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Fahren ohne führerschein hilfe

Themenstarteram 21. November 2010 um 11:54

ich wurde heute um 03.00 uhr von der polizei beim einfahren auf unser grundstück erwischt... sie rannten sofort zumir und wollten meinne führerschein sehen da ich keinen hatte haben sie mich aufgeschrieben... was wird jetzt passieren? ich hab erst vor einer woche die theorieprüfung für die b klasse bestanden... war grad an der praxis dran ... bin 16 jahre alt.. und das is mein erster "konflikt " mit den Polizisten... Also ein " Ersttäter" und Falls ich vor gericht gehen muss was für tipps könnt ihr mir geben damit ich eine mildere strafe bekomme...

Beste Antwort im Thema

war das Gelände ein für die Öffentlichkeit abgesperrtes Gelände, weil du sagtest die Grünen sind zur dir gelaufen?

ansonsnten StVG:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

für dich nicht interessant

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

hier mal aus Google:

"Regelstrafen" bei Ersttätern:

* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS

* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS

* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS

* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1

* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

warte einfach alles mal ab, ABER wie BLÖDE MUSS MAN EIGENTLICH SEIN???

aus dem Link von oben:

Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.

Hoffe das davon abgesehen wird, oder das Ende der Strafe/Sperre innerhalb der Ausbildung und bestandenen theorie Prüfung liegt, ansonsten musst du dies nochmal machen! Die Theorie darf nicht länger als 1 Jahr zurück liegen für die Praktische Prüfung!

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Naja, wer ohne Führerchein fährt weiß schon, warum er es getan hat.

Die dicke wicki kennst sich da aus.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

war das Gelände ein für die Öffentlichkeit abgesperrtes Gelände, weil du sagtest die Grünen sind zur dir gelaufen?

ansonsnten StVG:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

für dich nicht interessant

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

hier mal aus Google:

"Regelstrafen" bei Ersttätern:

* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS

* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS

* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS

* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1

* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

warte einfach alles mal ab, ABER wie BLÖDE MUSS MAN EIGENTLICH SEIN???

aus dem Link von oben:

Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate.

Hoffe das davon abgesehen wird, oder das Ende der Strafe/Sperre innerhalb der Ausbildung und bestandenen theorie Prüfung liegt, ansonsten musst du dies nochmal machen! Die Theorie darf nicht länger als 1 Jahr zurück liegen für die Praktische Prüfung!

begleitetes fahren ab 17 kannst du jetzt erstmal vergessen. straftaten innerhalb des strassenverkehrs - die wahrscheinlichkeit, dass vor der fahrerlaubniserteilung eine mpu gefordert wird ist hoch. einsicht und reue könnten die strafe mildern und die anzahl der sozialstunden reduzieren.

"beim einfahren auf unser Grundstück..." Von öffentlichen Verkehrsraum? Du bist am Arsch. Und Deine Eltern ebenso. Falls das Tatfahrzeug auf sie zugelassen war. Dann kommt nämlich der durchgestrichene Absatz zum Zuge.

Das ist beides eine Straftat und Ihr werdet auf jeden Fall einen guten Verkehrsrechtsanwalt brauchen. Sag schon mal "Führerschein ade....". In einem Jahr, vieleicht.

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

ABER wie BLÖDE MUSS MAN EIGENTLICH SEIN???

So schlimm würde ich das jetzt nicht ansehen, und den kleinen fertig zu machen. Man darf doch im Straßenverkehr alles machen, nur muss man mit den Risiken und Folgen leben. Ich halte mich ja auch nicht an alles, wenn das Risiko (der GAU) nicht zu hoch ist.

Früher hat sowas nur 40DM grekostet, wenn der Fahrzeuginhaber daneben gesessen hat. (Fahrübung auf dem Stadionvorplatz)... Aber heute ist der GAU schon was extrem.

Die Entscheidung fällt der Richter, da können wir gar nix zu sagen. Mein Tip vor Gericht ist einfach nur die Strafe so hinzunehmen, wie sie getroffen wird. Das hällt sich dann davon ab in anderen Lebenssituationen anderen Unsinn zu machen. Du hast Unsinn gemacht, und wusstest darüber bescheid, also musst du mit der Strafe leben. Ob die Straße nun ein GAU (größter anzunehmender Unfall) mit Gefängnis/Jungendstrafe wird, oder was kleineres musst du nun abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Bmw745i

ich wurde heute um 03.00 uhr von der polizei beim einfahren auf unser grundstück erwischt... sie rannten sofort zumir und wollten meinne führerschein sehen da ich keinen hatte haben sie mich aufgeschrieben... was wird jetzt passieren? ich hab erst vor einer woche die theorieprüfung für die b klasse bestanden... war grad an der praxis dran ... bin 16 jahre alt.. und das is mein erster "konflikt " mit den Polizisten... Also ein " Ersttäter" und Falls ich vor gericht gehen muss was für tipps könnt ihr mir geben damit ich eine mildere strafe bekomme...

Ich kann deinen Eltern nur anraten einen Rechtsanwalt einzuschalten.

*Edit* Natürlich einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt;)

Aber nicht den bekannten für Scheidungs- oder Immobilienrecht sondern einen Verkehrsrechtsanwalt!

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Sag schon mal "Führerschein ade....". In einem Jahr, vieleicht.

Ob das den TE überhaupt interessiert? Der kann auch ohne!:p

Themenstarteram 21. November 2010 um 13:04

Nenene ich fahre niewieder ohne führerschein... naja gibt es vllt eine andere alternative also kann ich fahrverbot durch was anderes ersetzn?

du bekommst kein Fahrverbot, sowas gibt es wenn man eine Fahrerlaubnis hat, du hast doch sowas noch garnicht!^^

Wenn bekommst du eine Sperre für die Fahrerlaubnis, danach kannst du die Ausbildung weiter machen und ggf. direkt die Prüfung machen, wenn die Theorie noch gültig ist.

Warte einfach ab, keiner von uns weiß wie es 100%tig in solchen Fällen laufen wird!

man kann doch auf dem eigenen grundstück machen was man will. Du bist ja nicht auf einer straße gefahren. Des is aber so typisch ****

du die haben auf den Jungen gewartet und gesehen wie er von einer öffentlichen Straße auf das Grundstück gefahren ist und ihn dann direkt gestellt!

am 21. November 2010 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von t700

man kann doch auf dem eigenen grundstück machen was man will. Du bist ja nicht auf einer straße gefahren.

Von wo soll er denn auf das Grundstück gefahren sein?

Zitat:

ich wurde heute um 03.00 uhr von der polizei beim einfahren auf unser grundstück erwischt

was genau meinst du mit einfahren. Warst du auf deinem grundstück oder war ein reifen wo anders:D

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