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Fabrikneuer Lincoln Mark V bei ebay

Themenstarteram 29. November 2011 um 17:34

Alte Straßenkreuzer gibt's ja genug zu kaufen, aber leider keine neuen mehr.

Ich beneide deshalb oft die Amis in den 70er Jahren, die damals einfach zum Lincoln-Händler spazieren konnten und sich solch ein Prachtstück fabrikneu holen konnten.

Wer auch davon träumt, einen NEUEN 70er-Jahre Straßenkreuzer zu besitzen - hier wird der Traum wahr:

Ein fabrikneuer Lincoln Mark V-Neuwagen aus 1979!

http://cgi.ebay.com/ebaymotors/200681564602

Beste Antwort im Thema

Da sieht man mal wieder die Idiotie der deutschen Definitionen. In diesem Fall: Oldtimer. Warum wird das relevante Alter des Fahrzeuges anhand der Erstzulassung und nicht anhand des Fertigungsdatums festgemacht?

Warum ist dieser "neue" Mark V nun nicht genauso zulassungsfähig, wie zum Beispiel der Mark V von autoalfred?

Inwiefern ist der eine Wagen nun ein schützenswertes Kulturgut und der andere nicht zulassungsfähig....

Könnte einen zu viel kriegen, wenn ich nur an diesen Irrsinn denke.

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am 29. November 2011 um 17:37

Ein wirklicher Traum! Mein Lincoln ist schon wirklich neuwertig, der Mark V ist aber definitiv nochmal eine Ecke besser!

 

Echt ein tolles Fahrzeug, ich tippe auf 20.000$

Sollte der nach Deutschland kommen, bekommt der Erwerber aber ein Riesenproblem.

Denn...

Seit diesem Jahr müssen doch alle Neufahrzeuge die Euro 5 Norm erfüllen.

Und da dieser Wagen noch nie zugelassen war, wird er hier als Neuwagen gelten.

Und damit geht garnix mehr.

So blöd das auch klingt.

Er ist kein Oldtimer, weil seine Erstzulassung keine 30 Jahre zurückliegt und wird als Neuwagen aufgrund der fehlenden Eigenschaften nicht zugelassen werden.

Bin mal gespannt, was ihr dazu meint.

Themenstarteram 29. November 2011 um 18:14

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Sollte der nach Deutschland kommen, bekommt der Erwerber aber ein Riesenproblem.

Er ist kein Oldtimer, weil seine Erstzulassung keine 30 Jahre zurückliegt und wird als Neuwagen aufgrund der fehlenden Eigenschaften nicht zugelassen werden.

Interessante These! Habe ich noch gar nicht dran gedacht.

§2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV) definiert den Oldtimer so:

"Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, "

Ist der Wagen nun "in Verkehr gekommen..".?

Kann man durchaus drüber diskutieren!

 

am 29. November 2011 um 18:20

Ich denke, da sollte man definitiv vorher mit den Behörden Kontakt aufnehmen!

Es kann definitiv passieren, dass der Wagen so heute keine Zulassung bekommen würde.

Da sieht man mal wieder die Idiotie der deutschen Definitionen. In diesem Fall: Oldtimer. Warum wird das relevante Alter des Fahrzeuges anhand der Erstzulassung und nicht anhand des Fertigungsdatums festgemacht?

Warum ist dieser "neue" Mark V nun nicht genauso zulassungsfähig, wie zum Beispiel der Mark V von autoalfred?

Inwiefern ist der eine Wagen nun ein schützenswertes Kulturgut und der andere nicht zulassungsfähig....

Könnte einen zu viel kriegen, wenn ich nur an diesen Irrsinn denke.

am 29. November 2011 um 18:41

Vollkommen richtig!

 

Ich denke, dass man für einen solchen Fall einfach mal nachfragen sollte, ich befürchte aber, zumindest in Deutschland, schlimmes!:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von autoalfred

Interessante These! Habe ich noch gar nicht dran gedacht.

§2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV) definiert den Oldtimer so:

"Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, "

Ist der Wagen nun "in Verkehr gekommen..".?

Kann man durchaus drüber diskutieren!

Da gibts wenig zu diskutieren.

