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Euro 5+ ein Soundkiller

Harley-Davidson
Themenstarteram 9. Januar 2024 um 9:39

Ab 2024 gelten für neue Homologationen die Euro5+ Norm. Ab 2025 ist nur noch eine Zulassung mit Euro5+ möglich.

Der beinhaltete Asep Standard scheint mir ziemlich radikal in die Geräuschentwicklung einzugreifen und ist für Klappenauspuffe wohl eine echte Herausforderung.

 

Beschreibung:

Unabhängig davon greift mit Euro 5+ die für die Motorrad-Geräuschemissionen zuständige Norm der UNECE. Sie wurde im Frühjahr 2021 zur Version 41.05 aktualisiert und trat im September desselben Jahres in Kraft. Hört sich im Prinzip einfach an, ist es aber nicht. Beim reinen und relativ jungen Fahrgeräusch-Messverfahren mit Grenzwert 77 dB(A) für 80 Prozent aller Motorräder ändert sich gemäß UNECE-R 41.05 nichts. Allerdings werden die Stellschrauben bei den "zusätzlichen Vorschriften für die Ermittlung von Geräuschemission" (ASEP) fester angezogen. Damit werden endlich realistischere Fahrbedingungen im Homologationsverfahren abgebildet (siehe Technik-Info am Ende des Artikels). Konsequenz: Maschinen mit Auspuffklappe werden diese künftig deutlich öfter schließen müssen, also leiser werden.

 

Denn die wichtigste Änderung ist: Die Messung darf nicht mehr allein bei Vollgas in bestimmten Gängen gefahren werden, es ist vielmehr quasi jede Gasgriffstellung in jedem Gang Teil der Prüfung. Dazu zählt beispielsweise, ob die Maschine im Schiebebetrieb knallt oder blubbert – so wie es verschiedene Modelle unterschiedlicher Marken zu tun pflegen. Der modellspezifische ASEP-Grenzwert muss zudem über alle Betriebszustände zwischen 10 und 100 km/h eingehalten werden. Weiterer Knackpunkt: Die ASEP-Konformität ist nun mit tatsächlichen Messungen bei technischen Dienstleistern zu belegen. Bislang reichte es, wenn der Fahrzeughersteller erklärte, dass die Anforderungen erfüllt würden. Der Nachweis hat allerdings seinen Preis: Der ASEP-Check bei technischen Dienstleistern erzeugt zusätzliche Homologationskosten für die Hersteller.

 

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21 Antworten

Am Ende war es wohl nicht anders machbar. Das Gefurze mit den Brülltüten und Mappings, auch bei den Autos, nervt einfach zu viele. Da müssen dann eben auch die Harleytreiber, die einfach einen etwas dumpferen Klang wollen, mitleiden.

@ Themenstarter mit neu homologieren meinst Du gänzlich neue in Zukunft erscheinende Modelle, richtig?

 

Wenn man sich z.B. die 24er Street Bob zulegt, die m.W. nur neue Farbkombinationen hat, so gilt das nicht.

Themenstarteram 9. Januar 2024 um 19:25

Zitat:

@airforce1 schrieb am 9. Januar 2024 um 19:08:38 Uhr:

@ Themenstarter mit neu homologieren meinst Du gänzlich neue in Zukunft erscheinende Modelle, richtig?

 

Wenn man sich z.B. die 24er Street Bob zulegt, die m.W. nur neue Farbkombinationen hat, so gilt das nicht.

Ich hatte mir jetzt gerade eine 23er Breakout gekauft und über Winter umbauenlassen. Und bekam einen Schreck. Daher bin ich gut informiert :).

Es ist so, für neue Modelle die eine allgemeine Zulassungsbescheinigung beantragen wollen, gilt das ab sofort, aber nicht für auf dem schon Markt befindliche Bikes.

Ab 1.1.25 ist eine neue Zulassung nur mit E5+ zulässig.

Ich habe das exakt so gemacht, also mein E5 bike in 2024 zugelassen. 2025 wäre mein Bike nicht mehr zulassungsfähig.

Morsche,

da liegst Du nach meinem Kenntnisstand ein wenig daneben. Hier geht es um Fahrzeuge, die ab 2025 ihre Neuzulassung für die Teilnahme am Strassenverkehr durch das KBA erhalten, sprich die Typgenehmigung. Wenn Deine Breakout vor diesem Datum ihre Typgenehmigung erhalten hat, ist sie auch nach 2025 zulassungsfähig, auch wenn Du irgendwelche Umbauten mit zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Teilen hast vornehmen lassen. Wenn dem so wäre, wie Du beschreibst, dann wäre ein Mopped, das seine Typgenehmigung beispielsweise in 2023 erhalten hat und aus irgendwelchen Gründen auch immer bis 2025 nicht angemeldet (mit Kennzeichen und Stempel versehen) werden konnte, nicht mehr zulassungsfähig, sprich Altmetall. Genau diese Konstellation hatten ja die Sporties vor ein paar Jahren, die Harley nicht für Euro4 homologationsfähig bekam, diese konnten trotzdem nach dem Stichtag erstmals für den Verkehr zugelassen werden. Sie haben nur keine Homologation durch das KBA für den neuen Typschlüssel mehr erhalten. Man darf hier die Zulassung in Form der Homologation nicht mit der Zulassung/Anmeldung für den Strassenverkehr verwechseln ;-)

Themenstarteram 10. Januar 2024 um 6:48

Zitat:

@Jackson5 schrieb am 10. Januar 2024 um 06:59:40 Uhr:

