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F31 318d AGR Kühler - Rückruf (Anspruch auf Leihwagen?)

BMW 3er F31
Themenstarteram 27. März 2024 um 8:27

Moin zusammen,

vor ca. einer Woche hat mein F31 leider die Motorkontrollleuchte angezeigt und es roch stark nach Diesel im Innenraum. Kurz darauf bin ich zum Freundlichen BMW-Händler meines Vertrauens gefahren.

Heute morgen bekam ich den Anruf, dass die ganze Problematik vom AGR-Kühler käme, weil der sich zugesetzt hat und dadurch die Abgase den gesamten Motor geschädigt hätten.

Für die Reparatur kommt zum Glück BMW auf. Kostenpunkt sagte der ca. 20000€. Der gesamte Motor kommt neu rein, Turbolader kommt neu rein, AGR-Ventil+Kühler kommen ebenfalls frisch rein.

Laut meinem Händler könnte ich froh sein, dass mir der BMW nicht in Flammen aufgegangen ist.

Allerdings ist die ganze Prozedur erst Ende April fertig.

Ich habe zwar zur Zeit eine Woche Urlaub, aber ich arbeite auch tatsächlich.

Meine Frage ist nun, da mir der Händler gesagt hat, dass ich keine Mobilität erwarten kann von BMW über den Zeitraum, ob es gar keine Möglichkeit gibt kostenlos einen Leihwagen zu erhalten. Im Prinzip ist es doch der Fehler von BMW gewesen, die räumen das ja auch ein, dass die ganze Geschichte vom mangelhaften AGR-Kühler käme, habe auch einen Rückruf-Bescheid deswegen 4 Tage zuvor erhalten.

In meiner Familie sieht es mit Autoleihe schlecht aus und ÖPNV fährt vielleicht 1 1/2 mal am Tag hier im Dorf.

Hat jemand eine Idee was man da machen kann? Oder ist man wirklich so gekniffen in der Situation?

Vielen Dank im Voraus.

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23 Antworten

Zitat:

@AudiNiklas schrieb am 27. März 2024 um 09:27:13 Uhr:

Meine Frage ist nun, da mir der Händler gesagt hat, dass ich keine Mobilität erwarten kann von BMW über den Zeitraum, ob es gar keine Möglichkeit gibt kostenlos einen Leihwagen zu erhalten.

Mein Rat:

1. Nerven behalten, ruhig bleiben.

2. Die Aussage vom Händler nicht akzeptieren. Wenn schon zugegeben wird, dass der Schaden vom AGR-Kühlerproblematik kommt, steht dir der Leihwagen zu. Ich habe die Fälle mitbekommen, wo jemand BMW-Leihwagen monatelang gefahren hat, nur weil er seinen Wagen nicht nutzen durfte weil er abgestellt war, wegen der BMW-Rückrufaktion und Lieferschwierigkeiten.

3. In einem anderen Fall habe ich mitbekommen, dass es doch Geld für Leihweigen von München gab, aber der Händler hat es einbehalten.

4. Im Zweifelsfall die Kosten später von BMW anklagen, die Chancen sind nicht schlecht was zu bekommen.

Gruß.

 

Themenstarteram 27. März 2024 um 8:56

@31LBN Danke dir schonmal für die Antwort. Jepp, die Werkstatt hat gesagt, dass der gesamte Schaden ausschließlich durch die AGR-Kühler Problematik entstanden ist.

Sollte ich mich vielleicht an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden?

Bekommst du wirklich einen neuen Motor?? Normalerweise wird doch nur der AGR-Kühler und zum Teil das AGR Ventil getauscht.

 

Mit Anwalt würde ich nicht anfangen, wenn Du schon einen neuen Motor bekommen solltest! Kläre das mit dem BMW Händler oder wende Dich an den Kundendienst in München.

 

Interessant wäre noch Baujahr und Laufleistung.

Themenstarteram 27. März 2024 um 9:25

Ah ok, dann lasse ich das lieber.

