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Fahren ohne Führerschein Punkte bleiben 12 Jahre erhalten?

Themenstarteram 25. März 2013 um 14:26

Hi Leute,

1999 wurde mir die Fahrerlaubnis entzogen. Da hatte ich 30 Punkte. Dann 2002 hatte ich wieder ein fahren ohne Fahrerlaubnis vergehen. Heute, nach vorangegangener MPU habe ich meinen Führerschein vom Amt abgeholt. Dabei fragte ich gleich nach meinen Punkten. Es stellte sich heraus das ich noch 6 Punkte habe. War mir unklar wieso. Also suchte ich meine Selbstauskunft raus und da steht das das Vergehen von 2002 erst nach 12 Jahren, also 2014 getilgt wird. Da ich schon davor ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde weiß ich das es dafür nur 5 Jahre Tilgung gab.

Kann es wirklich sein das die Tilgung dermaßen lange dauert? Ein Unfall oder so war nicht gewesen. Einfach eines Abends die Freundin der es sehr mieß ging ein Paar Kilometer Nachts durchs Dorf nach Hause gefahren und angehalten worden..

Gruß Rick

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber bei 30 Punkten gerät die Beantwortung Deiner Frage förmlich in den Hintergrund.

Viel interessanter finde ich zu erfahren wie man zu 30 Punkten kommt.

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Sorry, aber bei 30 Punkten gerät die Beantwortung Deiner Frage förmlich in den Hintergrund.

Viel interessanter finde ich zu erfahren wie man zu 30 Punkten kommt.

Osterferien???

Hier der passende Gesetzestext dazu.

Entscheidend ist wahrscheinlich Absatz 4.4:

Die Tilgungsfrist (Absatz 1) beginnt bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen mit dem Tag der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.

Mit Entzug der Fahrerlaubnis sind alle Punkte passe, da du nach der Sperrfrist eine neue, jungfräuliche Fahrerlaubnis beantragst und erwirbst. 

 

Punkte bleiben nur erhalten bei einem Fahrverbot. Hier behälst du ja deine Fahrerlaubnis, wirst quasi auf Zwangsurlaub gesetzt.

 

Fahrverbot wirkt sich auf den Führerschein aus, Entzug der Fahrerlaubnis auf das vom Staat verliehene Recht ein KfZ im öffentlichen Verkehrsraum zu führen.

Hierbei stellt der Führerschein das Dokument da, das den Besitz der Fahrerlaubnis bescheinigt.

 

Fahren ohne Führerschein=Bußgeld

Fahren ohne Fahrerlaubnis=Straftat

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

Mit Entzug der Fahrerlaubnis sind alle Punkte passe, da du nach der Sperrfrist eine neue, jungfräuliche Fahrerlaubnis beantragst und erwirbst.

Zitat:

Original geschrieben von ricktbase

Heute, nach vorangegangener MPU habe ich meinen Führerschein vom Amt abgeholt.

Gab es eine neue Fahrerlaubnis?

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

Mit Entzug der Fahrerlaubnis sind alle Punkte passe, da du nach der Sperrfrist eine neue, jungfräuliche Fahrerlaubnis beantragst und erwirbst. 

Punkte bleiben nur erhalten bei einem Fahrverbot. Hier behälst du ja deine Fahrerlaubnis, wirst quasi auf Zwangsurlaub gesetzt.

Noch einmal die StVG§29

Jetzt aber Absatz 5:

Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.

Zitat:

Original geschrieben von abts3a5

Mit Entzug der Fahrerlaubnis sind alle Punkte passe, da du nach der Sperrfrist eine neue, jungfräuliche Fahrerlaubnis beantragst und erwirbst. 

Punkte die man nach dem Entzug der Fahrerlaubnis kassiert bleiben stehen, konnten ja logischerweise mit dem Entzug nicht gelöscht werden.

Da er nach dem Entzug ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde sind diese Punkte noch vorhanden.

