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Fahren mit Brille-> möglich?

Themenstarteram 23. Juni 2007 um 19:05

Ist es schlimm wenn man beim LKW-Fahren eine Brille braucht?

Bin leicht kursichtig. Aber nicht sehr sclimm.

-> 0.5 -.075 dioptrien

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16 Antworten

Also, die Brille stört es nicht.

Mal im Ernst. Nee, eine Brille stört nicht. Habe auch eine.

am 23. Juni 2007 um 19:09

Warum sollte das ein Problem sein??? Ich denke, die Sehschärfe muss gut sein - ob mit oder ohne Brille oder mit oder ohne Kontaktlinsen. Der Augenarzt muss ein vernünftiges Gutachten abgeben und Du musst dazu eine ausreichende Sehscharfe haben. Das ist doch beim Autoführerschein auch nicht anders.

am 23. Juni 2007 um 19:22

10,5 und 11,00 Dioptrin Kurzsichtig und trozdem CE Inhaber :)

Das Ich niemals ohne bin außer Nachts im Bett sollte klar sein.

am 24. Juni 2007 um 10:20

Nur eine gute würde ich mir kaufen und nicht auf den EURO schauen.Entspiegelt usw.Wogegen Glas und Plastik wiederum Vor und Nachteile hat.Bei Glas würde ich eine Reservebrille mitnehmen.Habe ich auch gelernt.Tür vom Wind mit der Kante an den Kopf,Brille weggeflogen,Glas kaputt.;) Grüße

Das ist ganz einfach zu beantworten. Für den CE muss die Sehfähigkeit mit Brille bei 100 % liegen, wobei bei einem Auge auch 80 % noch drin wären.

Wenn Du mit Brille 100 % sehen kannst, dann steht dem CE nichts im Wege! Höchstens andere Sachen.

Was manche aber unterschätzen ist die Fähigkeit des dreidimensionalen Sehens. Das wird getestet. Es gibt viele Menschen, die das nicht können.

Die Farbsehunfähigkeit gefährdet den CE auch nicht. Würde allerdings den D/DE gefährden. Beim CE muss der Anwärter nur auf die Unfähigkeit des Farbsehens hingewiesen werden.

Wie schön ist doch unsere Welt!

Achso: Steht in der Fahrerlaubnis drin, dass man eine Brille braucht und geht die mal unterwegs kaputt, dann darf man natürlich nicht weiterfahren. Eine Ersatzbrille macht da durchaus Sinn.

Ich sehe das so,

Wenn du leicht kurzsichtig bist und keine Brille verwendest, das ist schlimm. Mit Brille nicht. ;)

@scaniachris

ist das mitführen einer zweiten brille nicht Pflicht?? und zählt eine sonnenbrille in meiner sehstärke auch als Ersatzbrille?

Gruss jo

am 24. Juni 2007 um 17:58

Ersatzbrille

 

Im Gesetzestext steht es in etwa so : .... eine geignete in der jeweiligen Sehstärke.... ersatzweise vorhanden sein.

Ob eine Sonnenbrille des Nachts geignet ist mag ich bezweifeln,es sei denn du fährst nur in Belgien .

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Das ist ganz einfach zu beantworten. Für den CE muss die Sehfähigkeit mit Brille bei 100 % liegen, wobei bei einem Auge auch 80 % noch drin wären.

Wenn Du mit Brille 100 % sehen kannst, dann steht dem CE nichts im Wege! Höchstens andere Sachen.

Ich meine aber die Fehlsichtigkeit darf auch nur bis zu einem bestimmten Wert korrigiert werden,liegt man ausserhalb von diesem Bereich bekommt man den Schein auch nicht

Zitat:

Original geschrieben von Power@MAN41.660

@scaniachris

ist das mitführen einer zweiten brille nicht Pflicht?? und zählt eine sonnenbrille in meiner sehstärke auch als Ersatzbrille?

Gruss jo

Da hätte ich keine Idee, wo das gesetzlich geregelt sein sollte. Es ergibt sich vielmehr daraus, dass Du ohne Brille nicht fahren darfst, sobald das im Führerschein deklariert ist. Geht eine kaputt (dazu gehört auch ein verkratztes Glas), müsstest Du das Fahrzeug stehen lassen und würdest somit Deine Leistungspflicht aus dem Dienstvertrag mit Deinem Arbeitgeber nicht erfüllen können. Inwiefern das aber relevant ist, mag ich nicht zu bewerten. Vermutlich wird Dein Chef aber keine Begeisterung für den Vorfall finden und dem kommt bestimmt auch sicher mal die Idee, ob er überhaupt mit Dir in die Zukunft gehen sollte.

Was willst Du in der Nacht mit einer Sonnenbrille? Selbst wenn sie in Sehstärke ist.

@Ex 35 i Fahrer

In welchem Gesetzestext soll das drin stehen? Wenn Du keine Ersatzbrille dabei hast, kannst Du auch einfach das Fahrzeug stehen lassen! So etwas vorzuschreiben entspricht nicht wirklich dem Typus der deutschen Gesetzgebung. Hab' das Straßenverkehrsrecht und das Fahrerlaubnisrecht gescannt. Dort gibt es keinen entpsrechenden Passus. Selbst aus dem Fahrpersonalrecht ergibt sich nichts derartiges. Sowas kann höchstens Grundlage eines Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung sein. Diese sind allerdings kein allgemein gültiges Recht! Selbst nach der Lektüre einer Vielzahl von Vorlagen war das Maximale eine Empfehlung. Dort heißt es immer: "... sollte eine Ersatzbrille ...". Dies ist keine konkrete Verpflichtung.

@S-XT

Die 100%, bzw. 80 % auf einem Auge, müssen ggfs. unter Korrektur durch eine Sehhilfe erreicht werden. Wenn Du das also mit Brille erreichst, ist das vollkommen in Ordnung. Ansonsten dürfte es keinen LKW-Fahrer mit Brille geben!

am 24. Juni 2007 um 18:58

hey,

ich weis gar nich wo das problem liegt mit ner brille, was ist daran so schlimm???

außer das es sein kann wenn man in ne firma rein kommt das man als ein sozusagen höheres tier anerkannt wird und nciht als kraftfahrer bis man sich dan vorstellt ich will laden für da hin ...

 

gruß matze

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

 

@S-XT

Die 100%, bzw. 80 % auf einem Auge, müssen ggfs. unter Korrektur durch eine Sehhilfe erreicht werden. Wenn Du das also mit Brille erreichst, ist das vollkommen in Ordnung. Ansonsten dürfte es keinen LKW-Fahrer mit Brille geben!

Beidäugigkeit: Sehschärfe des besseren oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 100%. Sehschärfe des schlechteren Auge 80%. Die Korrektur von Gläsern mit mehr als plus 8 Dioptrien ist nicht zulässig; dies gilt nicht für intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen.

http://www.fehlsichtig.de/.../index.php?...

am 13. Juli 2007 um 23:45

Und wieso darf Ich gute 10,00 Dioptrin Kurzsichtig per Brille dann korrigieren und alles ist in Ordnung ??

Da steht ja auch plus acht Dioptrien,scheint wohl so als ob das für negative Werte nicht gilt

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