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Fahren ohne Gewichte

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 18:46

Was passiert wenn ich ein Sportauspuff dranbau und mit den Origenal-Gewichte fahre?

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47 Antworten
am 6. Mai 2006 um 18:48

der Roller wird u.U. sehr träge und erreicht seine Höchstgeschwindigkeit nicht mehr

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

der Roller wird u.U. sehr träge und erreicht seine Höchstgeschwindigkeit nicht mehr

Mein Roller fährt 35kmh.

Wie viel würde er dann mit den Originalgewichte fahren?

am 6. Mai 2006 um 18:54

u.u. bewegt er sich kaum noch vorran, evtl. schafft er auch noch seine V-Max, aber er braucht halt ewig, das kann man pauschal nicht sagen

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

u.u. bewegt er sich kaum noch vorran, evtl. schafft er auch noch seine V-Max, aber er braucht halt ewig, das kann man pauschal nicht sagen

Hast du villeicht eine ahnung ob ich mit einem Sportauspuff fahren darf der auch eine ABE hat und genau 30kmh fährt

am 6. Mai 2006 um 19:12

das ist ein Mofaroller oder?

für Mofaroller gibt es keine Anlagen mit ABE, diese bezieht sich immer auf die Mokickversion des Rollers

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

das ist ein Mofaroller oder?

für Mofaroller gibt es keine Anlagen mit ABE, diese bezieht sich immer auf die Mokickversion des Rollers

Wenn die mich anhalten und mein Auspuff sehen,dann werden die bestimmt sagen zeig ABE und ich werde es ihnen zeigen und mein Rolelr fährt 30kmh.

Werden die dann was machen oder nicht?

am 6. Mai 2006 um 19:42

wenn der Cop nur einigermaßen informiert ist legt er dir die Kiste an Ort und Stelle still.

Grund:

du bist ohne gültige BE und Versicherungsschutz unterwegs

am 6. Mai 2006 um 20:43

wieso sollte bitteschön die abe nur für den mockik gelten????

der sportauspuff mit abe liegt in den bereichen der eg norm also genauso wie der orginale sieht halt nur sportlicher aus!!!

also abe gilt!!!!

Themenstarteram 6. Mai 2006 um 20:56

Zitat:

Original geschrieben von DanniPeu106xr

wieso sollte bitteschön die abe nur für den mockik gelten????

der sportauspuff mit abe liegt in den bereichen der eg norm also genauso wie der orginale sieht halt nur sportlicher aus!!!

also abe gilt!!!!

So denke ich auch,weil wieso sollte er es abnehmmen wenn ich ABE habe und mein Roller genau 30kmh fährt.

am 6. Mai 2006 um 22:56

die ABE ist für den Werksmäßigen Typ des Motorrollers erteilt, dieser Typ wird durch den nachträglichen Umbau zum Mofa (der ja in der eigentlichen BE des Rollers nicht vorgesehen ist) verändert. Die einzige Ausnahme bilden hier Roller die bereits als Mofa ausgeliefert wurden (Piaggio Zip25 z.b.).

Damit ist die ALLGEMEINE Betriebserlaubnis des Auspuffs für diesen Roller (sprich die Genehmigung das Teil, unter einhaltung der im Gutachten evtl. auferlegten Bedingungen, ohne weitere Prüfung an einem Fahrzeug des entprechenden Typs betreiben zu dürfen) nicht mehr gültig da er ja nicht mehr dem Typ entspricht für den der Auspuff homologisiert ist.

Letztendlich ist es nichts anderes als wenn du einen Auspuff der z.B. für den Yamaha Neo`s homologisiert ist an einen Yamaha Aerox montierts, da der Motor ein identisches Layout hat passt die Anlage zwar, aber sie ist nicht als Anbauteil für diesen Roller zugelassen. Das Fahrzeug verliert also seine BE.

Der Auspuff müsste also strengenommen wie ein Bauteil ohne Betriebserlaubnis getrennt abgenommen und (als weitere, nachträgliche Änderung des Typs) eingetragen werden (§21).

das "e-Prüfzeichen" ist bei weitem nicht der "Persilschein" für den es viele halten.

