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Fahren ohne Zulassung - Schuldfrage

Themenstarteram 20. August 2012 um 19:09

Aus Neugier würde ich mal gerne wissen, wer die Schuld bei einem Verkehrsunfall de facto tragen würde und das "Opfer" über keine Zulassung verfügt. Ist dann der tatsächliche zugelassene Verursacher dann von seiner Schuld erlöst, sodass der unversicherte Unfallgeschädigte auch noch für den Schaden des Verursachers blechen muss?

Ich freue mich auf ein Diskussionsthread.

Beste Antwort im Thema

Ich würde das trennen, Das "Opfer" ohne Zulassung wird zur Rechenschaft gezogen für das führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung.

Der Unfallverursacher halt für den Unfall.

Meine persönliche Rechtsauffassung. Kann von der Realität abweichen.

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Ich würde das trennen, Das "Opfer" ohne Zulassung wird zur Rechenschaft gezogen für das führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung.

Der Unfallverursacher halt für den Unfall.

Meine persönliche Rechtsauffassung. Kann von der Realität abweichen.

am 20. August 2012 um 19:13

Wer ohne Zulassung im Öffentlichen Bereich fährt macht sich strafbar. Das ist aber kein Grund dem unzugelassen Wagen reinzufahren! Die Schuldfrage bleibt wie bei 2 zugelassenen Wagen....Ausnahme: die unzugelassene Karre hat erhebliche Sicherheitsmängel die unmittelbar mit dem Grund des Schadenseintritt in Verbindung stehen!

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich würde das trennen, Das "Opfer" ohne Zulassung wird zur Rechenschaft gezogen für das führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung.

Der Unfallverursacher halt für den Unfall.

Meine persönliche Rechtsauffassung. Kann von der Realität abweichen.

Sehe ich genau so. Mir ist kein andersartiges Urteil bekannt.

am 20. August 2012 um 19:27

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Sehe ich genau so. Mir ist kein andersartiges Urteil bekannt.

alles andere wäre auch sinnlos. Ein Fehler eines Anderen kann nie dazu führen, das das eigene Fehlverhalten ungestraft bleibt.

Themenstarteram 20. August 2012 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Die Schuldfrage bleibt wie bei 2 zugelassenen Wagen....Ausnahme: die unzugelassene Karre hat erhebliche Sicherheitsmängel die unmittelbar mit dem Grund des Schadenseintritt in Verbindung stehen!

das wäre dann genauso wie Fahrt ohne Tüv, wobei der bestimmte Mangel auf den Unfall zurückzuführen wäre. Es wäre paradox, wenn man offene Airbags mit dem Unfall direkt in Verbindiung bringen würde.

Viele erzählen aber, dass der alkoholisierte eindeutige Unfallgeschädigte, in den z.B. an der Ampel reingefahren wurde, Teilschuld bzw. volle Schuld tragen würde. Stimmt das?

am 20. August 2012 um 20:34

Nach deiner Schilderung: ein klares NEIN!

 

Der Betrunkene erhält eine angemessene/vorgesehene Strafe und der andere Unhold der reingefahren ist ebenso....!

Zitat:

Original geschrieben von pirat01

Viele erzählen aber, dass der alkoholisierte eindeutige Unfallgeschädigte, in den z.B. an der Ampel reingefahren wurde, Teilschuld bzw. volle Schuld tragen würde. Stimmt das?

Jein, das kommt sehr auf den Einzelfall an. Wenn der nüchtern den Unfall hätte verhindern können - mit einem banalen Ausweichmanöver beispielsweise - ist er möglicher weise teilweise dabei.

Pauschale Aussagen dazu lassen sich nicht machen. Volle Schuld würde ich aber nicht erwarten - aber vor Gericht und auf hoher See... ;)

am 20. August 2012 um 21:23

Also jetzt wird der Sachverhalt ein wenig verdreht! Opfer und Täter verwechselt....!

Wenn ein ruhendes Fahrzeug..an der Ampel steht und dem einer reinfährt.....wird niemand auf dieser Welt ein Vorwurf erheben, weil er nicht bei Rot losgefahren ist oder alla Walter Röhrl seinen Wagen aus dem Weg geräumt hat.....das sollte nicht zumutbar sein!

 

@Peter Clio:

Auf wen bezieht sich Dein Beitrag?

am 20. August 2012 um 21:46

Chronologisch....auf den vorherigen! Quasi; deiner!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Also jetzt wird der Sachverhalt ein wenig verdreht! Opfer und Täter verwechselt....!

Wenn ein ruhendes Fahrzeug..an der Ampel steht und dem einer reinfährt.....wird niemand auf dieser Welt ein Vorwurf erheben, weil er nicht bei Rot losgefahren ist oder alla Walter Röhrl seinen Wagen aus dem Weg geräumt hat.....das sollte nicht zumutbar sein!

Ich habe das hier:

Original geschrieben von pirat01

Viele erzählen aber, dass der alkoholisierte eindeutige Unfallgeschädigte, in den z.B. an der Ampel reingefahren wurde, Teilschuld bzw. volle Schuld tragen würde. Stimmt das?

wohl genau wie Du verstanden. Wenn ein Besoffener an einer roten Ampel bei Rot stehen bleibt, ist er sicher nicht Schuld, wenn jemand in seinem Kofferraum parkt.

Irgendwie schreiben wir wohl gerade aneinander vorbei...

jein!

es kommt eben auf das scenarium drauf an. wen du an der ampel stehst und dir hinten einer reinsemmelt dann wird es weniger eine rolle spielen. wen du aber einem ausweichst der dir die vorfahrt nimmt dann würde sowas durchaus als ausfallerscheinung infolge von alkohol am steuer zur last gelegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

jein!

es kommt eben auf das scenarium drauf an. wen du an der ampel stehst und dir hinten einer reinsemmelt dann wird es weniger eine rolle spielen. wen du aber einem ausweichst der dir die vorfahrt nimmt dann würde sowas durchaus als ausfallerscheinung infolge von alkohol am steuer zur last gelegt werden.

Denkbar. Aber wenn ein nüchterner Fahrer dasselbe gemacht haben könnte, wird das mit der Ausfallerscheinung fraglich. Das ist aber immer im Einzelfall zu betrachten.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

jein!

es kommt eben auf das scenarium drauf an. wen du an der ampel stehst und dir hinten einer reinsemmelt dann wird es weniger eine rolle spielen. wen du aber einem ausweichst der dir die vorfahrt nimmt dann würde sowas durchaus als ausfallerscheinung infolge von alkohol am steuer zur last gelegt werden.

nee, genau so ist es. Sobald das Fz geführt wird (fährt) + Alk ab 0,3 Promille !!! = zumindest Mitschuld

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