgen montierbar? [Meines Erachtens ja, Lochkreis passt und Reifen/Felgenrechner spucken nichts Gegenteiliges aus. Verifikation würde mich beruhigen]

2) Brauche ich Begrenzer (s.http://accessories.volvocars.com/de-ch/V70(00-08)/Accessories/Document/VCC-425519/2003)?

3) Sind Karrosserie-Arbeiten notwendig?

4) Wie ist das mit dem TÜV. Im Schein stehen die 16Zoll 'Rädchen'. Ich muss also entweder zum TÜV und eintragen lassen oder ABE/Gutachten mitführen. Meine Vorgehensweise wäre jetzt folgende: Gutachten vom Volvo V70 zum TÜV mitnehmen und in meinen Schein eintragen lassen. [=Käse?]

 

Über Antworten freue ich mich sehr !

Herzliche Grüße

Christoph

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17 Antworten

hallo,

ja die sind montierbar. habe sie auch auf meinem s80 t6 installiert. sehen super aus. keine karosseriearbeiten notwendig. lediglich entsprechende lenkanschlaqsbegrenzer. tüv hat keine probleme gemacht, lediglich gutachten vorgelegt. ich habe keine eintragung im schein. die 16 zöller auf so einem fahrzeug sehen aus wie spalttabletten.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 7:50

Hi,

wow, das war ja blitzartig!

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

Du sagst "lediglich gutachten vorgelegt." Welche Art von Gutachten, wenn ich fragen darf ?

Schöne Grüße!

da normale teilegutachten für die felgen mit freigabe für welches fahrzeug.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 9:34

Hi,

vielen herzlichen Dank.

Ich hoffe es ist ok, wenn ich zurückfrage:

Das normale Teilegutachten für die Felgen kriege ich beim Kraftfahrtbundesamt oder?

Schöne Grüße

Es gibt kein "Teilegutachten"!!

Es gibt seitens Volvo eine Freigabe.

du hast recht.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 11:33

Hallo,

herzlichen Dank für die Richtigstellung @T5-Power

Magst Du mir sagen wie ich die Freigabe seitens Volvo beim TÜV nachweise?

Dann ist das Puzzle komplett :)

Ich hatte mal die Freigabe irgendwo auf dem Rechner.

Aber hier wird die Felge auch als Originalteil ausgewiesen:

http://accessories.volvocars.com/de-de/S80(-06)/Accessories/Document/VCC-425519/2003

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 12:12

Und mit dem Ausdruck der Webseite lauf ich dann zum Tüv?

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 12:13

Vorrausgesetzt die Begrenzer sind drin

Was willst Du beim TÜV?

Wenn Du die richtigen Reifen (235/40) montiert hast,kannst Du die Plug&Play fahren.

Der Wagen wurde werksseitig mit diesen Rädern ausgeliefert,eine Abnahme/Eintragung ist nicht erforderlich,da diese Größe bereits in Deinen Papieren aufgeführt ist.

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 13:01

Hi,

Besten Dank für die Rückfrage.

Beim TÜV will ich das in meine Papiere eintragen lassen, denn da steht definitiv nix von 18 Zoll Rädchen drin.

Leider sind im Fahzeugschein nur 215/55/R16 notiert, sonst nix :-(

Damit ich nicht gehängt werde muss ich doch einen Nachweis darüber mit mir führen, dass die Räder i.O. an dem Fzg sind.

Plug and Play wäre mir am liebsten, aber wenn ich Polizist wäre und mal Lust hätte die Reifen im Fzg-Schein mit den montierten zu vergleichen, hätte ich diverse Fragen dazu. (Zum Glück bin ich kein Polizist ;-))

Zitat:

@cstollw schrieb am 11. Mai 2017 um 15:01:34 Uhr:

Hi,

Besten Dank für die Rückfrage.

Beim TÜV will ich das in meine Papiere eintragen lassen, denn da steht definitiv nix von 18 Zoll Rädchen drin.

Leider sind im Fahzeugschein nur 215/55/R16 notiert, sonst nix :-(

Damit ich nicht gehängt werde muss ich doch einen Nachweis darüber mit mir führen, dass die Räder i.O. an dem Fzg sind.

Plug and Play wäre mir am liebsten, aber wenn ich Polizist wäre und mal Lust hätte die Reifen im Fzg-Schein mit den montierten zu vergleichen, hätte ich diverse Fragen dazu. (Zum Glück bin ich kein Polizist ;-))

Nochmal ganz langsam geschrieben :

DU MUSST NICHTS EINTRAGEN LASSEN.

Wie oft muss ich das denn noch schreiben?!

Dein Fahrzeug hat diese Bereifung werksseitig in den Papieren eingetragen.

In den aktuellen Fahrzeugpapieren ist immer nur eine Größe eingetragen, in den Datenbanken der Prüforganisationen und auch der Ordnungsbehörden dagegen alle Größen.

Steht auch so in Deiner Bedienungsanleitung.

Spar Dir das Geld ;-)

Martin

Themenstarteram 11. Mai 2017 um 14:57

ALLES KLAR! DANKE! HAB ICH JETZT VERSTANDEN!

:P

So, jetzt geb ich vom gesparten einen aus ;)

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