Ja, laut dem BMW Händler muss der gesamte Motor raus mit Turbolader und AGR Ventil+Kühler, da wohl durch den defekten AGR Kühler Funken durch den Motorraum gesprüht sind und sämtliche Klappen geschmolzen sind und der erste Zylinder keine Kompression mehr dadurch hat. Der Turbolader ist wohl auch Fratze wegen der hohen thermischen Belastung.

Ich wende mich mal einfach an den Kundendienst. Danke dir.

Fahrzeug ist vom Baujahr 2016 und hat Stand jetzt 230.000km auf der Uhr. Bisher ohne Probleme.

Zitat:

@AudiNiklas schrieb am 27. März 2024 um 09:56:18 Uhr:

Sollte ich mich vielleicht an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden?

Noch nicht, denn BMW geht schon mal in Kulanz und du bekommst einen neuen Motor. Strategisch vorgehen, erstmal nett aber fordernd den Händler nach Leihwagen fragen, und sachlich begründen, warum er dir zusteht, wenn es bei dir ohne Leihwagen Schwierigkeiten gibt. Sich nicht auf elendlange Streitgespräche einlassen, wenn er Nein sagt, dann nicht weiter nachbohren.

Zuerst den Schaden reparieren lassen, Belege aufheben wenn du Leihwagen woanders genommen hast, oder von ÖV. Dann später überlegen ob es sich für dich lohnt zum Anwalt zu gehen, das hängt von deinem Aufwand ab.

Also bei der Laufleistung einen neuen Motor spendiert zu bekommen, da würde ich wirklich Ruhe bewahren und mit dem Händler reden wegen Leihwagen und gegebenenfalls Kostenbeteiligung anbieten als entgegenkommen von deiner Seite. Stell dir vor der Wagen wäre abgebrannt, dann wäre er Totalschaden und da hättest du von deiner Versicherung (sofern Vollkasko/ Teilkasko vorhanden) nur den Zeitwert ersetzt bekommen. Das wäre für dich deutlich schlechter ausgegangen!

Steinigt mich jetzt nicht, aber ist es nicht so das man bei einer aufgeforderte Rückrufaktion einen Leihwagen bekommt? Weil BMW sagt ja bring mir das Auto. Weil 2018 wurde bei mir das Lenkgetriebe gewechselt nach einer Rückrufaktion von BMW, und ohne Probleme hatte ich einen Leihwagen gekriegt für 3 Tage. Wie gesagt bin mir jetzt nicht sicher, aber vielleicht kriegt man nur bei Rückrufaktion einen kostenlosen Leihwagen. Das würde ich mal bei BMW nachfragen :)

Zitat:

@George 73 schrieb am 27. März 2024 um 12:17:08 Uhr:

Steinigt mich jetzt nicht, aber ist es nicht so das man bei einer aufgeforderte Rückrufaktion einen Leihwagen bekommt? Weil BMW sagt ja bring mir das Auto. Weil 2018 wurde bei mir das Lenkgetriebe gewechselt nach einer Rückrufaktion von BMW, und ohne Probleme hatte ich einen Leihwagen gekriegt für 3 Tage. Wie gesagt bin mir jetzt nicht sicher, aber vielleicht kriegt man nur bei Rückrufaktion einen kostenlosen Leihwagen. Das würde ich mal bei BMW nachfragen :)

Unterschied ist aber dass der Rückruf AGR seitens KBA veranlasst ist, damit hat man grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatzmobilität.

 

Ich würde aber auch erstmal anfragen, was sie dir anbieten können/wollen.

Ein Arbeitskollege hatte letztes Jahr im Oktober für 9 Tage einen kostenfreien Leihwagen von BMW erhalten (die Niederlassung hatte extra 1 Fahrzeug, welches von BMW direkt für Notfälle gestellt wurde), nachdem die MKL anging und die Prüfung einen undichten AGR Kühler ergab, woraufhin eine Weiterfahrt vom Autohaus untersagt wurde.

Ich würde an deiner Stelle echt bei der Kundenbetreuung anfragen, wie sich die Sache verhält.

Ich hatte 2018 für 6 Wochen, weil der AGR Kühler nicht lieferbar war, ein Ersatzfahrzeug von BMW.

