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Fahren ohne Betriebserlaubnis

Themenstarteram 29. November 2014 um 2:22

Hallo,

mich würde es interessieren, welches Bußgeld, Punkte, bzw. Strafe einen erwartet, wenn man ohne Betriebserlaubnis fährt, weil man z.b. mit nicht eingetragenen Felgen oder einem nicht eingetragenen Auspuff oder nicht eingetragenen Leuchtmitteln fährt. Wenn man also Dinge an seinem Auto geändert hat, die zum erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben.

Beste Antwort im Thema

4 Jahre ohne Bewährung und einen roten Popo.

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4 Jahre ohne Bewährung und einen roten Popo.

@ TE

Sorry für mich ist die Sache ganz einfach.

Fahrzeuge die auf Grund von "Umbauten" die eingetragen werden müssen aber nicht eigetragen sind haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.

Der Halter des Fahrzeugs weis ja meist davon, schert sich aber nicht darum.

Die Sanktionen für solches Verhalten können nicht hoch genug sein.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 29. November 2014 um 10:18:58 Uhr:

@ TE

Sorry für mich ist die Sache ganz einfach.

Fahrzeuge die auf Grund von "Umbauten" die eingetragen werden müssen aber nicht eigetragen sind haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.

Der Halter des Fahrzeugs weis ja meist davon, schert sich aber nicht darum.

Die Sanktionen für solches Verhalten können nicht hoch genug sein.

Wie hoch sollen den bitte deiner Meinung nach Sanktionen sein? Sollen wir alle aus der Tuning Szene an den Galgen hängen?

Nein, aber diejenigen, welche 2k€ für Räder haben, aber keine 80€ für die Eintragung,

dùrfen in meinen Augen gerne mal 4 Wochen zu Fuß gehen.

Wird gelegentlich wohl Diskussionen geben, weil Mutti zu Fuß gehen muß,

da Sohnemann geschraubt hat.

Wobei ich trennen würde zwischen Formfehlern wie offenem Pilz&AGA

und Sicherheitsgeschichten wie Räder&Fahrwerk.

Auch halte ich den Ausbildungsstand des durchschnittlichen Streifenpolizisten

für verbesserungsfähig.

Zitat:

@MB Spirit schrieb am 29. November 2014 um 11:22:14 Uhr:

Zitat:

@wkienzl schrieb am 29. November 2014 um 10:18:58 Uhr:

@ TE

Sorry für mich ist die Sache ganz einfach.

Fahrzeuge die auf Grund von "Umbauten" die eingetragen werden müssen aber nicht eigetragen sind haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.

Der Halter des Fahrzeugs weis ja meist davon, schert sich aber nicht darum.

Die Sanktionen für solches Verhalten können nicht hoch genug sein.

Wie hoch sollen den bitte deiner Meinung nach Sanktionen sein? Sollen wir alle aus der Tuning Szene an den Galgen hängen?

Ich hab überhaupt nichts gegen die Tuning Szene.

Wenn alles eingetragen ist darf er ja am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Beim GTI-Treffen am Wörtersee sind immer Fahrzeuge bei denen alles in Ordnung ist, aber auch solche bei denen es eben nicht der Fall ist.

Konsequenterweise müssen erst einmal Foren wie dieses verboten werden, weil hier ja sogar Tuning-Tipps zu lesen sind. Verwerfliche Lektüre! An den Pranger mit ihr! Vierteilen und alle Bits und Bytes teeren und federn!

Warum es gefährlich sein soll, mit eintragungsfähigen Rädern unterwegs zu sein versteh ich nicht. Wird es denn ungefährlich, nur weil ein TÜV-Mensch bestätigt hat, was eh schon klar war? *kopfschüttel*

Spätestens wenn man eine Mängelkarte bekommt wird man darüber nachdenken.

Oder auch nicht. :D

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2014 um 11:49:40 Uhr:

 

Warum es gefährlich sein soll, mit eintragungsfähigen Rädern unterwegs zu sein versteh ich nicht. Wird es denn ungefährlich, nur weil ein TÜV-Mensch bestätigt hat, was eh schon klar war? *kopfschüttel*

Soll er sie doch eintragen lassen und gut is.

