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Fahren ohne Heckscheibe erlaubt?
Guten Abend,
bei meinem Auto wurde die Heckscheibe eingeschlagen. Ich habe die restlichen Glassplitter und Glasscherben von der Heckklappe entfernt und die Heckklappe mit einer durchsichtigen Folie beklebt, sodass die Sicht nach hinten nicht beeinträchtigt ist. Darf ich trotzdem nur mit einer Heckfolie unterwegs sein? Eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geht nicht aus, da die Heckfolie sehr fest klebt und die Glasscherben nicht mehr auf den Boden fallen können, wegen der Heckfolie.
Beste Antwort im Thema
Verklebte Heckscheiben sind heutzutage teilweise tragende Teile. Eine fehlende Heckscheibe kann die Steifigkeit der Karosserie beeinträchtigen. Lange würde ich so nicht rum fahren.
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22 Antworten
Wo kein Kläger...
Wenn du einen zweiten Außenspiegel hast, darfst du das.
Es muss natürlich so bald wie möglich eine neue Scheibe rein, und über den TÜV kämst du so auch nicht. Aber "so bald wie möglich" ist natürlich dehnbar, es kann dir sicher niemand einen Strick draus drehen, wenn du dein Auto vor dem Werkstatttermin noch normal fährst. Nur den Heckscheibenwischer (falls vorhanden) solltest du solange halt möglichst nicht benutzen...
Danke zille1976 und birscherl,
aber was genau meinst du mit "einen zweiten Außenspiegel "? Ich habe rechts einen Außenspiegel und links einen Außenspiegel. Muss ich mir zusätzlich einen Spiegel kaufen, was man von Fahrschulautos kennt?
Zitat:
@birscherl schrieb am 9. April 2017 um 22:53:22 Uhr:
Wenn du einen zweiten Außenspiegel hast, darfst du das.
Wieso zweiter Außenspiegel?
Der TE schreibt doch von durchsichtiger Folie.
Und wieso sollte es nicht erlaubt bzw. HU-Konform sein?
Alle Cabrios fahren offen ohne Heckscheibe.
Gruß,
der_Nordmann
Nein, birscherl meint den rechten Außenspiegel. Es sind insgesamt 2 Spiegel vorgeschrieben, durch die man nach hinten sehen kann. Die meisten Autos haben heutzutage 3, aber vorgeschrieben ist der rechte Außenspiegel nicht, solange man durch den Innenspiegel nach hinten schauen kann.
Aber ich denke, deine Notreparatur wäre bis zum Werkstatttermin selbst dann OK, wenn du keinen rechten Außenspiegel hast.
Zitat:
Und wieso sollte es nicht erlaubt bzw. HU-Konform sein?
Alle Cabrios fahren offen ohne Heckscheibe.
Ja, aber Cabrios sind ja auch offene und keine geschlossenen Pkw...
Es muss vielleicht nicht alles an einem Auto vorhanden sein. Aber was vorhanden ist, muss auch i.O. sein. Kaputte Nebelscheinwerfer sind ja auch ein HU-Mangel - obwohl NSW gar nicht vorgeschrieben sind.
Zitat:
@CV626 schrieb am 9. April 2017 um 23:02:37 Uhr:
Nein, birscherl meint den rechten Außenspiegel. Es sind insgesamt 2 Spiegel vorgeschrieben, durch die man nach hinten sehen kann. Die meisten Autos haben heutzutage 3, aber vorgeschrieben ist der rechte Außenspiegel nicht, solange man durch den Innenspiegel nach hinten schauen kann.
Aber ich denke, deine Notreparatur wäre bis zum Werkstatttermin selbst dann OK, wenn du keinen rechten Außenspiegel hast.
Ist mir klar das er den rechten Außenspiegel meint.
Aber wenn die Folie durchsichtig ist, reicht der linke Außenspiegel und der Innenspiegel.
Der rechte Außenspiegel ist dann, auch wenn vorhanden, doch irrelevant. Immer vorrausgesetz die Folie ist wirklich durchsichtig.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@CV626 schrieb am 9. April 2017 um 23:06:05 Uhr:
Zitat:
Und wieso sollte es nicht erlaubt bzw. HU-Konform sein?
Alle Cabrios fahren offen ohne Heckscheibe.
Ja, aber Cabrios sind ja auch offene und keine geschlossenen Pkw...
Es muss vielleicht nicht alles an einem Auto vorhanden sein. Aber was vorhanden ist, muss auch i.O. sein. Kaputte Nebelscheinwerfer sind ja auch ein HU-Mangel - obwohl NSW gar nicht vorgeschrieben sind.
Ja, was vorhanden ist muß funktionieren, aber die Scheibe ist nicht mehr vorhanden.
Evtl. gibt es ärger wegen der Folie, wenn sie nicht wirklich fest ist und sich lösen könnte.
Aber fährt man ohne Scheibe, gibt es keinen Konsequenzen. Kannst auch ohne Schiebedach oder Seitenscheiben fahren.
Nur die Windschutzscheibe ist meines Wissens nach Pflicht.
Gruß,
der_Nordmann
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 9. April 2017 um 23:10:36 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 9. April 2017 um 23:02:37 Uhr:
Nein, birscherl meint den rechten Außenspiegel. Es sind insgesamt 2 Spiegel vorgeschrieben, durch die man nach hinten sehen kann. Die meisten Autos haben heutzutage 3, aber vorgeschrieben ist der rechte Außenspiegel nicht, solange man durch den Innenspiegel nach hinten schauen kann.
Aber ich denke, deine Notreparatur wäre bis zum Werkstatttermin selbst dann OK, wenn du keinen rechten Außenspiegel hast.
Ist mir klar das er den rechten Außenspiegel meint.
Aber wenn die Folie durchsichtig ist, reicht der linke Außenspiegel und der Innenspiegel.
Der rechte Außenspiegel ist dann, auch wenn vorhanden, doch irrelevant. Immer vorrausgesetz die Folie ist wirklich durchsichtig.
Gruß,
der_Nordmann
Wirklich durchsichtig sind die Folien in der Regel nicht, daher braucht man eben den rechten Außenspiegel, will man länger so herumfahren. Als Notreparatur bis zum nächsten Autoglaser interessiert das überhaupt keinen.
Verklebte Heckscheiben sind heutzutage teilweise tragende Teile. Eine fehlende Heckscheibe kann die Steifigkeit der Karosserie beeinträchtigen. Lange würde ich so nicht rum fahren.
Das betrifft nur Frontscheiben, keine Heckscheiben.
Bei uns in Italien , darf man das nicht .. Habe selbst einen Riss in der Frontscheibe , muss gewechselt werden morgen ...
Ich hab da gestern etwas gegoogelt, und fand bei einem Scheiben Distributor eine Beschreibung, dass dies auch für Heckscheiben gilt. Warum auch nicht.