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Fällt die 6%-Sonderregelung beim US-Import über Rotterdam?

Themenstarteram 28. Februar 2008 um 0:05

Ein ganz und gar nicht unwichtiges Thema...

Quelle: Jens Wilde von carsfromusa.de

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Man sieht da schon recht deutlich, daß aufgrund der hohen Entladegebühren in Rotterdam der Einspareffekt mit der Steuer eher bei hochpreisigeren Oldtimern bemerkbar wird. Das muß man sich einfach mal durchrechnen im Vergleich zu Bremerhaven.

(Wobei ich allerdings keine Ahnung habe, wie die aktuellen Entladegebühren in Bremerhaven sind. Kann dazu jemand mal eine Zahl nennen für Containerfracht?)

Ich war heute in Bremen bei Interfracht, das sind die Preise für Containerfracht:

Deutschland:

Entladung: 325 EUR

Verzollung: 95 EUR

Holland:

Entladung: 450 EUR

Verzollung: 125 EUR

Nach deren Aussage besteht die "6% Einfuhr" für Oldtimer in Holland noch immer, wie lange aber noch, das steht in den Sternen.

Gruß

Hendrik

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Es hat noch nie eine Sonderregelung gegeben! Die Holländischen Zöllner haben die Vorgaben aus einem Urteil des EUGH sehr locker ausgelegt, die Vereinheitlichung der Zollgesetzgebung ist eine der Keimzellen der EU das stösst einem anderen Staat schon mal auf wenn die einheitliche Handhabung vernachlässigt wird.

der Ertarg der Zölle fliesst an die EU, da sind die Nettozahler natürlich daran interessiert das die Zölle nicht leichtfertig verkürzt werden. Weniger Einnahmen durch Zölle heisst das die Nettozahler mehr zuschiessen müssen.

 

Auf offiziellen Webseiten gibt es dazu nichts. Nicht mal ein Hinweis.

Nur in einigen Blogs wird davon geschwafelt. Möglicherweise um Besucher anzuziehen.

Zuzutrauen wäre es unserer unersättlichen Regierung allerdings...

Die werden dieses Jahr noch reichlich vom Verfassungsgericht in die Fresse kriegen, nachdem gestern die Lizenz zum Schnüffeln von den höchsten Richtern zum größten Teil eingezogen wurde. Wenn es bei der Pendlerpauschale den nächsten Tritt in die Weichteile des Finanzministers gibt, muß er halt woanders abzocken.

Soweit ich informiert bin ist das mit den 6% doch EU-Recht oder?

Alles was älter als 30 Jahr eist wird als Antiquität gehandhabt und hat deswegen keine EuSt. und 6% Zoll.

Deutschland hat sich meines Wissens über diese Vorgabe hinweg gesetzt und erhebt die üblichen 19% EuSt und 7% Zoll.

Oder bin ich da jetzt falsch informiert?

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN)

 

Zu Unterposition 9705 0000:

 

1. Hierher gehören auch Kraftfahrzeuge als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert, wenn sie den Kriterien des EuGH-Urteils in der Rechtssache 200/84 entsprechen und somit:

 

- einen gewissen Seltenheitswert haben.

- normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß genutzt werden.

 

- Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind,

 

- einen hohen Wert haben und

 

- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder einen Abschnitt dieser Entwicklung dokumentieren.

 

Im Hinblick darauf, dass es sich bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich um einen relativ kurzlebigen Gebrauchsgegenstand handelt, der der ständig fortschreitenden technischen Entwicklung unterliegt, können – soweit nicht offensichtlich Tatsachen dagegen sprechen – die vorstehenden Voraussetzungen des genannten Urteils als gegeben unterstellt werden für:

- Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand – ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. –, die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen;

 

- alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht fahrbereitem Zustand.

 

2. Hierher gehören als Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert auch:

 

-

a) Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Baujahr nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden;

 

-

b) Rennkraftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

 

Der Nachweis kann durch geeignete Unterlagen erbracht werden, z.B. durch Lexika oder Fachbücher oder durch Gutachten anerkannter Sachverständiger.

 

3. Die vorstehenden Erläuterungen gelten sinngemäß auch für Krafträder.

4. Nicht hierher gehören Nachahmungen, sofern sie die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen.

Die Holländer haben es nur an den 30 Jahren festgemacht, aber die Tarifposition heisst Sammlungsstücke, und auch diese Vorrausetzungen müssen erfüllt sein.

Das Urteil ist schon von 84, die Holländer haben sich nicht an die "EU-Regel" gehalten.

 

Ich kenne den Text. Besonderes Augenmerk lege man auf den Mittelteil. Und die Holländer halten sich sehr wohl an das Gesetz. Deutschland mißachtet es.

Zitat:

Im Hinblick darauf, dass es sich bei einem Kraftfahrzeug grundsätzlich um einen relativ kurzlebigen Gebrauchsgegenstand handelt, der der ständig fortschreitenden technischen Entwicklung unterliegt, können – soweit nicht offensichtlich Tatsachen dagegen sprechen – die vorstehenden Voraussetzungen des genannten Urteils als gegeben unterstellt werden für:

- Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand – ohne wesentliche Änderungen des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors usw. –, die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen;

Solange dieser Teil gültig ist (die meisten anderen Kriterien sind ausgesprochen schwammig formuliert: "hoher Wert", "wichtiger Schritt der Menschheitsgeschichte"), gibt es doch gar keine sichtbaren Änderungen gegenüber dem jetzigen Stand. Interessant wird es erst, wenn dieser Passus verändert wird/deutlicher formuliert wird.