 

Es lohnt sich bestimmt, nachzufragen, ggf. zu einer anderen BMW Werkstatt zu gehen.

Hier meine Erfahrungen (Nov. 2021) mit einem kostenlosen Ersatzmotor von BMW: Fahrzeug war F31 330d xDrive Baujahr Ende 2015 mit damals 125.000km.

Schadensbild: Bei normaler Kolonnenfahrt plötzlicher Leistungsverlust und sehr starker weißer Qualm aus dem Auspuff. Keinerlei Fehlermeldungen/Warnleuchten.

Als Ursache wurde ein undichter AGR-Kühler festgestellt. Dadurch ergab sich plötzlicher Kühlmittelverlust und außerdem werden die in den Ansaugtrakt rückgeführten Abgase nicht ausreichend gekühlt. Deshalb schmolzen einzelne Drallklappen und wurden vom Motor angesaugt. Ansaugkrümmer hatte mehrere Schmelzlöcher, es wurden ein oder mehrere Ventile beschädigt, 1 Kolben saß einige mm tiefer (Turbolader und Partikelfilter waren auch beschädigt).

Da die Schadensursache auf den AGR-Kühler zurückzuführen war, wurde folgendes seitens BMW in Kulanz übernommen: Werks-Austauschmotor, Turbolader, Dieselpartikelfilter, Ansaugbrücke mit Verstelleinheit ("Drallklappen"), AGR-Ventil, AGR-Kühler.

Alles andere wurde vom alten Motor übernommen.

Was nicht unter Kulanz fiel: Flüssigkeiten (!), Ersatzwagen. Ersatzwagen war mir aber nicht wichtig.

Die Instandsetzung wurde beim BMW-Händler vorgenommen, hat ca. 2 Wochen gedauert.

Nur als Hinweis für AudiNiklas:

Man bekommt trotz Nachfrage keinerlei Unterlagen seitens Händler/BMW über den erfolgten Motortausch.

Der :-) meinte wörtlich, "er findet das auch nicht in Ordnung, er würde sich auch darüber ärgern".

Weder BMW, noch der Händler/Werkstatt geben irgendeine Gewährleistung oder Garantie auf die durchgeführten Reparaturen. BMW betrachtet laut :-) den instandgesetzten Motor wie den Originalen, für den es (in meinem Fall) ja auch keine Gewährleistung/Garantie mehr gab. Nur wenn eine kundenseitige Kostenbeteiligung über 50% stattfindet, gäbe es Garantien.

Als Tip: vereinbare die Kulanzübernahme für die Flüssigkeiten (Öl, Kühlmittel, Schmierstoffe) gleich vorab, damit es keine Überraschung gibt. Mir wurde das erst einige Wochen nach der Fahrzeugabholung verrechnet, mit dem Hinweis: "Nachverrechnung zum Motortausch" mit dem Hinweistext: "Flüssigkeiten und Schmierstoffe nicht im Kulanzumfang enthalten". (...so habe ich doch eine Bestätigung über den erfolgten Motortausch erhalten... ;-).

20211105

Mein 330D war jetzt zum zweiten mal bezüglich AGR Kühler bei BMW (war 2018 schonmal).

Die Rückrufaktion hat 2 Tage gedauert und in der Zeit hab ich einen kostenlosen Leihwagen bekommen.

Musste aber auch da anrufen, weil ich Online gesehen hatte, das eine Aktion für mein Auto offen sei.

Hab keinen Brief o.ä bekommen.

Themenstarteram 27. März 2024 um 21:10

@smarttom Danke dir für die Info. Um ehrlich zu sein finde ich das schon echt unverschämt von BMW. Ich meine man selber hat ja nicht den minderwertigen AGR-Kühler verbaut. Also sollte man ja eigentlich alles für die Kundenbindung machen.

Aber danke dir für den Tipp, da werde ich definitiv nachfragen. :)

@smarttom zu deinem Hinweis an @AudiNiklas :

Bei Audi wurde das genau so gemacht. Ein Kollege hat einen neuen Motor bekommen und keinerlei Unterlagen, Gewährleistung etc bekommen. Scheint so üblich zu sein.

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