Evtl. OT (jur.) - Arzt Schild
Hallo,
da ich nicht weiß, ob es nun OT oder nicht ist, poste ich einfach mal.
Ein Bekannter von mir hat in seinem Fahrzeug immer ein "Arzt / Arzt im Dienst" Schild, obwohl er kein Arzt ist. Wie sieht das rechtlich aus? Strafzettel muss er sicher trotzdem bezahlen. Und sonst?
Gruss, Adam
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@V12Mercedes schrieb am 22. Februar 2019 um 02:47:28 Uhr:
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
gibt das echt nicht mehr strafe, wenn man mit som schild unterwegs ist?
ich mein, wenn man son behindertenausweis/-schein drin liegen hat und gar nicht behindert ist, gibt das doch richtig ärger?!
Äeger,wieso?
Den bekommst Du ja nur,wenn Du unerlaubterweise die Sonderrechte dieses Ausweises nutzt,obwohl sie Dir nicht zustehen.
Wegen einem falschen Ausweis im Auto wird Dir keiner ans Bein pinkeln
Und zu dem Arzt Schild.Sollte er mal jemanden behindern,in dem er wo parkt,wo man mit dem Schild ev. parken dürfte,dann könnte er schon eine Anzeige wegen Amtsmißbrauchs bekommen,da er ja einen "Notfall" simuliert.
Ein Amtsmissbrauch stellt es nicht da.
Da ein Arzt kein Beamter ist.
Das Schild Arzt im Einsatz oder im Dienst darf jeder völlig legal im Pkw auslegen.
Es kann hier niemand für das bestraft werden.
Auch wenn man sagt ich bin Doktor darf man das.
Solange man sich nicht mit dem Titel was unterschreibt.
Ebso darf man sagen ich bin Arzt auch das ist straffrei.
Schlecht ist es nur wenn mal wirklich was passiert und andere dich rufen Sie sind doch Arzt.
Dann erst wird es zu einem Problem werden.
Aber alles andere ist legal.
In der Regel haben Notärtze ein zusätzlichen Ausweis mit im Auto liegen um wirklich zu beweisen das sie Arzt sind.
Ich hab Rettungsdienst im Einsatz vorne sichtbar drin.
Zahle seit 4 Jahren keine Parkscheine mehr Parke ohne Parkscheibe.
Bis jetzt noch nie was gekommen.
Ich muss dazu sagen das Behinderten Parkplätze für mich Tabu sind so was mache nicht diese auszunutzen.
Oder sich auf Sperrflächen stellen oder Feuerwehr zufahrten.
Nur reguläre Parkplätze aber ohne was dafür zu bezahlen.
Sogar einmal im Parkhaus geklappt kam kostenlos wieder raus nach 6 Stunden.
Und bei Veranstaltungen und Konzerte darf man immer driekt neben der Halle Parken.
Ohne das man was dazu sagen muss.
Wie finden die leute immer die 14 jahre alten Themen, und das noch um 3 in der früh
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Das gibt ihm keine Sonderrechte, und ist keine "Urkunde".
Ist gleich einzustufen wie der beliebte Sticker von der "Gewerkschaft der Polizei" (der übrigens gar nicht von denen kommt): Soll einfach die Ticketaussteller etwas verunsichern.
In der Regel bekommt er dennoch ein Knöllchen, weil die den Trick ja kennen. Ein echter Arzt weist hinterher den Notfall nach, dann wird der Vorgang i.d.R. eingestellt.
Also: Er hat nichts zu befürchten, aber auch kaum etwas zu erhoffen...
Viele Grüße, Timo
PS: Bin kein Jurist, aber habe das mal ausführlich gelesen.
Hallo Timo,
danke für deine schnelle Antwort.
Mein Bekannter meinte heute, das Schild habe ihn vor manchen Knöllchen oder verärgertem Anwohner bewahrt... naja, wer´s glaubt wird selig.
Gruss, Adam
Die Anwohner - ja, vielleicht.
Aber diese Anwohner will ich mal sehen, wenn der Knabe dann mit Aldi-Tüten und Freundin wieder gemütlich zum Auto schlendert...
Gruß an den Schlawiner!
Timo
finde ich doof sowas auszunutzen
okok, dafür hab ich ne Parkscheibe mit akku
gibt das echt nicht mehr strafe, wenn man mit som schild unterwegs ist?
ich mein, wenn man son behindertenausweis/-schein drin liegen hat und gar nicht behindert ist, gibt das doch richtig ärger?!
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
gibt das echt nicht mehr strafe, wenn man mit som schild unterwegs ist?
ich mein, wenn man son behindertenausweis/-schein drin liegen hat und gar nicht behindert ist, gibt das doch richtig ärger?!
Äeger,wieso?
Den bekommst Du ja nur,wenn Du unerlaubterweise die Sonderrechte dieses Ausweises nutzt,obwohl sie Dir nicht zustehen.
Wegen einem falschen Ausweis im Auto wird Dir keiner ans Bein pinkeln
Und zu dem Arzt Schild.Sollte er mal jemanden behindern,in dem er wo parkt,wo man mit dem Schild ev. parken dürfte,dann könnte er schon eine Anzeige wegen Amtsmißbrauchs bekommen,da er ja einen "Notfall" simuliert.
Hi,
die Arztregelung ist in § 46 VO festgehalten.
Ebenso das gelb beleuchtete Dachschild.
Mit dem genormten Arztschild hinter der Frontscheibe sind Parkerleichterungen möglich.
Sollte ein "nichtarzt" solch ein Schild missbrauchen, so ist dieses eine Ordnungswidrigkeit ( wird nicht billig )
Also liebe die Finger davon !
Ps.: manche gehobene Tuningfirmen geben Ihren besten Kunden Behindertenausweise.............Das wird dann richtig teuer : )
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
... die Arztregelung ist in § 46 VO festgehalten.
Aha, hast du einen Link zum Paragraphen? Was ist überhaupt VO? Ich finde mit Google nix!?
Gruß, Timo
unter Umständen kann ihm die Ärztekammer richtig dumm kommen - man darf sich nämlich nicht einfach so als "Arzt" bezeichnen
Das ist logisch. Tut er aber nicht, nur weil in seinem parkenden Auto ein Schild liegt. Er könnte ja auch nur Chauffeur für einen Arzt sein...
Aber o.g. Paragraphen würde ich schon gern sehen?!?
Gruß, Timo
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Aha, hast du einen Link zum Paragraphen? Was ist überhaupt VO? Ich finde mit Google nix!?
Gruß, Timo
Hallo Timo,
VO = Verordnung
Danke, klar so weit - aber ich finde eben keinen "§46 VO", weil da irgendwas fehlt (nämlich, WAS für eine Verordnung!)...
Viele Grüße, Timo
Ich tippe mal, hier handelt es sich um die StVO = Straßenverkehrsordung
Hmmm - hätte ich auch draufkommen können... *kopfkratz*
ABER: Das Wort "Arzt" kommt in §46 StVO nicht vor. Und dass er keine Ausnahmegenehmigung hat, ist ja klar (behauptet das auch nicht).
Ich warte mal, ob sich Popeye noch mit Details meldet.
Schönes Wochenende!
Timo
PS: @Gerhard, @Jan: Wir reden aneinender vorbei... Wie in meiner ersten Antwort festgestellt: Das Plastikschildchen gibt ihm keine Sonderrechte, und ist keine Urkunde!