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Euro 6c Problem mit der EU

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 2. August 2024 um 12:43

Hallo Mercedes Freunde,

gestern wurde veröffentlicht, dass schon im Herbst über die EU ein Verbot für Dieselfahrzeuge bis zur Euro Abgasnorm 6c ausgesprochen werden soll (Bild-Zeitung, Focus u.a.).

Dies würde auch die E-Klasse W213 mit Dieselmotoren von 2016 bis 2018 betreffen, die damals aktuell nach Euro 6c geprüft wurden.

.

Eigentlich ein Witz, wenn es nicht gestern in den Medien gestanden hätte.

Habe bereits fünf E-Klassen gefahren und bin über diese Info sehr erbost.

Hier würde also ein Fahrzeug mit einem der weltweit saubersten Dieselmotoren betroffen sein.

Was sagt ihr dazu?

Kann man dies überhaupt ernst nehmen?

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39 Antworten

Immer wenn ich so eine Scheisse aus Brüssel lese, muss ich kotzen. Hoffentlich hat das Treiben dort bald mal ein Ende.

6c erfüllt doch auch die 6dtemp Anforderungen. Denke es wird differenziert werden. 6c habe ich aber in keinem Beitrag gelesen. Vielleicht überlesen?

Hier der Link zu dem Focus-Bericht:

https://www.focus.de/.../...uessen-autofahrer-wissen_id_260188167.html

Nach Lektüre bin ich der Meinung, dass wir alle (Dieselfahrer) aktuell nicht in Panik verfallen sollten! Vieles von dem, was jetzt zu dem Thema "Verbrenner vs Elektromobilität" berichtet wird, ist voll von Sch....-Politik, geprägt vom Taktieren und vor allem von der "Sorge" um das E-Mobile-Geschäft! Deswegen darf man nicht alles, was die Politik heute von sich gibt, sofort auf die Waagschale legen! Sollte aber ungünstigerweise ein Verbot oder eine Verschärfung der Fahrbedindungen für Dieselautos mit Euro-Klasse 6+ ernsthaft drohen, so werden wir es früh genug erfahren, um dagegen zu klagen - oder eben auf andere Weise unser Unmut zu zeigen: Wahlen zum Bundestag und zum EU-Parlament gibt's genug oft- und die Politiker wollen gern gewählt werden! Die, die sowas Dummes (!) durchsetzen möchten, schicken wir einfach zum Teufel!

Also: Nicht verzweifeln! Und: Dieselfahrer aller Welt - vereinigt euch!

Gruß, Papa62

Wer hat denn die aktuellen gewählt, trotz Verbrennerverbot, und sie werden wieder gewählt, leider. Und Wahlen alle 4 Jahre ändern nichts, sonst wären sie schon längst verboten

Themenstarteram 2. August 2024 um 13:52

Gemäß Wikipedia erfüllt der W213 220d Euro 6c

https://de.wikipedia.org/wiki/Mercedes-Benz_Baureihe_213

Euro 6c würde bedeuten, dass gem. WLTP-Zyklus geprüft wurde?

Dies würde ja bedeuten, dass die W213 Diesel-Baureihe doch nicht vom Verbot betroffen wäre.

https://www.focus.de/.../...en-autofahrer-wissen_id_260188167.html?...

Wenn dies stimmt, wäre ich wirklich erleichtert.

Gleiches würde dann für den VW Sportsvan 1.6 (115 PS) Diesel aus 2019 meiner Frau gelten.

Dann wäre ja zumindest für diese Fahrzeuge alles gut, oder?

Ansonsten sollten wir die Ampel und EU zum Mond schießen.

Themenstarteram 2. August 2024 um 14:10

Jetzt lese ich soeben in der Zulassungsbescheinigung des W213 aus 01-2016:

Euro 6, ZD, PI/CI, M ,N1 I

bedeutet: im NEFZ geprüft, weil WLTP noch nicht verpflichtend eingeführt

Ja, da bin ich mir wieder unsicher.

Ich hatte den W213 als einer der ersten vor Verkaufsbeginn bekommen.

Das wird nicht kommen. Diese Vermögenswerte zu vernichten schreibt sich keiner auf die Fahne.

Themenstarteram 2. August 2024 um 14:13

Herzlichen Dank für eure guten Hinweise!

Diese Medienberichte werden aus meiner Sicht für große Unruhe führen.

Ich sage nur:

BESTANDSSCHUTZ

(Man darf z.B. auch ganz legal, mit einer Harley, Bj. 1956, richtig laut aus dem Auspuff rotzen und das auch noch nach 2035 :eek:, da wird nix stillgelegt:D

Somit braucht ihr euch nicht mehr aufregen.:cool:

Genau, bei uns auf dem Land hat jeder seinen eigenen Traktor zum Teil 50 jahre und älter. Wenn so ein Teil bei mir am Haus vorbei fährt, haben wir Atemnot und eine große Rauchwolke mit Sichtbehinderung. So was ist dann ok??!!

