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Fahren mit Fußbruch

Themenstarteram 12. Juni 2011 um 16:10

Guten Tag,

ich bin zur Zeit in folgender Situation:

Ich habe mir vor fast 5 Wochen den äußersten Mittelfußknochen des rechten Fußes gebrochen und wurde vor 4 Wochen operiert. Ich habe eine Platte drin, kein Gips und der Fuß ist komplett abgeschwollen.

Laut Arzt darf ich 6 Wochen lang nicht belasten, gehen geht noch nicht, normal stehen problemlos. Ich bin also nur mit Krücken gehfähig.

Allerdings habe ich gerade eben versucht zu fahren (keine Sorge, großer leerer Parkplatz, mit Beifahrer) und es funktioniert alles problemlos.

Wie sieht das ganze rechtlich/versicherungstechnisch aus? Brauche ich da erst das OK vom Arzt oder ist das in eigenem Ermessen?

Die Suche brachte leider kein Ergebnis.

Danke im voraus

Gruß

Dennis

Beste Antwort im Thema

Du kannst nicht gehen und willst problemlos ne Vollbremsung hinkriegen? ;)

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Hast du auf dem Parkplatz auch eine Vollbremsung getestet? Ließ sich diese problemlos mit dem Fuß bewerkstelligen?

Du kannst nicht gehen und willst problemlos ne Vollbremsung hinkriegen? ;)

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Du kannst nicht gehen und willst problemlos ne Vollbremsung hinkriegen? ;)

Mit links bremsen, da wird´s automatisch ne Vollbremsung. ;)

 

:D

 

 

So long

Ghost

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911

Wie sieht das ganze rechtlich/versicherungstechnisch aus? Brauche ich da erst das OK vom Arzt oder ist das in eigenem Ermessen?

Letztens kam im TV ein Bericht, demnach kassiert die Polizei bei einer Kontrolle gleich den Führerschein und du darfst nach Hause humpeln. Der Autofahrer aus dem Bericht bekam auch noch ne Strafe wegen Verkehrsgefährdung, ich meine 1 Punkt plus Geldstrafe...

Abgesehen davon sollte man es auch dann sein lassen, wenn es nicht explizit verboten wäre. Wer körperlich und geistig nicht zu 100% fit ist, sollte nicht Auto fahren...

am 12. Juni 2011 um 16:38

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Abgesehen davon sollte man es auch dann sein lassen, wenn es nicht explizit verboten wäre. Wer körperlich und geistig nicht zu 100% fit ist, sollte nicht Auto fahren...

Es sei denn, dass Auto ist passend umgebaut....

Ansonsten 100% Zustimmung: Wer körperlich (wozu ich auch Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsvermögen zähle) nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug zu 100% zu beherrschen (nach eventuellen Anpassungen am Fahrzeug), der sollte es lieber stehen lassen oder jemand anders fahren lassen.

Ciao,

Sven

Lasse doch den Bruch in Ruhe ausheilen. Was willst Du denn mit dem Handicap groß umherfahren? Es werden sich liebe Menschen in Deinem Umkreis finden, die mal Chauffeur spielen - da sondert sich im Freundeskreis die Spreu vom Weizen:D

am 12. Juni 2011 um 17:20

eben. Geht doch sowieso nur noch um 2 Wochen.

Themenstarteram 12. Juni 2011 um 17:27

Ok, dann lass ich das mal lieber. Ich bin ja in der glücklichen Lage das Auto eh nicht zu brauchen und chauffiert werd ich auch, von daher geht die Welt nicht unter.

Danke für die Hilfe.

am 12. Juni 2011 um 17:33

Ganz einfach:

 

Keine Vollbelastung auf dem Fuß --> kein Auto! Auch wenn es schwer fällt...

 

Florian

 

Edit: zu spät... ;)

am 12. Juni 2011 um 17:42

Grobe Rechtstheorie

§ 2 FeV Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn er Vorsorge getroffen hat, dass er andere nicht gefährdet.

Eine Beeinträchtigung ist jedes Fehlen oder jede Schwäche einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, die für die Verkehrssicherheit bedeutsam ist

-> vorübergehende körperliche Beeinträchtigung = Fußbruch

Ausgleichsmaßnahmen?

Eine nicht ausgleichbare Beeinträchtigung kann zum Verkehrsausschluss führen

Bei ausgleichbaren Beeinträchtigungen ist im Einzelfall zu prüfen, ob geeignete Vorkehrungen getroffen wurden

-> Hast du welche getroffen?

§ 2 FeV ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt

Zur Verwirklichung ist keine konkrete Gefährdung anderer erforderlich.

Allein die Möglichkeit einer Gefährdung reicht aus.

-> Ich würde so nicht Auto fahren. Kommt es unter blöden Umständen zu einer Gefährdung kommt der Lex spezialis vor lex generalis und du bist u.U. im 315c StGB drin.

-> Owi !

@ TE

 

Frag doch einfach deinen Arzt,

wenn der das OK gibt, wird die Rennleitung wohl auch nichts einzuwenden haben.

 

Viktor

mein Vater hatte seinen rechten Arm gebrochen musste aber zu einer Beerdigung 1000km fahren.

Auto war Schaltwagen => Er ist gefahren , kollege hat Gänge eingelegt (kollege hatte keinen Führerschein)

Das hat 2000km problemlos ohne Zähneputzen funktioniert :D

Zitat:

Original geschrieben von macfet

mein Vater hatte seinen rechten Arm gebrochen musste aber zu einer Beerdigung 1000km fahren.

Auto war Schaltwagen => Er ist gefahren , kollege hat Gänge eingelegt (kollege hatte keinen Führerschein)

Das hat 2000km problemlos ohne Zähneputzen funktioniert :D

Gänge einlegen und Bremse betätigen sind dann aber zwei verschiedene Sachen. Und gerade letzteres sollte sicher möglich sein.

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