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Fälschlicherweise altes 125er Kennzeichen erhalten
Heute habe ich endlich meine 125er angemeldet, da bald die praktische Prüfung ansteht.
Leider war die Dame beim Kennzeichenmacher wohl etwas älter und hat unter 125er Kennzeichen das verkürzte zweizweilige Kennzeichen verstanden, was es bis 2013 für 125er gab, die auf 80 km/h gedrosselt waren. Ein Kraftradkennzeichen sieht besonders an einem extra kurzen Kennzeichenhalter natürlich aber tausend Mal besser aus, als dieses Kuchenblech.
Was soll ich nun machen? Müsste ich nochmal auf die Stadtverwaltung, oder kann ich einfach nochmal zum Schildermacher und die machen mir dann ein Neues und die Plaketen werden dann übernommen? Und wann bekommt man seinen neuen Fahrzeugschein?
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16 Antworten
Verwechselst du da nicht irgendwas ???
kbw
Wenn das Kennzeichen nicht das Richtige wäre, hätten dir die Stadtverwaltung dort die Plaketten nicht draufgeklebt. Die Plaketten solltest Du übrigens besser nicht anfassen. Die kriegst Du nicht ab, ohne sie zu zerstören...
Alle Papiere, die Du brauchst, hast Du heute definitiv bekommen. Mehr gibt es bei der 125er nicht. Da wird auch nichts in ein paar Tagen hinterhergeschickt.
Es gibt beide Varianten und beide sind zulässig. Siehe FZV Anlage 4.
Wenn du eine 125er zulässt kann die Zulassungsstelle auch das große »neue« Krad-Kennzeichen stempeln. Muss es aber nicht.
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm
Ist also alles korrekt und dir geht es nicht besser als mir vor einigen Jahren.
Grüße, Martin
Ich kenne das so, dass das Straßenverkehrsamt auf einem kleinen Zettel mit der zugeteilten Nummer ankreuzt, welche Größe das Schild haben soll.
Wenn der TE das andere Blech will, muß er quasi nochmal hin zum Amt, fragen, ob die da mitspielen, dann altes Kennzeichen entwerten lassen, neues Kennzeichen prägen lassen und den Verwaltungsakt bei der Stadt bezahlen (?) - das würde ich wohl nicht tun. Für die Kosten kriegt man ja sicherlich schon zwei Tankfüllungen...
Nene, ich verwechsel sicherlich nichts, habe das eben extra nachgelesen.
Na, wenn das so kompliziert ist, dann fahre ich halt 2 Jahre damit rum und weiß es bei der Großen dann besser - bzw. gibt es bei ihr ja ohnehin nur noch das kleine Kraftradkennzeichen. Finde es im deutschen Gesetzesurwald nur ein bisschen verwunderlich, dass es diese Kennzeichen 3 Jahre nach Abschaffung der Drosselung für 125er immer noch gibt - denn dafür waren sie ja ursprünglich gedacht.
Ich frage morgen nochmal meinen Vater, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir Fahrzeugschein und Zulassungsbescheinung mitbekommen haben. Auf dem alten entwerteten stand ja sowieso noch das alte Kennzeichen und der alte Halter, muss der neue nicht in die Bundesdruckerei? Jedenfalls schonmal danke für eure schnellen Antworten!
Bundesdruckerei? Du willst doch keinen Personalausweis...
Mit Sicherheit habt ihr einmal Papiere (Fahrzeugschein) zum neuen Nummernschild bekommen. Die hat die Verwaltung sicherlich ausgedruckt, als ihr draußen vor der Tür das Kennzeichen habt prägen lassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II gibts nicht, beim zulassungsfreien LKR. Du hast eine Betriebserlaubnis/COC. Haben wir hier schon mehrfach besprochen...
Das "alte Leichtkraftrad-Kennzeichen" ist auch das neue "Leichtkraftrad-Kennzeichen" !!!
Mit Sonderregelung kann auch ein "Krad-Kennzeichen" verwendet werden !! Nur sträuben sich viele (die meisten) Zulassungsstellen dagegen !!
Eine 125er soll eben auch als 125er (als Leichtkraftrad) zu erkennen sein !!
kbw
Mhm, habe noch keine 125er mit dem Kuchenblech gesehen, alle das große Kennzeichen. Aber nun gut, der Grund ist nachvollziehbar, die YZF-R sieht schließlich wie eine R6 aus :3
Sei froh, denn wenn du körperlich als "Jüngling" zu erkennen bist, wirst du mit dem 125er Kennzeichen sicher weniger kontrolliert als auf einem vermeintlichem Krad !!