Viele Foren verbieten jegwede Konversation die zum Erlöschen der BE führen.

ich würde dieses Verbot erweitern um alle Fragen rund um Bremsanlagen,

ist aber mein persönliches Empfinden.

Wer sich nicht an die Regeln hält muß mit den Konsequenzen leben.

Änderungen der Regeln bespricht man besser im Vorfeld der Wahlen

mit seinen Lokalpolitikern, als nachts mit einem Polizisten.

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. November 2014 um 11:49:40 Uhr:

Konsequenterweise müssen erst einmal Foren wie dieses verboten werden, weil hier ja sogar Tuning-Tipps zu lesen sind. Verwerfliche Lektüre! An den Pranger mit ihr! Vierteilen und alle Bits und Bytes teeren und federn!

Warum es gefährlich sein soll, mit eintragungsfähigen Rädern unterwegs zu sein versteh ich nicht. Wird es denn ungefährlich, nur weil ein TÜV-Mensch bestätigt hat, was eh schon klar war? *kopfschüttel*

Wer entscheidet denn, ob die Räder eintragungsfähig sind?

Und sag jetzt bitte nicht der Hersteller. Der stellt nur die Funktionalität auf einem bestimmten Fahrzeugmodell im Serienzustand sicher. Nicht aber was Du individuell mit dem Fahrzeug schon getrieben hast.

Besonders beliebt sind die Experten, die Spurplatten montieren und sich wundern, wenn die bisher eintragungsfähigen Räder doch in der Kombination nicht mehr gefahren werden dürfen.

Wobei viele auch "unwissend" eigentlich nicht legal rumfahren. Ich hatte für meinen Signum seinerzeit auch Winterräder auf Felgen gekauft, der Händler versicherte mir "Jaja, sind eintragungsfrei" und hat mir ein Gutachten in die Hand gedrückt. Beim nächsten TÜV dann die Ernüchterung: "Die Roife misse se awer scho eidraage" (Ich hoffe auch Nichtschwaben können das lesen).

Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Was aber, wenn ich damit einen Unfall verursache und die Rennleitung stellt fest, dass ich mit nicht eingetragenen Rädern unterwegs war?

Seitdem vergewissere ich mich vorher lieber zweimal.

Eine einfache Google-Suche löst das Problem nicht. Es gibt mehrere Regelungen:

Zitat:

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt

- bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 180.- €, 1 Punkt

- bei anderen als in Nummer 214a.1 genannten Fahrzeugen 90.- €, 1 Punkt

Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt

- bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 180.- €, 1 Punkt

- bei anderen als in Nummer 214b.1 genannten Fahrzeugen 90.- €, 1 Punkt

Außerdem gibt es noch den Tatbestand 319500 ohne wesentliche Beeinträchtigung:

Zitat:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

der mit 50 EUR Regelbuße versehen ist, aber nicht in der BKatV sondern nur im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog aufgeführt wird. Der gibt seit dem 1. Mai aber keine Punkte mehr.

@Kai R. schrieb am 29. November 2014 um 12:37:50 Uhr:

Zitat:

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt

- bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 180.- €, 1 Punkt

- bei anderen als in Nummer 214a.1 genannten Fahrzeugen 90.- €, 1 Punkt

Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Umwelt wesentlich beeinträchtigt

- bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen 180.- €, 1 Punkt

- bei anderen als in Nummer 214b.1 genannten Fahrzeugen 90.- €, 1 Punkt[/quote

Ohne Beeinträchtigung von Verkehrssicherheit oder Umwelt demnach keine Sanktion.

Falsch

Das sind nur die zusätzlichen Einschränkungen:

Kraftfahrzeug oder -anhänger auf öffentlicher Straße in Betrieb gesetzt ohne die erforderliche Betriebserlaubnis:

50 Euro, 3 Punkte

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Das liest sich dann so, dass man besser eine Verkehrsgefährdung oder Umweltschaden betreibt, dann gibts nur einen Punkt :)

Andere Seiten listen den Verstoß auch mit 50 Euro, aber ohne Punkte auf.

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