Es bestätigt lediglich das die jeweilige Baugruppe in einem Land der EU für ein Fahrzeug zugelassen wurde. Nicht jedoch für welches Fahrzeug (oder für welche Variante eines Fahrzeugtyps) oder gar für welchen Zweck. Dies geht aus dem eigentlichen Gutachten hervor das den zuständigen Kontrollorganisationen (Polizei, TÜV usw.) ggf. zugänglich ist.

Spätestens wenn ein gewissenhafter Cop die Prüfnummer abfragt wird ihm aufgehen das die Anlage für den Mokick- und nicht für den Mofaroller homologisiert ist.

Mit oben genannten Folgen für den Fahrer.

Themenstarteram 7. Mai 2006 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

die ABE ist für den Werksmäßigen Typ des Motorrollers erteilt, dieser Typ wird durch den nachträglichen Umbau zum Mofa (der ja in der eigentlichen BE des Rollers nicht vorgesehen ist) verändert. Die einzige Ausnahme bilden hier Roller die bereits als Mofa ausgeliefert wurden (Piaggio Zip25 z.b.).

Damit ist die ALLGEMEINE Betriebserlaubnis des Auspuffs für diesen Roller (sprich die Genehmigung das Teil, unter einhaltung der im Gutachten evtl. auferlegten Bedingungen, ohne weitere Prüfung an einem Fahrzeug des entprechenden Typs betreiben zu dürfen) nicht mehr gültig da er ja nicht mehr dem Typ entspricht für den der Auspuff homologisiert ist.

Letztendlich ist es nichts anderes als wenn du einen Auspuff der z.B. für den Yamaha Neo`s homologisiert ist an einen Yamaha Aerox montierts, da der Motor ein identisches Layout hat passt die Anlage zwar, aber sie ist nicht als Anbauteil für diesen Roller zugelassen. Das Fahrzeug verliert also seine BE.

Der Auspuff müsste also strengenommen wie ein Bauteil ohne Betriebserlaubnis getrennt abgenommen und (als weitere, nachträgliche Änderung des Typs) eingetragen werden (§21).

das "e-Prüfzeichen" ist bei weitem nicht der "Persilschein" für den es viele halten.

Es bestätigt lediglich das die jeweilige Baugruppe in einem Land der EU für ein Fahrzeug zugelassen wurde. Nicht jedoch für welches Fahrzeug (oder für welche Variante eines Fahrzeugtyps) oder gar für welchen Zweck. Dies geht aus dem eigentlichen Gutachten hervor das den zuständigen Kontrollorganisationen (Polizei, TÜV usw.) ggf. zugänglich ist.

Spätestens wenn ein gewissenhafter Cop die Prüfnummer abfragt wird ihm aufgehen das die Anlage für den Mokick- und nicht für den Mofaroller homologisiert ist.

Mit oben genannten Folgen für den Fahrer.

Was passiert wenn die sehen das mein Roller 30kmh fährt und ich ganz normal die ABE zeige.

am 7. Mai 2006 um 10:51

wenn du pech hast immer noch das, was speedguru hier jetzt schon mehrmals gesagt hat. es zählt nunmal nicht das, was dein mofa schafft oder nicht schaft, sondern das, was in den papieren zu mofa/auspuff steht.

hast du glück, lassen die dich weiter fahren - wenn nicht hast du die a****-karte.

Themenstarteram 7. Mai 2006 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von Huri-Kane

wenn du pech hast immer noch das, was speedguru hier jetzt schon mehrmals gesagt hat. es zählt nunmal nicht das, was dein mofa schafft oder nicht schaft, sondern das, was in den papieren zu mofa/auspuff steht.

hast du glück, lassen die dich weiter fahren - wenn nicht hast du die a****-karte.

In den Papieren steht nicht was ich für ein Auspuff habe.

Ich hab extra nachgeschaut.

(Normalerweisse ist es den Cops egal was ich an mein Roller dran habe,hauptsache ich habe ABE und mein Roller fährt unter 30kmh oder nicht?)

am 7. Mai 2006 um 14:45

mal ehrlich:

für wie blöd hälst du die Cops?

Die sind auch nicht von gestern und wissen durchaus eine originale Auspuffanlage von einer aus dem Zubehör zu unterscheiden.

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