Der Wagen war nie für den Straßenverkehr zugelassen und somit nie in Verkehr gekommen.

Das Thema hatten wir vor Kurzem erst in Zusammenhang mit einer Cobra Replik, wenn ich mich recht entsinne.

Der TE damals war der Käufer des Wagens und suchte verzeifelt nach einer Möglichkeit dieses Auto irgendwie zuzulassen.

Es gab keine.

Ob er dann ausgewandert ist oder sich einen Erstwohnsitz im Ausland genommen hat, weiss ich nicht.

Ich finde den Thread nicht mehr, vielleicht ja einer von Euch?

Der Wagen gehört sowieso nicht auf die Straße oder gar nach Deutschland.

Er eignet sich bestens, um in einem US Museum Platz zu nehmen und der Nachwelt somit erhalten zu bleiben.

Für alles andere ist er in diesem Zustand viel zu schade.

Ist ein Unterschied ob ein Fahrzeug vor 30 Jahren gefertigt wurde und weggestellt oder ob eine Cobra neu hergestellt wurde unter Verwendung paar alter Kleinteile und einer gefälschten bzw on einem anderen Fahrzeug kopierten Fahrgestellnummer

Aber was ihr euch nen Kopf amcht über ein Wagen den ihr sowieso nicht kauft.... DAS ist deutsch

Nö, es nennt sich einfach "Beschäftigung mit automobilen Kulturgut" ;)

Zitat:

Original geschrieben von Zin-Azshari

Der Wagen gehört sowieso nicht auf die Straße oder gar nach Deutschland.

Er eignet sich bestens, um in einem US Museum Platz zu nehmen und der Nachwelt somit erhalten zu bleiben.

Für alles andere ist er in diesem Zustand viel zu schade.

Finde ich auch :)

Ich glaub ich könnte nicht diesen erhaltenen "Starting Instructions" Zettel runterreißen und drauflosfahren:eek: Dafür ist es einfach viel zu geil das der Wagen NEU ist:D

Zitat:

Da sieht man mal wieder die Idiotie der deutschen Definitionen.

Ja, hier ist vieles anders als im Rest der Welt. Mit Vernunft oder Logik hat das nicht immer was zu tun.

In anderen Ländern ist das Modelljahr/Herstellungsdatum für die anzuwendenden Zulassungsvorschriften relevant, bei uns die sonderbare Formel der Erstzulassung. Während sich in anderen Autonationen die Ersatzteile nach dem Modelljahr bestellen lassen, ist hier ein Gewirr aus Schlüsselnummern nötig. Weil es halt kompliziert sein muß - und dies dann auch noch mit auffallend hoher Fehlerqote. Wenn ich mal für meine japanische Winterschlampe oder einen Bekannten mit der Schlüsselnummer Teile bestelle, kommen zu ca 50% Falschlieferungen. Ob Hosenrohr oder Bremsscheibe. Ein blödsinniges System!

Hierzulande muß der Warnblinker ohne begründbare Erklärung Vorrang vor dem Bremslicht haben, hier sind Seitenmarkierungsleuchten hinten auch orange (es sei denn sie sind Teil der Rückleuchte - dann dürfen sie rot sein *brain dead*) und in Deutschland sind auch die Seeschiffahrtsstraßen mit backbord und steuerbord genau andersherum betonnt als international üblich.

Gehirnfreie Zone halt.

Toller Wagen übrigens!:)

Das EZ Problem bei nie zugelassenen Oldtimern wurde angeblich mit der neuen H-Richtlinie geklärt, die Zulassung sollte demnach also möglich sein.

Wer sucht's raus?

Gruß

Hendrik

am 29. November 2011 um 19:45

Hallo

Schöner Wagen, zweifellos. 304 Miles auf der Uhr. Hoffentlich wurden auch alle Betriebsmittel regelmäßig getauscht und aller Schalter regelmäßig betätigt, sonst dürfte wohl die Freude über wenigen Kilometer schnell ein Ende haben. Standschäden sind dann wohl nicht auszuschließen.

Der Wagen sollte auch endlich seiner Bestimmung übergeben werden, nämlich auf der Straße dahinzugleiten. Ins Museum kann mann dann auch ein hübsches Bild des Wagens hängen.

Gruß

Hanns

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