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Fahren mit falschen Kennzeichen
Bin heute morgen mit anderen Kennzeichen einen Wagen gefahren und wurde dabei von der Polizei erwischt.
Habe im Bussgeldkatalog gelesen, dass 6 Punkte in Flensburg anstehen. Weiterhin kann es zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr kommen.
Sollte ich einen Anwalt einschalten? Was kann noch alles auf mich zukommen?
Auch wenn mich meine eigene Dummheit gewaltig angekotzt, ich bin auf meinen Führerschein angewiesen (KFZ-Mex) und eine Vorstrafe wäre beruflich gesehen sehr hart.
Würde mich auf konstruktive Antworten freuen
Beste Antwort im Thema
Hallihallo!
Klarer Fall von selbst schuld.
Normalerweise wird ein Strafbefehl kommen, in dem dann steht, wieviel Du zahlen mußt und ob und wenn ja wie lange Du den Führerschein abgeben mußt.
Der Richter entscheidet das allein. Fahrverbot kann, aber muß nicht kommen.
Wenn Du gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegst, kommt es zu mündlichen Verhandlung, aber Du kannst den Widerspruch noch bis zum letzten Moment vor dem Urteilsspruch des Richters zurückziehen.
Ob Du jetzt einen Anwalt einschaltest, mußt Du selbst wissen. Wenn Du absichtlich keinen hast und bei der polizeilichen Vernehmung alles zugibst (Abstreiten ist ja jetzt sowieso unsinnig), könnte das das Strafmaß auch positiv beeinflussen.
So habe ich es damals gehalten, als ich mit nem frisierten Mofa-Roller erwischt wurde. Resultat: 6 Punkte, 10 Tagessätze á 15 € + Gerichtskosten und das war es. Kein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug.
MfG Meehster
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16 Antworten
Strafbar hast du dich ja schon gemacht, da kommt eine nette Freiheitsstrafe oder Geldstrafe auf dich zu.
Ich denke ein Anwalt könnte da nicht schaden.
Vielleicht kann der noch was aushandeln wenn du noch nicht auffällig warst.
Ich frage einfach mal, warum macht man das, bzw. wie schafft man das?
Kommt auf die Schwere des falls an. war das kennzeichen geklaut dann ist sicher mit einer Freiheitsstrafe zu rechenen. Ansonsten die 6 Punkte, Führerscheinentzug und Geldstrafe.
Sorry, aber wen man auf seinen Führerschein angewiesen ist macht man sowas nicht.
warum man sowas macht, ganz einfach.
man kauf ein fahrzeug am ort B der nicht angemeldet ist, also schraubt man von (s)einem wagen die schilder ab, und fährt an ort B um mit dem unangemeldeten wagen zum ort A zu kommen.
nach dem motto es wird schon nichts passieren. machen viele...
Dabei kosten Kurzzeitkennzeichen doch nun wirklich kein Vermögen...
Ich würde hier in jedem Fall einen RA beauftragen.
Sehr gute Chancen dürftst Du haben, wenn das betrieblich passiert ist und quasi ein Versehen war.
Ist es Dir privat passiert und somit kein Versehen, sondern Absicht, so lohnt sich derr RA erst Recht.
Wird er sehr schnell tätig, so kann er Dir unter Umständen Schlimmeres ersparen (Einstellung gegen Auflage vor Erlass eines Strafbefehls).
Vor allem dann, wenn Du bis jetzt eine saubere Akte bei der Staatsanwaltschaft hattest.
Zukünftig solltest Du als Kfz-Mech solche und andere Scherze lassen oder die Hartz-IV-Karierre direkt starten.
wie sähe das denn aus, wenn irgendein Scherzkeks ohne mein Wissen die Kennzeichen an meinem Auto vertauscht und ich merke nix und fahre los ... ?
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
wie sähe das denn aus, wenn irgendein Scherzkeks ohne mein Wissen die Kennzeichen an meinem Auto vertauscht und ich merke nix und fahre los ... ?
Dann musst du zum Sehtest
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Dann musst du zum Sehtest
MfG, HeRo
Da melde ich mich doch freiwillig.
Bin fast ein Jahr mit vertauschten Schildern gefahren.
Der Herr beim TÜV hat dann gemerckt das vorne hinten war und umgekehrt.Die Kumpels haben dann gestanden das es ein Polterabendscherz war.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Bin fast ein Jahr mit vertauschten Schildern gefahren.
Der Herr beim TÜV hat dann gemerckt das vorne hinten war und umgekehrt.Die Kumpels haben dann gestanden das es ein Polterabendscherz war.
Aber es war schon die richtige Nummer? So wie ich diesen Thread verstehe, geht es um Kennzeichen von nem anderen Auto...
MfG, HeRo
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dabei kosten Kurzzeitkennzeichen doch nun wirklich kein Vermögen...
Die sind auf jeden Fall günstiger, als das was jetzt auf ihn zukommt. Gut so, dass es mal einen zu Anfang erwischt hat. Wird wohl hoffentlich draus lernen. Mitleid?? Nicht von meiner Seite...
Zitat:
Original geschrieben von Compi316
Mitleid?? Nicht von meiner Seite...
Hat dich ja auch keiner nach gefragt.
Im übrigen ist mit einer Freiheitsstrafe nicht zu rechnen - schon gar nicht, wenn keine Vorstrafen. Und dass du das das erste Mal (und letzte ) gemacht hast, davon gehe ich mal aus...
~
Wie man so wenig denken kann,...
Allein dass das Fahrzeug NICHT versichert ist. Sei froh dass Dich nur die Polizei erwischt hat und sonst nichts passiert ist.
Anwalt ist sicher nötig (wenn die nicht alle mit Bagatellschäden beschäftigt sind, nicht wahr Gutachter?)
Fahrverbot und Punkte auf alle Fälle, Einstellung des Verfahrens gegen geldbuße wahrscheinlich.
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
wie sähe das denn aus, wenn irgendein Scherzkeks ohne mein Wissen die Kennzeichen an meinem Auto vertauscht und ich merke nix und fahre los ... ?
auch hier gillt (wie bei den spezialisten "der tüv hats eingetragen": unwissenheit schützt vor strafe nicht
Hallihallo!
Klarer Fall von selbst schuld.
Normalerweise wird ein Strafbefehl kommen, in dem dann steht, wieviel Du zahlen mußt und ob und wenn ja wie lange Du den Führerschein abgeben mußt.
Der Richter entscheidet das allein. Fahrverbot kann, aber muß nicht kommen.
Wenn Du gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegst, kommt es zu mündlichen Verhandlung, aber Du kannst den Widerspruch noch bis zum letzten Moment vor dem Urteilsspruch des Richters zurückziehen.
Ob Du jetzt einen Anwalt einschaltest, mußt Du selbst wissen. Wenn Du absichtlich keinen hast und bei der polizeilichen Vernehmung alles zugibst (Abstreiten ist ja jetzt sowieso unsinnig), könnte das das Strafmaß auch positiv beeinflussen.
So habe ich es damals gehalten, als ich mit nem frisierten Mofa-Roller erwischt wurde. Resultat: 6 Punkte, 10 Tagessätze á 15 € + Gerichtskosten und das war es. Kein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug.
MfG Meehster