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Euro-Norm Yamaha Diversion
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu der Abgasnorm bei der Yamaha Diversion.
Ich hatte vor mir eine Diversion von 1995 oder 1998 zuzulegen. Da ich gehört habe, dass diese der Abgasnorm nicht mehr entsprechen bitte ich einmal um Aufklärung, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne.
Darf man diese Maschinen überhaupt noch fahren oder muss man da etwas nachrüsten?
Hab ich da was falsch verstanden?
Vielen Dank im Voraus
Grüße RideHC
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16 Antworten
Natürlich darfst du diese noch fahren die alten Maschinen sind an keine abgasnorm gebunden sie müssen nur eine gewisse Schadstoffgrenze einhalten
Mein altes bike ne fzr von 94 auch ohne probleme getüvt mit dickem sportauspuff noch wesentlich unter der grenze gewesen
Mfg
Ja ab einem gewissen bj glaube war 2005
Kat modelle
Kannst bedenklos zum tüv
Zitat:
@RideHC schrieb am 4. Mai 2018 um 22:52:42 Uhr:
Ah super danke
Das heißt das gilt nur für Neubauten ?
Das gilt für sogenannte erstzulassungen. Dort musst du die aktuell gültige abgasnorm einhalten. Wenn deine maschine schon zugelassen war, bist du sauber raus.
Wenn die Maschine seit 20 Jahren im Keller eines Händlers steht, der die vergessen hat und nie angemeldet wurde, würde es heute keine Erstzulassung mehr geben. Er könnte das Motorrad nur noch als Einzelteile verkaufen oder außerhalb der EU.
Welche Diversion? Bei Yamaha war Diversion lediglich die Bezeichung für »das Motorrad hat von uns eine Halbschale als Verkleidung bekommen und leitet den Wind ab - daher auch Diversion (umleiten)«.
Ich gehe mal von einer XJ 600 S oder eine XJ 900 S aus. YBR 125 Diversion kam erst später.
Wie schon geschrieben: Wenn bereits zugelassen -> alles kein Problem.
Wenn du uns noch genau sagst welches Modell du kaufen willst gibt's evtl. noch weitere Informationen auf was du achten könntest.
Grüße, Martin
Je nachdem wie lange sie stand die üblichen Arbeiten vornehmen: Flüssigkeiten neu, Reifen neu, vermutlich auch Gabelsimmerringe neu.
Danach: Zulassen.
Die HU ist noch nicht fällig gewesen?
Grüße, Martin
Zitat:
@RideHC schrieb am 10. Mai 2018 um 12:57:19 Uhr:
Muss ich beim Kauf eine Konformitätserklärung bekommen?
Nein. Damals gab es noch keine. Deine Maschine ist nach StVZO zugelassen worden.
Siehe Bilder vom Brief im dritten Viertel auf der Seite:
www.600ccm.info - XJ 600 S/N: »Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis«Grüße, Martin
Ok super danke
Also brauche ich nur FZ, Brief und TÜV-Bericht?
Und es gibt auch keine Probleme ohne Konformitätspapiere?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (ggf. zusätzlich aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) soweit der Wohnort mittels Personalausweis/Reisepass nicht nachgewiesen werden kann)
- eVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Mandat für das Lastschrifteinzugsverfahren (Schreiben für den Zoll damit die KFZ-Steuer eingezogen werden kann)
TÜV-Bericht brauchst du nicht wenn die HU noch nicht fällig war. Der nächste HU-Termin steht ja im Fahrzeugschein bzw. Teil I.
Da es damals noch kein CoC für die Maschine gab kannst du auch keine Probleme wegen einem fehlenden CoC bekommen. Habe auch keins für meine BMW aus dem Jahr 2000 - und die hat eine EG-Zulassung.

Grüße, Martin
Welches Mandat denn? Du bekommst 'nen neuen Teil I und im Teil II wird die neue Anschrift vermerkt.
Wenn du noch Schein und Brief hast wird das durch Teil I und Teil II ersetzt.
Mehr gibt es nicht. Ist auch gar nicht notwendig. Wenn der Prüfer etwas wissen will ruft er die ABE auf -> die Nummer hat er ja. Dort findet er auch die Angaben zu Reifen (sofern etwas vermerkt ist) - was bei der XJ 600 S/N nicht der Fall ist.
Grüße, Martin