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Fahren ohne Führerschein ?!
Hallo zusammen,
kurze Frage: Wir haben in der Firma eine "Pritsche", einen Mercedes Transporter mit offener Ladefläche zwecks "Werksverkehr" (ca. 2 km innerhalb eines Dorfs). Ich habe nur Klasse B (einer der ersten der 2001 in den Genuss kamen). Darf ich so ein Teil überhaupt bewegen ? Oder brauch ich dafür Klasse C1 ? Was passiert wenn mich doch mal jemand anhalten würde ??? Danke !
Beste Antwort im Thema
Hallo, depecheden,
Zitat:
Original geschrieben von depecheden
Kannst du mir sagen, was eventuelle Strafen wären ? Keine Höchststrafen, sondern was man im Normalfall bei "Erwischt" so zahlen darf ?
bei einem Ersttäter ist kaum mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen, wenn er Fahrzeug fährt, für das er keine Fahrerlaubnis besitzt.
Er muss allerdings mit einer Geldstrafe zwischen 20 und 50 Tagessätzen rechnen.
Hallo, Tecci6N,
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und wenn es nur innerhalb eines gewissen Bereichs erlaubt ist und du außerhalb des Geltungsbereichs ist, wäre es ein Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz, ebenfalls Straftat.
sollte es tatsächlich möglich sein, dass man mit diesem Fahrzeug trotz der fehlenden Fahrerlaubnisklasse in einem bestimmten Bereich fahren darf (mir wäre so etwas neu), wäre ein Verstoß gegen diese Bestimmung ein Verstoß gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis), aber kein Verstoß gegen das PflVersG.
Ein Fahrzeug bleibt auch dann versichert, wenn man überhaupt keine Fahrerlaubnis hat und trotzdem mit diesem fährt.
Die Versicherung haftet trotzdem für Schäden des Unfallgegners, wenn man einen Unfall verursacht hat, holt sich allerdings bis zu 5.000.- € Regress vom Fahrer.
Bei der Vollkasko kann es dagegen anders aussehen, denn hier ist es möglich, dass diese nichts zahlt.
Hallo, Golfschlosser,
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Es kann sogar die Fe. des Halters kosten.
damit müsste der Halter allenfalls rechnen, wenn er bereits einschlägig vorbelastet wäre, und selbst dann wäre es unwahrscheinlich.
Eine Geldstrafe von ebenfalls 20 - 50 Tagessätzen wäre hier eher zu erwarten.
Hallo, Dr. Mabumsen,
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft beim ersten mal in der Regel mit einem Strafbefehl geahndet
+ Führerscheinentzug+ Punkte in Flensburg!
den Führerscheinentzug habe ich mal gestrichen; dann passt es.
Viele Grüße,
Uhu110
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27 Antworten
Bis 3,5 Tonnen darfst du fahren.
Hast du Daten zu der Pritsche?
Na wie ist denn das zulässige Gesamtgewicht der Pritsche?
Bis 3,5 Tonnen reicht B
Drüber ists Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß §21StVG
Meine Leergewicht 2,8 to, hinten Zwillingsbereifung. Ungefährt so änhlich sieht die aus Bild
Kommt auf die Fahrzeugklasse und das zulässige Gesamtgewicht an. Pauschal kann man ohne weitere Angaben keine Antwort geben. Solltest du es nicht fahren dürfen ist es eine Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Par. 21 StVG. Und wenn es nur innerhalb eines gewissen Bereichs erlaubt ist und du außerhalb des Geltungsbereichs ist, wäre es ein Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz, ebenfalls Straftat.
Kannst du mir sagen, was eventuelle Strafen wären ? Keine Höchststrafen, sondern was man im Normalfall bei "Erwischt" so zahlen darf ?
Den Benz auf dem Foto kannst getrost mit der Klasse B vergessen. An das Fahren ohne Fahrerlaubnis würde ich nicht mal denken. Es kann sogar die Fe. des Halters kosten.
Gruß
Zitat:
sondern was man im Normalfall bei "Erwischt" so zahlen darf ?
Für das »Zahlen dürfen« bekommst du ja auch 6 Punkte.
Punkte hab ich keine. Mich würds nur mal interessieren was ich dann berappen dürfte, dann würd ich Chef nämlich endgültig erklären ich fahr mit der Gurke nicht
Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft beim ersten mal in der Regel mit einem Strafbefehl geahndet + Führerscheinentzug + Punkte in Flensburg!
Du kannst ja mal hier nachsehen...
Kosten
Ich vermute jetzt mal, daß die "Regelstrafe" für die erstmalige Kurzfahrt ohne Fahrerlaubnis zwischen 10 - 20 Tagessätzen* liegen wird.
*1 Tagessatz entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens
Zitat:
Mich würds nur mal interessieren was ich dann berappen dürfte, dann würd ich Chef nämlich endgültig erklären ich fahr mit der Gurke nicht
Was du bezahlen musst, wird deinem Chef ziemlich egal sein
Interessant wird es, wenn es um seinen Geldbeutel und sein Punktekonto geht.
Ist der Wagen auf ihn zugelassen, hängt er mit dir.
Wie immer konstellationsabhängig natürlich, bei nem 100 Mann Betrieb wird er eher aus der Halterverantwortung rauskommen, als bei 3 Mann, wo er dir persönlich sagt ´ Mach mal grad die Fahrt ´
Die Strafzumessung ist generell natürlich auch vom strafrechtlichen Vorleben abhängig.
Grüße
Hallo, depecheden,
Zitat:
Original geschrieben von depecheden
Kannst du mir sagen, was eventuelle Strafen wären ? Keine Höchststrafen, sondern was man im Normalfall bei "Erwischt" so zahlen darf ?
bei einem Ersttäter ist kaum mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen, wenn er Fahrzeug fährt, für das er keine Fahrerlaubnis besitzt.
Er muss allerdings mit einer Geldstrafe zwischen 20 und 50 Tagessätzen rechnen.
Hallo, Tecci6N,
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Und wenn es nur innerhalb eines gewissen Bereichs erlaubt ist und du außerhalb des Geltungsbereichs ist, wäre es ein Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz, ebenfalls Straftat.
sollte es tatsächlich möglich sein, dass man mit diesem Fahrzeug trotz der fehlenden Fahrerlaubnisklasse in einem bestimmten Bereich fahren darf (mir wäre so etwas neu), wäre ein Verstoß gegen diese Bestimmung ein Verstoß gegen § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis), aber kein Verstoß gegen das PflVersG.
Ein Fahrzeug bleibt auch dann versichert, wenn man überhaupt keine Fahrerlaubnis hat und trotzdem mit diesem fährt.
Die Versicherung haftet trotzdem für Schäden des Unfallgegners, wenn man einen Unfall verursacht hat, holt sich allerdings bis zu 5.000.- € Regress vom Fahrer.
Bei der Vollkasko kann es dagegen anders aussehen, denn hier ist es möglich, dass diese nichts zahlt.
Hallo, Golfschlosser,
Zitat:
Original geschrieben von Golfschlosser
Es kann sogar die Fe. des Halters kosten.
damit müsste der Halter allenfalls rechnen, wenn er bereits einschlägig vorbelastet wäre, und selbst dann wäre es unwahrscheinlich.
Eine Geldstrafe von ebenfalls 20 - 50 Tagessätzen wäre hier eher zu erwarten.
Hallo, Dr. Mabumsen,
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft beim ersten mal in der Regel mit einem Strafbefehl geahndet
+ Führerscheinentzug+ Punkte in Flensburg!
den Führerscheinentzug habe ich mal gestrichen; dann passt es.
Viele Grüße,
Uhu110