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Fahren ohne Motorhaube, legal?
Buenos Tardes Senóres,
der Titel mag merkwürdig klingen, aber ist ernst gemeint.
Der Sachverhalt: War gestern Abend grillen mit Freunden, darunter einer, welcher einen Renault Laguna irgendwas fährt. Der Mann hatte vor drei Wochen einen Crash, bei dem auch die Motorhaube irreversibel beschädigt wurde. Nun steht die Karre in der Werkstatt, alles wurde repariert, nur gibt es in der gesamten BRD keine Motorhaube. Selbst eine E-Mail an Renault brachte keine Lösung. Nachdem wir nun den Mann gebührend ausgelacht hatten, meinte einer, "dann fahr doch ohne Motorhaube". Daraus entspann sich eine lebhafte Diskussion, ob das denn legal wäre. Rechtssicher konnte allerdings niemand antworten.
Also: Gibt es hier jemanden, welcher die Frage korrekt beantworten kann?
Gruß & Danke
Ghost
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 14. Juni 2017 um 06:26:00 Uhr:
"Ich denke", "Ich könnte", manchmal hasse ich MT...
Meine Frage war klar formuliert: Kann jemand die Frage korrekt ( und möglichst mit Quellen basiert ) beantworten? "Ich denke", "Ich könnte" hatten wir gestern Abend zu Genüge.
Meine Antwort war klar. Nicht erlaubt. Die Anmerkung ,,ich denke'' ist auch erlaubt da wir Erwachsenen Leute vorm Handeln denken sollen. Und jeder der denkt, wuerde nicht ohne Motorhaube fahren. Ich hasse nicht MT, aber manche Fragen und die Reaktion der Fragesteller.
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107 Antworten
Das Fahren ohne Motorhaube ist nicht erlaubt. Erhoehte Verletzungsgefahr fuer Fussgaenger usw. Ich denke hier wuerde jeder Polizist eingreifen.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Fahren ohne Motorhaube nicht zulässig ist. Man stelle sich vor, dass man einen Fussgänger anfährt.. Durch den offenen Motorraum dürfte die so schon hohe Verletzungsgefahr stark ansteigen.
Ein anderer Aspekt: Das Auto hat einen Crashtest absolviert und bestanden. Ob die Grenzwerte auch ohne Motorhaube eingehalten werden würden weiß niemand...
"Ich denke", "Ich könnte", manchmal hasse ich MT...
Meine Frage war klar formuliert: Kann jemand die Frage korrekt ( und möglichst mit Quellen basiert ) beantworten? "Ich denke", "Ich könnte" hatten wir gestern Abend zu Genüge.
§19 Absatz 2 der StVZO: Die Betriebserlaubnis... erlischt, wenn:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Such dir was raus.
Alleine Punkt 3 reicht dafür aus.
Zitat:
@Unkrautvernichter schrieb am 14. Juni 2017 um 06:34:44 Uhr:
Alleine Punkt 3 reicht dafür aus.
Und zwar vollkommen. Ich persönlich würde so eine Karre, auch wenn sie zugelassen ist, ohne mit der Wimper zu zucken abschleppen lassen. Man stelle sich vor, Kinder entdecken das als schönen Spielplatz....
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 14. Juni 2017 um 06:26:00 Uhr:
"Ich denke", "Ich könnte", manchmal hasse ich MT...
Meine Frage war klar formuliert: Kann jemand die Frage korrekt ( und möglichst mit Quellen basiert ) beantworten? "Ich denke", "Ich könnte" hatten wir gestern Abend zu Genüge.
Meine Antwort war klar. Nicht erlaubt. Die Anmerkung ,,ich denke'' ist auch erlaubt da wir Erwachsenen Leute vorm Handeln denken sollen. Und jeder der denkt, wuerde nicht ohne Motorhaube fahren. Ich hasse nicht MT, aber manche Fragen und die Reaktion der Fragesteller.
Hallo,
nein kann keiner weil es keinen Gesetzestext gibt der das explizit untersagt, nicht jede krumme Idee vom Stammtisch wird mit einem Gesetz erlaubt oder untersagt.
Allerdings ist die Motorhaube als Sicherheitsrelevantes Bauteil des Fahrzeugs Bestandteil der Betriebserlaubnis eine Demontage und anschließende Fahrt damit ist also ein Führen ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz.
Das wird mit einem Bußgeld von bis zu 270 € und 1 Punkt geahndet.
Desweiteren stellt eine solche Benutzung ein Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz dar, inwiefern dadurch weitere Strafen möglich sind kommt auf den Einzelfall an.
Gruß
Christoph
Andere Frage: Wieso findet man für einen Laguna keine Motorhaube????
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 14. Juni 2017 um 07:37:50 Uhr:
Andere Frage: Wieso findet man für einen Laguna keine Motorhaube????
HTC
Frag Renault. Die hiesige NL konnte bis heute keine auftreiben, und auch die Schrottis haben keine.
Zitat:
@ChristophS70 schrieb am 14. Juni 2017 um 06:55:46 Uhr:
Hallo,
nein kann keiner weil es keinen Gesetzestext gibt der das explizit untersagt, nicht jede krumme Idee vom Stammtisch wird mit einem Gesetz erlaubt oder untersagt.
Allerdings ist die Motorhaube als Sicherheitsrelevantes Bauteil des Fahrzeugs Bestandteil der Betriebserlaubnis eine Demontage und anschließende Fahrt damit ist also ein Führen ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz.
Das wird mit einem Bußgeld von bis zu 270 € und 1 Punkt geahndet.
Desweiteren stellt eine solche Benutzung ein Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz dar, inwiefern dadurch weitere Strafen möglich sind kommt auf den Einzelfall an.
Gruß
Christoph
Hier kommen wir der Sache schon näher. Was ist denn Sicherheitsrelevant? Fahre ich ohne Front -oder Heckstossfänger durch die Gegend, und lege das Kennzeichen sichtbar auf das Amaturenbrett oder die Heckablage; sagt kein Mensch was. Klebe ich eine Folie auf die eingeschlagene Seiten -oder Heckscheibe = dito. Fahre ich mit einem Haufen Kernschrott auf direktem Weg zum TÜV, so ist das legal.
Womit wir wieder bei der Motorhaube sind.
So long
Ghost
Zitat:
@mattalf schrieb am 14. Juni 2017 um 06:50:25 Uhr:
Meine Antwort war klar. Nicht erlaubt.
Und belegt womit? Laß mich kurz nachlesen... Ah ja, mit genau NICHTS. Keine Quelle, keinen §, nada, niente.
So long
Ghost
Wenn die Motorhaube weg ist, dann hast vor schrafe Kanten. Also nicht erlaubt. Hier kann auch Paragraph 30c STVZO greifen.