Morsche,

da liegst Du nach meinem Kenntnisstand ein wenig daneben. Hier geht es um Fahrzeuge, die ab 2025 ihre Neuzulassung für die Teilnahme am Strassenverkehr durch das KBA erhalten, sprich die Typgenehmigung. Wenn Deine Breakout vor diesem Datum ihre Typgenehmigung erhalten hat, ist sie auch nach 2025 zulassungsfähig, auch wenn Du irgendwelche Umbauten mit zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Teilen hast vornehmen lassen. Wenn dem so wäre, wie Du beschreibst, dann wäre ein Mopped, das seine Typgenehmigung beispielsweise in 2023 erhalten hat und aus irgendwelchen Gründen auch immer bis 2025 nicht angemeldet (mit Kennzeichen und Stempel versehen) werden konnte, nicht mehr zulassungsfähig, sprich Altmetall. Genau diese Konstellation hatten ja die Sporties vor ein paar Jahren, die Harley nicht für Euro4 homologationsfähig bekam, diese konnten trotzdem nach dem Stichtag erstmals für den Verkehr zugelassen werden. Sie haben nur keine Homologation durch das KBA für den neuen Typschlüssel mehr erhalten. Man darf hier die Zulassung in Form der Homologation nicht mit der Zulassung/Anmeldung für den Strassenverkehr verwechseln ;-)

Das eben nicht. Mein Harley Dealer hat sich intensiv erkundigt, da mein Mopped, eine 23er E5, betroffen wäre, wenn ich diese nicht dieses Jahr zugelassen hätte.

Aussage ist und bleibt:

Typgehmigung ist ab sofort nach Euro 5 nicht mehr möglich.

Eine Erstzulassung (Das gilt für Fahrzeuge die noch nie zugelassen wurden) ist ab 1.1.25 mit Euro 5 nicht mehr möglich.

Das lässt sich natürlich mit Tageszulassungen des Händlers aushebeln, aber trotzdem.

Wenn du 1970 ein Fahrzeug gekauft hast und es als Wertanlage unzugelassen weggestellt hast, gilt sie 2024 als Neuzulassung und hat die Normen (Abgas, Lautstärke) von heute zu erfüllen und ist mehr oder weniger unzulassungsfähig. Das ist mein Kenntnisstand.

Gruß SCOPE

Zitat:

@SCOPE schrieb am 10. Januar 2024 um 10:43:38 Uhr:

Wenn du 1970 ein Fahrzeug gekauft hast und es als Wertanlage unzugelassen weggestellt hast, gilt sie 2024 als Neuzulassung und hat die Normen (Abgas, Lautstärke) von heute zu erfüllen und ist mehr oder weniger unzulassungsfähig. Das ist mein Kenntnisstand.

Gruß SCOPE

Und das ist so nicht richtig. Die Maschine hat Bestandsschutz. Außerdem dürfte ein Fahrzeugbrief aus dem die Daten von damals hervorgehen vorliegen. Da gab es noch keine COC Papiere.

Die Homologation prüft Fahrzeuge auf ihre Fähigkeit zum derzeitigen Zeitpunkt für den Strassenverkehr zugelassen zu werden. Alle Fahrzeuge, die nach dieser Typgenehmigung gefertigt werden müssen dem Stand zum Datum der Homologation entsprechen und werden auch so zugelassen.

Werde nun Abgasvorschriften verschärft, dann gilt dies zum Stichtag für alle neu in den Verkehr gebrachten Fahrzeuge ab eben diesem Fertigungsdatum. Alle davor haben noch die alte Norm und sind zulassungsfähig, da sie damals dem gültigen Stand entsprochen haben. Die Fahrzeuge mit einer anderen Abgasnorm haben auch eine andere Typgenehmigung, ersichtlich an der E- Nr. in den Papieren.

Sorry, ich muss mich da selbst korrigieren. Hat mir keine Ruhe gelassen und habe recherchiert. SCOPE hatte Recht. Unzugelassen stimmt der Sachverhalt. Sobald auch nur einmal kurz zugelassen besteht Bestandsschutz.

Es gab vor Jahren mal einen 1979er Caprice auf ebay, europäische Auslieferung, nie zugelassen mit 40 km. Da haben viele gesabbert, aber dann doch die Finger weggelassen- Keine Ahnung ob der inzwischen in Deutschland ohne rote Nummer fährt.

Ein Freund wollte eine nie zugelassene Yamaha RD 500 kaufen. Hat sich informiert- Auspuff, 2-Takt, Vergaser ohne Kats: keine Chance!

Im Fall oben, ist es ratsam eine Maschine mit Händler Tageszulassung zu kaufen. Dann war sie schon mal angemeldet und alles ist sauber.

Gruß SCOPE

20131026-113159-resized

.....m..falsche Rubrik.

Themenstarteram 17. Januar 2024 um 17:20

Um noch mal zum Kern zurück zu kommen.

Was haltet ihr denn von Euro5+?

Das scheint mir ein ziemlicher Soundkiller zu sein, auch mit Klappenauspuff.

Tja, wenn sich das https://www.motorradonline.de/.../ durchsetzt dann wirst froh sein wenn die Kisten leiser werden auch wenn sich sich dann scheiße anhören werden.

Ich mit meiner RS darf mich dann mit meinen 94 DB warm anziehen.:(

Geht es dann um die tatsächlich gemessene Lautstärke oder um das Standgeräusch

welches in den Papieren steht?

Standheräusch gemäß Abnahme und Zulassung.

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