...und du verwechselst doch nicht nur etwas, sondern einiges !! Als "Kuchenblech" wird das ganz große Kennzeichen bezeichnet, ein solches wie es z.B. der VW-Käfer hinten hatte !! Solche hatten früher die Motorräder !! Das 125er Kennzeichen ist KEIN Kuchenblech, sondern das Leichtraftrad-Kennzeichen !! "offene" 50er (über 45 kmh) waren/sind auch "Leichtkrafträder" !!!!
kbw
Zitat:
@Waldyie schrieb am 22. Februar 2016 um 23:20:32 Uhr:
Mhm, habe noch keine 125er mit dem Kuchenblech gesehen, alle das große Kennzeichen. Aber nun gut, der Grund ist nachvollziehbar, die YZF-R sieht schließlich wie eine R6 aus :3
Aber gelle, du willst nur angeben mit einem Krad-Kennzeichen, so dass alle denken das wäre ein richtiges Motorrad und keine 125er !! ???
kbw
Sicherlich auch ein kleiner Faktor :P Geht aber hauptsächlich wirklich um das Aussehen. Auch, wenn es kein Kuchenblech ist, ist es um einiges größer, als das Kradkrennzeichen - das auf den kurzen Kennzeichenhalter super draufpasst.
Naja, weniger Kontrollen hört sich schonmal gut an Übrigens: Im ganzen Zetellkram haben wir die Unterlagen tatsächlich verlegt, alles ist da. Vielen Dank an euch! Bundesdruckerei..
So viel zum Thema "Kuchenblech" hätte ich auf diesen Seiten hier ja niemals für möglich gehalten...
Ich hänge mal noch meinen ultimativen Tipp für das nächste Mal an.
Zitat:
@Waldyie schrieb am 22. Februar 2016 um 23:46:53 Uhr:
Zetellkram
oder Zettelkram, egal... Du darfst gern entspannt und ruhiger werden. Bei der Fahrprüfung brauchst Du das sicherlich. Viel Glück und Erfolg schon mal.
LG
Tina
Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 22. Februar 2016 um 23:18:30 Uhr:
Das "alte Leichtkraftrad-Kennzeichen" ist auch das neue "Leichtkraftrad-Kennzeichen" !!!
Mit Sonderregelung kann auch ein "Krad-Kennzeichen" verwendet werden !! Nur sträuben sich viele (die meisten) Zulassungsstellen dagegen !!
Eine 125er soll eben auch als 125er (als Leichtkraftrad) zu erkennen sein !!
kbw
Der erste ist richtig, der rest leider nicht. Beide kennzeichengrössen sind zulässig. Sträuben kann sich die zulassungsstelle nicht. Mit erkennen hat das nichts zu tun. Sonst wären beide nicht zulässig!
Ne minirennmaschine kannst du nicht mit einen kennzeichen tarnen. In der praxis sollte es reichen, das neue kennzeichen prägen zu lassen und dann einfach neue plaketten kleben zu lassen.
Für mich wäre das kurze 125er kennzeichen interessant. Es muss nämlich nicht 28cm breit sein. Gibt's mindestens als 20er. Und dann ist es nicht so hoch wie das motorradkennzeichen.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 23. Februar 2016 um 08:07:42 Uhr:
Der erste ist richtig, der rest leider nicht. Beide kennzeichengrössen sind zulässig. Sträuben kann sich die zulassungsstelle nicht. Mit erkennen hat das nichts zu tun. Sonst wären beide nicht zulässig!
Meine Rede.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 23. Februar 2016 um 08:07:42 Uhr:
Ne minirennmaschine kannst du nicht mit einen kennzeichen tarnen. In der praxis sollte es reichen, das neue kennzeichen prägen zu lassen und dann einfach neue plaketten kleben zu lassen.
Leider nicht. Bei mir hat sich damals die Zulassungsstelle geweigert das »Kuchenblech« zuzulassen. Trotz freundlichem Auftreten, Verweis auf Anlage 4, etc.
Daher habe ich ein illegales (!) »80er Kennzeichen« bekommen. Die Abstände zwischen den Zeichen waren nicht korrekt. Aber das wurde gestempelt.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 23. Februar 2016 um 08:07:42 Uhr:
Für mich wäre das kurze 125er kennzeichen interessant. Es muss nämlich nicht 28cm breit sein. Gibt's mindestens als 20er. Und dann ist es nicht so hoch wie das motorradkennzeichen.
Die Rohlinge muss man aber selbst zum Schildermacher mitbringen. Der hat die nämlich in der Regel nur in zwei Größen: 280 und evtl. noch breiter. Die unfreiwilligen Heckspoiler konnte man dann im 125er Forum immer wieder mal bewundern.
www.ybrfreun.de - Mindestbreite von Kennzeichen
www.ebay.de - Leichtkraftrad Kennzeichen Rohling 18cm breit 13cm hoch - aber nicht gerade ein Schnäppchen.
Grüße, Martin