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Fahren mit abgel.Führerschein, Strafverfahren eingestellt, aber Abgabe an Bußgeldstelle wegen OWiG!

Themenstarteram 4. Juli 2020 um 16:53

Guten Abend.

Ich wurde am 20.Juni 2020 mit einem abgelaufenen Führerschein von der Polizei angehalten.

Die Beamten wollten meinen Führerschein sicherstellen, dem habe ich widersprochen, also wurde daraus eine Beschlagnahme.

Die Staatsanwaltschaft hatte mir auch den Führerschein nach ein paar Tagen zurückgeschickt,

und jetzt erhielt ich wieder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft

auf Einstellung des Verfahrens gem. § 170

aber auch gleichzeitigem Hinweis auf Abgabe an die Verwaltungsbehörde wegen einer OWiG

Kann mir dieses jemand einmal erklären?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PIRNA248 schrieb am 4. Juli 2020 um 18:53:01 Uhr:

Kann mir dieses jemand einmal erklären?

Was möchtest du dazu jetzt konkret wissen?

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Zitat:

@PIRNA248 schrieb am 4. Juli 2020 um 18:53:01 Uhr:

Kann mir dieses jemand einmal erklären?

Was möchtest du dazu jetzt konkret wissen?

Themenstarteram 4. Juli 2020 um 16:59

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 18:57:38 Uhr:

 

Was möchtest du dazu jetzt konkret wissen?

Ja, was das denn für eine Ordnungswidrigkeit sein kann, und welche möglichen §§ Sanktionen daraus erwachsen können??

Geht es hier um eine Fahrerlaubnis der Klasse C?

am 4. Juli 2020 um 17:03

Fahr doch am Montag auf die Sonne.

Dort fragst du den Sachbearbeiter deines geringsten Vertrauens.:)

am 4. Juli 2020 um 17:04

Zitat:

@PIRNA248 schrieb am 4. Juli 2020 um 18:59:14 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 18:57:38 Uhr:

 

Was möchtest du dazu jetzt konkret wissen?

Ja, was das denn für eine Ordnungswidrigkeit sein kann, und welche möglichen §§ Sanktionen daraus erwachsen können??

Fahren ohne Führerschein = 10,- Euro

am 4. Juli 2020 um 17:05

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 19:02:51 Uhr:

Geht es hier um eine Fahrerlaubnis der Klasse C?

Ist das nicht egal.

Wenn das Starfverfahren eingestellt wurde, scheint ja eine gültige Fahrerlaubnis vorzuliegen. Also kann es nur noch um Fahren ohne Führerschein gehen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:05:24 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 19:02:51 Uhr:

Geht es hier um eine Fahrerlaubnis der Klasse C?

Ist das nicht egal.

Wenn das Starfverfahren eingestellt wurde, scheint ja eine gültige Fahrerlaubnis vorzuliegen.

Welche andere Klasse außer C kann im Moment ablaufen? :confused:

am 4. Juli 2020 um 17:16

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 19:08:33 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:05:24 Uhr:

 

Ist das nicht egal.

Wenn das Starfverfahren eingestellt wurde, scheint ja eine gültige Fahrerlaubnis vorzuliegen.

Welche andere Klasse außer C kann im Moment ablaufen? :confused:

Alle. Der Kartenführerschein ist nur 15 Jahre gültig und muss dann neu ausgestellt werden (wie beim Perso alle 10 Jahre)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:04:11 Uhr:

Zitat:

@PIRNA248 schrieb am 4. Juli 2020 um 18:59:14 Uhr:

 

Ja, was das denn für eine Ordnungswidrigkeit sein kann, und welche möglichen §§ Sanktionen daraus erwachsen können??

Fahren ohne Führerschein = 10,- Euro

Da musst du aber einen gültigen Führerschein zu Hause haben.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:16:26 Uhr:

Alle. Der Kartenführerschein ist nur 15 Jahre gültig und muss dann neu ausgestellt werden (wie beim Perso alle 10 Jahre)

Das gilt lediglich für die neuen Kartenführerscheine. In den alten Kartenführerscheinen ist (außer für C) kein Ablaufdatum eingedruckt und es gibt lange Umtauschfristen.

Solange uns der TE nicht verrät, um welchen Führerschein es hier konkret geht, ist die ganze Diskussion daher ein Stochern im Nebel.

am 4. Juli 2020 um 17:21

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:19:42 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juli 2020 um 19:04:11 Uhr:

 

Fahren ohne Führerschein = 10,- Euro

Da musst du aber einen gültigen Führerschein zu Hause haben.

Du musst eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Das mit dem zu Hause vergessen wird immer nur als Beispiel angeführt (weil es wohl das häufigste Szenario ist)

am 4. Juli 2020 um 17:23

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 19:20:20 Uhr:

 

Solange uns der TE nicht verrät, um welchen Führerschein es hier konkret geht, ist die ganze Diskussion daher ein Stochern im Nebel.

Eigentlich nicht. Eine gültige Fahrerlaubnis muss ja vorliegen, sonst hätte der Staatsanwalt das Verfahren nicht eingestellt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juli 2020 um 19:08:33 Uhr:

Welche andere Klasse außer C kann im Moment ablaufen? :confused:

Du hast mal wieder den Startbeitrag nicht richtig gelesen. Wie @zille1976 schon geschrieben hat, ist in diesem Fall der Führerschein, nicht die Fahrerlaubnis abgelaufen.

Beispiel: mein Führerschein (die kleine Plastikkarte) ist bis 2031 gültig, die CE Fahrerlaubnis läuft schon im 2021 ab.

Das ist mir schon klar.

Auf meiner Plastikkarte steht aber lediglich ein Ablaufdatum für CE und keines für eine der anderen Klassen bzw. für die Karte an sich.

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