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Fachgerechte Reperatur auch mit teilen von Drittherstellern
Liebe Motor-Talk Community,
Vorgeschichte:
https://www.motor-talk.de/.../...as-erste-falsch-ist-t7365738.html?...
mein Auto ist leider nach einem Unverschuldeten Unfall seit September immer noch in der Werkstatt. Und nun hat die Gegnerische Versicherung meinen Kostenvorschlag zum 2. Mal abgelehnt, weil da Kleinigkeiten fehlen wie Schrauben ein günstiges Plastikteil etc.
Im Endeffekt glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich das Auto in den 130% bzw sogar in den 100% des WBW fachgerecht reparieren kann.
Und nun Frage ich mich, was heißt den nach deren Ansicht Fachgerecht für ein 10 Jahre altes Auto?
Meiner Auffassung nach:
,,Alle Teile ersetzten welche im Gutachten drinnen stehen, erlaubt sind allerdings auch gebraucht teile. "
Dürfte ich auch neu teile nehmen von Drittherstellern mit einer gleichen Qualität? Weil es gibt z.B ein Stoßfänger nur neu bei Ford zu kaufen oder von einem Dritthersteller für nur 2/3 des Preises. Gebraucht findet man die leider nicht. Die türen habe ich zum Glück gebracht in Wagenfarbe schon gefunden, die laut Gutachten 4000€ gekostet haben wegen Lackiererosten, aus und Einbau etc. Ich bekomme Sie für 450€ incl Mwst.
Ich danke euch im voraus
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16 Antworten
Hast Du den Gutachter bestellt?
Ja sozusagen ...
Er wurde mir im Autohaus/Fachwerkstatt untergeschoben
Du hast doch einen Anwalt eingeschaltet, der Geld für seine Arbeit bekommt.
Stimmst du dein Vorgehen nicht mit ihm ab?
Hab ich in der Praxis schon gehabt - Unfallreparatur in freier Werkstatt mit gebrauchten Teilen knapp unter 130% und die Versicherung hat reguliert.
Wenn du hier das Auto noch in der Werkstatt stehen hast, mauert die Versicherung vermutlich deshalb. Es fehlt ganz einfach der Nachweis, dass die Rep. für unter 130% erfolgt ist.
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 28. Dezember 2022 um 11:26:41 Uhr:
Du hast doch einen Anwalt eingeschaltet, der Geld für seine Arbeit bekommt.
Stimmst du dein Vorgehen nicht mit ihm ab?
Doch er hat mich sogesehen ,, navigiert" nach dem Motto mach das und das ich schicke es dann der Versicherung. Aber der gibt nun auch auf.
Zitat:
@KeinAlleskoenner schrieb am 28. Dezember 2022 um 12:23:53 Uhr:
Zitat:
@Xeon12 schrieb am 28. Dezember 2022 um 11:26:41 Uhr:
Du hast doch einen Anwalt eingeschaltet, der Geld für seine Arbeit bekommt.
Stimmst du dein Vorgehen nicht mit ihm ab?
Doch er hat mich sogesehen ,, navigiert" nach dem Motto mach das und das ich schicke es dann der Versicherung. Aber der gibt nun auch auf.
Ich meine er verdient ja auch nicht viel dran
@PeterBH vielen Dank, ich werde das Auto auch nun fachgerecht reparieren und das Geld am Ende von der Versicherung verlangen.
Aber weißt du ob die Fachgerechte Reparatur auch mit Neuteilen von Dritthersteller geht, oder kann man nur Originalteile oder gebrauchte originalteile nehmen kann.
Zitat:
@KeinAlleskoenner schrieb am 28. Dezember 2022 um 12:24:30 Uhr:
Ich meine er verdient ja auch nicht viel dran
Frag ihn mal nach seiner IBAN.
Ich spende ihm dann ein paar Euro.
Ich versteh dass. So ein Porsche Leasing ist nicht günstig.
Da ist es normal, dass man seine Arbeit nicht richtig macht, sondern auf Masse, statt auf Klasse setzt.
Zitat:
@KeinAlleskoenner schrieb am 28. Dezember 2022 um 11:22:04 Uhr:
Ja sozusagen ...
Er wurde mir im Autohaus/Fachwerkstatt untergeschoben
aha.. untergeschoben nennt man das also.. hast du etwa nicht gelesen, was da unterschrieben wurde? wurde denn gar kein anwalt "untergeschoben"? manche werkstätten (nicht alle!!!) sind da ganz schon gewieft.. muss man aufpassen, was man da alles unterschreibt.
wenn du das auto abgegeben hättest, würdest du deutlich ruhiger leben.. der nachweis, dass die sach- und fachgerechte reparatur mit gebrauchten teilen im rahmen der 130% erfolgte, obliegt dir.
Sorry, aber was wird hier rumgeblubbert?
Der TE will doch nur wissen, ob eine Reparatur als "fachgerecht" gelten kann (mit allen Folgen, z.B. bei einem späteren Unfall), wenn Gebrauchtteile oder No-Name Ersatzteile verwendet werden.
Dazu muß es doch Gerichtsurteile etc. geben?
die Antwort hat der TE in dem von Ihm selbst verlinkten und eröffneten Thema bereits bekommen.
Mehr braucht es eigentlich nicht hier.
@Dellenzaehler Ehm sorry, das hab ich leider in meinem anderen Thread nicht wahrgenommen, könntest du mir suchen helfen ?
Die Angaben des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen zur Höhe der
voraussichtlich anfallenden Reparaturkosten bestimmen dabei nicht verbindlich den
Geldbetrag, den der Geschädigte als Schadenersatz beanspruchen kann.
In Fällen, in denen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten zwar über der
130 %-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber –auch unter Verwendung von
Gebrauchtteilen– gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens
entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten unter Berücksichtigung eines
merkantilen Minderwerts den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, hat der Geschädigte
Anspruch auf Ersatz der konkret angefallenen Reparaturkosten.
Hier hat der BGH entschieden, dass der Anspruch auch besteht, wenn abweichend von der
Schätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen für die vollständige und fachgerechte
Reparatur des Fahrzeugs Kosten entstehen, die sich unter Berücksichtigung eines merkantilen
Minderwerts auf 101 % bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts belaufen.
Gelingt es dem Geschädigten also, die erforderliche Reparatur – auch unter Verwendung von
Gebrauchtteilen – innerhalb der 130 %-Grenze fachgerecht und in einem Umfang
durchzuführen, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht
hat, und stellt er damit den Zustand seines Fahrzeugs wie vor dem Unfall wieder her, um es
nach der Reparatur weiter zu nutzen, kann ihm die "Integritätsspitze" von 30 % nicht versagt
werden.
Wenn Gebrauchtteile verwendet werden können, kann man dies im Umkehrschluss auch auf Ersatzteile des After-Sales Markt projizieren.
@Dellenzaehler vielen lieben Dank für die Antwort ??