Traktoren haben eine andere Abgasnorm

Zitat:

@snoopy001 schrieb am 2. August 2024 um 17:24:41 Uhr:

Genau, bei uns auf dem Land hat jeder seinen eigenen Traktor zum Teil 50 jahre und älter. Wenn so ein Teil bei mir am Haus vorbei fährt, haben wir Atemnot und eine große Rauchwolke mit Sichtbehinderung. So was ist dann ok??!!

Warum ziehst Du nicht in die Stadt? Da gibt es Umweltzonen...

Verkehrsminister Wissing will die rückwirkende Anwendung aktueller Abgastests auch unter RDE-Bedingungen auf ältere Fahrzeuge verhindern und bittet die EU um Klarstellung.

Fahrzeuge, die nach NEFZ bis zur Emissionsschlüsselnummer 36Zx typgeprüft sind, können die RDE-Grenzwerte nach WLTP gar nicht unterschreiten, weil die Konstruktionen zur Emissionsminderung dies nicht hergeben. WLTP-Emissionsschlüsselnummern beginnen mit 36AA.

Denn die Frage war, was unter "unter normalen Betriebsbedingungen" zu verstehen ist. Da in der Verordnung nicht von "unter allen normalen Betriebsbedingungen" die Rede war, konnte das Ziel nur lauten: Die Grenzwerte müssen unter Prüfstandsbedingungen und nicht im realen Straßenverkehr unterschritten werden.

Diese willkürliche Auslegung der Verordnung durch die Automobilindustrie soll der EuGH nun im November 2024 nach dem Willen der Kläger nachträglich sanktionieren.

Und das kann gelingen.

Denn nicht umsonst hören wir von Wissing die Warnung, dass der EuGH angekündigt hat, dass die im November 2024 anstehende Entscheidung dazu führen wird, dass die Typgenehmigung vieler älterer Fahrzeuge rechtswidrig erteilt wurde.

In den beim EuGH anhängigen Verfahren

C-215/23

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A62023CN0251

und C-308/23

https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A62023CN0308

geht es um Antworten auszugsweise auf folgende Fragen:

  • 1.) Widerspricht ein dieselgetriebener Pkw, für den die Abgasnorm Euro 5 gilt, unabhängig davon, ob in seiner Steuerung eine Schaltung installiert ist, die begrifflich als Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 einzustufen ist, europarechtlichen Vorschriften, wenn aufgrund seiner Bauart und der Steuerung der darin installierten Funktionen von vornherein klar ist, dass er, nachdem der Motor warmgelaufen ist, selbst dann im „Mix“ mehr als 180 mg je km Stickoxide ausschließt, wenn er in diesem Zustand einen Prüflauf nach dem NEFZ durchfährt?

 

  • 2.) Kann ein Konstruktionsteil in einem Fahrzeug, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um je nach Ergebnis dieser Ermittelung die Parameter des Verbrennungsvorgangs im Motor zu verändern, die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems auch dann im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung Nr. 715/2007 verringern und demnach eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung Nr. 715/2007 darstellen, wenn die aufgrund des Ergebnisses der Ermittelung durch das Konstruktionsteil bewirkte Veränderung der Parameter des Verbrennungsvorgangs zwar einerseits die Emissionen einer bestimmten schädlichen Substanz, zum Beispiel Stickoxide, erhöht, aber gleichzeitig andererseits die Emissionen einer oder mehrerer anderer schädlicher Substanzen, zum Beispiel Partikel, Kohlenwasserstoffe, Kohlenmonoxid und / oder Kohlendioxid, verringert?

 

  • Falls Frage 2.) zu bejahen ist: Unter welchen Voraussetzungen liegt in einem derartigen Fall in dem Konstruktionsteil eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung Nr. 715/2007?

Die Rechtsprechung entscheidet unabhängig über die Auslegung der Gesetze und sonstigen Vorschriften. Sie trifft ihre Entscheidungen auf Grundlage der Gesetze und des Rechts.

Wird die EU die E-Mobilität auf Kosten der Dieselfahrer fördern?

Themenstarteram 3. August 2024 um 6:52

Danke für die umfangreiche Info.

Dies liest sich nicht gut.

Ein negativer Entscheid des EuGH kann in Deutschland nicht umgesetzt werden, sonst würden alle Dämme in unserem Land zurecht brechen.

Dann wäre auch für mich Schluss mit Lustig, zumal ich gleich zwei Fahrzeuge aus 2016 und 01-2019 mit Euro 6c besitze, die zusammen über 100.000,- € gekostet haben. Zusätzlich wäre noch das Fiasko aus dem Heizungsgesetz zu berücksichtigen.

Wir werden tatsächlich von Idioten regiert, die jegliches Maß der Vernunft vermissen lassen.

Zitat:

@hd-tom13 schrieb am 2. August 2024 um 17:04:17 Uhr:

Ich sage nur:

BESTANDSSCHUTZ

(Man darf z.B. auch ganz legal, mit einer Harley, Bj. 1956, richtig laut aus dem Auspuff rotzen und das auch noch nach 2035 :eek:, da wird nix stillgelegt:D

Somit braucht ihr euch nicht mehr aufregen.:cool:

Wer wettet mit mir?

Ich sag, es wird keine Rohölschleuder still gelegt.

 

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