 

@W 8993

 

Da es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis handelte hat er einen druckfrischen Führerschein mit den aktuellen Fahrerlaubnissen. Eventuelle Rechte aus dem Bestandsschutz können dabei wegfallen.

 

Zum TE, die MPU schwebt  jetzt die nächsten 10 Jahre als Damoklesschwert über deiner Führerscheinakte und in dieser Zeit wird jeder weitere Verstoß dazu führen das die Sachbearbeiter darüber stolpern was selten zu Gnade führen wird. So lange die MPU verwertbar in der Akte und in Flensburg stehen werden auch deine gesammelten Sünden sich nicht in Luft auflösen.

Sondern sie können böse Nackenschläge austeilen.

Hallo,

War das Leichtsinn oder D........

Ein Taxi wäre viel billiger gewesen .

Seelze 01

Es ist schon beschämend das sich solche Menschen hier öffentlich outen. 

Ne, ist eher wie bei RTL und Co. hier. Die tun auch immer ganz betroffen wenn sie von Katastrophen berichten. In Wirklichkeit reiben sie sich die Hände, denn sie leben davon, das will der Mensch sehen.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Es ist schon beschämend das sich solche Menschen hier öffentlich outen. 

Moin, komm schon, der TE hat nicht gesagt was er gemacht hat um sein Konto so zu bestücken, er hat nicht gejammert, er hat einfach eine Frage gestellt.

Die Sperre ist abgesessen und jetzt kommt diese ungewöhnliche Frage auf. Hat im übrigen meine Aufmerksamkeit, da recht ungewöhnlich.

Ja, du könntest jetzt natürlich auf den vertretenden Anwalt verweisen, aber arbeitet der noch für den TE nach der Zeit?

LG Moorteufelchen

am 25. März 2013 um 20:18

Mal abgesehen davon, ob die Frage nun interessant ist oder nicht:

Vom Prinzip her ist sie überflüssig. Es gibt ja nun nur zwei Möglichkeiten wie es weitergeht:

1. Der TE hat aus der Vergangenheit gelernt und sammelt in Zukunft keine Punkte mehr. Dann verfallen die restlichen Punkte eh irgendwann und fallen nicht ins Gewicht.

2. Der TE macht weiter wie früher. Dann sammelt er in kürzester Zeit wieder massig Punkte, und die restlichen Punkte beschleunigen den Prozess nur unwesentlich und fallen somit nicht ins Gewicht.

Ich verweise ausdrücklich auf den Sticky-Thread! Es ging allein um die Verjährung der Punkte und nicht um Absolution der Sünden und Bewertung vollbrachter oder eventueller künftiger STVO-widriger Taten.

 

twindance/MT-Moderation

am 26. März 2013 um 8:29

Wir wissen nicht, auf Basis welcher §§ der TE seine Fahrerlaubnis verloren hat. Ich ginge an der Stelle mal davon aus, dass er einer der Fälle ist, bei denen die Tilgung erst nach 10 Jahren einsetzt und die Rechtskraft der Entscheidung datiert auf 2004.

Wenn im das als Information zu seinen Punkten nicht ausreicht, kann er bei der versammelnden Behörde nachfragen. Mehr als Befriedigung persönlicher Neugierde bringt das vermutlich nicht.

@twindance: Die richtige Bemerkung "Es ging... nicht um...Bewertung vollbrachter...Taten." gilt auch für den bewertenden Satz des TE

Zitat: "Einfach eines Abends die Freundin der es sehr mieß ging ein Paar Kilometer Nachts durchs Dorf nach Hause gefahren und angehalten worden."

zu einer StGB-relevanten Tat.

Wenn ein Thread-Eröffner gegen die Regeln des V+S-Forums bereits im Eingangspost verstösst, so sollte m.E. der thread gesperrt werden. Es ist nämlich diese Bewertungs-Igno/Arroganz des Täters, die die Gemeinde nicht zu unrecht aufbringt.

Amen

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