Das ist sicher absichtlich so gemacht, um megareichen Sammlern entsprechende Erleichterungen zu schaffen. Eine Klientel, der sich Politiker gern andienen. Ich kann mir kaum vorstellen, daß man leichtfertig etwas tun würde, daß den Superreichen in die Suppe kacken würde.

An Veränderungen glaube ich erst, wenn ich das geänderte Gesetz schwarz auf weiß sehe.

Die Sammler haben ja auch keine Probleme, die können die Warennummer weiter nutzen, die Sammler fahren ja meistens nicht und das ist der Haken.

Der Begriff "Sammler" ist doch genau so dehnbar. Wann ist man denn ein Sammler und wann beginnt eine Sammlung? Ist nicht der Beginn einer Sammlung, also das erste Stück, dann nicht auch schon ein Sammlungsstück? Was ist ein "hoher Wert"? 5.000 Euro, 100.000 Euro oder eine Million? Wer bestimmt das?

Es gibt durchaus auch Sammlungen, deren Exponate zur Freude aller auch bewegt werden. Sowohl private als auch institutionelle. Das Auto- und Technikmuseum Sinsheim zum Beispiel hat fahrende Exponate. Und in Brooklands kommt sogar gelegentlich der museumseigene Napier-Railton auf die Strecke.

In Europa gibt es da aber eindeutig mehr Aktivität als in den USA. Die Museen dort sind mit Ihren hochpreisigen Autos ziemlich zickig. Der größte Teil Autos aus US-Sammlungen/Museen ist wohl top restauriert aber nicht fahrfähig oder -willig. Ich unterstütze die Meinung und Äußerung von Jay Leno, Duesenberg-Fan, der das vor einiger Zeit öffentlich angeprangert hat und auch die schlechte Ersatzteilsituation für Klassiker darauf zurückführt. Autos, die nicht fahren gehen nicht kaputt. Autos, die nicht kaputtgehen brauchen keine Ersatzteile. Ersatzteilhersteller, die wegen stehender Autos keine Ersatzteile mehr herstellen können, gehen pleite oder suchen sich was anderes. Leidtragende sind die Fahrer, die Klassiker auch fahren und schlecht an Teile kommen.

Die Argumentationskette von Jay Leno ist leicht nachvollziehbar...

am 29. Februar 2008 um 12:20

Erläuterung nach h.M. zu den genannten Kriterien:

- einen gewissen Seltenheitswert haben ==> max. 100 Stück!

- normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß genutzt werden

==> hier ist nur die Üblichkeit zu prüfen!

- Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind ==> Selbsterklärend (kein normaler Gebrauchtwagenmarkt)

- einen hohen Wert haben ==> Sammlerwert ist entscheidend!

- einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften oder einen Abschnitt dieser Entwicklung dokumentieren ==> z.B. die nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis dabei waren

 

Zur tariflichen Auslegung des Sammlungstückes:

(Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Oktober 1985 - Rs 200/84)

Sammlungsstücke im Sinne der Tarifnummer 99.05 des GZT sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben.

Anmerkung des BMF: Das Urteil des EuGH in der Rs. 200/84 zu Tarifnummer 9905 des GZT gilt seit dem 1. Januar 1988 gleichermaßen für die Auslegung der Position 9705 der Kombinierten Nomenklatur.

Hallo,

Es gibt viel Diskussion hinsichtlich der 6% Versteuerung ueber Rotterdam.

Ganz einfache Frage:

Hat jemand in 2009 bereits ein Fahrzeug (30 Jhre alt) ueber Rotterdam eingefuehrt und welche Erfahrungen hat ergemacht?

Wurden 6% Steuern in den NL erhoben und wurde dieses in Deutschland anerkannt?

Hintergrung: mein 30 Jahre alter VW ist derzeit auf dem Schiff nach Rotterdam.

Danke

fuer Antworten

Guido

kenne einen aktuellen fall, der 6% gezahlt haben soll

Ich habe beim Import meines Lincoln über Rotterdam ebenfalls 6% MwSt.-Satz bezahlt. Zoll entfällt. Der Spediteur war Interfracht. Die haben die notwendigen Kontakte um das alles zu regeln. Daher würde ich so einen Import immer über einen erfahrenen Spediteur machen.

Der Wagen gilt dann als in der EU eingeführt und versteuert und darf dann in Deutschland nicht nochmal abkassiert werden. Die holländischen Zolldokumente wurden hier bei der Zulassung ohne Knurren anerkannt.

Mittlerweile werden die Kriterien des NL-Zolls was ein Oldtimer ist und was nicht aber recht streng ausgelegt. 30 Jahre und sammlungswürdiger Zustand sind Voraussetzung.

Wirklich sparen tut man aber nur bei etwas hochpreisigeren Autos, da man die aus meiner Sicht recht hohen Entladegebühren und die Fracht nach Deutschland bis vor Deine Tür ja noch dazurechnen muß. Bei Autos unter einem bestimmten Betrag (ich schätze mal so unter 6000 Dollar) spart man da wohl eher wenig.

Allerdings sind im Zuge der Weltwirschaftskrise die Seefrachtraten DRASTISCH gefallen. Die Reeder tun alles, um ihre Schiffe voll zu bekommen. Da dürfte eventuell ein gutes Schnäppchen zu machen sein...

Hallo,

Danke fuer die positiven Infos.

Ich importiere meine VW1303 Cabrio Bj.03.1979 (genau 30 Jahre und drei Monate).

Das Fahrzeug ist in einem absoluten Originalzustand, ohne Modifikationen und mit nur 23t meilen.

Sollte somit kein Problem darstellen (oder?).

MfG

Guido

Zitat:

meine VW1303

ist der schon länger dein Eigentum?

Ziehst Du um?

wenn ja gelten da ganz andere Vorraussetzungen

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